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Rechtsprechung
   AG Gießen, 01.02.1994 - 49 C 2033/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5693
AG Gießen, 01.02.1994 - 49 C 2033/93 (https://dejure.org/1994,5693)
AG Gießen, Entscheidung vom 01.02.1994 - 49 C 2033/93 (https://dejure.org/1994,5693)
AG Gießen, Entscheidung vom 01. Februar 1994 - 49 C 2033/93 (https://dejure.org/1994,5693)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 249, 251

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nutzungsausfall; Ausfalldauer; Überlegungsfrist; Reparaturzeitraum; Ersatzbeschaffung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Bielefeld, 09.10.2009 - 21 S 27/09

    Schätzung des Mietwagennormaltarifs durch Schwacke-Liste und Fraunhofer-Studie

    Zum anderen ist dem Geschädigten im Regelfall eine gewisse Überlegungs- und Erkundigungsfrist zuzubilligen, während der er sich darüber klar werden kann, ob er sein Fahrzeug reparieren lässt oder sich ein neues Fahrzeug anschafft (vgl. LG Wiesbaden, Urteil vom 01.12.1994, 49 C 2033/93; Kammerurteil vom 13.02.2008, 21 S 207/07).
  • LG Bielefeld, 13.02.2008 - 21 S 207/07

    Mietwagenkosten i.R.d. "Normaltarifs" als ersatzfähiger Herstellungsaufwand; …

    Zu dieser Zeitdauer ist grundsätzlich zum einen der Schadensermittlungszeitraum, d.h. der Zeitraum, der vergeht, bis der Geschädigte das Sachverständigengutachten erhält, hinzurechnen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2005, 1 U 210/04); zum anderen ist dem Geschädigten im Regelfall eine gewisse Überlegungs- und Erkundigungsfrist zuzubilligen, während der er sich darüber klar werden kann, ob er sein Fahrzeug reparieren lässt oder sich ein neues Fahrzeug anschafft (vgl. LG Wiesbaden, Urteil vom 01.12.1994, 49 C 2033/93).
  • AG Hannover, 01.09.1994 - 562 C 18790/93

    Schadensersatz; Kraftrad-Schaden; Nutzungsausfall Motorrad; …

    Vergleichsrechtsprechung zu [b] unter ES Kfz-Schaden E/7, 27, 36. Wegen der im vorliegenden Fall - ohne Widerspruch - als ersatzfähig eingeräumten "Wiederbeschaffungsdauer" vgl. auch AG Gießen (Urteil - 49 C 2033/93 - 1.2.1994, in ZfS 1995, 93): berücksichtigungsfähige Überlegungsfrist von 10 Tagen, in der der Betroffene entscheiden kann, ob er sein beschädigtes Fahrzeug einer Reparatur zuführt oder nicht; hieran anschließender Zeitraum für Reparatur oder Ersatzwagenbeschaffung.
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