Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 49/14 |
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Immaterialgüterrecht und Unlauterer Wettbewerb-->; Zuständigkeit --> Sonstige besondere Gerichtsstände
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (55)
- EuGH, 16.07.2015 - C-170/13
Die Erhebung einer Unterlassungsklage durch den marktbeherrschenden Inhaber eines …
Auszug aus LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 49/14
Dies gilt umso mehr, als auch der Zugang zu den Gerichten seinerseits Grundrechtsschutz genießt, Art. 47 der EU-Charta (so auch: EuGH, GRUR 2015, 764 ff. Rn 57).Insofern ist spätestens durch die Entscheidung "Orange-Book-Standard" geklärt, dass einem Unterlassungsanspruch im Patentverletzungsprozess der Einwand eines kartellrechtlichen Lizenzvertragsanspruches entgegengehalten werden kann (BGH, GRUR 2009, 694 ff.; bestätigt zuletzt durch EuGH, GRUR 2015, 764 ff.).
Vielmehr hat der EuGH für einen solchen Fall in seinem Urteil vom 16.07.2015 folgende Grundsätze aufgestellt (GRUR 2015, 764 ff.):.
Vor der gerichtlichen Geltendmachung seiner Ansprüche muss er den angeblichen Verletzer zunächst einmal auf die Patentverletzung hinweisen (EuGH, GRUR 2015, 764 ff. Rn 61) und ihm, soweit der Verletzer zur Lizenznahme grundsätzlich bereit ist, ein konkretes schriftliches Angebot auf Lizenzierung des Patents zu FRAND-Bedingungen unterbreiten (EuGH, GRUR 2015, 764 ff. Rn 63).
Hierauf muss der Verletzer nach Treu und Glauben und insbesondere ohne Verzögerungstaktik reagieren (EuGH, GRUR 2015, 764 ff. Rn 65).
Nimmt der Verletzer das Angebot des Patentinhabers nicht an, muss er innerhalb kurzer Frist ein Gegenangebot machen (EuGH, GRUR 2015, 764 ff. Rn 66).
Lehnt der SEP-Inhaber dieses Gegenangebot ab, muss der Patentverletzer ab diesem Zeitpunkt über die Benutzung des SEPs abrechnen und für die Zahlung der Lizenzgebühren Sicherheit leisten (EuGH, GRUR 2015, 764 ff. Rn 67).
Rn. 416 Entsprechend hält auch der EuGH die Geltendmachung eines Anspruches auf Schadensersatz grundsätzlich für nicht missbräuchlich im Sinne von Art. 102 AEUV (EuGH, GRUR 2015, 764 ff. Rn 73-76).
Der Verletzer eines standardessentiellen Patents ist - wie jeder andere Patentverletzer auch - verpflichtet, sich vor jeder Benutzung über die bestehende Patentsituation zu informieren und ggf. eine Lizenz einzuholen (vgl.: EuGH, GRUR 2015, 764 ff. Rn 58).
Unter welchen Voraussetzungen dem Patentinhaber im Einzelnen bei der Geltendmachung eines Schadensersatz-, Auskunfts- und/oder Rechnungslegungsanspruchs ein Missbrauchsvorwurf zu machen ist, ist vom EuGH in seinem Urteil vom 16.07.2015 (GRUR 2015, 764 ff.) nicht entschieden worden.
Die Ausführungen des EuGH beziehen sich ausdrücklich nur auf die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs sowie der in ihren Wirkungen auf den betroffenen Markt vergleichbaren Ansprüche auf Rückruf und Vernichtung (vgl. EuGH, GRUR 2015, 764 ff.).
Rn. 425 Vielmehr ist mit dem EuGH im Grundsatz davon auszugehen, dass der Verletzer eines standardessentiellen Patents - wie jeder andere Patentverletzer auch - verpflichtet ist, sich vor jeder Benutzung über die bestehende Patentsituation zu informieren und ggf. eine Lizenz einzuholen (vgl.: EuGH, GRUR 2015, 764 ff. Rn 58).
Erst wenn der Patentinhaber sich weigert, eine Lizenz zu FRAND-Bedingungen zu erteilen, verhält er sich missbräuchlich im Sinne von Art. 102 AEUV (EuGH, GRUR 2015, 764 ff. Rn 53) und der Verletzer schuldet in der Folge nur noch Schadensersatz in Höhe einer angemessenen Lizenzgebühr.
Rn. 426 Soweit der EuGH vom Patentinhaber für den Fall einer Klage auf Unterlassung, Rückruf und/oder Vernichtung verlangt, dass er den Verletzer vor der Klageerhebung auf die Verletzung hinweist und ihm, nachdem der Verletzer seinen Willen zum Ausdruck gebracht hat, einen Lizenzvertrag zu FRAND-Bedingungen zu schließen, ein Angebot zu FRAND-Bedingungen unterbreitet (vgl. EuGH, GRUR 2015, S. 764 ff. Rn 61-63), beruht dies unter unterem auf der Erwägung, dass mit der Zuerkennung der vorgenannten Ansprüche des Patentinhabers der Marktausschluss des Verletzers mit seinem standardkonformen Produkt mit den damit verbundenen einschneidenden Folgen für den Produktmarkt droht (vgl. EuGH, GRUR 2015, S. 764 ff. Rn 52).
- BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02
"Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen …
Auszug aus LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 49/14
Der Grundsatz der "Nicht-Diskriminierung" verlangt dabei von dem Patentinhaber nur, die in einer vergleichbaren Position befindlichen Lizenznehmer gleich zu behandeln, nicht aber, auf die Dauer allen Lizenznehmern exakt dieselben Lizenzbedingungen anzubieten (vgl. hierzu auch schon: BGH, NJW-RR 2005, 269 ff. - Standard-Spundfass).Rn. 419 Die Höhe des konkreten Schadens hat auf die Frage der Feststellung der Schadensersatzverpflichtung dem Grunde nach lediglich dann Einfluss, wenn die Möglichkeit besteht, dass der dem Patentinhaber entstandene Schaden mit Null zu bemessen ist (vgl.: BGH, NJW-RR 2005, 269 ff - Standard-Spundfass).
Rn. 422 Insofern ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Sinne von §§ 19, 20 GWB bzw. Art. 102 AEUV einen Anspruch auf Abschluss eines Lizenzvertrages begründen kann (vgl. hierzu: BGH, NJW-RR 2005, 269 ff. - Standard-Spundfass; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2007, 181 - Orange Book).
Der Patentinhaber kann in einem solchen Fall für die Zeit nach seiner rechtswidrigen Weigerung keinen vollen Schadensersatz verlangen, sondern ist der Höhe nach beschränkt auf den Betrag einer angemessenen Lizenzgebühr (vgl.: BGH, NJW-RR 2005, 269 ff. - Standard-Spundfass).
- BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11
Fräsverfahren
Auszug aus LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 49/14
Rn. 115 Für die Sachlegitimation im Verletzungsrechtsstreit maßgeblich ist nicht der Eintrag im Patentregister, sondern die materielle Rechtslage (BGH, GRUR 2013, 713 ff. - Fräsverfahren; OLG Düsseldorf, BeckRS 2013, 1781; OLG Düsseldorf BeckRS 2013, 18737).Soweit Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden, ist die vorgenannte Differenzierung ohne Belang, weil die Beklagte nicht zur Unterlassung gegenüber einem bestimmten Berechtigten, sondern zur Unterlassung schlechthin verurteilt wird (BGH, GRUR 2013, 713 ff. - Fräsverfahren; vgl. auch Pitz, GRUR 2010, 688, 689).
Rn. 116 Für die Beurteilung der Frage, wer materiell-rechtlich Inhaber des Patents ist, kommt dem Patentregister in aller Regel eine erhebliche Indizwirkung zu (BGH, GRUR 2013, 713 ff. - Fräsverfahren).
Dies begründet eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Eintragung im Patentregister die materielle Rechtslage zuverlässig wiedergibt (BGH, GRUR 2013, 713, 717 - Fräsverfahren).
- OLG Düsseldorf, 13.02.2014 - 2 U 42/13
Elektrische Leitungsverbindung
Auszug aus LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 49/14
Der Begriff ist rein wirtschaftlich zu verstehen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.2014, Az.: I-2 U 42/13; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2014, Az. I-15 U 19/14; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 15 - SMD-Widerstand).Es kommt auch nicht darauf an, ob der Anbietende mit seiner Offerte eigene Geschäftsabschlüsse forcieren will, oder ob das Angebot einem Dritten zugutekommen soll, für dessen Produkt mit dem Angebot eine zu befriedigende Nachfrage geschaffen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.2014, Az. I-2 U 42/13).
Insofern entspricht es höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass zur Gewährleistung eines wirksamen Patentschutzes nur von Belang ist, ob mit der fraglichen Handlung für einen schutzrechtsverletzenden Gegenstand tatsächlich eine Nachfrage geschaffen wird, die zu befriedigen mit dem Angebot in Aussicht gestellt wird (BGH, GRUR 2006, 927 - Kunststoffbügel; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.2014, Az. I-2 U 42/13; Urteil vom 11.06.2015, Az. I-2 U 64/14).
- BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06
Orange-Book-Standard
Auszug aus LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 49/14
Insofern ist spätestens durch die Entscheidung "Orange-Book-Standard" geklärt, dass einem Unterlassungsanspruch im Patentverletzungsprozess der Einwand eines kartellrechtlichen Lizenzvertragsanspruches entgegengehalten werden kann (BGH, GRUR 2009, 694 ff.; bestätigt zuletzt durch EuGH, GRUR 2015, 764 ff.).In seinen Entscheidungen "Standard-Spundfaß" (BGH, GRUR 2004, 967) und "Orange-Book-Standard" (BGH, GRUR 2009, 694) ist der BGH zwar davon ausgegangen, dass es für die kartellrechtlich relevante Marktmacht darauf ankommt, ob ein konkretes, dem Standard bzw. der Norm entsprechendes Produkt substituierbar ist, d.h. ein nicht norm- bzwstandardgerechtes Produkt auf dem nachgelagerten Nachfragemarkt überhaupt absetzbar und damit wettbewerbsfähig wäre, auf solche Fälle der Marktzutrittsvoraussetzung eines SEP ist die Annahme einer marktbeherrschenden Bedeutung hingegen nicht beschränkt.
Hierin liegt der grundlegende Unterschied des Streitfalls zu dem Sachverhalt, über den der BGH in seiner Entscheidung "Orange-Book-Standard" zu befinden hatte (NJW-RR 2009, 1047 ff.).
- BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08
Gelenkanordnung
Auszug aus LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 49/14
Es kommt danach nicht entscheidend darauf an, was in der Klagepatentschrift - subjektiv - als Aufgabe der Erfindung angegeben ist (vgl. BGH, GRUR 2010, 602, 605 - Gelenkanordnung); maßgeblich ist vielmehr die objektive Problemstellung, für deren Ermittlung zu klären ist, welche - nicht nur bevorzugten, sondern zwingenden - Vorteile mit dem Merkmal erzielt und welche Nachteile des vorbekannten Standes der Technik - nicht nur bevorzugt, sondern zwingend - mit dem Merkmal beseitigt werden sollen.Wegen des Vorrangs des Patentanspruchs gegenüber der (bloß erläuternden) Beschreibung ist die Aufgabe allerdings nach dem zu entwickeln, was die Erfindung angesichts der in den Anspruch aufgenommenen Merkmale tatsächlich leistet (vgl. BGH, GRUR 2010, 602, 605 - Gelenkanordnung).
- BGH, 16.05.2006 - X ZR 169/04
Kunststoffbügel
Auszug aus LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 49/14
Rn. 272 Anbieten ist jede im Inland begangene Handlung, die nach ihrem objektiven Erklärungswert darauf gerichtet ist, das Erzeugnis der Nachfrage wahrnehmbar zum Erwerb der Verfügungsgewalt bereitzustellen (BGH, GRUR 2006, 927 - Kunststoffbügel).Insofern entspricht es höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass zur Gewährleistung eines wirksamen Patentschutzes nur von Belang ist, ob mit der fraglichen Handlung für einen schutzrechtsverletzenden Gegenstand tatsächlich eine Nachfrage geschaffen wird, die zu befriedigen mit dem Angebot in Aussicht gestellt wird (BGH, GRUR 2006, 927 - Kunststoffbügel; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.2014, Az. I-2 U 42/13; Urteil vom 11.06.2015, Az. I-2 U 64/14).
- BGH, 17.01.1995 - X ZB 15/93
"Elektrische Steckverbindung"; Maßgeblichkeit der Kenntnisse eines Fachmanns
Auszug aus LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 49/14
Rn. 445 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es anerkannt, dass dasjenige, das aus der Sicht des Fachmanns nach seinem allgemeinen Fachwissen für die Ausführung der unter Schutz gestellten Lehre selbstverständlich oder unerlässlich ist, keiner besonderen Offenbarung bedarf (BGH, GRUR 1995, 330 - Elektrische Steckverbindung; BGH, GRUR 2009, 382 -Olanzapin).Dabei muss dies für den Fachmann derart naheliegen, dass es sich ihm bei aufmerksamer, weniger auf die Worte als ihren erkennbaren Sinn achtenden Lektüre ohne Weiteres erschließt, so dass er sie gewissermaßen in Gedanken gleich mitliest, auch wenn er sich dessen nicht bewusst ist (BGH, GRUR 1995, 330 - Elektrische Steckverbindung).
- OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 2 U 58/05
Thermocycler II
Auszug aus LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 49/14
Bereits diese Maßnahme ist bestimmt und geeignet, Interesse an dem beworbenen Gegenstand zu wecken und diesen betreffende Geschäftsabschlüsse zu ermöglichen (vgl. BGH, GRUR 2003, 1031 - Kupplung für optische Geräte; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2007, 259 - Thermocycler; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2014, Az. I-15 U 19/14).Ferner müssen sie einen Gegenstand betreffen, der von der technischen Lehre des Klagepatents Gebrauch macht (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2007, 259 - Thermocycler).
- OLG Düsseldorf, 27.03.2014 - 15 U 19/14
Begriff des Anbietens im Sinne von § 9 S. 2 Nr. 1 PatG
Auszug aus LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 49/14
Der Begriff ist rein wirtschaftlich zu verstehen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.2014, Az.: I-2 U 42/13; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2014, Az. I-15 U 19/14; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 15 - SMD-Widerstand).Bereits diese Maßnahme ist bestimmt und geeignet, Interesse an dem beworbenen Gegenstand zu wecken und diesen betreffende Geschäftsabschlüsse zu ermöglichen (vgl. BGH, GRUR 2003, 1031 - Kupplung für optische Geräte; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2007, 259 - Thermocycler; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2014, Az. I-15 U 19/14).
- BGH, 23.06.1992 - X ZR 98/90
Schriftform bei Übertragung europäischer Patentanmeldung - Benutzungsrecht aus …
- BGH, 13.07.1973 - I ZR 101/72
Nebelscheinwerfer
- LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 120/14
Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Verfahren zur Verbesserung …
- OLG Düsseldorf, 11.06.2015 - 2 U 64/14
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zur Verbesserung …
- BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07
Olanzapin
- BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96
Spannschraube
- BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04
Meistbegünstigungsvereinbarung
- EuGH, 06.04.1995 - C-241/91
RTE und ITP / Kommission
- BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05
Thermoplastische Zusammensetzung
- EuGH, 06.12.2012 - C-457/10
Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel des AstraZeneca-Konzerns zurück, der seine …
- BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13
Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem …
- BGH, 11.09.2013 - X ZB 8/12
Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren
- BGH, 03.03.2009 - KZR 82/07
Reisestellenkarte
- BGH, 05.10.2004 - KVR 14/03
Zusammenschluß Melitta/Schultink wieder offen -Grundsatzentscheidung des …
- BGH, 12.02.2009 - Xa ZR 116/07
Trägerplatte
- BGH, 16.09.2003 - X ZR 179/02
"Kupplung für optische Geräte"; Begriff des Anbietens
- BGH, 27.11.2012 - X ZR 58/07
Neurale Vorläuferzellen II
- BGH, 14.10.2008 - KVR 30/08
Faber/Basalt
- OLG Karlsruhe, 14.01.2009 - 6 U 54/06
Patentrecht: Verletzung eines Patents betreffend elektrische SMD-Widerstände; …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2014 - C-170/13
Nach Auffassung von Generalanwalt Wathelet kann der Inhaber eines …
- OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 6 U 66/09
Lizenzvertrag: Verpflichtung zum Vertragsabschluss auf Grund eines Vorvertrages; …
- LG Düsseldorf, 26.03.2015 - 4b O 140/13
NFC-Chipset
- LG Düsseldorf, 24.04.2012 - 4b O 273/10
Anspruch des Inhabers des europäischen Patents EP A mit der Bezeichnung "Zugriff …
- BGH, 16.09.1982 - X ZR 54/81
Rechnungslegung - Ergänzung
- OLG München, 12.01.2006 - 29 U 3736/05
Anzuwendendes Recht für die Übertragung einer inländischen Marke oder eines …
- OLG Düsseldorf, 15.09.2011 - 2 W 58/11
Unzulässigkeit einer Schutzrechtsverwarnung wegen angeblicher Verletzung …
- OLG Düsseldorf, 13.03.2008 - U (Kart) 29/06
Das generelle Verbot für den Einsatz von SIM-Karten in sog. GSM-Wandlern ist …
- LG Mannheim, 21.11.2014 - 7 O 23/14
- LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 346/05
MPEG2-Standard
- OLG Düsseldorf, 02.02.2012 - 2 U 91/11
Ablehnung eines Vollstreckungsschutzantrages
- LG Düsseldorf, 14.11.2006 - 4a O 406/06
Medizinisches Instrument
- OLG Düsseldorf, 10.02.2005 - 2 U 155/00
Zur Auslegung der Lehre der Klageschutzrechte im Einzelfall
- BGH, 23.02.1962 - I ZR 114/60
Furniergitter
- LG Mannheim, 27.11.2015 - 2 O 108/14
Patentstreit: SLC siegt gegen Telekom und HTC
- BPatG, 25.07.2005 - 21 W (pat) 20/03
- BGH, 30.11.2009 - II ZR 55/09
Aktienkauf - Internationale Zuständigkeit bei Klagen gegen Täter und Gehilfen …
- LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 122/14
Bereits bloße Bewerbung eines Produkts im Internet mit Links zum Konzern ist …
- LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 123/14
Auskunftserteilung bzgl. Angebots von mobilen Endgeräten zur Verwendung in einem …
- OLG Koblenz, 01.03.2010 - 2 U 816/09
Anforderungen an die Feststellung der internationalen Zuständigkeit der deutschen …
- OLG Düsseldorf, 19.09.2013 - 2 U 100/07
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein analytisches System betreffend …
- LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 157/14
Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Selbstkonfiguration und …
- LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 51/14
- LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 52/14
- LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 156/14
- LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 154/14
- OLG Düsseldorf, 22.03.2019 - 2 U 31/16
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents
Rn. 112 das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 19. Januar 2016, Az.: 4b O 49/14, aufzuheben und die Klage abzuweisen;.Rn. 118 die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 4b O 49/14) vom 19. Januar 2016 zurückzuweisen, jedoch mit der Maßgabe, dass das landgerichtliche Urteil unter Ziff. I. des Tenors nunmehr folgende Fassung erhält:.
- LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 120/14
Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Verfahren zur Verbesserung …
Die Akten 4b O 49/14, 4b O 51/14, 4b O 52/14, 4b O 122/14, 4b O 123/14, 4b O 154/14, 4b O 156/14 und 4b O 157/14 wurden beigezogen und waren ebenfalls Gegenstand der mündlichen Verhandlung. - LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 122/14
Bereits bloße Bewerbung eines Produkts im Internet mit Links zum Konzern ist …
Die Akten 4b O 49/14, 4b O 51/14, 4b O 52/14, 4b O 120/14, 4b O 123/14, 4b O 154/14, 4b O 156/14 und 4b O 157/14 wurden beigezogen und waren ebenfalls Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
- LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 123/14
Auskunftserteilung bzgl. Angebots von mobilen Endgeräten zur Verwendung in einem …
Die Akten 4b O 52/14, 4b O 51/14, 4b O 122/14, 4b O 156/14, 4b O 157/14, 4b O 49/14, 4b O 154/14 und 4b O 120/14 wurden beigezogen und waren ebenfalls Gegenstand der mündlichen Verhandlung. - LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 157/14
Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Selbstkonfiguration und …
Die Akten 4b O 51/14, 4b O 52/14, 4b O 122/14, 4b O 123/14, 4b O 156/14, 4b O 49/14, 4b O 154/14 und 4b O 120/14 wurden beigezogen und waren ebenfalls Gegenstand der mündlichen Verhandlung. - LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 51/14 Die Akten 4b O 49/14, 4b O 52/14, 4b O 120/14, 4b O 122/14, 4b O 123/14, 4b O 154/14, 4b O 156/14 und 4b O 157/14 wurden beigezogen und waren ebenfalls Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
- LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 52/14 Die Akten 4b O 51/14, 4b O 122/14, 4b O 123/14, 4b O 156/14, 4b O 157/14, 4b O 49/14, 4b O 154/14 und 4b O 120/14 wurden beigezogen und waren ebenfalls Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
- LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 156/14 Die Akten 4b O 49/14, 4b O 51/14, 4b O 52/14, 4b O 120/14, 4b O 122/14, 4b O 123/14, 4b O 4b O 156/14 und 4b O 157/14 wurden beigezogen und waren ebenfalls Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
- LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 154/14 Die Akten 4b O 49/14, 4b O 51/14, 4b O 52/14, 4b O 120/14, 4b O 122/14, 4b O 123/14, 4b O 4b O 156/14 und 4b O 157/14 wurden beigezogen und waren ebenfalls Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
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