Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 03.05.2007 - 53-IV-07, 54-IV-07 |
Volltextveröffentlichung
- VerfGH Sachsen
Verfassungsbeschwerde der Landeshauptstadt Dresden betreffend den Bau der sog. Waldschlößchenbrücke
Kurzfassungen/Presse (3)
- sz-online.de (Pressebericht, 03.05.2007)
Dresden darf Brückenbau nicht hinauszögern
- sachsen.de (Pressemitteilung)
Streit um Waldschlößchenbrücke: Verfassungsbeschwerde der Landeshauptstadt Dresden erfolglos
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfassungsbeschwerde der Landeshauptstadt Dresden betreffend den Bau der sog. Waldschlösschenbrücke; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Widersprüche gegen den Baubeginn einer die Elbe im Bereich eines UNESCO-Welterbes überquerenden Brücke in Dresden; ...
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+9Weitere Entscheidungen mit demselben BezugEuGH, 14.01.2016 - C-399/14
Grüne Liga Sachsen u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 92/43/EWG -
BVerwG, 06.03.2014 - 9 C 6.12Alternativenprüfung; FFH-Gebiet; Fehlerheilung; Gefährdungsabschätzung;
OVG Sachsen, 15.12.2011 - 5 A 195/09Waldschlößchenbrücke, Planfeststellung
VG Dresden, 30.10.2008 - 3 K 923/04Waldschlößchenbrücke: Naturschutzverbände können Bau der umstrittenen Brücke
OVG Sachsen, 29.09.2008 - 4 B 209/08Keine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Zulassung eines Bürgerbegehrens
OVG Sachsen, 12.11.2007 - 5 BS 336/07Baubeginn für Waldschlößchenbrücke ist möglich
BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07Verfassungsbeschwerde der Stadt Dresden in Sachen "Waldschlösschenbrücke" ohne
VerfGH Sachsen, 03.05.2007 - 53-IV-07Verfassungsbeschwerde der Landeshauptstadt Dresden betreffend den Bau der sog.
OVG Sachsen, 09.03.2007 - 4 BS 216/06Bürgerentscheid zur Dresdner Waldschlösschenbrücke muss umgesetzt werden
VG Dresden, 30.08.2006 - 12 K 1768/06Dresdner Brückenstreit
Dresdner Brückenstreit
Verfahrensgang
- VG Dresden, 30.08.2006 - 12 K 1768/06
- OVG Sachsen, 09.03.2007 - 4 BS 216/06
- OVG Sachsen, 02.04.2007 - 4 BS 75/07
- VerfGH Sachsen, 20.04.2007 - 48-IV-07
- VerfGH Sachsen, 03.05.2007 - 53-IV-07, 54-IV-07
- BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (25)
- BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80
Sasbach
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.05.2007 - 53-IV-07
aa) Als für den Rechtsstaat konstitutive Verfahrensgewährleistung gebietet Art. 78 Abs. 2 SächsVerf, dass die Gerichte rechtliches Gehör unabhängig von der Organisationsform der Verfahrensbeteiligten, mithin auch gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts, gewähren (vgl. BVerfGE 21, 362 [373]; BVerfGE 61, 82 [104]; SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Juli 2003 - Vf. 24-IV-02).Dies gilt insbesondere bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben (vgl. BVerfGE 61, 82 [100 f.]; BVerfGE 68, 193 [205 f.]).
a) Auf das in Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf verbürgte Recht auf ein rechtsstaatliches und faires Gerichtsverfahren können sich alle Verfahrenbeteiligten, einschließlich der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (vgl. BVerfGE 61, 82 [104 f.]), berufen.
- BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.05.2007 - 53-IV-07
Je schwerer die sich daraus ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, um so weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 79, 69 [74]; BVerfG NVwZ 2004, 1112 [1113]).Allerdings kann der Verfassungsgerichtshof die gerichtliche Rechtsanwendung nur dann beanstanden, wenn sie Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung des Anspruchs auf wirksamen Rechtsschutz beruhen (vgl. BVerfGE 79, 69 [74]).
- VerfGH Sachsen, 27.10.2005 - 62-IV-05
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.05.2007 - 53-IV-07
Das Oberverwaltungsgericht hatte daher das Verfahren so zu gestalten, dass die Beschwerdeführerin auf seinen Gang und auf sein Ergebnis aktiv Einfluss nehmen konnte (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 62-IV-05).
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Effektiver Rechtsschutz in einem sozialgerichtlichen Eilverfahren
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.05.2007 - 53-IV-07
Soweit die Beschwerdeführerin beanstandet, das Oberverwaltungsgericht habe seine Entscheidung lediglich auf eine Interessenabwägung gestützt, übersieht sie, dass es grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen der Verwaltungsgerichte steht, ob sie ihre Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren an den Erfolgsaussichten der Hauptsache ausrichten oder diese maßgeblich auf der Grundlage einer Folgenabwägung treffen (vgl. BVerfG NVwZ 2005, 927 [928]; BVerwGE 123, 241 [244]; siehe auch BVerfG NVwZ 2005, 438 [439]). - BVerfG, 22.02.2002 - 1 BvR 300/02
Effektiver Rechtsschutz gegen Wohnungsverweisung und Kontaktverbot zum Schutz vor …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.05.2007 - 53-IV-07
Insbesondere unterliegt es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass sich die verwaltungsgerichtliche Kontrolle auf die Durchführung einer Interessenabwägung beschränkt, wenn sich die Rechtmäßigkeit der behördlichen Maßnahme bei summarischer Prüfung nicht hinreichend übersehen lässt (vgl. BVerfG NJW 2002, 2225 [2225]; siehe auch BVerfG NVwZ-RR 2001, 694 [695]). - BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04
Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.05.2007 - 53-IV-07
Soweit die Beschwerdeführerin beanstandet, das Oberverwaltungsgericht habe seine Entscheidung lediglich auf eine Interessenabwägung gestützt, übersieht sie, dass es grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen der Verwaltungsgerichte steht, ob sie ihre Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren an den Erfolgsaussichten der Hauptsache ausrichten oder diese maßgeblich auf der Grundlage einer Folgenabwägung treffen (vgl. BVerfG NVwZ 2005, 927 [928]; BVerwGE 123, 241 [244]; siehe auch BVerfG NVwZ 2005, 438 [439]). - BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04
Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung in einem verwaltungsgerichtlichen …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.05.2007 - 53-IV-07
Je schwerer die sich daraus ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, um so weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 79, 69 [74]; BVerfG NVwZ 2004, 1112 [1113]). - BVerfG, 04.07.2001 - 1 BvR 165/01
Kostenentscheidung nach Erledigung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.05.2007 - 53-IV-07
Insbesondere unterliegt es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass sich die verwaltungsgerichtliche Kontrolle auf die Durchführung einer Interessenabwägung beschränkt, wenn sich die Rechtmäßigkeit der behördlichen Maßnahme bei summarischer Prüfung nicht hinreichend übersehen lässt (vgl. BVerfG NJW 2002, 2225 [2225]; siehe auch BVerfG NVwZ-RR 2001, 694 [695]). - BVerfG, 26.08.2004 - 1 BvR 1446/04
Berücksichtigung veränderter Umstände im einstweiligen Rechtsschutz
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.05.2007 - 53-IV-07
Soweit die Beschwerdeführerin beanstandet, das Oberverwaltungsgericht habe seine Entscheidung lediglich auf eine Interessenabwägung gestützt, übersieht sie, dass es grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen der Verwaltungsgerichte steht, ob sie ihre Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren an den Erfolgsaussichten der Hauptsache ausrichten oder diese maßgeblich auf der Grundlage einer Folgenabwägung treffen (vgl. BVerfG NVwZ 2005, 927 [928]; BVerwGE 123, 241 [244]; siehe auch BVerfG NVwZ 2005, 438 [439]). - BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.05.2007 - 53-IV-07
Auch der sachliche Schutzbereich von Art. 38 Satz 1 SächsVerf ist vorliegend betroffen, weil sich die Beschwerdeführerin in ihrem Anspruch auf wirksamen einstweiligen Rechtsschutz gegen eine Maßnahme der Exekutive (vgl. BVerfGE 107, 395 [403 f.]; BVerfG NJW 2006, 3701 [3702]) verletzt sieht. - BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03
Gleichheit im Vergaberecht
- BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63
Sozialversicherungsträger
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
- BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82
Zahntechniker-Innungen
- BVerfG, 09.04.1975 - 2 BvR 879/73
AOK
- OVG Sachsen, 09.03.2007 - 4 BS 216/06
Bürgerentscheid zur Dresdner Waldschlösschenbrücke muss umgesetzt werden
- BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
- VG Dresden, 30.08.2006 - 12 K 1768/06
Dresdner Brückenstreit
- VerfGH Sachsen, 21.03.1997 - 10-IV-96
Beschränkung der Weiterverbreitung von Rundfunkprogrammen in Kabelanlagen ; …
- OVG Sachsen, 02.04.2007 - 4 BS 75/07
Anhörungsrüge der Landeshauptstadt Dresden zur Waldschlösschenbrücke …
- VerfGH Sachsen, 10.07.2003 - 24-IV-02
Grundrechtsfähigkeit einer Gemeinde als Gebietskörperschaft des öffentlichen …
- VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 27-IV-06
- VerfGH Sachsen, 22.03.2007 - 94-IV-06
Zulässigkeit einer auf die Verletzung der Art. 36 und 77 der sächsischen …
- VerfGH Sachsen, 22.03.2007 - 3-IV-07
Rechtswegerschöpfung bei der Möglichkeit einer fachgerichtlichen Nachprüfung der …
- VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 53-IV-03
- VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 9-IV-10
Zum erlaubten Parken auf einer neben dem Gehweg liegenden privaten …
Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist jedoch verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2007 - Vf. 53-IV-07 [HS]/Vf. 54-IV-07 [e.A.]). - VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 45-IV-09
Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Unschuldsvermutung durch die …
Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. BVerfGK 10, 41 [45 f.]; siehe allgemein SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2007 - Vf. 53-IV-07 [HS]/Vf. 54-IV-07 [e.A.]). - VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 171-IV-08
Ein Richter muss zuhören
Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2007 - Vf. 53-IV-07 [HS]/Vf. 54-IV-07 [e.A.]).
- VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 76-IV-09
Verfassungsbeschwerde wegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, …
Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2007 - Vf. 53-IV-07; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 123-IV-09 Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2007 - Vf. 53-IV-07; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 5-IV-10 Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist verletzt, wenn das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2007 - Vf. 53-IV-07; st. Rspr.).
- OVG Sachsen, 16.07.2007 - 4 BS 243/07
Landeshauptstadt Dresden muss Vergabeeinscheidung zu Waldschlößchenbrücke treffen
Die Antragstellerin sei der - nach dem Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 9.3.2007 (SächsVBl. 2007, 137; nachfolgend SächsVerfGH, Beschl. v. 3.5.2007 - Vf. 53-IV-07/Vf. 54-IV-07- und BVerfG, Kammerbeschl. v. 29.5.2007 - 2 BvR 695/07 -, juris) - sofort vollziehbaren Anordnung des Regierungspräsidiums Dresden vom 14.8.2006, die streitige Vergabeentscheidung bis zum 24.8.2006 zu treffen, bislang nicht nachgekommen. - VerfGH Sachsen, 26.11.2009 - 110-IV-09 Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. BVerfGK 10, 41 [45 f.]; siehe allgemein SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2007 - Vf. 53-IV-07 [HS]/Vf. 54-IV-07 [e.A.]).
- VerfGH Sachsen, 02.12.2010 - 67-IV-10 Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2007 - Vf. 53-IV-07; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 38-IV-09
Vorläufiger Rechtsschutz bei Inanspruchnahme der Grundstückseigentümer durch …
Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2007 - Vf. 53-IV-07; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 45-IV-15
- VerfGH Sachsen, 24.06.2010 - 31-IV-10
- VerfGH Sachsen, 26.06.2008 - 8-IV-08
- VerfGH Sachsen, 27.08.2015 - 85-IV-14
- VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 42-IV-15
- VerfGH Sachsen, 21.06.2012 - 30-IV-12
- VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 22-IV-14
- VerfGH Sachsen, 25.08.2011 - 66-IV-11
- VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 43-IV-10
- VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 41-IV-10
- VerfGH Sachsen, 31.01.2008 - 94-IV-07
- VG Dresden, 19.06.2007 - 12 K 1139/07
Verstoß gegen die Weltkulturerbekonvention bei Umsetzung des Bürgerentscheids zum …
- VerfGH Sachsen, 08.12.2011 - 93-IV-11
- VerfGH Sachsen, 08.12.2011 - 62-IV-11
- VerfGH Sachsen, 26.06.2008 - 23-IV-08
- VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 19-IV-11
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