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Rechtsprechung
   AG Kassel, 08.02.2018 - 435 C 4137/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,3273
AG Kassel, 08.02.2018 - 435 C 4137/17 (https://dejure.org/2018,3273)
AG Kassel, Entscheidung vom 08.02.2018 - 435 C 4137/17 (https://dejure.org/2018,3273)
AG Kassel, Entscheidung vom 08. Februar 2018 - 435 C 4137/17 (https://dejure.org/2018,3273)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 249 BGB
    § 249 BGB

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Kürzung der Reparaturkosten -> darüber hinaus sind Schadenkosten zu erstatten, der Geschädigte... | Abtretung/ Aktivlegitimation / RDG

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Kostenersatz für Probefahrt und gutachterliche Beihilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfallereignisses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 730
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus AG Kassel, 08.02.2018 - 435 C 4137/17
    Im Falle der Sachbeschädigung bedeute dies, dass die notwendigen Reparaturkosten zu erstatten sind, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (vgl. BGHZ 115, 364, 369; 160, 377; 162, 161.165).

    Die Schadensbetrachtung hat sich nicht nur an objektiven Kriterien zu orientieren, sondern ist auch subjektbezogen (BGHZ 54, 82, 85; BGH NJW 1992, 302, 303; BGH NJW 1992, 1618, 1619).

    Dabei ist bei der Beurteilung, welcher Herstellungsaufwand erforderlich ist, auch Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (vgl. BGHZ 115, 364, 368; 132, 373, 376; 155, 1,41; 162, 161, 164 f.; 163, 362, 365).

    Das Werkstattrisiko (wie auch das Prognoserisiko) geht insofern zulasten des Schädigers (BGHZ 63, 182, 185; BGH NJW 1992, 302, 303).

  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Haftung des Schädigers für ohne Schuld des Geschädigten entstandenen höheren …

    Auszug aus AG Kassel, 08.02.2018 - 435 C 4137/17
    Es würde dem Sinn und Zweck des § 249 BGB widersprechen, wenn der Geschädigte bei der Wiederherstellung des vorherigen Zustandes im Verhältnis zum ersatzpflichtigen Schädiger mit Mehraufwendungen der Schadensbeseitigung belastet bliebe, deren Entstehung seinem Einfluss entzogen und die ihren Grund darin haben, dass die Schadensbeseitigung in einer fremden, vom Geschädigten nicht mehr kontrollierbaren Einflusssphäre stattfinden muss (BGHZ 63, 182, 185; OLG Hamm, Urteil vom 31.01.1995. BeckRS 1995.01930).

    Das Werkstattrisiko (wie auch das Prognoserisiko) geht insofern zulasten des Schädigers (BGHZ 63, 182, 185; BGH NJW 1992, 302, 303).

    Dadurch entsteht dem Schädiger entsteht auch kein Nachteil, da er nach den Grundsätzen der Vorteilsanrechnung die Abtretung der Ansprüche des Geschädigten gemäß § 255 BGB in analoger Anwendung gegen die Werkstatt verlangen kann, um der Gefahr zu begegnen, dass im Zuge der Schadensregulierung eine den Wertungen des Schadensrechts fremde ungerechtfertigte Bereicherung durch den Schadensausgleich entsteht (BGHZ 63, 182, 187; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2008 - 1 U 246/07 m.w.N., zit. n. juris; LG Saarbrücken, Urteil vom 19.10.2012 - 13 S 38/12, zit. n. juris).

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an …

    Auszug aus AG Kassel, 08.02.2018 - 435 C 4137/17
    Im Falle der Sachbeschädigung bedeute dies, dass die notwendigen Reparaturkosten zu erstatten sind, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (vgl. BGHZ 115, 364, 369; 160, 377; 162, 161.165).

    Dabei ist bei der Beurteilung, welcher Herstellungsaufwand erforderlich ist, auch Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (vgl. BGHZ 115, 364, 368; 132, 373, 376; 155, 1,41; 162, 161, 164 f.; 163, 362, 365).

  • LG Saarbrücken, 19.10.2012 - 13 S 38/12

    Verkehrsunfallschaden: Pflicht des Schädigers zur Schadensersatzzahlung bei …

    Auszug aus AG Kassel, 08.02.2018 - 435 C 4137/17
    Dadurch entsteht dem Schädiger entsteht auch kein Nachteil, da er nach den Grundsätzen der Vorteilsanrechnung die Abtretung der Ansprüche des Geschädigten gemäß § 255 BGB in analoger Anwendung gegen die Werkstatt verlangen kann, um der Gefahr zu begegnen, dass im Zuge der Schadensregulierung eine den Wertungen des Schadensrechts fremde ungerechtfertigte Bereicherung durch den Schadensausgleich entsteht (BGHZ 63, 182, 187; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2008 - 1 U 246/07 m.w.N., zit. n. juris; LG Saarbrücken, Urteil vom 19.10.2012 - 13 S 38/12, zit. n. juris).

    Eine solche Abtretung schmälert die Rechtsposition der Klägerin als Geschädigten nicht und ist nicht davon abhängig, dass etwaige Ansprüche gegen die Reparaturwerkstatt tatsächlich bestehen; vielmehr genügt es, dass es möglich erscheint, dass solche Ansprüche vorhanden sind (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 19.10.2012 - 13 S 38/12, zit. n. juris).

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus AG Kassel, 08.02.2018 - 435 C 4137/17
    Dabei ist bei der Beurteilung, welcher Herstellungsaufwand erforderlich ist, auch Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (vgl. BGHZ 115, 364, 368; 132, 373, 376; 155, 1,41; 162, 161, 164 f.; 163, 362, 365).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07

    Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach …

    Auszug aus AG Kassel, 08.02.2018 - 435 C 4137/17
    Dadurch entsteht dem Schädiger entsteht auch kein Nachteil, da er nach den Grundsätzen der Vorteilsanrechnung die Abtretung der Ansprüche des Geschädigten gemäß § 255 BGB in analoger Anwendung gegen die Werkstatt verlangen kann, um der Gefahr zu begegnen, dass im Zuge der Schadensregulierung eine den Wertungen des Schadensrechts fremde ungerechtfertigte Bereicherung durch den Schadensausgleich entsteht (BGHZ 63, 182, 187; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2008 - 1 U 246/07 m.w.N., zit. n. juris; LG Saarbrücken, Urteil vom 19.10.2012 - 13 S 38/12, zit. n. juris).
  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04

    Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf

    Auszug aus AG Kassel, 08.02.2018 - 435 C 4137/17
    Dabei ist bei der Beurteilung, welcher Herstellungsaufwand erforderlich ist, auch Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (vgl. BGHZ 115, 364, 368; 132, 373, 376; 155, 1,41; 162, 161, 164 f.; 163, 362, 365).
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Kassel, 08.02.2018 - 435 C 4137/17
    Dabei ist bei der Beurteilung, welcher Herstellungsaufwand erforderlich ist, auch Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (vgl. BGHZ 115, 364, 368; 132, 373, 376; 155, 1,41; 162, 161, 164 f.; 163, 362, 365).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 226/91

    Umfang des Schadensersatzanspruchs auf fiktiver Reparaturkostenbasis

    Auszug aus AG Kassel, 08.02.2018 - 435 C 4137/17
    Die Schadensbetrachtung hat sich nicht nur an objektiven Kriterien zu orientieren, sondern ist auch subjektbezogen (BGHZ 54, 82, 85; BGH NJW 1992, 302, 303; BGH NJW 1992, 1618, 1619).
  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei …

    Auszug aus AG Kassel, 08.02.2018 - 435 C 4137/17
    Die Schadensbetrachtung hat sich nicht nur an objektiven Kriterien zu orientieren, sondern ist auch subjektbezogen (BGHZ 54, 82, 85; BGH NJW 1992, 302, 303; BGH NJW 1992, 1618, 1619).
  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

  • OLG Hamm, 31.01.1995 - 9 U 168/94

    Reparaturkosten-Ersatz Höhe: Werkstattrechnung mit inkorrekten Angaben …

  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 6/09

    Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Ausschluss einer Erkundigungspflicht …

  • OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 107/04

    Beseitigung von Baumängeln: Kostentragungsrisiko bei nicht angemessenen …

  • LG Hamburg, 04.06.2013 - 302 O 92/11

    Verursacher eines Verkehrsunfalls trägt grundsätzlich Werkstattrisiko

  • AG Coburg, 28.06.2022 - 12 C 259/22

    Umfang des Reparaturschadensersatzes nach Verkehrsunfall - Desinfektionskosten …

    Rn. 13 Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob die Rechnung von dem Kläger bereits ausgeglichen worden ist oder nicht (AG Kassel, Urteil vom 08.02.2018 - 435 C 4137/17; AG Karlsruhe, Urteil vom 18.11.2008 - 5 C 365/08).

    Die Berechtigung eines solchen Anspruchs ist vielmehr dann im Verhältnis zwischen dem Schädiger, hier der Beklagten, und der Reparaturwerkstatt zu klären (AG Kassel, Urteil vom 08.02.2018 - 435 C 4137/17).

  • AG Kassel, 14.05.2021 - 435 C 449/21

    Grundsätzen der Erstattungsfähigkeit diverser verkehrsunfallbedingter …

    Denn die in diesem Zusammenhang auch in der Rechnung erwähnte Reparaturwerkstatt der Firma H A (bzw. deren konzernverschwisterte Unternehmen) hat in der etwas weiter zurückliegenden Vergangenheit diese Position in den Reparaturkostenrechnungen "untergebracht", ohne dass dem eine entsprechende Vereinbarung zwischen Geschädigtem und Reparaturfirma zugrunde lag, weil es sich um eine gegenüber dem Schadensgutachter aufgrund einer mit diesem getroffenen vertraglichen Abrede geltend zu machende Vergütung der Reparaturfirma handelt (s. dazu AG Kassel, Urteile vom 08.02.2018 - 435 C 4137/17, zit. n. juris, und vom 05.06.2018 - 435 C 923/18).
  • AG Köln, 27.12.2022 - 272 C 52/22

    Verkehrsunfall - Prognose- und Werkstattrisiko des Schädigers

    Rn. 16 (AG Kassel, Urteil vom 08.02.2018, 435 C 4137/17).

    Rn. 17 Der Anspruch auf Abtretung der Ansprüche ergibt sich aus § 255 BGB analog (vgl. Kretschmer, Juris Monatszeitschrift 2017, 310; OLG München, Urteil vom 26.02.2016, 10 U 579/15; OLG Naumburg, Urteil vom 20.01.2006, 4 U 49/05; AG Kassel, Urteil vom 08.02.2018, 435 C 4137/17; AG Coburg, Urteil vom 13.07.2017, 15 C 466/17; Palandt/Grüneberg, § 249 BGB Rn 58).

  • AG Coburg, 29.09.2021 - 17 C 1661/21
    Die Berechtigung eines solchen Anspruchs ist vielmehr dann im Verhältnis zwischen dem Schädiger, hier der Beklagten, und der Reparaturwerkstatt zu klären (AG Kassel, Urteil vom 08.02.2018 - 435 C 4137/17).
  • AG Coburg, 30.06.2021 - 18 C 3552/20

    Verkehrsunfall, Schadensersatz, Reparaturkosten, Abtretung, Schadensbeseitigung, …

    Rn. 16 Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob die Rechnung von der Klägerin bereits ausgeglichen worden ist oder nicht (AG Kassel, Urteil vom 08.02.2018 - 435 C 4137/17; AG Karlsruhe, Urteil vom 18.11.2008 - 5 C 365/08).

    Die Berechtigung eines solchen Anspruchs ist vielmehr dann im Verhältnis zwischen dem Schädiger, hier der Beklagten, und der Reparaturwerkstatt zu klären (AG Kassel, Urteil vom 08.02.2018 - 435 C 4137/17).

    Denn hierbei handelt es sich nur um einen wertmäßig nicht zu berücksichtigenden Nebenanspruch im Zusammenhang der Schadensregulierung (AG Kassel, Urteil vom 08.02.2018 - 435 C 4137/17).

  • AG Coburg, 18.11.2021 - 12 C 3058/21

    Reparaturkosten, Schadensersatz, Schadensbeseitigung, Abtretung, Ermessen, …

    Rn. 9 Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob die Rechnung von dem Kläger bereits ausgeglichen worden ist oder nicht (AG Kassel, Urteil vom 08.02.2018 - 435 C 4137/17; AG Karlsruhe, Urteil vom 18.11.2008 - 5 C 365/08).

    Die Berechtigung eines solchen Anspruchs ist vielmehr dann im Verhältnis zwischen dem Schädiger, hier der Beklagten, und der Reparaturwerkstatt zu klären (AG Kassel, Urteil vom 08.02.2018 - 435 C 4137/17).

    Denn hierbei handelt es sich nur um einen wertmäßig nicht zu berücksichtigenden Nebenanspruch im Zusammenhang der Schadensregulierung (AG Kassel, Urteil vom 08.02.2018 - 435 C 4137/17).

  • AG Coburg, 10.03.2022 - 20 C 234/22

    Ersatzfähigkeit von Corona-Schutzmaßnahmen bei Reparatur

    Rn. 8 Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob die Rechnung von dem Kläger bereits ausgeglichenworden ist oder nicht (AG Kassel, Urteil vom 08.02.2018 - 435 C 4137/17; AG Karlsruhe, Urteil vom 18.11.2008 - 5 C 365/08).

    Die Berechtigung eines solchen Anspruchs ist vielmehr dann im Verhältnis zwischen dem Schädiger, hier der Beklagten, und der Reparaturwerkstatt zu klären (AG Kassel, Urteil vom 08.02.2018 - 435 C 4137/17).

    Denn hierbei handelt es sich nur um einen wertmäßig nicht zu berücksichtigenden Nebenanspruch im Zusammenhang der Schadensregulierung (AG Kassel, Urteil vom 08.02.2018 - 435 C 4137/17).

  • AG Coburg, 16.03.2021 - 12 C 3807/20

    Verkehrsunfall - Kostenersatz für Innenraumdesinfektion in Werkstatt

    Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob die Rechnung vom Kläger bereits ausgeglichen worden ist oder nicht (AG Kassel, Urteil vom 08.02.2018 - 435 C 4137/17; AG Karlsruhe, Urteil vom 18.11.2008 - 5 C 365/08).

    Die Berechtigung eines solchen Anspruchs ist vielmehr dann im Verhältnis zwischen dem Schädiger, hier der Beklagten, und der Reparaturwerkstatt zu klären (AG Kassel, Urteil vom 08.02.2018 - 435 C 4137/17).

    Denn hierbei handelt es sich nur um einen wertmäßig nicht zu berücksichtigenden Nebenanspruch im Zusammenhang der Schadensregulierung (AG Kassel, Urteil vom 08.02.2018 - 435 C 4137/17).

  • AG Coburg, 12.07.2023 - 18 C 1213/23

    Reparaturkosten, Elektronisches Dokument, Vorläufige Vollstreckbarkeit, …

    Rn. 13 Es kommt nicht darauf an, ob die Rechnung vom Kläger bereits ausgeglichen wurde oder nicht (AG Kassel, Urteil vom 08.02.2018 - 435 C 4137/17; AG Karlsruhe, Urteil vom 18.11.2008 - 5 C 365/08).

    Die Berechtigung eines solchen Anspruchs ist vielmehr dann im Verhältnis zwischen dem Schädiger, hier der Beklagten, und der Reparaturwerkstatt zu klären (AG Kassel, Urteil vom 08.02.2018 - 435 C 4137/17).

  • AG Coburg, 02.02.2022 - 12 C 3982/21
    Die Berechtigung eines solchen Anspruchs ist vielmehr dann im Verhältnis zwischen dem Schädiger, hier der Beklagten, und der Reparaturwerkstatt zu klären (AG Kassel, Urteil vom 08.02.2018 - 435 C 4137/17).

    Denn hierbei handelt es sich nur um einen wertmäßig nicht zu berücksichtigenden Nebenanspruch im Zusammenhang der Schadensregulierung (AG Kassel, Urteil vom 08.02.2018 - 435 C 4137/17).

  • AG Coburg, 16.02.2022 - 12 C 1956/21
  • AG Coburg, 17.07.2023 - 18 C 972/23

    Reparaturkosten, Rückgriffsansprüche, Elektronisches Dokument, Vorläufige …

  • AG Ludwigsburg, 09.11.2023 - 8 C 1219/23
  • AG Coburg, 01.03.2023 - 18 C 4652/22

    Reparaturkosten, Elektronisches Dokument, Vorläufige Vollstreckbarkeit, …

  • AG Coburg, 07.12.2018 - 12 C 2004/18

    Unfallregulierung, Reparaturkosten, Verbringungskosten, Reinigungskosten

  • AG Coburg, 14.10.2022 - 17 C 2275/22

    Reparaturkosten, Elektronisches Dokument, Vorläufige Vollstreckbarkeit, …

  • AG Coburg, 13.03.2023 - 12 C 101/23
  • AG Kassel, 28.01.2019 - 435 C 3410/18

    Zur Frage, ob Auslagen eines Sachverständigen gegenüber dem Geschädigten eines …

  • AG Bergisch Gladbach, 04.06.2019 - 68 C 302/18

    Unfallregulierung, Sachverständigengutachten, Kostenpauschale, Abschleppkosten

  • LG Kempten, 31.07.2019 - 52 S 581/19

    Unfallregulierung, Reparaturkosten, Abtretung

  • AG Kassel, 26.03.2021 - 435 C 4071/20

    Verkehrsunfall: Abrechnungsfähigkeit Corona-Schutzmaßnahmen

  • AG Köln, 30.12.2020 - 276 C 133/20

    Verkehrsunfall: Werkstattrisiko und Haftung

  • AG Tuttlingen, 26.06.2019 - 3 C 683/18

    Verkehrsunfall - Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Fahrzeugreinigung

  • AG Berlin-Mitte, 15.03.2021 - 20 C 347/20
  • AG Oldenburg, 06.05.2021 - 4 C 4034/21
  • AG Dinslaken, 05.09.2024 - 32 C 304/23
  • AG Dinslaken, 01.06.2023 - 32 C 219/22
  • AG Coburg, 26.11.2020 - 17 C 2672/20
  • AG Coburg, 27.11.2018 - 14 C 1819/18

    Schadensersatzanspruch aus einem Verkehrsunfall

  • AG Coburg, 23.09.2024 - 12 C 1149/24

    Sachverständigengutachten, Netto-Reparaturkosten, Elektronisches Dokument, …

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