Rechtsprechung
   BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 370/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,982
BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 370/01 (https://dejure.org/2002,982)
BAG, Entscheidung vom 29.05.2002 - 5 AZR 370/01 (https://dejure.org/2002,982)
BAG, Entscheidung vom 29. Mai 2002 - 5 AZR 370/01 (https://dejure.org/2002,982)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,982) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Betriebliche Übung - Pauschale Überstundenvergütung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Überstundenvergütung; Pauschale Bezahlung von Überstunden; Vertrauensschutz bei Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes ; Betriebliche Übung; Leistung von Bereitschaftsdienst; Regelmäßige Arbeitszeit bei der Feuerwehr ; Europarechtliche Gesichtspunkte der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Übung; Arbeitszeit - Überstunden; pauschale Überstundenvergütung; betriebliche Übung im öffentlichen Dienst; regelmäßige Arbeitszeit bei der Feuerwehr; "vorübergehende Festlegung" einer Pauschalzahlung; Arbeitsleistung und Bereitschaftsdienst bei der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 120 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (92)

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    Für diese arbeitgeberseitige Veranlassung und Zurechnung als - neben der Überstundenleistung - weitere Voraussetzung eines Anspruchs auf Überstundenvergütung hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung formuliert, Überstunden müssten vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen sein (BAG 15. Juni 1961 - 2 AZR 436/60 - zu II der Gründe; 17. April 2002 - 5 AZR 644/00 - zu II 3 der Gründe; 29. Mai 2002 - 5 AZR 370/01 - zu V 1 der Gründe; 28. Januar 2004 - 5 AZR 530/02 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 109, 254; 25. Mai 2005 - 5 AZR 319/04 - zu II 1 a der Gründe) .
  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 530/02

    Vergütung von ärztlichem Bereitschaftsdienst

    Je nach der Einlassung des Arbeitgebers besteht eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast (Senat 29. Mai 2002 - 5 AZR 370/01 - EzA BGB § 611 Mehrarbeit Nr. 10; 24. Oktober 2001 - 5 AZR 245/00 - AP EntgeltFG § 2 Nr. 8 = EzA EntgeltfortzG § 2 Nr. 3).

    Der Vergütungsanspruch setzt ferner voraus, dass die Mehrarbeit vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurde oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig war (vgl. Senat 17. April 2002 - 5 AZR 644/00 - AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 148; 29. Mai 2002 - 5 AZR 370/01 - aaO).

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 100/08

    Betriebsübergang - Transformation tariflicher Normen

    a) Macht ein Arbeitnehmer die Vergütung von Überstunden geltend, hat er regelmäßig nach Tag und Stunde seine über die übliche Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeit darzulegen (BAG 17. April 2002 - 5 AZR 644/00 - AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 148) und muss ferner vortragen, dass die Mehrarbeit auf Veranlassung oder jedenfalls mit Duldung des Arbeitgebers erfolgt ist oder zur Erledigung der Arbeit erforderlich war (BAG 29. Mai 2002 - 5 AZR 370/01 - EzA BGB § 611 Mehrarbeit Nr. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht