Rechtsprechung
| RG, 06.10.1925 - I 486/25 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 59, 362
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 04.01.1966 - 1 StR 299/65
Begründung des Rechtsmittels der Revision mit einer erheblich verspäteten …
Das Reichsgericht und ihm folgend der Bundesgerichtshof haben die Vorschrift des § 275 Abs. 1 StPO stets für eine dem Richter gegebene Ordnungsvorschrift gehalten, auf deren Verletzung allein die Revision nicht gestützt werden könne (RGSt Rspr. 4, 91; RGSt 2, 378; 59, 362; 62, 182; BGH außer den oben angeführten Entscheidungen u.a. noch die Urteile vom 12. September 1952 - 1 StR 339/52; vom 8. Dezember 1955 - 3 StR 425/55 und vom 5. Oktober 1965 - 5 StR 314/65).Daneben ist gegenüber der Rüge einer Verletzung des § 275 Abs. 1 StPO fast stets eingewendet worden, daß auf der Verletzung dieser Vorschrift ein Urteil nie beruhen könne, weil das Urteil, nämlich der Urteilsspruch, niemals von einem Geschehen nach seiner Verkündung beeinflußt worden sein könne (so RGSt 2, 378, 379; 59, 362; BGH NJW 1951, 970 Nr. 24 und LM StPO § 275 Nr. 2).
Gelegentlich wurde freilich die Frage aufgeworfen, ob durch eine längere Überschreitung der Frist des § 275 Abs. 1 StPO die Beurkundungswirkung der schriftlichen Gründe für das Beratungsergebnis beeinträchtigt werde, ohne daß dieser Gesichtspunkt allein - abgesehen von einer unten zu erörternden Ausnahme - zu einer Aufhebung des Urteils geführt hätte (vgl. RGSt 59, 362; BGH NJW 1951, 970 und BGH Urteil vom 8. Dezember 1955 - 3 StR 425/55).
- BGH, 02.10.1951 - 1 StR 429/51
Rechtsmittel
Deshalb kann er auch nicht auf der verspäteten Absetzung der schriftlichen Gründe beruhen (ebenso RGSt 2, 378; 31, 348; 59, 362; 62, 181).In RGSt 59, 362 hat das Reichsgericht die Frage aufgeworfen, ob es für die Entscheidung des Revisionsgerichts von Bedeutung sein könne, zwischen der Beratung und Verkündung des Urteils einerseits und der Absetzung und Unterzeichnung der Gründe andererseits eine ungewöhnlich lange Zeit abgelaufen und deshalb keine Gewähr mehr dafür geboten sei, dass die Gründe die Feststellungen des Gerichts zuverlässig beurkunden.
- VG Berlin, 16.01.2026 - 33 L 585.25
Anspruch auf Erteilung eines Visums an afghanische örtliche Hilfskräfte und ihren …
Rn. 2 Der Antrag auf Abänderung eines Beschlusses nach § 123 Abs. 1 VwGO ist auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung entsprechend § 80 Abs. 7 VwGO statthaft (VGH München…, Beschluss vom 15. April 2019 - 10 CE 19.650 - juris Rn. 17; VGH Mannheim…, Beschluss vom 26. November 2019 - 6 S 199/19 - juris Rn. 4; VG Minden…, Beschluss vom 10. November 2023 - 9 L 1002/23 - juris Rn. 10; VG Berlin, Beschluss vom 18. Dezember 2025 - VG 4 L 486/25 V - Entscheidungsabdruck [EA] S. 2 f.;… Schoch, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 48. EL Juli 2025, § 123 VwGO Rn. 174 f. m.w.N.).
- VG Berlin, 22.01.2026 - 40 L 549.25
Antrag auf Abänderung eines Beschlusses nach § 123 Abs. 1 VwGO; analoge Anwendung …
Rn. 6 Ein Antrag auf Abänderung eines Beschlusses nach § 123 Abs. 1 VwGO ist auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung entsprechend § 80 Abs. 7 VwGO statthaft (vgl. VGH München…, Beschluss vom 15. April 2019 - 10 CE 19.650 - juris Rn. 17; VGH Mannheim…, Beschluss vom 26. November 2019 - 6 S 199/19 - juris Rn. 4; VG Minden…, Beschluss vom 10. November 2023 - 9 L 1002/23 - juris Rn. 10; VG Berlin, Beschluss vom 18. Dezember 2025 - VG 4 L 486/25 V - Entscheidungsabdruck [EA] S. 2 f.;… Schoch, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 48. EL Juli 2025, § 123 VwGO Rn. 174 f. m.w.N.). - BGH, 08.12.1955 - 3 StR 425/55
Rechtsmittel
Auf die Verletzung der Vorschrift des § 275 Abs. 1 StPO kann, wie auch die Revision nicht verkennt, für sich allein die Revision nicht gestützt werden, da diese Gesetzesbestimmung nur eine Ordnungsvorschrift ist (vgl RGSt 2, 378 [379]; 31, 348 [349]; 59, 362; 62, 182; BGH NJW 1951, 970 Nr. 24; BGH MDR 1953, 309 Nr. 219; BGH 5 StR 406/54 vom 3. Mai 1955). - BGH, 23.11.1951 - 2 StR 424/51
Rechtsmittel
Dass die Gründe des Urteils entgegen der Vorschrift des § 275 StPO nicht binnen einer Woche nach seiner Verkündung zu den Akten gebracht wurden, kann als Verletzung einer blossen Soll-Vorschrift (RGSt 59, 362) den Bestand des Urteils nicht gefährden. - BGH, 28.11.1958 - 5 StR 379/58
Rechtsmittel
Wie der Bundesgerichtshof im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts entschieden hat, ist § 275 Abs. 1 StPO eine Ordnungsvorschrift (vgl. BGH NJW 1951, 970 24 ; BGH MDR 1953, 309 219 ; 5 StR 406/54 vom 3. Mai 1955; RGSt 59, 362; 62, 182).
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