Rechtsprechung
| AG München, 15.10.2012 - 485 C 16639/12 WEG |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Herausgabeanspruch aus § 985 BGB gilt auch für Sondernutzungsrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sondernutzungsrecht: Geltendmachung nach 20 Jahren zulässig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZMR 2013, 234
Wird zitiert von ... (2)
- LG Hamburg, 09.04.2014 - 318 S 117/13
Wohnungseigentumssache: Anspruch auf Herausgabe eines rechtswidrig allein …
Der Herausgabeanspruch aus (eingetragenem Mit-)Eigentum gemäß § 985 BGB unterliegt nicht der Verjährung, § 902 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. etwa AG München, Urteil vom 15. Oktober 2012, 485 C 16639/12; OLG München, Beschluss vom 16. November 2007 - 32 Wx 111/07). - AG Stuttgart, 26.02.2014 - 61 C 4796/13
Wohnungseigentum: Herausgabe eines durch einen anderen Wohnungseigentümer …
Rn. 24 3. Der Anspruch auf Herausgabe der Kellerfläche ist auch nicht nach § 194 BGB verjährt, da eingetragene Rechte gem. § 902 BGB nicht der Verjährung unterliegen (AG Charlottenburg, Urteil vom 20.06.2012, Az. 72 C 46/12; AG München, Urteil vom 15.10.2012, Az. 485 C 16639/12).Überdies käme eine Verwirkung nur in Betracht, wenn eine Herausgabe der Kellerfläche für den Beklagten schlechthin unerträglich wäre (AG München, Urteil vom 15.10.2012, Az. 485 C 16639/12).
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