Rechtsprechung
| AG Nürtingen, 09.06.2010 - 42 C 1905/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Mangel der Mietwohnung, wenn wegen des Einbaus moderner Fenster im Altbau ein erhöhter Heiz- und Lüftungsbedarf und ein erhöhtes Risiko der Schimmelbildung besteht
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erhöhtes Risiko der Schimmelbildung durch moderne Fenster im Altbau
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Moderne Fenster im Altbau
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Fenster im Altbau saniert - Mieter haftet bei Schimmel!
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Moderne, luftdichte Fenster im Altbau - Wenn Mieter mehr lüften und heizen müssen, ist das kein Mangel der Mietsache
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Mieter haftet für Schimmel
- mietkaution.org (Kurzinformation)
Kein Mangel der Mietwohnung, wenn im Altbau nach Fensteraustausch Schimmel entsteht
- anwalt.de (Kurzinformation)
Moderne Fenster im Altbau: Vermeidung von Schimmelbildung durch Lüften
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Erhöhter Heiz- und Lüftungsbedarf nach Einbau moderner Fenster begründet keinen Mangel der Wohnung - Erhöhtes Risiko der Schimmelbildung ist durch entsprechendes Heiz- und Lüftungsverhalten zu begegnen
- 123recht.net (Kurzinformation)
Mietminderung - wie ist die Beweislastverteilung vor Gericht? // Was muss der Mieter vor Gericht beweisen. damit eine Mietminderung festgestellt wird?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erhöhter Heizbedarf und Lüftungsbedarf durch den Einbau moderner Fenster in einem Altbau; Verwirklichung des erhöhten Risikos der Schimmelbildung durch den Heizbedarf und Lüftungsbedarf als Verpflichtung zum Schadensersatz; Allgemeine Bekanntheit des Wissen über den ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kein Mangel, wenn im Altbau nach Fensteraustausch Schimmel entsteht? (IMR 2010, 468)
Papierfundstellen
- NZM 2011, 547
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08
Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen
Auszug aus AG Nürtingen, 09.06.2010 - 42 C 1905/09
Rn. 35 a) Eine Vertragspartei, die von der anderen Vertragspartei etwas verlangt, das nach dem Vertrag nicht geschuldet ist, oder ein Gestaltungsrecht ausübt, das nicht besteht, verletzt ihre Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB und handelt im Sinne von § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB pflichtwidrig (vgl. BGH vom 16.01.2009, Az. V ZR 133/08; NJW 2009, 1262).Rn. 56 Die Rechtsverteidigung im Zivilprozess durch Bestreiten einer schadensverursachenden Handlung ist nicht rechtswidrig und löst deshalb keinen Schadensersatzanspruch aus (vgl. BGH vom 16.01.2009, a.a.O.).
Rn. 60 Eine Vertragspartei, die von der anderen Vertragspartei etwas verlangt, das nach dem Vertrag nicht geschuldet ist, oder ein Gestaltungsrecht ausübt, das nicht besteht, verletzt ihre Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB und handelt im Sinne von § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB pflichtwidrig (vgl. BGH vom 16.01.2009, a.a.O.; vgl. auch AG Kiel vom 21.12.2009, Az. 108 C 495/09).
- BGH, 01.03.2000 - XII ZR 272/97
Substantiierung und Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln der Mietsache
Auszug aus AG Nürtingen, 09.06.2010 - 42 C 1905/09
Der somit den Beklagten obliegenden Beweis, dass sie die Schäden nicht zu vertreten haben (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB, vgl. BGH vom 01.03.2000, Az. XII ZR 272/97, NZM 2000, 549), konnte von den Beklagten nicht geführt werden. - BGH, 23.09.2009 - VIII ZR 300/08
Begründung eines Mietmangels durch Geräuschimmissionen von Zuluftleitungen und …
Auszug aus AG Nürtingen, 09.06.2010 - 42 C 1905/09
Vielmehr gelten die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltende Standards als vereinbarte Beschaffenheit (vgl. BGH vom 23. September 2009, Az. XIII ZR 300/08; NJW 2010, 1133; LG München vom 16.03.1988, Az. 14 S 17946/86; WuM 1988, 352).
- LG Berlin, 14.03.2008 - 63 S 316/07
Auszug aus AG Nürtingen, 09.06.2010 - 42 C 1905/09
Auf diese Notwendigkeit muss sich der Mieter bei einer entsprechenden Wohnung einstellen (vgl. LG Berlin vom 14.03.2008, Az. 63 S 316/07, Grundeigentum 2008, 1053). - LG München I, 16.03.1988 - 14 S 17946/86
Mietminderung bei durch fehlerhaftes Wohnverhalten des Mieters verursachter …
Auszug aus AG Nürtingen, 09.06.2010 - 42 C 1905/09
Vielmehr gelten die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltende Standards als vereinbarte Beschaffenheit (vgl. BGH vom 23. September 2009, Az. XIII ZR 300/08; NJW 2010, 1133; LG München vom 16.03.1988, Az. 14 S 17946/86; WuM 1988, 352). - AG Kiel, 21.12.2009 - 108 C 495/09
Auszug aus AG Nürtingen, 09.06.2010 - 42 C 1905/09
Rn. 60 Eine Vertragspartei, die von der anderen Vertragspartei etwas verlangt, das nach dem Vertrag nicht geschuldet ist, oder ein Gestaltungsrecht ausübt, das nicht besteht, verletzt ihre Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB und handelt im Sinne von § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB pflichtwidrig (…vgl. BGH vom 16.01.2009, a.a.O.; vgl. auch AG Kiel vom 21.12.2009, Az. 108 C 495/09).
- LG Lübeck, 17.11.2017 - 14 S 107/17
Mietminderungsansprüche wegen Mangelhaftigkeit der Mietwohnung
Dieses Wissen kann er als allgemein bekannt voraussetzen (AG Nürtingen, Urteil vom 09. Juni 2010, 42 C 1905/09, MietRB 2011, 40;… Lützenkirchen a.a.O.). - LG Lübeck, 07.05.2018 - 14 S 260/15
Schimmel ist immer Mietmangel!
Dieses Wissen kann er als allgemein bekannt voraussetzen (AG Nürtingen, Urteil vom 09. Juni 2010, 42 C 1905/09, MietRB 2011, 40;… Lutzenkirchen a.a.O.).
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