Rechtsprechung
| AG Hamburg, 05.06.2009 - 46 C 21/09 |
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Kurzfassungen/Presse
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Vernünftige, nachvollziehbare und realisierbare Gründe für Eigenbedarf
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BGH, 20.01.1988 - VIII ARZ 4/87
Eigenbedarf des Vermieters
Auszug aus AG Hamburg, 05.06.2009 - 46 C 21/09
Was die Frage des Eigenbedarfs, also des Benötigen des Wohnraums anbelangt, so liegt ein beachtenswerter Eigenbedarf nur, aber auch immer dann vor, wenn der Vermieter für seinen Nutzungswunsch vernünftige und nachvollziehbare Gründe hat (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seit BGHZ 103, 91 sowie des Bundesverfassungsgerichts vgl. u.a. NJW 1989, 307 [BGH 07.11.1988 - 3 StR 258/88] ). - BGH, 21.01.2009 - VIII ZR 62/08
Möglichkeit zur einer erneuten Eigenbedarfskündigung trotz Rechtskraft eines …
Auszug aus AG Hamburg, 05.06.2009 - 46 C 21/09
U.a. heißt es in dem Urteil (vgl. BGH, NJW 2009, 1139 [BGH 21.01.2009 - VIII ZR 62/08] ):. - BVerfG, 28.03.2000 - 1 BvR 1460/99
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Einbau eines Lifts im …
Auszug aus AG Hamburg, 05.06.2009 - 46 C 21/09
Auch wenn das Besitzrecht des Mieters ebenfalls verfassungsrechtlichen Schutz durch Artikel 14 genießt (vgl. Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 28.03.2000 - 1 BvR 1460/99 , NJW 2000, 2658), würde es doch eine Überspannung des Gebots der Sozialpflichtigkeit des Eigentums darstellen, wenn im Konfliktfall dem Erlangungsinteresse des Eigentümers weniger Gewicht beigemessen würde als dem ebenfalls berechtigten Schutzbedürfnis des Mieters.
- BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvR 619/02
Anforderungen an die Darlegung des Eigenbedarfs
Auszug aus AG Hamburg, 05.06.2009 - 46 C 21/09
Die für die Mieterhöhung entwickelten Grundsätze gelten, auch für § 573 Abs. 3 BGB (vgl. Bundesverfassungsgericht, WuM 2003, 435 [BVerfG 03.02.2003 - 1 BvR 619/02] ). - BVerfG, 17.07.1992 - 1 BvR 179/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine …
Auszug aus AG Hamburg, 05.06.2009 - 46 C 21/09
Dazu hat das Bundesverfassungsgericht allerdings in aller Deutlichkeit (vgl. Kammerbeschluss vom 17.07.1992 - 1 BvR 179/92 , NJW 1992, 3032) u.a. ausgeführt:. - OLG Karlsruhe, 31.03.1971 - 1 REMiet 2/70
Auszug aus AG Hamburg, 05.06.2009 - 46 C 21/09
Allerdings stellt allein der Umstand, das der Mieter auf die Wirksamkeit einer mündlichen Zusage betreffend einer langen Vertragsdauer vertraut hat, keine Härte im Sinne von § 574 BGB dar (vgl. so schon OLG Karlsruhe, Rechtsentscheid vom 31.03.1971, NJW 1971, 1182). - BVerfG, 28.05.1993 - 1 BvR 1515/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündigung
Auszug aus AG Hamburg, 05.06.2009 - 46 C 21/09
Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht ebenfalls bereits 1993 entschieden (vgl. NJW 1993, 2166 [BVerfG 28.05.1993 - 1 BvR 1515/92] ):. - BGH, 07.11.1988 - 3 StR 258/88
Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung innerhalb eines Konzerns - …
Auszug aus AG Hamburg, 05.06.2009 - 46 C 21/09
Was die Frage des Eigenbedarfs, also des Benötigen des Wohnraums anbelangt, so liegt ein beachtenswerter Eigenbedarf nur, aber auch immer dann vor, wenn der Vermieter für seinen Nutzungswunsch vernünftige und nachvollziehbare Gründe hat (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seit BGHZ 103, 91 sowie des Bundesverfassungsgerichts vgl. u.a. NJW 1989, 307 [BGH 07.11.1988 - 3 StR 258/88] ). - LG Mannheim, 27.10.1993 - 4 S 135/93
Auszug aus AG Hamburg, 05.06.2009 - 46 C 21/09
Entsprechend hat auch das Landgericht Mannheim bereits 1993 entschieden, dass eine Eigenbedarfskündigung nicht Rechtsmissbrauch entgegengehalten werden kann, wenn sich 5 Monate nach Abschluss des Mietvertrages für den Vermieter eine Adoptionsmöglichkeit ergibt (vgl. DWW 1994, 51).
- BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 154/14
Kein Rechtsmissbrauch des Vermieters bei Kündigung wegen eines bei Abschluss des …
Will er das Risiko künftiger Entwicklungen nicht auf sich nehmen, kann er vielmehr mit dem Vermieter für einen gewissen Zeitraum einen beiderseitigen Ausschluss der ordentlichen Kündigung oder einen einseitigen Ausschluss der Eigenbedarfskündigung vereinbaren (…vgl. auch Senatsurteile vom 21. Januar 2009 - VIII ZR 62/08, aaO;… vom 20. März 2013 - VIII ZR 233/12, aaO;… vom 11. Dezember 2013 - VIII ZR 235/12, NZM 2014, 235 Rn. 12;… vom 13. Juli 2013 - VIII ZR 388/12, NJW 2013, 2820 Rn. 17 [zur Zulässigkeit eines längerfristigen Kündigungsausschluss durch Individualvereinbarung]; AG Hamburg, Urteil vom 5. Juni 2009 - 46 C 21/09, juris Rn. 43). - AG Brandenburg, 20.12.2024 - 33 C 33/24
Fristlose Kündigung wegen Verzugs mit Nachzahlungen aus Nebenkostenabrechnung?
Angesichts der Wohndauer, der berechtigten Interessen des Beklagten, eine annähernd gleichwertige Wohnung zu finden, der Situation auf dem hiesigen Wohnungsmarkt und der finanziellen Belastungen wäre hier sogar ggf. eine Suchzeit von insgesamt 6 bis 12 Monaten noch als angemessen, aber auch ausreichend anzusehen (AG Hamburg, Urteil vom 05.06.2009, Az.: 46 C 21/09, in: "juris"). - AG Brandenburg, 05.11.2021 - 31 C 32/21
Corona, Zutritt zur Mietwohnung, Beauftragte des Vermieters, Kündigung
Angesichts der Wohndauer, der berechtigten Interessen des Beklagten, eine annähernd gleichwertige Wohnung zu finden, der Situation auf dem hiesigen Wohnungsmarkt und der gesundheitlichen Belastungen wäre hier sogar ggf. eine Suchzeit von insgesamt 3 bis 4 Monaten noch als angemessen, aber auch ausreichend anzusehen (AG Hamburg, Urteil vom 05.06.2009, Az.: 46 C 21/09). - AG Brandenburg, 27.03.2025 - 30 C 99/23
Eigenbedarfskündigung: Eigene "Härte" des Vermieters kann "Härte" des Mieters …
Rn. 234 Angesichts der Wohndauer, der berechtigten Interessen des Beklagten, eine annähernd gleichwertige Wohnung zu finden, der Situation auf dem hiesigen Wohnungsmarkt und der beruflichen und finanziellen Belastungen ist hier eine Suchzeit bis zum 30.04.2025 noch als angemessen, aber auch ausreichend anzusehen (AG Hamburg, Urteil vom 05.06.2009, Az.: 46 C 21/09, u.a. in: "juris").
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