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Rechtsprechung
   LG Bonn, 10.09.2024 - 43 T 45/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,43146
LG Bonn, 10.09.2024 - 43 T 45/24 (https://dejure.org/2024,43146)
LG Bonn, Entscheidung vom 10.09.2024 - 43 T 45/24 (https://dejure.org/2024,43146)
LG Bonn, Entscheidung vom 10. September 2024 - 43 T 45/24 (https://dejure.org/2024,43146)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 22.08.2023 - 25 W 192/23

    Voraussetzungen zum Ansatz einer Dokumentenpauschale nach Nr. 700 Ziff. 1. b) KV …

    Auszug aus LG Bonn, 10.09.2024 - 43 T 45/24
    Zur Begründung verwies es unter Heranziehung der Rechtsprechung des OLG Hamm vom 22.08.2023 (25 W 192/23) sowie des OLG Düsseldorf vom 06.02.2024 (10 W 100/23) darauf, dass sich die Gläubigerin die Handlungen des Amtsgerichts gemäß §§ 164 Abs. 1, 166 Abs. 1, 278 BGB zurechnen lassen müsse.

    Rn. 21 Es kann dahinstehen, ob die Gläubigerin es im Sinne der Nr. 700 Ziff. 1. b) KV GvKostG unterlassen hat, die erforderliche Zahl von Mehranfertigungen im Falle der rein elektronischen Übermittlung an den Gerichtsvollzieher beizufügen (so wohl OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2024, I-10 W 100/23; a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 22.08.2023, 25 W 192/23).

    Rn. 22 Denn jedenfalls erfolgte die Beauftragung des Gerichtsvollziehers erst durch und mit der elektronischen Übermittlung des streitgegenständlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an ihn, § 193 Abs. 1 ZPO (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22.08.2023, 25 W 192/23).

  • OLG Düsseldorf, 06.02.2024 - 10 W 100/23

    Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses und Kosten des …

    Auszug aus LG Bonn, 10.09.2024 - 43 T 45/24
    Zur Begründung verwies es unter Heranziehung der Rechtsprechung des OLG Hamm vom 22.08.2023 (25 W 192/23) sowie des OLG Düsseldorf vom 06.02.2024 (10 W 100/23) darauf, dass sich die Gläubigerin die Handlungen des Amtsgerichts gemäß §§ 164 Abs. 1, 166 Abs. 1, 278 BGB zurechnen lassen müsse.

    Rn. 21 Es kann dahinstehen, ob die Gläubigerin es im Sinne der Nr. 700 Ziff. 1. b) KV GvKostG unterlassen hat, die erforderliche Zahl von Mehranfertigungen im Falle der rein elektronischen Übermittlung an den Gerichtsvollzieher beizufügen (so wohl OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2024, I-10 W 100/23; a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 22.08.2023, 25 W 192/23).

  • LG Bonn, 21.03.2025 - 43 T 47/24

    Dokumentenpauschale, Abnahme der Vermögenauskunft, Ladung zur Abnahme der …

    Ein konkludenter Antrag der Gläubigerin auf Fertigung einer Abschrift des Vollstreckungsauftrags zwecks Zustellung zusammen mit der Ladung zur Abnahme der Vermögensauskunft wäre nur anzunehmen, wenn die Vollstreckungsmaßnahme ohne eine Zustellung des Vollstreckungsauftrags nicht zulässig wäre (LG Aachen, Beschl. v. 04.11.2024 - 5 T 52/24;… BeckOK KostenR/Herrfurth, 47. Ed., Stand: 01.10.2024, GvKostG KV 700 Rn. 28.2; Herrfurth, DGVZ 2024, 217; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 06.02.2024 - 10 W 100/23, juris; LG Bonn, Beschl. v. 10.09.2024 - 43 T 45/24, BeckRS 2024, 26227).

    Denn ohne die Fertigung der Kopien wäre eine Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bei Personen, bei denen eine elektronische Zustellung ausscheidet, nicht möglich (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 06.02.2024 - 10 W 100/23, juris; LG Bonn, Beschl. v. 10.09.2024 - 43 T 45/24, BeckRS 2024, 26227;… BeckOK KostenR/Herrfurth, a.a.O, GvKostG KV 700 Rn. 28.2; Herrfurth, DGVZ 2024, 217).

  • LG Bonn, 04.09.2025 - 43 T 48/24

    Dokumentenpauschale, Abnahme der Vermögensauskunft, Ladung zur Abnahme der …

    Ein konkludenter Antrag der Gläubigerin auf Fertigung einer Abschrift des Vollstreckungsauftrags zwecks Zustellung zusammen mit der Ladung zur Abnahme der Vermögensauskunft wäre nur anzunehmen, wenn die Vollstreckungsmaßnahme ohne eine Zustellung des Vollstreckungsauftrags nicht zulässig wäre (LG Aachen, Beschl. v. 04.11.2024 - 5 T 52/24; LG Bonn, Beschl. v. 21.03.2025 - 43 T 47/24, DGVZ 2025, 116, 117;… BeckOK KostenR/Herrfurth, 49. Ed., Stand: 01.06.2025, GvKostG KV 700 Rn. 28.2; Herrfurth, DGVZ 2024, 217; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 06.02.2024 - 10 W 100/23, juris; LG Bonn, Beschl. v. 10.09.2024 - 43 T 45/24, BeckRS 2024, 26227).

    Denn ohne die Fertigung der Kopien wäre eine Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bei Personen, bei denen eine elektronische Zustellung ausscheidet, nicht möglich (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 06.02.2024 - 10 W 100/23, juris; LG Bonn, Beschl. v. 10.09.2024 - 43 T 45/24, BeckRS 2024, 26227;… BeckOK KostenR/Herrfurth, a.a.O, GvKostG KV 700 Rn. 28.2; Herrfurth, DGVZ 2024, 217).

  • LG Aachen, 04.11.2024 - 5 T 52/24
    Denn ohne die Fertigung der Kopien wäre eine Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bei Personen, bei denen eine elektronische Zustellung ausscheidet, nicht möglich (…OLG Düsseldorf Beschl. v. 6.2.2024 - I-10 W 100/23, BeckRS 2024, 1874 Rn. 10, beck-online; LG Bonn Beschl. v. 10.9.2024 - 43 T 45/24, BeckRS 2024, 26227 Rn. 17, beck-online;… Jörg Herrfurth, a.a.O.).
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