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Rechtsprechung
   AG München, 15.10.2012 - 485 C 16639/12 WEG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,49699
AG München, 15.10.2012 - 485 C 16639/12 WEG (https://dejure.org/2012,49699)
AG München, Entscheidung vom 15.10.2012 - 485 C 16639/12 WEG (https://dejure.org/2012,49699)
AG München, Entscheidung vom 15. Oktober 2012 - 485 C 16639/12 WEG (https://dejure.org/2012,49699)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Herausgabeanspruch aus § 985 BGB gilt auch für Sondernutzungsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sondernutzungsrecht: Geltendmachung nach 20 Jahren zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2013, 234
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Hamburg, 09.04.2014 - 318 S 117/13

    Wohnungseigentumssache: Anspruch auf Herausgabe eines rechtswidrig allein …

    Der Herausgabeanspruch aus (eingetragenem Mit-)Eigentum gemäß § 985 BGB unterliegt nicht der Verjährung, § 902 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. etwa AG München, Urteil vom 15. Oktober 2012, 485 C 16639/12; OLG München, Beschluss vom 16. November 2007 - 32 Wx 111/07).
  • AG Stuttgart, 26.02.2014 - 61 C 4796/13

    Wohnungseigentum: Herausgabe eines durch einen anderen Wohnungseigentümer …

    Rn. 24 3. Der Anspruch auf Herausgabe der Kellerfläche ist auch nicht nach § 194 BGB verjährt, da eingetragene Rechte gem. § 902 BGB nicht der Verjährung unterliegen (AG Charlottenburg, Urteil vom 20.06.2012, Az. 72 C 46/12; AG München, Urteil vom 15.10.2012, Az. 485 C 16639/12).

    Überdies käme eine Verwirkung nur in Betracht, wenn eine Herausgabe der Kellerfläche für den Beklagten schlechthin unerträglich wäre (AG München, Urteil vom 15.10.2012, Az. 485 C 16639/12).

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