Rechtsprechung
| BayObLG, 30.12.1992 - 4St RR 170/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erkennen; Erfolg; Inkaufnahme; Verschreiben; Suchtmittel; Suchtkranke; Körperverletzung
Papierfundstellen
- StV 1993, 641
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- BGH, 21.06.1960 - 1 StR 186/60
Auszug aus BayObLG, 30.12.1992 - 4St RR 170/92
Selbst wenn durch das Verhalten des behandelnden Arztes eine Krankheit nicht erst hervorgerufen, sondern "lediglich" gefestigt wird, liegt eine Gesundheitsbeschädigung vor (RGSt 19, 226 [227]; BGH NJW 1960, 2253 ).Gerade deshalb muß sich der Arzt auch immer die Frage vorlegen, ob nicht zur Bekämpfung der diagnostizierten Krankheit Mittel genügen, die ungefährlich sind und beim Kranken keine Sucht hervorrufen oder festigen (BGH NJW 1960, 2253 ; Bay0bLGSt 1969, 148 [150 f.]).
- BGH, 18.07.1978 - 1 StR 209/78
Zurechenbarkeit der selbstgesetzen tödlichen Injektionen zweier Patienten dem …
Auszug aus BayObLG, 30.12.1992 - 4St RR 170/92
Der Arzt, der die Behandlung eines Patienten übernimmt, trägt für dessen Gesundheit eine besondere Fürsorgepflicht und erlangt dadurch eine Garantenstellung (BGH JR 1979, 326), die es gebietet, daß er seinen Patienten im Rahmen der von ihm gewählten Therapie keinen vermeidbaren Risiken aussetzt (BGH JR 1979, 429 ).Wenn sich auch in vielen Fällen die Möglichkeit einer Selbstgefährdung eines Patienten durch ein vom Arzt verabreichtes oder verschriebenes Medikament nicht völlig ausschließen läßt, so kann doch eine besondere Sorglosigkeit des Arztes geradezu einen Anreiz zur Selbstgefährdung schaffen (BGH JR 1979, 429 ).
- OLG Frankfurt, 21.08.1987 - 1 Ss 219/87
Seelisches Leid ist einklagbar
Auszug aus BayObLG, 30.12.1992 - 4St RR 170/92
3) Für die neue Verhandlung und Entscheidung wird zu beachten sein, daß das nicht ärztlich begründete Verschreiben von Suchtmitteln an Suchtkranke den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen kann (RGSt 77, 17 [18]; BGH NJW 1970, 519 ; OLG Frankfurt/Main NJW 1988, 2965 ).Infolgedessen fördert der Arzt schon durch das Aufrechterhalten einer Medikamentensucht beim Patienten dessen Krankheitszustand, weil dadurch eine Perpetuierung der Sucht eintritt und Therapiemöglichkeiten zerstört oder zumindest erschwert werden; die Arzneimittelabhängigkeit stellt einen pathologischen Zustand dar (OLG Frankfurt/Main NJW 1988, 2965 ).
- BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88
Sexualverkehr des HIV-Infizierten
Auszug aus BayObLG, 30.12.1992 - 4St RR 170/92
Die Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewußter Fahrlässigkeit ist in der Regel schwierig und stellt deshalb besondere Anforderungen an die Feststellung des inneren Tatbestandes und seiner Darlegung, die dem Revisionsgericht die gebotene Überprüfung ermöglichen muß (vgl. BGHSt 36, 1 /9 f.; BGH NStZ 1987, 362 f.; 1983, 407). - RG, 15.04.1943 - 3 D 14/43
Das nicht ärztlich begründete Verschreiben von Arzneien, die Betäubungsmittel …
Auszug aus BayObLG, 30.12.1992 - 4St RR 170/92
3) Für die neue Verhandlung und Entscheidung wird zu beachten sein, daß das nicht ärztlich begründete Verschreiben von Suchtmitteln an Suchtkranke den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen kann (RGSt 77, 17 [18]; BGH NJW 1970, 519 ; OLG Frankfurt/Main NJW 1988, 2965 ). - BGH, 07.06.1983 - 4 StR 51/83
Innerer Tatbestand - Anforderungen - Schuld des Täters - Grenze - Bedingter …
Auszug aus BayObLG, 30.12.1992 - 4St RR 170/92
Die Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewußter Fahrlässigkeit ist in der Regel schwierig und stellt deshalb besondere Anforderungen an die Feststellung des inneren Tatbestandes und seiner Darlegung, die dem Revisionsgericht die gebotene Überprüfung ermöglichen muß (vgl. BGHSt 36, 1 /9 f.; BGH NStZ 1987, 362 f.; 1983, 407). - BGH, 20.02.1979 - VI ZR 48/78
Arzt - Behandlung - Kontrolle - Krankenbesuch
Auszug aus BayObLG, 30.12.1992 - 4St RR 170/92
Der Arzt, der die Behandlung eines Patienten übernimmt, trägt für dessen Gesundheit eine besondere Fürsorgepflicht und erlangt dadurch eine Garantenstellung (BGH JR 1979, 326), die es gebietet, daß er seinen Patienten im Rahmen der von ihm gewählten Therapie keinen vermeidbaren Risiken aussetzt (BGH JR 1979, 429 ). - BGH, 20.11.1986 - 4 StR 633/86
Revision der Angeklagten gegen die Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung - …
Auszug aus BayObLG, 30.12.1992 - 4St RR 170/92
Die Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewußter Fahrlässigkeit ist in der Regel schwierig und stellt deshalb besondere Anforderungen an die Feststellung des inneren Tatbestandes und seiner Darlegung, die dem Revisionsgericht die gebotene Überprüfung ermöglichen muß (vgl. BGHSt 36, 1 /9 f.; BGH NStZ 1987, 362 f.; 1983, 407). - RG, 20.05.1889 - 1034/89
Ist die nur vorübergehende Verschlimmerung der Krankheit eine Beschädigung der …
Auszug aus BayObLG, 30.12.1992 - 4St RR 170/92
Selbst wenn durch das Verhalten des behandelnden Arztes eine Krankheit nicht erst hervorgerufen, sondern "lediglich" gefestigt wird, liegt eine Gesundheitsbeschädigung vor (RGSt 19, 226 [227]; BGH NJW 1960, 2253 ). - BGH, 22.10.1969 - 3 StR 118/69
Zwangsweise Verabreichung eines Beruhigungsmittels zur Abwendung einer Gefahr auf …
Auszug aus BayObLG, 30.12.1992 - 4St RR 170/92
3) Für die neue Verhandlung und Entscheidung wird zu beachten sein, daß das nicht ärztlich begründete Verschreiben von Suchtmitteln an Suchtkranke den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen kann (RGSt 77, 17 [18]; BGH NJW 1970, 519 ; OLG Frankfurt/Main NJW 1988, 2965 ). - RG, 23.11.1928 - I 286/28
Unter welchen Voraussetzungen ist ein Arzt wegen unerlaubten Inverkehrbringens …
- VG Hannover, 27.08.2014 - 5 A 3398/13
Arzt; Diazepam; Unwürdigkeit; Widerruf der Approbation
Es ist zunächst nicht Zweck des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, eine komplexe strafrechtliche Prüfung (vgl. zu derartigen Fällen: BayObLG, B. v. 30.12.1992 - 4St RR 170/92 -, StV 1993, 641 und juris, nur Orientierungssatz, OLG Zweibrücken, B. v. 24.10.1994 - 1 Ss 110/94 -, Strafbarkeit bezüglich der Verordnung von Diazepam verneint), die insbesondere den Gesichtspunkt der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung durch den Patienten beinhalten müsste, nachzuholen, zumal eine solche Prüfung von der Staatsanwaltschaft - wohl mangels Strafantrags bzw. fehlenden öffentlichen Strafverfolgungsinteresses, § 230 StGB - vorliegend nicht in Erwägung gezogen worden ist. - BayObLG, 17.11.1994 - 4St RR 118/94 Es entspricht zwar ständiger Rechtsprechung, daß das Aufrechterhalten einer Sucht durch das ärztlich unbegründete Verschreiben von Arznei- oder Betäubungsmitteln den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen kann, weil dadurch eine Perpetuierung der Sucht eintreten und Therapiemöglichkeiten zerstört oder erschwert werden können (RGSt 77, 17/18;… Körner § 29 Rn. 659, Anhang C 44 Rn. l a.E.; BGH NJW 1970, 519 ; OLG Frankfurt NStZ 1988, 25/26; BayObLG StV 1993, 641 ).
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