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   VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 45-IV-09 (HS), 46-IV-09 (e.A.)   

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https://dejure.org/2009,21589
VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 45-IV-09 (HS), 46-IV-09 (e.A.) (https://dejure.org/2009,21589)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25.06.2009 - 45-IV-09 (HS), 46-IV-09 (e.A.) (https://dejure.org/2009,21589)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - 45-IV-09 (HS), 46-IV-09 (e.A.) (https://dejure.org/2009,21589)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Unschuldsvermutung durch die Feststellung einer verbleibenden Verdachtslage in einer das Strafverfahren ohne förmlichen Schuldspruch beendenden Entscheidung; Qualifizierung der verbleibenden Verdachtslage als Anmahnung der ...

  • VerfGH Sachsen
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (12)

  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 171-IV-08

    Ein Richter muss zuhören

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 45-IV-09
    Auf die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer hob der Verfassungsgerichtshof die landgerichtliche Beschwerdeentscheidung vom 29. August 2008 wegen einer Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück (Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 171-IV-08).

    Im Übrigen wiederholen die Beschwerdeführer im Hinblick auf die angegriffenen Entscheidungen ihren Sach- und Rechtsvortrag aus dem Verfassungsbeschwerdeverfahren Vf. 171-IV-08; mit Schreiben vom 22. April 2009 und 5. Mai 2009 haben sie ihr Rügevorbringen vertieft.

    Dieses Bestreiten gebot es zwar, sich mit den verdachtsbegründenden Tatsachen näher auseinanderzusetzen (vgl. dazu SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 171-IV-08).

  • BVerfG, 25.11.1991 - 2 BvR 1056/90

    Entscheidung über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen und

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 45-IV-09
    Schuldzuweisungen oder -feststellungen in den Gründen eines das Strafverfahren abschließenden Beschlusses, der vor Durchführung einer Hauptverhandlung bis zur Schuldspruchreife ergeht, vermögen daher einen selbstständigen Grundrechtsverstoß zu begründen; dies gilt ebenso für eine Entscheidung über die Entschädigungspflicht für Strafverfolgungsmaßnahmen, wenn das vorausgegangene Strafverfahren vor Schuldspruchreife abgeschlossen worden war (vgl. BVerfG, NJW 1992, 2011; BVerfG, Beschluss vom 21. November 2002 - 2 BvR 1609/02).

    Allerdings muss aus der Entscheidungsbegründung hervorgehen, dass es sich nicht um eine gerichtliche Schuldfeststellung oder -zuweisung, sondern nur um die Beschreibung und Bewertung einer Verdachtslage handelt (vgl. BVerfG NJW 1992, 2011).

  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06

    Anspruch auf rechtliches Gehör (ausdrückliche Bescheidung zentralen Vorbringens

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 45-IV-09
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. BVerfGK 10, 41 [45 f.]; siehe allgemein SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2007 - Vf. 53-IV-07 [HS]/Vf. 54-IV-07 [e.A.]).

    Insbesondere kann nicht festgestellt werden, dass das Landgericht begründungslos lediglich das Gegenteil des von den Beschwerdeführern Vorgebrachten angenommen hat (siehe dazu BVerfGK 10, 41 [45]).

  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 2475/94

    Willkürliche Versagung einer Haftentschädigung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 45-IV-09
    Danach stellt sich eine gerichtliche Entscheidung nur dann als willkürlich dar, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die festgestellte Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist, die gerichtliche Entscheidung mithin bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 115-IV-08; siehe auch BVerfG NJW 1996, 1049).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 115-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 45-IV-09
    Danach stellt sich eine gerichtliche Entscheidung nur dann als willkürlich dar, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die festgestellte Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist, die gerichtliche Entscheidung mithin bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 115-IV-08; siehe auch BVerfG NJW 1996, 1049).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 52-IV-07

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf gerichtliche

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 45-IV-09
    Die auf der Ebene der Anwendung einfachen Rechts ansetzenden Beanstandungen bezüglich der Feststellung und Würdigung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG, insbesondere die in diesem Zusammenhang erhobene Rüge, die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung sei ignoriert worden, belegen für sich noch keinen Willkürverstoß (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 52-IV-07; st. Rspr.).
  • BVerfG, 21.11.2002 - 2 BvR 1609/02

    Berücksichtigung von Mitverschulden im Entschädigungsverfahren gem § 5 Abs 2

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 45-IV-09
    Schuldzuweisungen oder -feststellungen in den Gründen eines das Strafverfahren abschließenden Beschlusses, der vor Durchführung einer Hauptverhandlung bis zur Schuldspruchreife ergeht, vermögen daher einen selbstständigen Grundrechtsverstoß zu begründen; dies gilt ebenso für eine Entscheidung über die Entschädigungspflicht für Strafverfolgungsmaßnahmen, wenn das vorausgegangene Strafverfahren vor Schuldspruchreife abgeschlossen worden war (vgl. BVerfG, NJW 1992, 2011; BVerfG, Beschluss vom 21. November 2002 - 2 BvR 1609/02).
  • VerfGH Sachsen, 03.05.2007 - 53-IV-07

    Verfassungsbeschwerde der Landeshauptstadt Dresden betreffend den Bau der sog.

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 45-IV-09
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. BVerfGK 10, 41 [45 f.]; siehe allgemein SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2007 - Vf. 53-IV-07 [HS]/Vf. 54-IV-07 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 25.10.2007 - 90-IV-06

    Kanzleidurchsuchung wegen des Verdachts der bewusst falschen Abrechnung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 45-IV-09
    Insbesondere bestehen mit Blick auf ihr umfängliches schriftsätzliches Vorbringen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass sie nicht ihre Sicht der Dinge in den Entscheidungsprozess einbringen und damit Einfluss auf den Gang und das Ergebnis des Entschädigungsverfahrens nehmen konnten (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06).
  • VerfGH Sachsen, 22.03.2007 - 94-IV-06

    Zulässigkeit einer auf die Verletzung der Art. 36 und 77 der sächsischen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 45-IV-09
    aa) Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. März 2007 - Vf. 94-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 93-IV-06

    Substantiierte Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung eines eigenen

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

  • VerfGH Sachsen, 27.10.2021 - 49-IV-21
    Dass der Beschwerdeführer die angestellten Erwägungen für rechtlich unzutreffend hält, betrifft keinen Aspekt rechtlichen Gehörs (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 105-IV-19; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 109-IV-19; Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 45-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Vollstreckungsabwehrklage gegen den

    Dass der Beschwerdeführer die Entscheidungen des Land- und Oberlandesgerichts für rechtlich unzutreffend hält, vermag eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht zu begründen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 45-IV-09; Beschluss vom 14. Mai 2018 - Vf. 4-IV-18).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 101-IV-18

    Unangreifbarkeit von Anhörungsrügen zurückweisenden gerichtlichen Entscheidungen

    Ihre Ausführungen betreffen insoweit die Anwendung materiellen Rechts und keinen Aspekt rechtlichen Gehörs (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 45-IV-09; Beschluss vom 14. Mai 2018 - Vf. 4-IV-18).
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