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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 16/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,46124
LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 16/17 (https://dejure.org/2018,46124)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.11.2018 - 4a O 16/17 (https://dejure.org/2018,46124)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. November 2018 - 4a O 16/17 (https://dejure.org/2018,46124)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • d-prax.de

    Bewegungsvektordekodierverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des deutschen Teils eines Patents (hier: D"Bewegungsvektordekodierverfahren zum Erzeugen eines vorausberechneten Bewegungsvektors ...")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (35)

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 15 U 66/15

    Haier ./. Sisvel: FRAND-Lizenzen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 16/17
    Zu berücksichtigen ist dabei ein Zusammentreffen mehrerer Faktoren (bspw. Marktanteil, Unternehmensstruktur, Wettbewerbssituation, Verhalten auf dem Markt; grds. jedoch nicht der Preis) (OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.03.2017, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 148 - Mobiles Kommunikationssystem, zitiert nach juris).

    Rn. 236 Aus dem in Bezug genommenen EuGH-Urteil ergibt sich ein von Patentinhaber und Patentbenutzer zu befolgendes Regime von Pflichten/ Obliegenheiten, dessen einzelnen Verfahrensschritte aufeinander aufbauen, so dass der Patentverletzer nur dann in der ihm obliegenden Art und Weise zu reagieren hat, wenn der Patentinhaber seinerseits zuvor die ihm oliegenden Pflichten erfüllt hat (OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.03.2017, Az.: I-15 U 66/15 - Mobiles Kommunikationssystem, zitiert nach juris).

    Rn. 248 Die vorherigen Ausführungen schließen hingegen nicht aus, einer etwaigen bestehende Lizenzierungspraxis des Patentinhabers im Rahmen der Prüfung des von ihm zu erbringenden Pflichtenprogramms eine besondere Bedeutung zukommen zu lassen, etwa indem ihr eine Indizwirkung für die Angemessenheit der angebotenen Vertragskonditionen beigemessen wird (OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.03.2017, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 203 - Mobiles Kommunikationssystem, zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Teilurt.

    Rn. 251 Da bei der Verletzungsanzeige "das fragliche SEP zu bezeichnen und anzugeben ist, auf welche Weise es verletzt worden sein soll" (EuGH, ebd., Rn. 61), ist zumindest die Angabe der Veröffentlichungsnummer des Klagepatents, die angegriffene Ausführungsform und die vorgeworfene Benutzungshandlung (im Sinne von §§ 9 f. PatG) gegenüber dem Verletzer erforderlich (OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.03.2017, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 172 - Mobiles Kommunikationssystem, zitiert nach juris).

    Rn. 292 Das Angebot ist danach schriftlich zu verfassen und muss darüber hinaus konkret in dem Sinne sein, dass daraus die Lizenzgebühr und die einschlägigen Berechnungsparameter (maßgebliche Bezugsgröße, anzuwendender Lizenzsatz, ggf. Abstaffelung) sowie die Art und Weise der Berechnung hervorgehen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.03.2017, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 203 - Mobiles Kommunikationssystem, zitiert nach juris;… Kühnen, ebd., Kap. E. Rn. 325).

    Die Vertragsbedingungen müssen zumutbar und dürfen nicht ausbeuterisch sein (OLG Düsseldorf, (Hinweis)beschluss v. 17.11.2016, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 15, zitiert nach juris).

    Rn. 329 Das Diskriminierungsverbot normiert für das marktbeherrschende Unternehmen eine Verpflichtung zur Gleichbehandlung, indem es Handelspartnern, die sich in gleicher Lage befinden, dieselben Preise und Geschäftsbedingungen einräumen muss (OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.03.2017, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 208 - Mobiles Kommunikationssystem, zitiert nach juris).

    Rn. 340 Aufgrund der Referenzliste (Anlage K10 - Exhibit G) ist eine Benutzung der Poolpatente auch hinreichend dargelegt (vgl. dazu im Hinblick auf Portfoliolizenzen: OLG Düsseldorf, (Hinweis)beschluss v. 17.11.2016, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 26 f.; Kühnen, ebd., Kap. E., Rn. 420).

    Daraus resultierende vertragliche Zahlungsverpflichtungen, finanzielle Nachteile und (Markt-) Verluste sind mithin die regelmäßige Folge der Titulierung des Unterlassungsanspruchs, nicht hingegen außergewöhnliche Schäden aufgrund der Vollstreckung des Urteils (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.01.2016 - I-15 U 66/15).

  • EuGH, 16.07.2015 - C-170/13

    Die Erhebung einer Unterlassungsklage durch den marktbeherrschenden Inhaber eines …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 16/17
    Rn. 234 Der EuGH hat dem Inhaber eines standardessentiellen Patents (nachfolgend kurz: "SEP"), der sich gegenüber einer Standardisierungsorganisation dazu verpflichtet hat, jedem Dritten eine Lizenz zu fairen, angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen ("FRAND" = "fair, reasonable and non-discriminatory") zu gewähren, in der Rechtssache Huawei Technologies/ ZTE, Az.: C-170/13, mit Urteil vom 16.07.2015 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 15.12.2015 (GRUR 2015, 764) in Auslegung des Art. 102 AEUV Verpflichtungen auferlegt, die - sofern sie von diesem eingehalten werden - dazu führen, dass eine von diesem erhobene Klage auf Unterlassen oder Rückruf nicht als Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung anzusehen ist (EuGH, GRUR 2015, 764, Rn. 55) (dazu unter lit. aa)).

    Rn. 237 Dieses Regime sieht vor, dass der Patentinhaber den angeblichen Verletzter "vor Erhebung der Klage" (bzw. "vor der gerichtlichen Geltendmachung") unter Angabe des fraglichen SEP sowie der Art und Weise der Verletzung hinzuweisen hat (EuGH, GRUR 2015, 764, Rn. 62, 71).

    Rn. 242 Der EuGH hat - wie den Entscheidungsgründen des Urteils zu entnehmen ist - den von ihm zu beurteilenden Sachverhalt dadurch charakterisiert gesehen, dass "zum einen" das Klagepatent für einen von einer Standardisierungsorganisation normierten Standard essenziell ist (EuGH, GRUR 2015, 764, Rn. 48) und "zum anderen" eine unwiderrufliche Verpflichtungszusage des Inhabers besteht, Dritten zu FRAND-Bedingungen Lizenzen zu erteilen (…EuGH, ebd., Rn. 51).

  • BGH, 09.01.2007 - X ZR 173/02

    Haubenstretchautomat

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 16/17
    Die Offensichtlichkeit folgt zwar nicht bereits daraus, dass die angegriffenen Ausführungsformen ausschließlich patentverletzend verwendet werden können (vgl. dazu BGH, GRUR 2007, 679 - Haubenstretchautomat; GRUR 2005, 848 - Antriebsscheibenaufzug).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Maßnahmen einerseits geeignet und ausreichend sein müssen, um Patentverletzungen mit hinreichender Sicherheit zu verhindern, andererseits den Vertrieb des Mittels zum patentfreien Gebrauch nicht in unzumutbarer Weise behindern dürfen (BGH, GRUR 2007, 679 - Haubenstretchautomat m. w. N.).

    Als im Vergleich zum Schlechthinverbot mildere Maßnahmen zur Verhinderung von Patentverletzungen sind insbesondere Warnhinweise oder - subsidiär, falls ein Warnhinweis nicht ausreicht - der Abschluss von Unterlassungsverpflichtungsvereinbarungen (ggf. mit Strafbewehrung) mit Abnehmern vorrangig zu prüfen (vgl. BGH, GRUR 2007, 679 - Haubenstretchautomat).

  • LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 4a O 73/14

    Verletzung eines Patents über Technik zum Codieren eines Sprachsignals bei …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 16/17
    v. 31.03.2016, Az.: 4a O 73/14, Rn. 226, zitiert nach juris; Kühnen, ebd., Kap. E., Rn. 423).

    Ein Angebot des Lizenzgebers kann sich insbesondere dann als unfair/ unangemessen erweisen, wenn eine Lizenzgebühr verlangt wird, die den hypothetischen Preis, der sich bei wirksamem Wettbewerb auf dem beherrschten Markt gebildet hätte, erheblich überschreitet, es sei denn, es gibt eine wirtschaftliche Rechtfertigung für die Preisbildung (LG Düsseldorf, Teilurt. v. 31.03.2016, Az.: 4a O 73/14, Rn. 225, zitiert nach juris;… Huttenlauch/ Lübbig, in: Loewenheim/ Meessen/ Riesenkampff/ Kerstin/ Meyer-Lindemann, Kartellrecht, Kommentar, 3. Auflage, 2016, Art. 102 AEUV, Rn. 182;… Kühnen, ebd., Kap. E., Rn. 245).

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 97/11

    Palettenbehälter II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 16/17
    Rn. 194 Das Ausschließlichkeitsrecht aus einem Patent ist erschöpft, wenn der Patentinhaber oder ein mit dessen Zustimmung Handelnder das patentierte Erzeugnis oder das unmittelbare Erzeugnis eines patentierten Verfahrens in einem der Vertragsstaaten der EU oder des EWR in Verkehr gebracht hat (vgl. BGH, GRUR 2012, 1118 - Palettenbehälter II; BGH, GRUR 2012, 1230 - MPEG-2-Videosignalcodierung; BGH, GRUR 2001, 223 - Bodenwaschanlage; BGH, GRUR 1997, 116 - Prospekthalter;… Benkard/Scharen, PatG, 11. Aufl. 2015, § 9 Rn. 16).

    Der rechtmäßige Erwerber eines solchen Exemplars ist befugt, dieses bestimmungsgemäß zu gebrauchen, an Dritte zu veräußern oder zu einem dieser Zwecke Dritten anzubieten (BGH, GRUR 2012, 1118 - Palettenbehälter II).

  • BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06

    Orange-Book-Standard

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 16/17
    Rn. 241 Soweit die Klägerin die Auffassung vertritt, die hier vorliegende Sachverhaltskonstellation, wonach - was noch zu zeigen ist - bereits eine routinierte Lizenzpraxis existiert, stehe einer Anwendung der in dem zitierten EuGH-Urteil aufgestellten Grundsätze entgegen, es habe vielmehr ein Rückgriff auf die sog. "Orange-Book-Standard"-Rechtsprechung, die dem Patentbenutzer das Erfordernis eines Angebots auf Abschluss eines Lizenzvertrags auferlegt (BGH, GRUR 2009, 694, Rn. 29), zu erfolgen, schließt sich die Kammer dem nicht an.
  • BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02

    "Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 16/17
    Diese können insbesondere darin bestehen, dass der Zugang zu einem nachgeordneten Produktmarkt von der Befolgung der patentgemäßen Lehre abhängig ist (BGH, GRUR 2004, 966 (968) - Standard-Spundfass) oder das Produkt - wie hier - erst bei Benutzung des Patents wettbewerbsfähig ist (…OLG Düsseldorf, a.a.O.).
  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    RTE und ITP / Kommission

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 16/17
    Erhält der Patentinhaber allerdings aufgrund hinzutretender Umstände die Möglichkeit, mittels seiner Monopolstellung wirksamen Wettbewerb auf einem nachgelagerten Markt zu verhindern, so liegt eine marktbeherrschende Stellung vor (EuGH, GRUR Int 1995, 490 - Magill TVG Guide; EuGH, WuW 2013, 427 - Astra Zeneca; BGH, NJW-RR 2010, 392 ff. - Reisestellenkarte).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2016 - 15 U 65/15

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer Verurteilung wegen …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 16/17
    Rn. 238 Die vom EuGH für die Geltendmachung des Unterlassungs- und Rückrufanspruchs aufgestellten kartellrechtlichen Einschränkungen gelten auch für den Vernichtungsanspruch (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.01.2016, Az.: I-15 U 65/15, Rn. 16, zitiert nach juris).
  • BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11

    Fräsverfahren

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 16/17
    Hinsichtlich der mittelbaren Patentverletzung reicht für die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts bereits aus, dass die angegriffenen Ausführungsformen angeboten wurden (vgl. BGH, GRUR 2013, 713 - Fräsverfahren).
  • EuGH, 06.12.2012 - C-457/10

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel des AstraZeneca-Konzerns zurück, der seine …

  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13

    Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem …

  • BGH, 03.03.2009 - KZR 82/07

    Reisestellenkarte

  • LG Mannheim, 29.01.2016 - 7 O 66/15

    Verletzung eines standardessentiellen Patents: Obliegenheiten des Patentinhabers …

  • LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 508/05

    Geltendmachung von Rechten hinsichtlich des Gebrauchs und des Inverkehrbringens …

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - 2 U 22/06

    Gleichheit des Mastbocks einer fahrbaren Betonpunpe führt zur Nichtigkeit des …

  • LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 4a O 154/15

    Mobiles Kommunikationssystem I

  • OLG Düsseldorf, 16.11.1978 - 2 U 15/78
  • OLG Düsseldorf, 29.03.2012 - 2 U 137/10

    Ansprüche wegen mittelbarer Verletzung eines Patents für eine Gesamtvorrichtung …

  • LG Düsseldorf, 03.09.2013 - 4a O 56/12

    Lichtemittierende Vorrichtung V

  • BPatG, 11.05.2010 - 17 W (pat) 70/09

    Patentbeschwerdeverfahren - "Netbook mit alphanumerischer Tastatur" - auf einer …

  • BPatG, 14.07.2009 - 17 W (pat) 318/05
  • BPatG, 28.06.2016 - 10 W (pat) 140/14

    Grundsätze zur Prüfung der Patentfähigkeit eines Patents mit der Bezeichnung …

  • LG Düsseldorf, 23.06.2005 - 4b O 58/05

    Nachbau Winterweizensorte (Sortenschutz)

  • BGH, 21.08.2012 - X ZR 33/10

    MPEG-2-Videosignalcodierung

  • BGH, 03.02.2015 - X ZR 69/13

    Audiosignalcodierung - Mittelbare Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur …

  • BGH, 05.10.2016 - X ZR 21/15

    Patentverletzungsverfahren: Auslegung eines Patentanspruchs im Hinblick auf die …

  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 72/94

    "Prospekthalter"; Erschöpfung des Patentrechts bei Inverkehrbringen des …

  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 247/02

    Antriebsscheibenaufzug

  • BGH, 14.11.2000 - X ZR 137/99

    Bodenwaschanlage; Erteilung einer Lizenz durch den Inhaber eines …

  • LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 15/17

    Unterlassungsverpflichtung bzgl. des Vertriebs von Vorrichtungen zur Dekodierung …

  • BGH, 13.04.1999 - X ZR 23/97

    Nichtigkeit eines Patents für einen "Extrusionskopf

  • OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 15 U 30/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend Aufrichtrollstühle

  • LG Düsseldorf, 12.12.2018 - 4b O 5/17

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des deutschen Teils eines Patents (hier: …

  • LG Düsseldorf, 12.12.2018 - 4b O 16/17

    Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Kodierung/Dekodierung der …

  • LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 17/17

    Kartellrechtsfragen bei standardessentiellen Patenten

    Daneben ist auch ein Verfahren der hiesigen Klägerin gegen die K (Az.: 4a O 16/17) anhängig.

    Dieser Vortrag wird dadurch bestätigt, dass sie gegen die K ein Klageverfahren eingeleitet hat (vgl. das bei dem hiesigen Gericht anhängige Verfahren mit dem Aktenzeichen 4a O 16/17).

  • LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 15/17

    Unterlassungsverpflichtung bzgl. des Vertriebs von Vorrichtungen zur Dekodierung …

    Rn. 77 Die Beklagte wird vor dem angerufenen Gericht von weiteren Poolpatentinhabern in Anspruch genommen, so von der F (Az.: 4b O 17/17), der G(Az.: 4a O 16/17), der H(Az.: 4b O 5/17), von I (Az.: 4c O 13/17) und von J (Az.: 4b O 16/17).
  • LG Düsseldorf, 27.08.2020 - 4b O 30/18

    Patentrechtliche Unterlassungsklagen um den UMTS- und den LTE Standard

    Ausgehend von dem soeben Ausgeführten verbleibt es auch im Hinblick auf den Ausbeutungstatbestand grundsätzlich bei der Darlegungs- und Beweislast auf Seiten des Lizenzsuchers (LG Düsseldorf, Urt. v. 09.11.2018, Az.: 4a O 16/17, zitiert nach BeckRS 2018, 2019, Rn. 219;… ebd., Urt. v. 21.12.2018, Az.: 4c O 3/17, zitiert nach BeckRS 2018, 42127, Rn. 216).
  • LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 63/17

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des deutschen Teils eines Patents (hier: …

    Daneben ist auch ein Verfahren der hiesigen Klägerin gegen die ZTE Deutschland GmbH (Az.: 4a O 16/17) anhängig.

    Dieser Vortrag wird dadurch bestätigt, dass sie gegen die ZTE Deutschland GmbH ein Klageverfahren eingeleitet hat (vgl. das bei dem hiesigen Gericht anhängige Verfahren mit dem Aktenzeichen 4a O 16/17).

  • LG Düsseldorf, 27.08.2020 - 4b O 6/19

    Aufwärtsübertragung von Paketdaten II

    Ausgehend von dem soeben Ausgeführten verbleibt es auch im Hinblick auf den Ausbeutungstatbestand grundsätzlich bei der Darlegungs- und Beweislast auf Seiten des Lizenzsuchers (LG Düsseldorf, Urt. v. 09.11.2018, Az.: 4a O 16/17, zitiert nach BeckRS 2018, 2019, Rn. 219;… ebd., Urt. v. 21.12.2018, Az.: 4c O 3/17, zitiert nach BeckRS 2018, 42127, Rn. 216).

    Sofern andere Konzernunternehmen lediglich als Vertriebsgesellschaften der Muttergesellschaft ("Vertriebskette") fungieren, kann eine Lizenznahme allein der Muttergesellschaft ausreichend sein, um den Vertrieb der Tochtergesellschaften sodann über den Erschöpfungsgrundsatz zu legitimieren (zu den bestehenden Möglichkeiten insgesamt LG Düsseldorf, Urt. v. 09.11.2018, Az.: 4a O 16/17, Rn. 263, zitiert nach juris).Nach dieser Maßgabe gilt im Hinblick auf den hier vorliegenden Vertragsentwurf Folgendes: (aaa).

  • LG Düsseldorf, 27.08.2020 - 4b O 48/18

    Aufwärtsübertragung von Paketdaten

    Ausgehend von dem soeben Ausgeführten verbleibt es auch im Hinblick auf den Ausbeutungstatbestand grundsätzlich bei der Darlegungs- und Beweislast auf Seiten des Lizenzsuchers (LG Düsseldorf, Urt. v. 09.11.2018, Az.: 4a O 16/17, zitiert nach BeckRS 2018, 2019, Rn. 219;… ebd., Urt. v. 21.12.2018, Az.: 4c O 3/17, zitiert nach BeckRS 2018, 42127, Rn. 216).
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