Rechtsprechung
| EGMR, 30.11.2021 - 49528/16 |
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
ZACHARIAS v. GERMANY
Inadmissible (englisch)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Verfahrensmitteilung)
ZACHARIAS v. GERMANY
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Braunschweig, 05.11.2021 - 4 EK 23/20
Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer; Besondere …
Rn. 86 Der Entschädigungskläger verweist weiter darauf, dass es sich bei dem Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 2. Mai 2012 zum Aktenzeichen 3 U 120/08 nach dem Vortrag des beklagten Landes Niedersachsen in dem Entschädigungsverfahren des Oberlandesgerichts Braunschweig zum Aktenzeichen 6 SchH 1/13 sowie nach dem Vortrag der Bundesregierung in dem von ihm geführten Beschwerdeverfahren vom 15. August 2016 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Application No. 49528/16 - Z. vs. Germany) um das maßgebliche Muster- bzw. Pilotverfahren für alle bei der 2. und 14. Zivilkammer des Landgerichts Göttingen rechtshängigen Ausgangsverfahren gegen ihn handele. - BGH, 09.03.2023 - III ZR 80/22
Entschädigung für immaterielle Nachteile wegen überlanger Dauer von …
Danach genügt es in Bezug auf eine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK, dass das Entschädigungsgericht eine unangemessene Verzögerung in den Entscheidungsgründen anerkennt (EGMR, Entscheidung vom 30. November 2021 - Individualbeschwerde Nr. 49528/16 [Z. /B. ], juris Rn. 11). - OLG Braunschweig, 12.04.2022 - 4 EK 1/20
Pilotverfahren zu Kapitalanlageverfahren; Entschädigungspflichtige Verzögerung in …
Rn. 43 Der Entschädigungskläger verweist weiter darauf, dass es sich bei dem Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 2. Mai 2012 zum Aktenzeichen 3 U 120/08 nach dem Vortrag des beklagten Landes Niedersachsen in dem Entschädigungsverfahren des Oberlandesgerichts Braunschweig zum Aktenzeichen 6 SchH 1/13 sowie nach dem Vortrag der Bundesregierung in dem von ihm geführten Beschwerdeverfahren vom 15. August 2016 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Application No. 49528/16 - Z. vs. Germany) um das maßgebliche Muster- bzw. Pilotverfahren für alle bei der 2. und 14. Zivilkammer des Landgerichts Göttingen rechtshängigen Ausgangsverfahren gegen ihn handele.
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