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   BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 626/13   

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https://dejure.org/2015,36788
BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 626/13 (https://dejure.org/2015,36788)
BAG, Entscheidung vom 23.09.2015 - 5 AZR 626/13 (https://dejure.org/2015,36788)
BAG, Entscheidung vom 23. September 2015 - 5 AZR 626/13 (https://dejure.org/2015,36788)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 612 Abs 1 BGB, § 612 Abs 2 BGB
    Qualitative Mehrarbeit

  • IWW

    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 611 BGB, § 612 BGB, § 14 TVöD, § 611 Abs. 1 BGB, § 145 BGB, § 2 Abs. 2 TVöD, § 2 Abs. 2 Satz 1 TVöD, § 612 Abs. 1 BGB, § 612 Abs. 2 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche eines beim Gesundheitsamt angestellten Zahnarztes aufgrund der kommissarischen Wahrnehmung der Funktion als Amtsleiter

  • bag-urteil.com

    Qualitative Mehrarbeit

  • rewis.io

    Qualitative Mehrarbeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche eines beim Gesundheitsamt angestellten Zahnarztes aufgrund der kommissarischen Wahrnehmung der Funktion als Amtsleiter

  • datenbank.nwb.de

    Qualitative Mehrarbeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Mehrvergütung wegen kommissarischer Übernahme einer Amtsleitertätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Qualitative Mehrarbeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Probleme bei der Vergütung von Überstunden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zusätzliche Forderungen für geleistete Überstunden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2016, 1078
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 874/12

    Vergütung für höherwertige Vertretungstätigkeit

    Auszug aus BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 626/13
    § 612 Abs. 1 BGB umfasst neben der quantitativen auch die qualitative Mehrarbeit, also das Erbringen höherwertiger Leistungen als die vertraglich geschuldeten (st. Rspr., BAG 25. März 2015 - 5 AZR 874/12 - Rn. 24) .

    Denn nach § 611 Abs. 1 BGB schuldet der Arbeitnehmer für die vereinbarte Vergütung nur die vereinbarte Tätigkeit (BAG 25. März 2015 - 5 AZR 874/12 - Rn. 20) .

    Sie kann sich etwa ergeben, wenn im betreffenden Wirtschaftszweig oder der betreffenden Verwaltung Tarifverträge gelten, die für eine vorübergehend und/oder vertretungsweise ausgeübte höherwertige Tätigkeit eine zusätzliche Vergütung vorsehen (BAG 25. März 2015 - 5 AZR 874/12 - Rn. 24 f.) .

    "Übliche Vergütung" iSd. Norm ist bei einer vorübergehenden höherwertigen Vertretungstätigkeit die Vergütung, die der Vertretene üblicherweise beim in Anspruch genommenen Arbeitgeber erhält (BAG 25. März 2015 - 5 AZR 874/12 - Rn. 28) .

  • BAG, 29.01.2003 - 5 AZR 703/01

    Arbeitsvergütung; Zusatzvergütung eines Redakteurs für das Anfertigen von

    Auszug aus BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 626/13
    Diese Bestimmung ist vielmehr auch anzuwenden, wenn über die vertraglich geschuldete Tätigkeit hinaus Sonderleistungen erbracht werden, die durch die vereinbarte Vergütung nicht abgegolten sind, und weder einzel- noch tarifvertraglich geregelt ist, wie diese Dienste zu vergüten sind (st. Rspr., BAG 29. Januar 2003 - 5 AZR 703/01 - zu I 1 der Gründe; 6. Dezember 2006 - 5 AZR 737/05 - Rn. 16) .
  • BAG, 06.12.2006 - 5 AZR 737/05

    Arbeitsvergütung - C 3-Professor

    Auszug aus BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 626/13
    Diese Bestimmung ist vielmehr auch anzuwenden, wenn über die vertraglich geschuldete Tätigkeit hinaus Sonderleistungen erbracht werden, die durch die vereinbarte Vergütung nicht abgegolten sind, und weder einzel- noch tarifvertraglich geregelt ist, wie diese Dienste zu vergüten sind (st. Rspr., BAG 29. Januar 2003 - 5 AZR 703/01 - zu I 1 der Gründe; 6. Dezember 2006 - 5 AZR 737/05 - Rn. 16) .
  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 765/10

    Vereinbarung einer pauschalen Abgeltung von Mehrarbeitsvergütung im

    Auszug aus BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 626/13
    Die Vergütungserwartung ist stets anhand eines objektiven Maßstabs unter Berücksichtigung der Verkehrssitte, der Art, des Umfangs und der Dauer der Dienstleistung sowie der Stellung der Beteiligten zueinander festzustellen, ohne dass es auf deren persönliche Meinung ankommt (BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 765/10 - Rn. 21) .
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 626/13
    Dabei genügt der Arbeitnehmer seiner Darlegungslast, indem er vorträgt, an welchen Tagen er von wann bis wann Arbeit geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers zur Arbeit bereitgehalten hat (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 27, BAGE 141, 330) .
  • BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 480/12

    Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich

    Auszug aus BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 626/13
    Die Klage ist für den streitbefangenen Zeitraum als abschließende Gesamtklage zu verstehen (vgl. BAG 19. März 2014 - 7 AZR 480/12 - Rn. 11, 12) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 30.04.2013 - 2 Sa 189/12

    Stellenvakanz - kein Anspruch auf Höhergruppierung bei gleichwertiger Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 626/13
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 30. April 2013 - 2 Sa 189/12 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Die Klage ist für den streitbefangenen Zeitraum als abschließende Gesamtklage zu verstehen (vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 626/13 - Rn. 12) .
  • BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 716/15

    Mindestlohn - Vergütung von Bereitschaftszeiten

    Die Klage ist für den streitbefangenen Zeitraum als abschließende Gesamtklage zu verstehen (vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 626/13 - Rn. 12) .
  • BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 359/21

    Überstundenvergütung

    Einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass jede (Mehr-)Leistung zu vergüten ist, gibt es nicht (vgl. zur Vergütung von Mehrarbeit BAG 15. November 2018 - 6 AZR 385/17 - Rn. 25; 23. September 2015 - 5 AZR 626/13 - Rn. 21) .
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