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Rechtsprechung
   LG Bayreuth, 17.06.2009 - 42 T 65/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,22955
LG Bayreuth, 17.06.2009 - 42 T 65/09 (https://dejure.org/2009,22955)
LG Bayreuth, Entscheidung vom 17.06.2009 - 42 T 65/09 (https://dejure.org/2009,22955)
LG Bayreuth, Entscheidung vom 17. Juni 2009 - 42 T 65/09 (https://dejure.org/2009,22955)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Restschuldbefreiung bei selbstständig tätigem Schuldner: Versagung wegen Nichtzahlung vor dem Ende der Wohlverhaltensperiode

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Selbständigen darf die Restschuldbefreiung nicht vor dem Ende der Wohlverhaltensphase versagt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Selbständigen darf die Restschuldbefreiung nicht vor dem Ende der Wohlverhaltensphase versagt werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berechtigung des Schuldners zur Zahlung der gesamten Leistung am Ende der Treuhandperiode; Versagung der Restschuldbefreiung vor Erreichen des Endes der Treuhandperiode

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2009, 735
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.05.2009 - IX ZB 133/07

    Unzureichender Verdienst eines Schuldners in der Wohlverhaltensphase mit der von …

    Auszug aus LG Bayreuth, 17.06.2009 - 42 T 65/09
    Dazu wäre er verpflichtet, sobald absehbar ist, dass Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit ihm das Aufbringen entsprechender Beträge nicht erlauben (vgl. BGH IX ZB 133/07 vom 7.5.2009).
  • BGH, 05.07.2005 - VII ZB 10/05

    Rechtsfolgen der Unzulässigerklärung der weiteren Vollstreckung

    Auszug aus LG Bayreuth, 17.06.2009 - 42 T 65/09
    11 Jedenfalls aber dringt der Schuldner mit der Einwendung durch, dass eine Verletzung des § 295 Abs. 2 InsO abschließend nicht vor dem Ende der Wohlverhaltensphase festgestellt werden kann, denn bestimmte Zahlungstermine sind dem Schuldner gesetzlich nicht vorgeschrieben, er ist berechtigt, erst am Ende der Treuhandperiode seine gesamten Leistungen (zuzüglich Zinsen) zu erbringen (so Münchener Kommentar zur InsO - Ehricke, Randnr. 108, 112 zu § 295 InsO m. w. N; ebenso Teile der Rechtsprechung: AG Göttingen NZI 2009, 334; AG Mannheim IN 291/01 vom 26.5.2008; anders wohl AG Darmstadt JurBüro 2006, 100).
  • AG Göttingen, 02.03.2009 - 74 IN 137/02

    Restschuldbefreiungsversagung bei selbstständiger Tätigkeit des Schuldners: …

    Auszug aus LG Bayreuth, 17.06.2009 - 42 T 65/09
    11 Jedenfalls aber dringt der Schuldner mit der Einwendung durch, dass eine Verletzung des § 295 Abs. 2 InsO abschließend nicht vor dem Ende der Wohlverhaltensphase festgestellt werden kann, denn bestimmte Zahlungstermine sind dem Schuldner gesetzlich nicht vorgeschrieben, er ist berechtigt, erst am Ende der Treuhandperiode seine gesamten Leistungen (zuzüglich Zinsen) zu erbringen (so Münchener Kommentar zur InsO - Ehricke, Randnr. 108, 112 zu § 295 InsO m. w. N; ebenso Teile der Rechtsprechung: AG Göttingen NZI 2009, 334; AG Mannheim IN 291/01 vom 26.5.2008; anders wohl AG Darmstadt JurBüro 2006, 100).
  • AG Mannheim, 26.05.2008 - IN 291/01

    Restschuldbefreiung: Versagungsantrag wegen nicht regelmäßiger Zahlungen eines …

    Auszug aus LG Bayreuth, 17.06.2009 - 42 T 65/09
    11 Jedenfalls aber dringt der Schuldner mit der Einwendung durch, dass eine Verletzung des § 295 Abs. 2 InsO abschließend nicht vor dem Ende der Wohlverhaltensphase festgestellt werden kann, denn bestimmte Zahlungstermine sind dem Schuldner gesetzlich nicht vorgeschrieben, er ist berechtigt, erst am Ende der Treuhandperiode seine gesamten Leistungen (zuzüglich Zinsen) zu erbringen (so Münchener Kommentar zur InsO - Ehricke, Randnr. 108, 112 zu § 295 InsO m. w. N; ebenso Teile der Rechtsprechung: AG Göttingen NZI 2009, 334; AG Mannheim IN 291/01 vom 26.5.2008; anders wohl AG Darmstadt JurBüro 2006, 100).
  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 224/09

    Restschuldbefreiung: Anforderungen an die Bewerbungsbemühungen des Schuldners

    Soweit vertreten wird, die Zahlungsobliegenheit des Schuldners nach § 295 Abs. 2 InsO entstehe erst zum Ende der Treuhandperiode (…MünchKomm-InsO/Ehricke, 2. Aufl., § 295 Rn. 112;… wohl auch Uhlenbruck/Vallender, InsO, 13. Aufl., § 295 Rn. 67;… Nerlich/Römermann, InsO, 2011, § 295, Rn. 43 ff;… Braun/Lang, InsO, 4. Aufl., § 295 Rn. 18; AG Göttingen, ZInsO 2009, 934 f; AG Charlottenburg, ZInsO 2009, 1219; LG Bayreuth, ZInsO 2009, 1555 f; LG Potsdam, ZInsO 2010, 252, 254), kann eine Kenntnis der maßgebenden Umstände nicht zuvor begründet werden (vgl. AG Göttingen, NZI 2009, 334, 335;… FK-InsO/Ahrens aaO, § 296 Rn. 26 aE).
  • BGH, 19.07.2012 - IX ZB 188/09

    Restschuldbefreiungsverfahren: Pflicht des selbstständig tätigen Schuldners zur …

    Rn. 9 aa) Die Rechtsbeschwerde meint im Anschluss an eine in Rechtsprechung und Schrifttum vertretene Auffassung (LG Bayreuth, ZInsO 2009, 1555, 1556; LG Potsdam, ZInsO 2010, 252, 254; AG Charlottenburg, ZInsO 2009, 1219 f; AG Göttingen, ZVI 2011, 466, 467;… MünchKomm-InsO/Ehricke, 2. Aufl., § 295 Rn. 112;… Uhlenbruck/Vallender, InsO, 13. Aufl., § 295 Rn. 71;… Nerlich/Römermann, InsO, 2011, § 295 Rn. 45;… HmbKomm-InsO/Streck, 4. Aufl., § 295 Rn. 27;… Henning in Wimmer/Dauernheim/Wagner/Gietl, Handbuch des Fachanwalts Insolvenzrecht, 5. Aufl., Kap. 17 Rn. 106; Trendelenburg, ZInsO 2000, 437, 438; Schmerbach, ZVI 2003, 256, 262;… vgl. auch FK-InsO/Ahrens, 6. Aufl., § 295 Rn. 79), der selbständig berufstätige Schuldner genüge seiner Obliegenheit, indem er die ihm abverlangte Zahlung insgesamt am Ende der Wohlverhaltensperiode leiste.
  • AG Göttingen, 02.09.2011 - 74 IN 107/09

    Fiktives Vergleichseinkommen gem. § 295 Abs. 2 InsO muss selbstständig tätiger …

    Für Versagungsanträge von Gläubigern bedeutet dies, dass sie erst nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode im Rahmen des § 300 InsO gestellt werden können (AG Göttingen, Beschl. v. 02.03.2009 - AZ: 74 IN 137/02, ZInsO 2009, 934; LG Bayreuth, Beschl. v.17.06.2009 - AZ: 42 T 65/09, ZInsO 2009, 1555, 1556; Schmerbach, Rechtliche Aspekte der Selbständigkeit natürlicher Personen im Insolvenzverfahren und in der Wohlverhaltensperiode, ZVI 2003, 256, 262 f.).
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