Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
Abschnitt 2 - Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken (§§ 873 - 902) |
(1) Der Eigentümer kann sich bei der Belastung des Grundstücks mit einem Recht die Befugnis vorbehalten, ein anderes, dem Umfang nach bestimmtes Recht mit dem Rang vor jenem Recht eintragen zu lassen.
(2) Der Vorbehalt bedarf der Eintragung in das Grundbuch; die Eintragung muss bei dem Recht erfolgen, das zurücktreten soll.
(3) Wird das Grundstück veräußert, so geht die vorbehaltene Befugnis auf den Erwerber über.
(4) Ist das Grundstück vor der Eintragung des Rechts, dem der Vorrang beigelegt ist, mit einem Recht ohne einen entsprechenden Vorbehalt belastet worden, so hat der Vorrang insoweit keine Wirkung, als das mit dem Vorbehalt eingetragene Recht infolge der inzwischen eingetretenen Belastung eine über den Vorbehalt hinausgehende Beeinträchtigung erleiden würde.
bewilligung § 875Aufhebung eines Rechts § 876Aufhebung eines belasteten Rechts § 877Rechtsänderungen § 878Nachträgliche Verfügungs-
beschränkungen § 879Rangverhältnis mehrerer Rechte § 880Rangänderung § 881Rangvorbehalt § 882Höchstbetrag des Wertersatzes § 883Voraussetzungen und Wirkung der Vormerkung § 884Wirkung gegenüber Erben § 885Voraussetzung für die Eintragung der Vormerkung § 886Beseitigungsanspruch § 887Aufgebot des Vormerkungsgläubigers § 888Anspruch des Vormerkungs-
berechtigten auf Zustimmung § 889Ausschluss der Konsolidation bei dinglichen Rechten § 890Vereinigung von Grundstücken; Zuschreibung § 891Gesetzliche Vermutung § 892Öffentlicher Glaube des Grundbuchs § 893Rechtsgeschäft mit dem Eingetragenen § 894Berichtigung des Grundbuchs § 895Voreintragung des Verpflichteten § 896Vorlegung des Briefes § 897Kosten der Berichtigung § 898Unverjährbarkeit der Berichtigungsansprüche § 899Eintragung eines Widerspruchs § 899aMaßgaben für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts § 900Buchersitzung § 901Erlöschen nicht eingetragener Rechte § 902Unverjährbarkeit eingetragener Rechte
Rechtsprechung zu § 881 BGB
54 Entscheidungen zu § 881 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 23.02.2010 - 15 Wx 316/09
Ausübung eines Rangvorbehalts durch einen von mehreren Miteigentümern
- BGH, 14.07.2011 - V ZB 271/10
Bestellung eines Nießbrauchs am eigenen Grundstück
- OLG Düsseldorf, 28.07.2003 - 3 Wx 203/03
Umfang der Mitarbeitern eines Notars im Rahmen des Grundbuchvollzuges erteilten ...
- LG Aachen, 05.02.1996 - 3 T 59/95
Bestimmtheit einer Reallast
- LG Darmstadt, 30.10.2002 - 26 T 171/02
Eintragungsfähigkeit eines Wirksamkeitsvermerks für eine Grundschuld
- OLG Schleswig, 23.09.1999 - 2 W 90/99
Schicksal des Vorkaufsrechts an einem Grundstück bei Aufteilung in ...
- OLG Düsseldorf, 03.12.1999 - 3 Wx 305/99
Umfang der Vollmacht eines Grundstückskäufers zur Belastung des Kaufgegenstandes ...
- BayObLG, 29.05.1979 - BReg. 2 Z 63/78
Briefvorlage zur Löschung eines Rangvorbehaltes weiterhin erforderlich
- OLG Hamm, 09.10.1984 - 15 W 250/83
Rangeinheit von Haupt- und Veränderungsspalten im Grundbuch; nachträgliche ...
- OLG München, 07.07.2011 - 34 Wx 100/11
Grundbuchverfahren: Eintragung eines Widerspruchs wegen einer im Zuge einer ...