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Rechtsprechung
   AG Münster, 06.03.2013 - 48 C 3693/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,23109
AG Münster, 06.03.2013 - 48 C 3693/12 (https://dejure.org/2013,23109)
AG Münster, Entscheidung vom 06.03.2013 - 48 C 3693/12 (https://dejure.org/2013,23109)
AG Münster, Entscheidung vom 06. März 2013 - 48 C 3693/12 (https://dejure.org/2013,23109)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anwesenheit eines Kfz begründet keine Haftung bei Sturz eines Radfahrers

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ungeklärter Unfall auf Fahrradweg

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.09.2010 - VI ZR 263/09

    Fahrzeughalterhaftung: Unfall infolge einer objektiv nicht erforderlichen …

    Auszug aus AG Münster, 06.03.2013 - 48 C 3693/12
    Rn. 22 Erforderlich ist die weite Auslegung des Tatbestandsmerkmales "beim Betrieb" (BGH, Urteil vom 21.09.2010, - VI ZR 263/09 -, NJW 2010, 3713); nicht erforderlich ist, dass es zu einer Berührung der Beteiligten bzw. des Fahrzeuges und des Fahrrades gekommen ist.
  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 140/00

    Anforderungen an Beweisaufnahme und -würdigung bei Beweisnot einer Partei …

    Auszug aus AG Münster, 06.03.2013 - 48 C 3693/12
    Das Gericht ist nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung im Sinne von § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO aber nicht gehindert, im Rahmen der Würdigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses der Beweisaufnahme einer Parteierklärung, auch wenn sie außerhalb einer förmlichen Parteivernehmung erfolgt ist, den Vorzug vor Bekundungen eines Zeugen zu geben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.02.2001, - 2 BvR 140/00 -, NJW 2001, 2532;… Wagner, a.a.O. Rn. 4).
  • BVerfG, 20.03.2001 - 2 BvR 2058/00

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zustellung eines Strafurteils

    Auszug aus AG Münster, 06.03.2013 - 48 C 3693/12
    Das Gericht ist nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung im Sinne von § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO aber nicht gehindert, im Rahmen der Würdigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses der Beweisaufnahme einer Parteierklärung, auch wenn sie außerhalb einer förmlichen Parteivernehmung erfolgt ist, den Vorzug vor Bekundungen eines Zeugen zu geben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.02.2001, - 2 BvR 140/00 -, NJW 2001, 2532;… Wagner, a.a.O. Rn. 4).
  • OLG Köln, 11.11.1988 - 20 U 32/88

    Omnibusfahrgast; Unfall eines Omnibusfahrgast; Betriebsbedingter Vorgang

    Auszug aus AG Münster, 06.03.2013 - 48 C 3693/12
    Rn. 21 Die Haftung nach dem Straßenverkehrsgesetz setzt voraus, dass der Unfall sich beim Betrieb des Fahrzeuges ereignete (OLG Köln, Urteil vom 11.11.1988, - 20 U 32/88 -, BeckRS 2008, 17375).
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