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   BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 469/98   

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BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 469/98 (https://dejure.org/1999,1089)
BAG, Entscheidung vom 26.05.1999 - 5 AZR 469/98 (https://dejure.org/1999,1089)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 1999 - 5 AZR 469/98 (https://dejure.org/1999,1089)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rundfunkgebührenbeauftragter - Arbeitnehmereigenschaft - Freie Mitarbeit

  • Judicialis

    BGB § 611 Abhängigkeit; ; BGB § ... 611 Rundfunk; ; BGB § 315; ; Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31. August 1991 Art. 4 - Rundfunkgebührenstaatsvertrag - § 3 Abs. 3; ; Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31. August 1991 Art. 4 - Rundfunkgebührenstaatsvertrag - § 4 Abs. 5; ; Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31. August 1991 Art. 4 - Rundfunkgebührenstaatsvertrag - § 6 Abs. 1; ; Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31. August 1991 Art. 4 - Rundfunkgebührenstaatsvertrag - § 8 Abs. 1; ; Gebührensatzung des WDR vom 18. November 1993 § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkgebührenbeauftragten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkgebührenbeauftragten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkgebührenbeauftragten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkgebührenbeauftragten

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - WDR-Rundfunkgebührenbeauftragter -, Abgrenzung freier Mitarbeiter / AN, Scheinselbständigkeit, Tätigkeitsbestimmungsfreiheit, Arbeitszeitbestimmungsfreiheit, Vorgabe von Adressmaterial, Tourenplan, Weisungen, Weisungsrecht des AG, Kernbereich der Freiheit, die ...

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Arbeitsrecht, Rundfunkgebührenbeauftragter als Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 983
  • BB 1999, 1383
  • BB 1999, 1876
  • DB 1999, 1169
  • DB 1999, 1704
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 02.12.1998 - X R 83/96

    Zum Begriff der Selbständigkeit im Steuerrecht

    Auszug aus BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 469/98
    Die Arbeitnehmerstellung des Klägers ist nicht schon deshalb zu verneinen, weil der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 2. Dezember 1998 (- X R 83/96 - DStR 1999, 711, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) einen für eine andere Rundfunkanstalt tätigen "Rundfunkermittler" als Gewerbetreibenden im Sinne des Gewerbesteuerrechts und damit als Selbständigen auch im Sinne des Einkommensteuerrechts angesehen hat.

    Die sozial- und steuerrechtliche Einordnung der Tätigkeit als selbständige oder unselbständige kann zwar im Rahmen der arbeitsrechtlichen Beurteilung unter Umständen als Indiz herangezogen werden, ist aber nicht ausschlaggebend; eine Bindungswirkung besteht nicht (vgl. BFH Urteil vom 2. Dezember 1998, aaO).

    Das ergibt sich schon daraus, daß in den einzelnen Gebieten oder Teilgebieten jeweils nur ein Beauftragter eingesetzt wird (vgl. BFH Urteil vom 2. Dezember 1998, aaO).

    c) Der Senat hat in seinem Urteil vom 17. Mai 1978 ausgeführt, von der selbständigen Bestimmung der Arbeitszeit bleibe nichts mehr übrig, wenn die beklagte Rundfunkanstalt von dem Rundfunkbeauftragten im wesentlichen eine Ganztagstätigkeit verlange (- 5 AZR 580/77 - AP Nr. 28 zu § 611 BGB Abhängigkeit; anders BFH Urteil vom 2. Dezember 1998, aaO, zu den steuerrechtlichen Begriffen der selbständigen und unselbständigen Beschäftigung).

    Die Gebührenbeauftragten werden zwar nicht in Ausübung öffentlicher Gewalt tätig, da ihnen keine öffentlichen Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen werden (BFH Urteil vom 2. Dezember 1998 - X R 83/96 -, aaO).

  • BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 580/77

    Rundfunkbeauftragter - Ermittlung von Schwarzhörern - Arbeitnehmer - Freie

    Auszug aus BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 469/98
    Die Tätigkeit von Gebührenbeauftragten kann - je nach Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen - sowohl im Rahmen von Arbeitsverhältnissen als auch im Rahmen von anderen Rechtsverhältnissen erbracht werden (BAG Urteile vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 580/77 - AP Nr. 28 zu § 611 BGB Abhängigkeit; vom 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95 = AP Nr. 1, EzA Nr. 1 zu § 12 a TVG).

    Hier kann es für die Abgrenzung von vornherein nicht auf eine Eingliederung gerade in den Betrieb ankommen (BAG Urteil vom 17. Mai 1978, aaO).

    c) Der Senat hat in seinem Urteil vom 17. Mai 1978 ausgeführt, von der selbständigen Bestimmung der Arbeitszeit bleibe nichts mehr übrig, wenn die beklagte Rundfunkanstalt von dem Rundfunkbeauftragten im wesentlichen eine Ganztagstätigkeit verlange (- 5 AZR 580/77 - AP Nr. 28 zu § 611 BGB Abhängigkeit; anders BFH Urteil vom 2. Dezember 1998, aaO, zu den steuerrechtlichen Begriffen der selbständigen und unselbständigen Beschäftigung).

    In dieser Weise ist auch die Tätigkeit vieler selbständiger Handelsvertreter beschränkt (BAG Urteil vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 580/77 - AP Nr. 28 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 347/97

    Arbeitnehmereigenschaft einer Familienhelferin

    Auszug aus BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 469/98
    Dabei kommt es auf eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles an (BAG Urteil vom 6. Mai 1998 - 5 AZR 347/97 - AP Nr. 94 zu § 611 BGB Abhängigkeit, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Das Ergebnis ist aber auch dann kein anderes, wenn man berücksichtigt, daß sich das Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht notwendig auf die Arbeitszeit erstrecken muß, sondern sich auf den Inhalt und die Durchführung der geschuldeten Tätigkeit beschränken kann (BAG Urteil vom 6. Mai 1998, aaO).

  • LAG Köln, 05.03.1998 - 5 Sa 1470/97

    Arbeitnehmer; Rundfunkbeauftragter

    Auszug aus BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 469/98
    Landesarbeitsgericht Köln - 5 Sa 1470/97 -.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 5. März 1998 - 5 Sa 1470/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96

    Arbeitnehmerstatus - Transporteur mit eigenem Fahrzeug im Güternahverkehr

    Auszug aus BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 469/98
    Allein wegen der Berechtigung des Vertragspartners, die vertraglich geschuldete Leistung durch Dritte erbringen zu lassen, kann ein Arbeitsverhältnis nicht von vornherein ausgeschlossen werden (BAG Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 653/96 - AP Nr. 90 zu § 611 BGB Abhängigkeit, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 312/96

    Arbeitnehmerstatus eines Zeitungszustellers

    Auszug aus BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 469/98
    Es handelt sich dabei nicht um eine einfache untergeordnete Tätigkeit wie die eines Stromablesers (BFH Urteil vom 24. Juli 1992 - VI R 126/88 - BFHE 169, 154 = AP Nr. 63 zu § 611 BGB Abhängigkeit) und eines Zeitungsausträgers (vgl. BAG Urteil vom 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 - BAGE 86, 170 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Zeitungsausträger), die innerhalb bestimmter Fristen sämtliche Kunden besuchen bzw. beliefern müssen.
  • BFH, 24.07.1992 - VI R 126/88

    Arbeitnehmereigenschaft von Stromablesern

    Auszug aus BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 469/98
    Es handelt sich dabei nicht um eine einfache untergeordnete Tätigkeit wie die eines Stromablesers (BFH Urteil vom 24. Juli 1992 - VI R 126/88 - BFHE 169, 154 = AP Nr. 63 zu § 611 BGB Abhängigkeit) und eines Zeitungsausträgers (vgl. BAG Urteil vom 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 - BAGE 86, 170 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Zeitungsausträger), die innerhalb bestimmter Fristen sämtliche Kunden besuchen bzw. beliefern müssen.
  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 469/98
    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die der Senat zur Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses von dem Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters aufgestellt hat (vgl. Urteil vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - BAGE 78, 343 = AP Nr. 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 02.10.1990 - 4 AZR 106/90

    Arbeitnehmerähnlichkeit eines Rundfunkgebührenbeauftragten

    Auszug aus BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 469/98
    Die Tätigkeit von Gebührenbeauftragten kann - je nach Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen - sowohl im Rahmen von Arbeitsverhältnissen als auch im Rahmen von anderen Rechtsverhältnissen erbracht werden (BAG Urteile vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 580/77 - AP Nr. 28 zu § 611 BGB Abhängigkeit; vom 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95 = AP Nr. 1, EzA Nr. 1 zu § 12 a TVG).
  • BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 626/04

    Arbeitnehmerähnliche Person - Urlaubsanspruch - Vertragsauslegung

    Manche Tätigkeiten können sowohl auf Grund eines freien Dienstvertrags als auch auf Grund eines Arbeitsvertrags erbracht werden, andere regelmäßig nur im Rahmen eines Arbeitsvertrags (BAG 26. Mai 1999 - 5 AZR 469/98 -AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 104 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 75).
  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 332/09

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters - Vertragstypenwahl - Ausgleich

    Das ist aber nicht anzunehmen, wenn die Grenzen so gesetzt sind, dass dem Mitarbeiter ein erheblicher Spielraum verbleibt (Senat 15. Dezember 1999 - 5 AZR 770/98 - zu II 1 b der Gründe, AP HGB § 92 Nr. 6 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 79; 26. Mai 1999 - 5 AZR 469/98 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 104 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 75).
  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99

    Arbeitnehmerstatus von Versicherungsvertretern

    Mit dem Selbständigenstatus lassen sich entsprechende Vorgaben nur vereinbaren, wenn dem Betroffenen mit Blick auf die notwendige Arbeitszeit ein erheblicher Spielraum verbleibt (BAG 26. Mai 1999 - 5 AZR 469/98 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 104).
  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 12/00

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person - Rundfunkgebührenbeauftragter

    Entgegen der Ansicht des Beklagten steht dem die Entscheidung des Senats vom 26. Mai 1999 (- 5 AZR 469/98 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 104 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 75) nicht entgegen.
  • LAG Hamm, 07.07.2016 - 17 Sa 1840/15

    Arbeitnehmereigenschaft eines Regionalberaters, der für einen Rundfunksender vor

    Der vorliegende Sachverhalt sei vergleichbar mit dem Fall eines Rundfunkgebührenbeauftragten, über dessen Arbeitnehmerstatus das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 26.05.1999 (5 AZR 469/98) entschieden habe.

    Ein Arbeitsverhältnis kann aber auch bei Diensten höherer Art gegeben sein (BAG 26.05.1999 - 5 AZR 469/98 - Rnr. 33, DB 1999, 1704).

    Die Aufgabe erforderte persönlichen Einsatz und persönliche Gestaltungsfähigkeit (vgl. zur Tätigkeit des Rundfunkgebührenbeauftragten BAG 26.05.1999 a. a. O. Rnr. 51).

    Die Vorschrift gilt für Dienstverhältnisse ebenso wie für Arbeitsverhältnisse (BAG 26.05.1999 a. a. O. Rnr. 53; 13.05.1992 - 7 AZR 195/91 - Rnr. 27).

    Deshalb rechtfertigt die Berechtigung, die vertraglich geschuldete Tätigkeit durch Dritte erbringen zu lassen, allein nicht den Ausschluss eines Arbeitsverhältnisses (BAG 26.05.1999 a. a. O. Rnr. 53; 19.11.1997 - 5 AZR 653/96 - Rnr. 125, BAGE 87, 129).

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 770/98

    Arbeitnehmerstatus (Bausparkassenvertreter)

    Ein derartiger faktischer Zwang berührt die Möglichkeit der freien Bestimmung der Arbeitszeit gemäß § 84 Abs. 1 S 2 HGB nicht (BAG 26. Mai 1999 - 5 AZR 469/98 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu IV 2 a der Gründe), denn mit freier Bestimmung der Arbeitszeit ist nur die (rechtliche) Freiheit gegenüber dem Unternehmer gemeint.

    Dies ist jedoch dann nicht anzunehmen, wenn die Grenzen so gesetzt sind, daß den Mitarbeitern ein erheblicher Spielraum verbleibt (BAG 26. Mai 1999 - 5 AZR 469/98 -).

  • LSG Sachsen, 20.09.2006 - L 1 KR 29/02

    Überprüfung von Meldepflichten durch die Träger der Rentenversicherung; Begriff

    Bei derartigen Tätigkeiten ist eher eine Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation und damit eine persönliche Abhängigkeit von einem Arbeitgeber anzunehmen als bei gehobenen Tätigkeiten (BFH, Urteil vom 24.07.1992 - VI R 126/88 - BFHE 169, 154, 157; Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 26.05.1999 - 5 AZR 469/98 - NZA 1999, 983, 985).

    Denn der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt auch von der Eigenart und der Organisation der zu leistenden Tätigkeit ab (BAG, Urteil vom 26.05.1999 - 5 AZR 469/98 - NZA 1999, 983, 984).

    Verblieb den Stromablesern somit kein wesentlicher zeitlicher Spielraum, so ergibt sich aus der Festlegung eines in einer bestimmten Zeitspanne zu erledigenden Arbeitssolls eine hinlängliche zeitliche Weisungsgebundenheit (vgl. BAG, Urteil vom 26.05.1999 - 5 AZR 469/98 - NZA 1999, 983, 985).

    Bezeichnenderweise hat das BAG in dem Urteil vom 26.05.1999 (5 AZR 469/98 - NZA 1999, 983, 985) eine Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung aus den vertraglichen Pflichten gefolgert, den Auftraggeber bei Tätigkeitsunterbrechungen von mehr als einer Woche zu verständigen und sich mit einem Dienstausweis auszuweisen.

  • LSG Sachsen, 24.09.2019 - L 9 KR 193/14

    Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Hausmeister/Betriebshandwerker

    Bei derartigen einfach gelagerten Tätigkeiten, wie sie der Beigeladene zu 1. ausgeübt hat, ist eher eine Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation und damit eine persönliche Abhängigkeit von einem Arbeitgeber anzunehmen, als bei gehobenen Tätigkeiten (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 24.07.1992 - VI R 126/88 - BFHE 100 - VI R 126/88 - BFHE 169, 154, BStBl II 1993, 155, Rn. 20, juris; Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 26. Mai 1999 - 5 AZR 469/98 -, Rn. 33, juris).

    Denn der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt auch von der Eigenart und der Organisation der zu leistenden Tätigkeit ab (BAG, Urteil vom 26. Mai 1999 - 5 AZR 469/98 -, Rn. 33, juris).

  • LAG Nürnberg, 17.06.2002 - 2 Ta 175/01

    Begriffsbestimmung Handelsvertreter

    Maßgeblich für die rechtliche Qualifizierung des Vertragsverhältnisses ist nicht die Bezeichnung des Vertragstyps, wie ihn die Parteien gebraucht haben, vielmehr kommt es darauf an, wie das Vertragsverhältnis aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles zu beurteilen ist (vgl. z.B. BAG vom 26.05.1999, 5 AZR 469/98 = AP Nr. 104 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Auf die fehlende Verpflichtung des Klägers zur persönlichen Erbringung der Dienstleistung kommt es nicht an (vgl. BAG vom 26.05.1999, a.a.O., sowie vom 19.11.1997, AP Nr. 90 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.03.2023 - 7 Sa 172/22

    Beratungsvertrag - Abgrenzung Arbeitsverhältnis - freies Dienstverhältnis

    Ein Arbeitsverhältnis kann aber auch bei Diensten höherer Art gegeben sein, selbst wenn dem Dienstverpflichteten ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit, Eigeninitiative und fachlicher Selbstständigkeit verbleibt (BAG 26.05.1999 - 5 AZR 469/98 - Rn. 33).

    Aber auch die Behandlung der vereinbarten Vergütung ist für die Frage, welcher Natur das Rechtsverhältnis ist, nicht ausschlaggebend (BAG 26.05.1999 - 5 AZR 469/98 - Rn. 36, juris).

  • LAG Hamm, 10.05.2017 - 2 Ta 497/16

    Keine Änderung der Rechtsnatur des Anstellungsverhältnisses durch Abberufung als

  • LAG Hamm, 11.05.2000 - 4 Sa 1694/98

    Abgrenzung zwischen Handelsvertreter und Angestellten im Außendienst bei einer

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 10 PA 118/05

    Rundfunkgebührenrecht: Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe;

  • LAG Hessen, 20.03.2000 - 16 Sa 591/99

    Sozialkassenverfahren: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit polnischen

  • LAG Nürnberg, 28.10.2002 - 2 SHa 5/02

    Berufungsfrist nach ZPO-Reform 2002 - Rechtsmittelbelehrung

  • LAG Hamm, 30.08.2017 - 15 Sa 800/16

    Selbständiger Handelsvertreter in Abgrenzung zum Arbeitnehmer.

  • LAG München, 14.07.2005 - 4 Sa 114/05

    Kein Arbeitnehmerstatus des Versicherungsvertreters und Inhabers einer

  • LAG Hamm, 20.09.2004 - 2 Ta 644/03

    Rechtsweg: Zur Frage der Arbeitnehmereigenschaft eines Versicherungsvertreters

  • LSG Saarland, 25.08.2010 - L 2 KR 3/09

    Sozialversicherungspflicht - Rundfunkgebührenbeauftragter - abhängige

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2009 - 3 O 444/08

    Zum Inhalt der Erklärungen in der "Anmeldung von Rundfunkempfangsgeräten"

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2016 - L 16 KR 537/14

    Keine Sozialversicherungspflicht einer Beschäftigung als Handelsvertreter und

  • LAG Baden-Württemberg, 19.08.2002 - 15 Sa 35/02

    Kündigung eines tatsächlich nicht bestehenden Arbeitsverhältnisses

  • LAG Berlin, 20.06.2000 - 11 Sa 333/00

    Unterscheidung zwischen Arbeitsverhältnis und Rechtsverhältnis eines freien

  • LAG Köln, 27.08.1999 - 4 Sa 271/99
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