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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 63/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,48866
LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 63/17 (https://dejure.org/2018,48866)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.11.2018 - 4a O 63/17 (https://dejure.org/2018,48866)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. November 2018 - 4a O 63/17 (https://dejure.org/2018,48866)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des deutschen Teils eines Patents (hier: D"Bewegungsvektordekodierverfahren zum Erzeugen eines vorausberechneten Bewegungsvektors ...")

  • d-prax.de

    Bewegungsvektordekodierverfahren 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des deutschen Teils eines Patents (hier: D"Bewegungsvektordekodierverfahren zum Erzeugen eines vorausberechneten Bewegungsvektors ...")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juve.de (Kurzinformation)

    Müssen Inhaber von Poolpatenten auch gesonderte Lizenzen für ihre eigenen Patente anbieten?

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (35)

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 15 U 66/15

    Haier ./. Sisvel: FRAND-Lizenzen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 63/17
    Zu berücksichtigen ist dabei ein Zusammentreffen mehrerer Faktoren (bspw. Marktanteil, Unternehmensstruktur, Wettbewerbssituation, Verhalten auf dem Markt; grds. jedoch nicht der Preis) (OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.03.2017, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 148 - Mobiles Kommunikationssystem, zitiert nach juris).

    Rn. 277 Aus dem in Bezug genommenen EuGH-Urteil ergibt sich ein von Patentinhaber und Patentbenutzer zu befolgendes Regime von Pflichten/ Obliegenheiten, dessen einzelnen Verfahrensschritte aufeinander aufbauen, so dass der Patentverletzer nur dann in der ihm obliegenden Art und Weise zu reagieren hat, wenn der Patentinhaber seinerseits zuvor die ihm oliegenden Pflichten erfüllt hat (OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.03.2017, Az.: I-15 U 66/15 - Mobiles Kommunikationssystem, zitiert nach juris).

    Rn. 292 Da bei der Verletzungsanzeige "das fragliche SEP zu bezeichnen und anzugeben ist, auf welche Weise es verletzt worden sein soll" (…EuGH, ebd., Rn. 61), ist zumindest die Angabe der Veröffentlichungsnummer des Klagepatents, die angegriffene Ausführungsform und die vorgeworfene Benutzungshandlung (im Sinne von §§ 9 f. PatG) gegenüber dem Verletzer erforderlich (OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.03.2017, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 172 - Mobiles Kommunikationssystem, zitiert nach juris).

    Sie kann pauschal sowie formlos geschehen, das Verhalten des Patentbenutzers muss jedoch den eindeutigen Willen zur Lizenznahme erkennen lassen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.03.2017, Az.: I-15 U 66/15, Rn.183 - Mobiles Kommunikationssystem, zitiert nach juris;… Kühnen, ebd., Kap. E., Rn. 333).

    Die Angabe zu begehrten Lizenzbedingungen entkräftet die Annahme der Lizenzbereitschaft nur dann, wenn sie den sicheren Schluss zulässt, dass der Patentbenutzer in Wahrheit keine Lizenz nehmen möchte (OLG Düsseldorf, (Hinweis)beschluss v. 17.11.2016, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 9, zitiert nach juris).

    Rn. 360 Das Angebot ist danach schriftlich zu verfassen und muss darüber hinaus konkret in dem Sinne sein, dass daraus die Lizenzgebühr und die einschlägigen Berechnungsparameter (maßgebliche Bezugsgröße, anzuwendender Lizenzsatz, ggf. Abstaffelung) sowie die Art und Weise der Berechnung hervorgehen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.03.2017, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 203 - Mobiles Kommunikationssystem, zitiert nach juris;… Kühnen, ebd., Kap. E. Rn. 325).

    Die Vertragsbedingungen müssen zumutbar und dürfen nicht ausbeuterisch sein (OLG Düsseldorf, (Hinweis)beschluss v. 17.11.2016, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 15, zitiert nach juris).

    Rn. 384 Das Diskriminierungsverbot normiert für das marktbeherrschende Unternehmen eine Verpflichtung zur Gleichbehandlung, indem es Handelspartnern, die sich in gleicher Lage befinden, dieselben Preise und Geschäftsbedingungen einräumen muss (OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.03.2017, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 208 - Mobiles Kommunikationssystem, zitiert nach juris).

    Rn. 395 Eine Ungleichbehandlung liegt tatbestandlich nicht nur dann vor, wenn der marktbeherrschende Patentinhaber einzelnen Lizenzsuchern vertragliche Vorzugskonditionen einräumt, die er anderen verweigert, sondern gleichermaßen dann, wenn er seine Verbietungsrechte aus dem Patent selektiv durchsetzt, indem er gegen einzelne Wettbewerber vorgeht, um sie in den Lizenzvertrag zu zwingen, andere Wettbewerber hingegen bei der Benutzung des Schutzrechts gewähren lässt (OLG Düsseldorf, (Hinweis)beschluss v. 17.11.2016, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 41, zitiert nach juris;… LG Düsseldorf, Urt. v. 30.11.2006, Az.: 4b O 508/05, Rn. 170 - Videosignal-Codierung I, zitiert nach juris).

    Soweit die Beklagte darauf verweist, dass, sofern weitere Inhaber von essentiellen AVC-Patenten in derselben Art und Weise verfahren, eine exzessive Gesamtlizenzbelastung entstehe, lässt ihr Tatsachenvortrag schon nicht erkennen, dass eine solche tatsächlich auch besteht - was aber für die Feststellung eines Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung erforderlich wäre (OLG Düsseldorf, (Hinweis)beschluss v. 17.11.2006, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 50, zitiert nach juris).

    Rn. 446 Der damit in Bezug genommene Sachverhalt kann zwar grundsätzlich Anhalt für eine unangemessene Behandlung geben, wobei es jedoch auch insoweit maßgeblich auf die Branchenüblichkeit ankommt (OLG Düsseldorf, (Hinweis)beschluss v. 17.11.2006, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 42).

    Rn. 452 Die Feststellung eines "fairen und angemessenen Lizenzangebots" im Zusammenhang mit einem Patentpool, das heißt in der Form eines Zusammenschlusses mehrerer Schutzrechtsinhaber zur gemeinsamen Lizenzierung der von ihnen gehaltenen Patente, verlangt zunächst substantiierten Sachvortrag zur Benutzung der Patente aus dem Pool (OLG Düsseldorf, (Hinweis)beschluss v. 17.11.2016, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 26 f.; Kühnen, ebd., Kap. E., Rn. 420).

    Ein bloß theoretische Kumulierung führt hingegen noch nicht zur Unangemessenheit der Lizenzgebühr (OLG Düsseldorf, (Hinweis)beschluss v. 17.11.2016, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 50).

    Rn. 544 Eine solche Anpassungsklausel wird zur Herbeiführung der FRAND-Gemäßheit eines sich auf einen Patentpool erstreckenden Angebots als adäquates Mittel erachtet, um ein mögliches Ungleichgewicht zwischen der festgeschriebenen Lizenzgebühr und dem variablen Schutzgegenstand in dem Fall auszugleichen, in dem sich der Bestand des Pools verändert (OLG Düsseldorf, (Hinweis)beschluss v. 17.11.2016, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 32, zitiert nach juris; Kühnen, ebd., Kap. E., Rn. 419), beispielsweise durch Ablauf der Schutzdauer von Poolpatenten oder rechtskräftiger Vernichtung derselben.

  • LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 508/05

    Geltendmachung von Rechten hinsichtlich des Gebrauchs und des Inverkehrbringens …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 63/17
    Rn. 395 Eine Ungleichbehandlung liegt tatbestandlich nicht nur dann vor, wenn der marktbeherrschende Patentinhaber einzelnen Lizenzsuchern vertragliche Vorzugskonditionen einräumt, die er anderen verweigert, sondern gleichermaßen dann, wenn er seine Verbietungsrechte aus dem Patent selektiv durchsetzt, indem er gegen einzelne Wettbewerber vorgeht, um sie in den Lizenzvertrag zu zwingen, andere Wettbewerber hingegen bei der Benutzung des Schutzrechts gewähren lässt (…OLG Düsseldorf, (Hinweis)beschluss v. 17.11.2016, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 41, zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Urt. v. 30.11.2006, Az.: 4b O 508/05, Rn. 170 - Videosignal-Codierung I, zitiert nach juris).

    Regelmäßig dient es dem wohlverstandenen Interesse etwaiger Lizenzsucher, dass ihnen eine Benutzungserlaubnis für den gesamten Standard aus einer Hand zu einheitlichen Konditionen offeriert wird, weil sie damit der Notwendigkeit enthoben werden, bei jedem einzelnen Schutzrechtsinhaber um eine Lizenz für dessen Patente nachsuchen zu müssen (LG Düsseldorf, 4b O 508/05, Rn. 119 - Videosignal-Codierung I, zitiert nach juris).

    Rn. 480 Mit einer derartigen Zusammensetzung des Patentpools aus standardessentiellen und nicht-standardessentiellen Patenten kann grundsätzlich eine unangemessene Behandlung des Lizenzsuchers einhergehen (LG Düsseldorf, Urt. v. 30.11.2006, Az.: 4b O 508/05, Rn. 132 - Videosignal-Codierung I;… Kühnen, ebd., Kap. E., Rn. 255, Rn. 412 ff.).

    Ein Ausbeutungstatbestand wird regelmäßig dann zu bejahen sein, wenn in einen Pool planmäßig für die Einhaltung des Standards nicht notwendige Schutzrechte Eingang in den Lizenzvertrag finden, so dass der Zweck erkennbar wird, die Lizenzgebühren durch die Aufnahme möglichst vieler Patente ungerechtfertigt zu steigern (LG Düsseldorf, Urt. v. 30.11.2006, Az.: 4b O 508/05, Rn. 130, 132 - Videosignal-Codierung I, zitiert nach juris).

    Unbeschadet dessen, dass dieser Vortrag schon eine Auseinandersetzung mit dem konkreten Pool nicht erkennen lässt, weist die Klägerin in diesem Zusammenhang darauf hin, dass unabhängig von den Regularien der jeweiligen Organisation auch eine Prüfung durch unabhängige Sachverständige erfolge, was nach Randziffer 248 der Leitlinien bei der Einordnung eines Pools als wettbewerbsbeschränkend bzw. -fördernd zu berücksichtigen ist (vgl. zu dem Verfahren der ISO im Zusammenhang mit den MPEG-2 Standard auch LG Düsseldorf, Urt. v. 30.11.2006, Az.: 4b O 508/05, Rn. 127 - Videosignal-Codierung I, zitiert nach juris).

    Rn. 489 Des Weiteren kann der Beklagten als Verletzer der angemahnte Kartellverstoß nur dann zugutekommen, wenn er von denjenigen Lizenzschutzrechten, die durch den Standard nicht gestützt werden, keinen Gebrauch macht (LG Düsseldorf, Urt. v. 30.11.2006, Az.: 4b O 508/05, Rn. 136 - Videosignal-Codierung I, zitiert nach juris).

  • EuGH, 16.07.2015 - C-170/13

    Die Erhebung einer Unterlassungsklage durch den marktbeherrschenden Inhaber eines …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 63/17
    Rn. 275 Der EuGH hat dem Inhaber eines standardessentiellen Patents (nachfolgend kurz: "SEP"), der sich gegenüber einer Standardisierungsorganisation dazu verpflichtet hat, jedem Dritten eine Lizenz zu fairen, angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen ("FRAND" = "fair, reasonable and non-discriminatory") zu gewähren, in der Rechtssache E/ ZTE, Az.: C-170/13, mit Urteil vom 16.07.2015 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 15.12.2015 (GRUR 2015, 764) in Auslegung des Art. 102 AEUV Verpflichtungen auferlegt, die - sofern sie von diesem eingehalten werden - dazu führen, dass eine von diesem erhobene Klage auf Unterlassen oder Rückruf nicht als Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung anzusehen ist (EuGH, GRUR 2015, 764, Rn. 55) (dazu unter lit. aa)).

    Rn. 278 Dieses Regime sieht vor, dass der Patentinhaber den angeblichen Verletzter "vor Erhebung der Klage" (bzw. "vor der gerichtlichen Geltendmachung") unter Angabe des fraglichen SEP sowie der Art und Weise der Verletzung hinzuweisen hat (EuGH, GRUR 2015, 764, Rn. 62, 71).

    Rn. 283 Der EuGH hat - wie den Entscheidungsgründen des Urteils zu entnehmen ist - den von ihm zu beurteilenden Sachverhalt dadurch charakterisiert gesehen, dass "zum einen" das Klagepatent für einen von einer Standardisierungsorganisation normierten Standard essenziell ist (EuGH, GRUR 2015, 764, Rn. 48) und "zum anderen" eine unwiderrufliche Verpflichtungszusage des Inhabers besteht, Dritten zu FRAND-Bedingungen Lizenzen zu erteilen (…EuGH, ebd., Rn. 51).

    Der EuGH verlangt explizit ein FRAND-gemäßes Gegenangebot "innerhalb einer kurzen Frist" (EuGH, GRUR 2015, 764, Rn. 66) und dass hierbei "keine Verzögerungstaktik verfolgt wird" (…EuGH, ebd., Rn. 65).

  • LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 4a O 73/14

    Verletzung eines Patents über Technik zum Codieren eines Sprachsignals bei …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 63/17
    Ein Angebot des Lizenzgebers kann sich insbesondere dann als unfair/ unangemessen erweisen, wenn eine Lizenzgebühr verlangt wird, die den hypothetischen Preis, der sich bei wirksamem Wettbewerb auf dem beherrschten Markt gebildet hätte, erheblich überschreitet, es sei denn, es gibt eine wirtschaftliche Rechtfertigung für die Preisbildung (LG Düsseldorf, Teilurt. v. 31.03.2016, Az.: 4a O 73/14, Rn. 225, zitiert nach juris;… Huttenlauch/ Lübbig, in: Loewenheim/ Meessen/ Riesenkampff/ Kerstin/ Meyer-Lindemann, Kartellrecht, Kommentar, 3. Auflage, 2016, Art. 102 AEUV, Rn. 182;… Kühnen, ebd., Kap. E., Rn. 245).

    Hat der Patentinhaber bereits Lizenzen an dem angebotenen SEP-Portfolio für vergleichbare Produkte erteilt, spricht der Anschein dafür, dass die Zusammenstellung von Schutzrechten interessengerecht ist (LG Düsseldorf, Teilurt. v. 31.03.2016, Az.: 4a O 73/14, Rn. 226, zitiert nach juris;… Kühnen, ebd., Kap. E., Rn. 423).

    Rn. 408 Schließlich bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Standardlizenzverträge ihrerseits unter Missbrauch von Marktmacht zustande gekommen sind (vgl. dazu Kühnen, ebd., Kap. E., Rn. 312, Rn. 409 sowie Fußnote 10 unter Verweis auf LG Düsseldorf, Urt. v. 31.03.2016, Az.: 4a O 73/14, und Kühnen, ebd., Rn. 430).

    Rn. 567 Vor dem Hintergrund der etablierten Lizenzierungspraxis in Form einer Poolpatentlizenz ist es schließlich auch aus Gründen der Diskriminierungsfreiheit bedenklich, wenn die Klägerin vereinzelt - ohne erkennbaren sachlichen Grund - Lizenzen allein an ihrem Portfolio vergibt (zu dieser Argumentation allerdings im Verhältnis Portfoliolizenz - Einzellizenz vgl. auch LG Düsseldorf, Teilurt. v. 31.03.2016, Az.: 4a O 73/14, Rn. 227, zitiert nach juris).

  • LG Düsseldorf, 11.09.2008 - 4b O 78/07

    Patentrechtsverstoß bei Verwendung des MPEG 2-Standards bei der Datencodierung; …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 63/17
    Ob der Lizenzsucher darüber hinaus noch weitere Lizenzen benötigt, um die standardisierte Technologie zu nutzen, spielt dann eine eher untergeordnete Rolle (LG Düsseldorf, Urt. v. 11.09.2008, Az.: 4b O 78/07, Rn. 102, zitiert nach juris).

    Rn. 468 Mit der Etablierung eines Patentpools für die Nutzung eines Standards geht - was auch die Beklagte im Ausgangspunkt nicht in Abrede stellt - stets eine gewisse Pauschalierung einher (LG Düsseldorf, Urt. v. 11.09.2008, Az.: 4b O 78/07, Rn. 101, zitiert nach juris), wobei eine solche insbesondere bei einem Patentpool von mehr als 5.000 Patenten nicht vermeidbar erscheint.

    Abzustellen ist im Rahmen einer objektiven Betrachtungsweise vielmehr auf die auf dem jeweiligen Markt typischen Produktions- und Vertragsbedingungen (in anderem Zusammenhang: LG Düsseldorf, Urt. v. 11.09.2008, Az.: 4b O 78/07, Rn. 141).

  • BGH, 09.01.2007 - X ZR 173/02

    Haubenstretchautomat

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 63/17
    Die Offensichtlichkeit folgt zwar nicht bereits daraus, dass die angegriffenen Ausführungsformen ausschließlich patentverletzend verwendet werden können (vgl. dazu BGH, GRUR 2007, 679 - Haubenstretchautomat; GRUR 2005, 848 - Antriebsscheibenaufzug).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Maßnahmen einerseits geeignet und ausreichend sein müssen, um Patentverletzungen mit hinreichender Sicherheit zu verhindern, andererseits den Vertrieb des Mittels zum patentfreien Gebrauch nicht in unzumutbarer Weise behindern dürfen (BGH, GRUR 2007, 679 - Haubenstretchautomat m. w. N.).

    Als im Vergleich zum Schlechthinverbot mildere Maßnahmen zur Verhinderung von Patentverletzungen sind insbesondere Warnhinweise oder - subsidiär, falls ein Warnhinweis nicht ausreicht - der Abschluss von Unterlassungsverpflichtungsvereinbarungen (ggf. mit Strafbewehrung) mit Abnehmern vorrangig zu prüfen (vgl. BGH, GRUR 2007, 679 - Haubenstretchautomat).

  • LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 4a O 154/15

    Mobiles Kommunikationssystem I

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 63/17
    Sofern dies im konkreten Fall möglich ist, ist es ausreichend, die Akzeptanz der verlangten (Standard-) Lizenzsätze am Markt über bereits abgeschlossene Lizenzverträge darzulegen (LG Düsseldorf, Urt. v. 13.07.2017, Az.: 4a O 154/15, Rn. 311, zitiert nach juris).

    Aufgrund der Abgabe nach der mündlichen Verhandlung hat die Klägerin im Prozess keine ausreichende Möglichkeit zur Reaktion (vgl. Kammer, Urt. v. 13.07.2018 - 4a O 154/15 - Rn. 283 ff. zitiert nach juris, zur Unbeachtlichkeit eines Angebots kurz vor der mündlichen Verhandlung, was entsprechend für verspätete Gegenangebote gilt).

  • LG Düsseldorf, 21.12.2018 - 4c O 3/17

    Feststellung der Schadensersatzpflicht dem Grunde nach wegen Verletzung des …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 63/17
    Rn. 97 Neben dem hier zur Entscheidung stehenden Rechtsstreit sind weitere Verfahren zwischen den Parteien im Hinblick auf ein anderes Poolpatent der Klägerin (Az.: 4a O 17/17) sowie weitere Verfahren anderer Poolmitglieder gegen die hiesige Beklagte (Az.: 4c O 3/17 und 4b O 4/17 [Klägerin jeweils: Godo Kaisha], Az.: 4b O 38/17 [Klägerin: Panasonic], Az.: 4c O 12/17 [Klägerin: Mitsubishi]) anhängig.

    Rn. 413 Sofern die Beklagte - ausgehend von dem in dem Verfahren 4c O 3/17 vorgelegten USB-Stick - die Unvollständigkeit der Vertragsdokumente gerügt hat, hat die Klägerin diese behoben.

  • LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 16/17

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des deutschen Teils eines Patents (hier: …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 63/17
    Daneben ist auch ein Verfahren der hiesigen Klägerin gegen die ZTE Deutschland GmbH (Az.: 4a O 16/17) anhängig.

    Dieser Vortrag wird dadurch bestätigt, dass sie gegen die ZTE Deutschland GmbH ein Klageverfahren eingeleitet hat (vgl. das bei dem hiesigen Gericht anhängige Verfahren mit dem Aktenzeichen 4a O 16/17).

  • BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06

    Orange-Book-Standard

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 63/17
    Rn. 282 Soweit die Klägerin die Auffassung vertritt, die hier vorliegende Sachverhaltskonstellation, wonach - was noch zu zeigen ist - bereits eine routinierte Lizenzpraxis existiert, stehe einer Anwendung der in dem zitierten EuGH-Urteil aufgestellten Grundsätze entgegen, es habe vielmehr ein Rückgriff auf die sog. "Orange-Book-Standard"-Rechtsprechung, die dem Patentbenutzer das Erfordernis eines Angebots auf Abschluss eines Lizenzvertrags auferlegt (BGH, GRUR 2009, 694, Rn. 29), zu erfolgen, schließt sich die Kammer dem nicht an.
  • BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02

    "Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen …

  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    RTE und ITP / Kommission

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2016 - 15 U 65/15

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer Verurteilung wegen …

  • BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11

    Fräsverfahren

  • EuGH, 06.12.2012 - C-457/10

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel des AstraZeneca-Konzerns zurück, der seine …

  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13

    Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem …

  • BGH, 03.03.2009 - KZR 82/07

    Reisestellenkarte

  • LG Mannheim, 29.01.2016 - 7 O 66/15

    Verletzung eines standardessentiellen Patents: Obliegenheiten des Patentinhabers …

  • OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 6 U 66/09

    Lizenzvertrag: Verpflichtung zum Vertragsabschluss auf Grund eines Vorvertrages; …

  • OLG Düsseldorf, 29.03.2012 - 2 U 137/10

    Ansprüche wegen mittelbarer Verletzung eines Patents für eine Gesamtvorrichtung …

  • LG Düsseldorf, 03.09.2013 - 4a O 56/12

    Lichtemittierende Vorrichtung V

  • BPatG, 11.05.2010 - 17 W (pat) 70/09

    Patentbeschwerdeverfahren - "Netbook mit alphanumerischer Tastatur" - auf einer …

  • BPatG, 13.12.2016 - 3 Ni 5/16

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Thermische Isoliermatte zur Verwendung als …

  • BPatG, 14.07.2009 - 17 W (pat) 318/05
  • BPatG, 28.06.2016 - 10 W (pat) 140/14

    Grundsätze zur Prüfung der Patentfähigkeit eines Patents mit der Bezeichnung …

  • LG Düsseldorf, 23.06.2005 - 4b O 58/05

    Nachbau Winterweizensorte (Sortenschutz)

  • BGH, 03.02.2015 - X ZR 69/13

    Audiosignalcodierung - Mittelbare Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur …

  • BGH, 05.10.2016 - X ZR 21/15

    Patentverletzungsverfahren: Auslegung eines Patentanspruchs im Hinblick auf die …

  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 247/02

    Antriebsscheibenaufzug

  • LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 17/17

    Kartellrechtsfragen bei standardessentiellen Patenten

  • BGH, 13.04.1999 - X ZR 23/97

    Nichtigkeit eines Patents für einen "Extrusionskopf

  • LG Düsseldorf, 08.01.2019 - 4c O 12/17

    Schutzfähigkeit und Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung …

  • LG Düsseldorf, 12.12.2018 - 4b O 4/17

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des deutschen Teils eines Patents (hier: …

  • OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 15 U 30/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend Aufrichtrollstühle

  • LG Düsseldorf, 30.10.2018 - 4b O 38/17

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des deutschen Teils eines Patents (hier: …

  • LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 17/17

    Kartellrechtsfragen bei standardessentiellen Patenten

    Rn. 66 Neben dem hier zur Entscheidung stehenden Rechtsstreit sind weitere Verfahren zwischen den Parteien im Hinblick auf ein anderes Poolpatent der Klägerin (Az.: 4a O 63/17) sowie weitere Verfahren anderer Poolmitglieder gegen die hiesige Beklagte (Az.: 4c O 3/17 und 4b O 4/17 [Klägerin jeweils: Godo Kaisha], Az.: 4b O 38/17 [Klägerin: Panasonic], Az.: 4c O 12/17 [Klägerin: Mitsubishi]) anhängig.
  • LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 44/18

    Decodierverfahren für Datensignale

    XX sind Unternehmen, die in Jurisdiktionen ansässig sind (XX), in denen sich die Durchsetzung von Patenten und Schadensersatzansprüchen sehr schwierig gestaltet, was eine Reduktion der Lizenzgebühren rechtfertigt (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 9. November 2018, 4a O 63/17;… Kühnen, a.a.O., Kap. E, Rn. 333).
  • LG Düsseldorf, 27.08.2020 - 4b O 30/18

    Patentrechtliche Unterlassungsklagen um den UMTS- und den LTE Standard

    Die in diesen Verträgen fixierten Bedingungen geben einen Anhaltspunkt dafür, was in der jeweiligen Branche üblich ist, und können einen Rückschluss auch auf die Angemessenheit zulassen (LG Düsseldorf, Urt. v. 09.11.2018, Az.: 4a O 63/17, Rn. 296, zitiert nach juris;… Kühnen, ebd., Kap. E., Rn. 491).
  • LG Mannheim, 04.09.2019 - 7 O 115/16
    dessen Akzeptanz am Markt in geeigneter Weise darzulegen, sodass bei einer ausreichenden Anzahl von abgeschlossenen Lizenzverträgen in der Regel keine weiteren Angaben zur Angemessenheit mehr erforderlich sind, sofern die Zusammensetzung eines Pools durch Vorlage einer ausreichenden Anzahl von Claimcharts für Referenzpatente dargetan ist (so auch LG Düsseldorf, Urteil vom 9. November 2018 - 4a O 63/17 - MPEG LA Pool).

    Dem SEP-lnhaber mag dies zumindest im Rechtsstreit schon deshalb zumutbar und abzuverlangen sein, weil ihn im Hinblick auf das kartellrechtliche Diskriminierungsverbot nach Art. 102 Abs. 1, Abs. 2 lit. c AEUV eine sekundäre Darlegungslast hinsichtlich einer Gleichbehandlung der Lizenzsucher und die (primäre) Darlegungs- und Beweislast für einen hinreichenden sachlichen Grund einer Ungleichbehandlung treffen (…vgl. zutreffend zur Darlegungs- und Beweislast: OLG Düsseldorf Urteil vom 30. März 2017 - I-15 U 66/15 Rn. 178 sowie zur Kammerrechtsprechung 7 O 28/16 sowie LG Düsseldorf, Urteil vom 9. November 2018 - 4a O 63/17- MPEG LA Pool).

    Insoweit schließt sich die Kammer der Rechtsprechung des Landgerichts Düsseldorf an (Urteil vom 9. November 2018 - 4a O 63/17 - MPEG LA Pool), die zutreffend aus Randziffer 64 der Entscheidung des Gerichtshofs kein Abgrenzungskriterium für den Anwendungsbereich der in der Entscheidung aufgestellten Grundsätze entnimmt.

  • LG Düsseldorf, 08.01.2019 - 4c O 12/17

    Schutzfähigkeit und Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung …

    Zwar hat die Beklagte auch der jeweiligen Klägerin in den Parallelverfahren (4a O 17/17 und 4a O 63/17) ein Lizenzangebot gerichtet auf eine Portfoliolizenz unterbreitet.
  • LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 69/18

    Decodierverfahren für Videosignale

    XXX sind Unternehmen, die in Jurisdiktionen ansässig sind (XXX), in denen sich die Durchsetzung von Patenten und Schadensersatzansprüchen sehr schwierig gestaltet, was eine Reduktion der Lizenzgebühren rechtfertigt (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 9. November 2018, 4a O 63/17;… Kühnen, a.a.O., Kap. E, Rn. 333).

    XXX sind Unternehmen, die in Jurisdiktionen ansässig sind (XXX), in denen sich die Durchsetzung von Patenten und Schadensersatzansprüchen sehr schwierig gestaltet, was eine Reduktion der Lizenzgebühren rechtfertigt (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 9. November 2018, 4a O 63/17;… Kühnen, a.a.O., Kap. E, Rn. 333).

  • LG Düsseldorf, 21.12.2018 - 4c O 3/17

    Feststellung der Schadensersatzpflicht dem Grunde nach wegen Verletzung des …

    Zwar hat die Beklagte auch der jeweiligen Klägerin in den Parallelverfahren (4a O 17/17 und 4a O 63/17) ein Lizenzangebot gerichtet auf eine Portfoliolizenz unterbreitet.
  • LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 56/18

    Decodierer

    X und X sind Unternehmen, die in Jurisdiktionen ansässig sind (XXXXXXXX), in denen sich die Durchsetzung von Patenten und Schadensersatzansprüchen sehr schwierig gestaltet, was eine Reduktion der Lizenzgebühren rechtfertigt (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 9. November 2018, 4a O 63/17;… Kühnen, a.a.O., Kap. E, Rn. 333).
  • LG Düsseldorf, 27.08.2020 - 4b O 6/19

    Aufwärtsübertragung von Paketdaten II

    Die in diesen Verträgen fixierten Bedingungen geben einen Anhaltspunkt dafür, was in der jeweiligen Branche üblich ist, und können einen Rückschluss auch auf die Angemessenheit zulassen (LG Düsseldorf, Urt. v. 09.11.2018, Az.: 4a O 63/17, Rn. 296, zitiert nach juris;… Kühnen, ebd., Kap. E., Rn. 491).
  • LG Düsseldorf, 27.08.2020 - 4b O 48/18

    Aufwärtsübertragung von Paketdaten

    Die in diesen Verträgen fixierten Bedingungen geben einen Anhaltspunkt dafür, was in der jeweiligen Branche üblich ist, und können einen Rückschluss auch auf die Angemessenheit zulassen (LG Düsseldorf, Urt. v. 09.11.2018, Az.: 4a O 63/17, Rn. 296, zitiert nach juris;… Kühnen, ebd., Kap. E., Rn. 491).
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