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   BVerwG, 21.09.2011 - 5 B 11.11   

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BVerwG, 21.09.2011 - 5 B 11.11 (https://dejure.org/2011,2018)
BVerwG, Entscheidung vom 21.09.2011 - 5 B 11.11 (https://dejure.org/2011,2018)
BVerwG, Entscheidung vom 21. September 2011 - 5 B 11.11 (https://dejure.org/2011,2018)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 86 Abs. 3
    Umfang gerichtlicher Hinweispflichten in Bezug auf die Auswertung und rechtliche Bewertung von Erkenntnismitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (17)

  • VG Berlin, 12.11.2010 - 4 K 24.10
    Auszug aus BVerwG, 21.09.2011 - 5 B 11.11
    Sie bringt insoweit vor, dass sich die Unterlagen in den Akten eines weiteren vor der Kammer anhängigen Verfahrens (Az.: 4 K 24.10) befunden hätten und das Verwaltungsgericht, wenn es diese Unterlagen berücksichtigt hätte, nicht von der Wirksamkeit der Vollmachtsbestätigung vom 12. Juni 2008 ausgegangen wäre (Beschwerdebegründung S. 18).

    Jedenfalls hat die Beschwerde weder schlüssig dargelegt noch ist sonst ersichtlich, dass die genannten Akten des anderen Verfahrens (Az.: 4 K 24.10) - selbst wenn sie den bezeichneten Inhalt aufweisen würden - etwa im Wege der Beiziehung überhaupt zum Gegenstand des vorliegend in Rede stehenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (Az.: 4 K 28.10) gemacht worden sind.

    Selbst wenn die von der Beschwerde bezeichneten Unterlagen als Bestandteile der Akten des anderen Verfahrens (Az.: 4 K 24.10) zum Gegenstand des vorliegend in Rede stehenden Verfahrens gemacht worden wären, hätte die Beschwerde die Voraussetzungen einer Aktenwidrigkeit im oben genannten Sinne nicht hinreichend dargelegt.

    Es ist bereits weder dargelegt noch sonst ersichtlich, dass der in der mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht durch seine Verfahrensbevollmächtigten vertretene Kläger auf eine entsprechende Sachverhaltsaufklärung hingewirkt hätte und etwa die Beiziehung der anderen Verfahrensakte (Az.: 4 K 24.10) beantragt oder in der mündlichen Verhandlung am 12. November 2010 in Bezug auf die Frage der Wirksamkeit der Vollmachtsbestätigung vom 12. Juni 2008 einen förmlichen Beweisantrag im Sinne von § 86 Abs. 2 VwGO gestellt hätte.

  • BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 26.08

    Entbehrlichkeit einer Ortsbesichtigung; Anforderungen an eine Ergänzungssatzung;

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2011 - 5 B 11.11
    Ein solcher Fehler ist revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen und kann deshalb einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO grundsätzlich nicht begründen (vgl. Beschlüsse vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 18 f. und vom 3. Dezember 2008 - BVerwG 4 BN 26.08 - juris).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2011 - 5 B 11.11
    Ein solcher Fehler ist revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen und kann deshalb einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO grundsätzlich nicht begründen (vgl. Beschlüsse vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 18 f. und vom 3. Dezember 2008 - BVerwG 4 BN 26.08 - juris).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2011 - 5 B 11.11
    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 13. Juli 2007 - BVerwG 9 B 1.07 - juris, vom 21. Februar 2008 - BVerwG 5 B 122.07 - juris und vom 2. Juni 2008 - BVerwG 4 B 32.08 - juris).
  • BVerwG, 28.12.1999 - 9 B 467.99
    Auszug aus BVerwG, 21.09.2011 - 5 B 11.11
    Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgt jedoch auch in der Ausprägung, die er in § 86 Abs. 3 VwGO gefunden hat, grundsätzlich keine Pflicht des Gerichts, den Beteiligten vorab mitzuteilen, wie es bestimmte Erkenntnismittel in Bezug auf Einzelheiten des Parteivortrags versteht und rechtlich bewertet, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (stRspr, s. etwa Beschlüsse vom 28. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 S. 2 m.w.N., vom 26. November 2001 - BVerwG 1 B 347.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 52 S. 4 und vom 9. Januar 2009 - BVerwG 5 B 53.08 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 347.01

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2011 - 5 B 11.11
    Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgt jedoch auch in der Ausprägung, die er in § 86 Abs. 3 VwGO gefunden hat, grundsätzlich keine Pflicht des Gerichts, den Beteiligten vorab mitzuteilen, wie es bestimmte Erkenntnismittel in Bezug auf Einzelheiten des Parteivortrags versteht und rechtlich bewertet, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (stRspr, s. etwa Beschlüsse vom 28. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 S. 2 m.w.N., vom 26. November 2001 - BVerwG 1 B 347.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 52 S. 4 und vom 9. Januar 2009 - BVerwG 5 B 53.08 - juris Rn. 9).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2011 - 5 B 11.11
    Das Verwaltungsgericht hat vielmehr der sich aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör ergebenden Pflicht, den Prozessbeteiligten Gelegenheit zur Äußerung zu den entscheidungserheblichen Umständen zu geben und ihre Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG, u.a. Beschluss vom 10. Juni 1975 - 2 BvR 1086/74 - BVerfGE 40, 101 ), Genüge getan, indem es die Frage der Bedeutung dieser Vollmachtsbestätigung mit den Beteiligten erörtert hat.
  • BVerwG, 19.11.1997 - 4 B 182.97

    Rechtswidrigkeit der Erhebung von Sanierungsabgaben - Unzureichende

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2011 - 5 B 11.11
    Die auf diesen Gesichtspunkt gestützte Verfahrensrüge setzt nämlich einen "zweifelsfreien", also ohne weitere Beweiserhebung offensichtlichen Widerspruch zwischen den Feststellungen des Verwaltungsgerichts und dem Akteninhalt voraus (Beschlüsse vom 17. September 2002 - BVerwG 9 B 43.02 - Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 133 und vom 19. November 1997 - BVerwG 4 B 182.97 - Buchholz 406.11 § 153 BauGB Nr. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.07.2007 - 7 B 18.07

    Zumutbarkeit von Geräuschimmissionen durch ein Volksfest unter Heranziehung der

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2011 - 5 B 11.11
    Die Hinweispflicht (§ 86 Abs. 3 VwGO) konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und zielt mit dieser Funktion insbesondere auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG 6 C 49.68 - BVerwGE 36, 264 ; Beschluss vom 4. Juli 2007 - BVerwG 7 B 18.07 - juris).
  • BVerwG, 13.07.2007 - 9 B 1.07

    Anforderungen an die Darlegung der Verletzung der gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2011 - 5 B 11.11
    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 13. Juli 2007 - BVerwG 9 B 1.07 - juris, vom 21. Februar 2008 - BVerwG 5 B 122.07 - juris und vom 2. Juni 2008 - BVerwG 4 B 32.08 - juris).
  • BVerwG, 09.01.2009 - 5 B 53.08

    Herausgabeanspruch gegenüber Auszubildenden aus einem Treuhandverhältnis als vom

  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der

  • BVerwG, 02.06.2008 - 4 B 32.08

    Möglichkeit einer Verlagerung von Konflikten im Rahmen der bauleitplanerischen

  • BVerwG, 17.09.2002 - 9 B 43.02

    Gebot fristgerechter schriftlicher Einreichung der Beschwerdebegründung ;

  • BVerwG, 29.02.2000 - 4 B 13.00

    Merkmale einer Überraschungsentscheidung - Erfordernis der Einräumung der

  • BVerwG, 21.02.2008 - 5 B 122.07

    Möglichkeit des Absehens von einer Anhörung bei gleichgelagerten Verwaltungsakten

  • BVerwG, 29.07.2004 - 9 B 23.04

    Bestehen einer richterlichen Pflicht zur Mitteilung des Verständnisses und

  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 1.11

    Einbürgerung; Staatsverband; Einbürgerungsantrag; Anspruchsgrundlagen;

    Dies gilt umso mehr, als sich deren tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst auf Grund der abschließenden Beratung ergibt (stRspr, vgl. Beschluss vom 21. September 2011 - BVerwG 5 B 11.11 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    Eine Ausnahme gilt unter anderem für die gegen Denk- oder Naturgesetze verstoßende Sachverhaltswürdigung (Beschluss vom 21. September 2011 a.a.O. juris Rn. 9).

  • BVerwG, 08.01.2015 - 7 B 25.13

    Überprüfung atomrechtlicher Genehmigung; Wohngrundstück; Zwischenlager

    Ein solcher Fehler ist revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen und kann deshalb einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO grundsätzlich nicht begründen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 18 f. und vom 21. September 2011 - 5 B 11.11 - juris Rn. 9).

    Eine auf diese Gesichtspunkte gestützte Verfahrensrüge setzt nämlich einen "zweifelsfreien", also ohne weitere Beweiserhebung offensichtlichen Widerspruch zwischen den Feststellungen des Tatsachengerichts und dem Akteninhalt voraus (Beschluss vom 21. September 2011 - 5 B 11.11 - juris Rn. 10).

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschluss vom 21. September 2011 - 5 B 11.11 - juris Rn. 15 m.w.N.).

  • BVerwG, 29.07.2015 - 5 B 36.14

    Ausgleichsleistungen; Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Deshalb muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 13. Juli 2007 - 9 B 1.07 - juris Rn. 2, vom 21. September 2011 - 5 B 11.11 - juris Rn. 15 m.w.N. und vom 11. Juni 2014 - 5 B 19.14 - ZOV 2014, 170 Rn. 9).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.11.2020 - L 4 AS 139/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - fehlende Anhörung im Sozialverwaltungsverfahren

    Zum anderen konkretisiert die richterliche Hinweispflicht den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und zielt mit dieser Funktion insbesondere auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (vgl. BVerwG vom 21. September 2011 - 5 B 11/11 -, Rn. 3, juris).

    Die tatsächliche und rechtliche Würdigung ergibt sich regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung des Spruchkörpers (vgl. BVerwG vom 21. September 2011 - 5 B 11/11 -, juris).

    Eine Überraschungsentscheidung liegt daher nur vor, wenn das Urteil auf tatsächliche Gesichtspunkte gestützt wird, die bisher nicht erörtert worden sind, und dadurch der Rechtsstreit eine unerwartete Wendung nimmt (vgl. BSG vom 12. Dezember 1990 - B 11 RAr 137/89 -, Rn. 4, juris; BVerwG vom 21. September 2011 - 5 B 11/11, Rn. 3, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2016 - 3 L 162/16

    Berufsverbot für Schweinezüchter bleibt bestehen

    Die Hinweispflicht (§ 86 Abs. 3 VwGO) konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) und zielt mit dieser Funktion insbesondere auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (BVerwG, Beschluss vom 21. September 2011 - BVerwG 5 B 11.11 -, juris Rn. 3 m. w. N.) .
  • BVerwG, 10.02.2015 - 5 B 60.14

    Anforderungen an die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 13. Januar 2009 - 9 B 64.08, 9 B 34.08 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 372 S. 18 ; vom 5. März 2010 - 5 B 7.10 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 94 S. 11 und vom 21. September 2011 - 5 B 11.11 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Die Hinweispflicht (§ 86 Abs. 3 VwGO) konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) und zielt mit dieser Funktion insbesondere auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (BVerwG, Urteil vom 11. November 1970 - 6 C 49.68 - BVerwGE 36, 264 ; Beschluss vom 21. September 2011 - 5 B 11.11 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    Eine Ausnahme hiervon gilt zwar dann, wenn das Gericht seine Entscheidung auf Anforderungen an den Sachvortrag oder auf sonstige rechtliche Gesichtspunkte stützen will, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juli 2004 - 9 B 23.04 - juris Rn. 2 m.w.N. und vom 21. September 2011 - 5 B 11.11 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 03.03.2016 - 3 PKH 3.15

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Soldat auf Zeit; Unteroffizier; Umwandlung

    Als Verfahrensmangel ist nur rügefähig, ob das Tatsachengericht von einem falschen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist, in Bezug auf DDR-Recht auch, ob es hinreichende Anstrengungen unternommen hat, den Inhalt des für einschlägig erachteten DDR-Rechts zu ermitteln (BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 3 C 12.14 - ZOV 2015, 208 - juris Rn. 11); ein Verfahrensmangel kann zudem bei einem Verstoß gegen Denkgesetze oder einer sonst von objektiver Willkür geprägten Sachverhaltswürdigung vorliegen (BVerwG, Beschlüsse vom 9. September 2013 - 7 B 2.13 - juris Rn. 17 und vom 21. September 2011 - 5 B 11.11 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 14.12.2017 - 5 C 17.16

    Anforderungen an den Gesetzesvorbehalt; Arzneimittel; Ausschluss; Beihilfe;

    Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgt grundsätzlich keine Pflicht des Gerichts, den Beteiligten vorab mitzuteilen, wie es die Sache bewertet, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (stRspr, s. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 28. Dezember 1999 - 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 S. 2 und vom 21. September 2011 - 5 B 11.11 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.10.2019 - 1 B 49.19
    Deshalb muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 13. Juli 2007 - 9 B 1.07 - juris Rn. 2 und vom 21. September 2011 - 5 B 11.11 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2019 - 3 L 103/19

    Ausschlusses aus der Freiwilligen Feuerwehr

    Die gerichtliche Hinweispflicht (§ 86 Abs. 3 VwGO) konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) und zielt hiermit insbesondere auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. September 2011 - 5 B 11.11 -, juris Rn. 3 [m. w. N.]).

    Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgt jedoch grundsätzlich keine Pflicht des Gerichts, den Beteiligten vorab mitzuteilen, wie es bestimmte Erkenntnismittel in Bezug auf Einzelheiten des Parteivortrags versteht und rechtlich bewertet, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. September 2011 - 5 B 11.11 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 22.02.2016 - 7 B 36.15

    Sanierung von Altlasten gemäß §§ 4, 10 BBodSchG

  • BVerwG, 11.06.2014 - 5 B 19.14

    Entschädigung für nicht restituierbares Grundvermögen; Feststellung des

  • OVG Sachsen, 06.02.2013 - 1 A 360/11

    Unterhaltslast, Straßenbaulast, Folgenbeseitigungsanspruch, Bauarbeiten

  • OVG Sachsen, 06.02.2012 - 2 A 171/09

    Dienstunfall, Anerkennung weiterer Unfallfolgen, Aufklärungsrüge, Rechtliches

  • BVerwG, 23.09.2019 - 1 B 47.19

    Frage der Feststellung einer allgemeinen Änderung der innenpolitischen

  • BVerwG, 09.09.2013 - 7 B 2.13

    Feststellung der Rechmäßigkeit eines Plangenehmigungsbescheids zur Verbesserung

  • BVerwG, 05.05.2015 - 7 B 1.15

    Begriff der Abfallverwertung im KrWG

  • BVerwG, 21.06.2012 - 5 B 53.11

    Einschränkende Auslegung des § 7 Abs. 1 S. 2 BAföG auch beim Vorliegen

  • BVerwG, 11.01.2012 - 5 B 40.11

    Missbrauch der Stellung eines leitenden Angestellten einer Bank im

  • BGH, 21.12.2022 - AnwZ (Brfg) 16/22

    Rüge der Verletzung des verwaltungsprozessualen Untersuchungsgrundsatzes;

  • BVerwG, 09.03.2015 - 7 B 25.14

    Darlegung eines Verfahrensfehlers i.R. der Beschwerde gegen die Nichtzulassung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2016 - 2 L 23/15

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Berufungsverfahren bei Weiterverfolgung eines in

  • BVerwG, 24.05.2023 - 5 B 20.22

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache;

  • BVerwG, 05.06.2013 - 5 C 7.13

    Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in

  • BVerwG, 23.12.2011 - 5 B 24.11

    Verfahrensmangel; Aktenwidrigkeit; widersprüchliche tatsächliche Feststellungen;

  • VGH Bayern, 21.08.2019 - 5 ZB 18.1226

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

  • OVG Sachsen, 17.12.2018 - 5 A 1240/18

    Zur fehlenden grundsätzlichen Bedeutung der Frage, ob Müttern bei einer Rückkehr

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2022 - 4 LA 371/19

    Antrag auf Zulassung der Berufung im Asylprozess; Besetzungsrüge; Gehörsrüge;

  • BVerwG, 15.01.2014 - 5 B 57.13

    Teilflächenentschädigung; verspätetes Beschwerdevorbringen; Verfahrensmangel;

  • VGH Bayern, 07.11.2018 - 9 ZB 15.679

    Wiederaufgreifen eines Baugenehmigungs- und Baubeseitigungsverfahrens

  • BVerwG, 04.02.2013 - 5 B 67.12

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Auslegung und Anwendung von § 6 Abs. 2

  • OVG Sachsen, 08.01.2020 - 2 A 158/19

    Kosten der Rechtsverteidigung; Vergütungsvereinbarung; Notwendigkeit

  • OVG Sachsen, 16.05.2014 - 5 A 754/11

    Insolvenz in England: Überprüfung englischer Insolvenzbeschlüsse verneint

  • BVerwG, 24.04.2013 - 5 B 74.12

    Vorliegen eines Entsendeverhältnisses i.R.e. Antrags einer Auslandseinbürgerung

  • VGH Bayern, 07.11.2018 - 9 ZB 15.941

    Antrag auf Feststellung einer landwirtschaftlichen Privilegierung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.02.2021 - 3 N 57.19

    Berufungszulassungsantrag; ernstliche Richtigkeitszweifel; Verfahrensmangel;

  • VG Magdeburg, 15.08.2019 - 7 A 228/18

    Rechtswidrigkeit der Gebührenkalkulation wegen des Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2023 - 1 L 35/21

    Rücknahme einer Zuwendungsgewährung an einen sich in Schwierigkeiten befindenden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - 12 A 3135/17

    Darlegen der Bedürftigkeit im pflegewohngeldrechtlichen Sinne i.R.d.

  • BVerwG, 06.09.2016 - 5 C 17.16

    Wirksame Beihilfebeschränkung auf nach dem Recht der gesetzlichen

  • OVG Sachsen, 12.02.2020 - 3 A 917/17

    Klagefrist; Eingangsbestätigung; Posteingangsstempel; Wiedereinsetzung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2019 - 12 A 1152/18

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Hinreichende Geltendmachung der

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OVG Sachsen, 30.03.2011 - 5 B 11/11 (https://dejure.org/2011,13670)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30.03.2011 - 5 B 11/11 (https://dejure.org/2011,13670)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30. März 2011 - 5 B 11/11 (https://dejure.org/2011,13670)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    AO § 228 S. 2, § 231 Abs. 1 S. 1
    Geltendmachung einer Beitragsforderung durch Anmeldung im Zwangsversteigerungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährungsunterbrechende Wirkung des § 231 Abs. 1 S. 1 Abgabenordnung (AO) nur bei gegenüber einem Zahlungspflichtigen ergangenen schriftlichen Zahlungsaufforderungen; Erhalt des Zahlungsanspruchs einer Finanzbehörde nach der Frist des § 228 Abs. 1 S. 2 Abgabenordnung (AO) ...

  • rechtsportal.de

    Verjährungsunterbrechende Wirkung des § 231 Abs. 1 S. 1 Abgabenordnung ( AO ) nur bei gegenüber einem Zahlungspflichtigen ergangenen schriftlichen Zahlungsaufforderungen; Erhalt des Zahlungsanspruchs einer Finanzbehörde nach der Frist des § 228 Abs. 1 S. 2 Abgabenordnung ( AO ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Keine Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Anmeldung der Forderung im Zwangsversteigerungsverfahren

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Keine Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Anmeldung der Forderung im Zwangsversteigerungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 507
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 21.06.2010 - VII R 27/08

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung auch bei rechtswidriger Aufforderung zur

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2011 - 5 B 11/11
    5 Zwar ist der Rechtsprechung des BFH zu folgen und § 231 Abs. 1 Satz 1 AO dahin auszulegen, dass der Zahlungsanspruch der Finanzbehörde über die Frist des § 228 Satz 2 AO dann erhalten bleibt, wenn sie sich vor Ablauf dieser Frist entscheidet, Maßnahmen zur Verfolgung dieses Anspruchs zu treffen, und dies auch nach außen hin erkennbar werden lässt (BFH, Beschl. v. 21. Juni 2010 - VII R 27/08 -).

    Das trifft auf Maßnahmen zu, mit denen zwar der Erlass einer wirksamen bzw. rechtmäßigen Vollstreckungsmaßnahme verfehlt wird, welche aber doch die Entscheidung der Behörde kundtun, wegen Ausbleibens der Zahlung Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen zu wollen, oder auf die schlichte Ankündigung einer Vollstreckung (für den Fall eines rechtswidrigen Verlangens der Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und der Versicherung dessen Richtigkeit an Eides statt: BFH, Beschl. v. 21. Juni 2010 - VII R 27/08 - für die Vollstreckungsankündigung: BFH, Urt. v. 30 März 1997 - VII R 37/92 - juris Rn. 27; Rüsken in: Klein, Abgabenordnung Kommentar, 8 Aufl., § 231 Rn. 15).

    6 § 231 Abs. 1 Satz 1 AO legt schriftlichen Zahlungsaufforderungen nur dann eine verjährungsunterbrechende Wirkung bei, wenn sie gegenüber dem Zahlungspflichtigen ergangen sind und nicht gegenüber irgend einem anderen Rechtssubjekt (BFH, Beschl. v. 21. Juni 2010 - VII R 27/08 -).

  • BFH, 30.03.1993 - VII R 37/92

    Entrichtung eines Säumniszuschläges zur Körperschaftsteuer und Ergänzungsabgabe -

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2011 - 5 B 11/11
    Das trifft auf Maßnahmen zu, mit denen zwar der Erlass einer wirksamen bzw. rechtmäßigen Vollstreckungsmaßnahme verfehlt wird, welche aber doch die Entscheidung der Behörde kundtun, wegen Ausbleibens der Zahlung Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen zu wollen, oder auf die schlichte Ankündigung einer Vollstreckung (für den Fall eines rechtswidrigen Verlangens der Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und der Versicherung dessen Richtigkeit an Eides statt: BFH, Beschl. v. 21. Juni 2010 - VII R 27/08 - für die Vollstreckungsankündigung: BFH, Urt. v. 30 März 1997 - VII R 37/92 - juris Rn. 27; Rüsken in: Klein, Abgabenordnung Kommentar, 8 Aufl., § 231 Rn. 15).
  • BFH, 23.02.2010 - VII R 9/08

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Schriftsatz des HZA im AdV-Verfahren -

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2011 - 5 B 11/11
    Eine Außenwirkung i. S. einer Bekanntgabe entfaltet ein Schriftsatz an das Gericht nur dann, wenn er gerade auch den Zahlungspflichtigen darüber unterrichten soll, ob die Behörde an ihrer Forderung festhalten will (BFH, Urt. v. 23. Februar 2010 - VII R 9/08).
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