Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
| Abschnitt 2 - Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken (§§ 873 - 902) |
(1) 1Die Ansprüche aus eingetragenen Rechten unterliegen nicht der Verjährung. 2Dies gilt nicht für Ansprüche, die auf Rückstände wiederkehrender Leistungen oder auf Schadensersatz gerichtet sind.
(2) Ein Recht, wegen dessen ein Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs eingetragen ist, steht einem eingetragenen Recht gleich.
bewilligung § 875Aufhebung eines Rechts § 876Aufhebung eines belasteten Rechts § 877Rechtsänderungen § 878Nachträgliche Verfügungs-
beschränkungen § 879Rangverhältnis mehrerer Rechte § 880Rangänderung § 881Rangvorbehalt § 882Höchstbetrag des Wertersatzes § 883Voraussetzungen und Wirkung der Vormerkung § 884Wirkung gegenüber Erben § 885Voraussetzung für die Eintragung der Vormerkung § 886Beseitigungsanspruch § 887Aufgebot des Vormerkungsgläubigers § 888Anspruch des Vormerkungs-
berechtigten auf Zustimmung § 889Ausschluss der Konsolidation bei dinglichen Rechten § 890Vereinigung von Grundstücken; Zuschreibung § 891Gesetzliche Vermutung § 892Öffentlicher Glaube des Grundbuchs § 893Rechtsgeschäft mit dem Eingetragenen § 894Berichtigung des Grundbuchs § 895Voreintragung des Verpflichteten § 896Vorlegung des Briefes § 897Kosten der Berichtigung § 898Unverjährbarkeit der Berichtigungsansprüche § 899Eintragung eines Widerspruchs § 899a(weggefallen) § 900Buchersitzung § 901Erlöschen nicht eingetragener Rechte § 902Unverjährbarkeit eingetragener Rechte
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Rechtsprechung zu § 902 BGB
212 Entscheidungen zu § 902 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Saarbrücken, 27.04.2023 - 4 U 88/21
Einredebehaftete Gesamtgrundschuld: Unverjährbarkeit des Anspruchs auf Verzicht ...
- LG Köln, 21.10.2025 - 30 O 487/24
Wegerecht - und die Tore dürfen bleiben!
- OLG Schleswig, 25.01.2024 - 2 U 38/22
Verjährung von konkreten Ansprüchen des Eigentümers gegen den Erbbauberechtigten ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 27.09.2024 - V ZR 21/24
Verjährung des Anspruchs gegen den Erbbauberechtigten auf Beseitigung von Mängeln ...
- BGH, 27.09.2024 - V ZR 21/24
- BGH, 14.01.2022 - V ZR 245/20
Zustimmung zur Löschung der Zwangssicherungshypothek; Zustimmungsanspruch eines ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Dresden, 06.11.2020 - 22 U 330/20
- OLG Dresden, 13.07.2022 - 22 U 330/20
- OLG Dresden, 13.07.2022 - 22 UF 330/20
Anspruch auf lastenfreie Übertragung eines Grundstücks Durch eine Vormerkung ...
- VGH Baden-Württemberg, 11.12.2025 - 5 S 65/25
Verwirkung des Widerrufsrechts der Freigabe einer privaten Wegfläche für den ...
- KG, 11.03.2019 - 4 U 88/18
Beseitigung der Beeinträchtigungen einer im Grundbuch eingetragenen ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 902 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Verjährung
- Gegenstand und Dauer der Verjährung
- § 194 I (Gegenstand der Verjährung)
- Sachenrecht
- Dienstbarkeiten
- Grunddienstbarkeiten
- § 1028 (Verjährung)