Rechtsprechung
   BVerwG, 14.10.1994 - 5 B 114.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,9657
BVerwG, 14.10.1994 - 5 B 114.93 (https://dejure.org/1994,9657)
BVerwG, Entscheidung vom 14.10.1994 - 5 B 114.93 (https://dejure.org/1994,9657)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Oktober 1994 - 5 B 114.93 (https://dejure.org/1994,9657)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,9657) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Ermessen bei der Fahrtkostenübernahme im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Prozesskostenhilfe in Abhängigkeit von den Erfolgsaussichten der Revision - Missachtung des Vertretungserfordernisses - Klärung des Verhältnisses von Jugendrecht und Sozialhilferecht und wirtschaftliche Jugendhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.05.1975 - V C 19.74

    Einrichtung zur teilstationären Betreuung - Fahrtkostenerstattung - Blinder

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1994 - 5 B 114.93
    Das hat der Senat wiederholt gerade für Fahrten klargestellt, die im Zusammenhang mit der Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung (§ 40 Abs. 1 Nr. 3 BSHG) notwendig wurden (BVerwGE 35, 99 ; 48, 228 ; Urteil vom 10. September 1992 - BVerwG 5 C 7.87 - ).

    Aber auch die Wahl einer von mehreren möglichen Berechnungsmethoden, um gleichliegende Fälle gleich behandeln zu können, gehört in den Ermessensbereich, zumal in diesem Zusammenhang gegebenenfalls auch in Rechnung zu stellen ist, daß das für die Beförderung eingesetzte Fahrzeug auch anderweitig genutzt wird (so für den Fall von Fahrten im Pkw der Eltern des Hilfesuchenden BVerwGE 48, 228 ).

  • BVerwG, 11.03.1970 - V C 112.69

    Zur Erstattung von Kosten, die einem Behinderten durch Reisen nach Hause

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1994 - 5 B 114.93
    Nach dieser Rechtsprechung sind Fahrtkosten, die entstehen, weil anders eine Eingliederungshilfemaßnahme im Sinne des § 40 Abs. 1 BSHG nicht durchgeführt werden kann, notwendiger Bestandteil dieser Maßnahme und deshalb dem Grunde nach wie diese - und nicht im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt - vom Träger der Sozialhilfe zu tragen (BVerwGE 25, 28 ; 35, 99 ).

    Das hat der Senat wiederholt gerade für Fahrten klargestellt, die im Zusammenhang mit der Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung (§ 40 Abs. 1 Nr. 3 BSHG) notwendig wurden (BVerwGE 35, 99 ; 48, 228 ; Urteil vom 10. September 1992 - BVerwG 5 C 7.87 - ).

  • BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 7.87

    Fahrtkosten zur Sonderschule als Leistung der Eingliederungshilfe

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1994 - 5 B 114.93
    Das hat der Senat wiederholt gerade für Fahrten klargestellt, die im Zusammenhang mit der Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung (§ 40 Abs. 1 Nr. 3 BSHG) notwendig wurden (BVerwGE 35, 99 ; 48, 228 ; Urteil vom 10. September 1992 - BVerwG 5 C 7.87 - ).
  • BVerwG, 31.08.1966 - V C 185.65

    Sozialhilfeträger als Träger der als Eingliederungshilfe geltenden

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1994 - 5 B 114.93
    Nach dieser Rechtsprechung sind Fahrtkosten, die entstehen, weil anders eine Eingliederungshilfemaßnahme im Sinne des § 40 Abs. 1 BSHG nicht durchgeführt werden kann, notwendiger Bestandteil dieser Maßnahme und deshalb dem Grunde nach wie diese - und nicht im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt - vom Träger der Sozialhilfe zu tragen (BVerwGE 25, 28 ; 35, 99 ).
  • BVerwG, 06.02.1986 - 5 C 23.85

    Sozialhilfe - Subsidiarität - Minderjähriger - Jugendhilfe - Verpflichtungsklage

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1994 - 5 B 114.93
    S. 795) - JWG - nur dann anzunehmen, wenn in einer Notlage, die Hilfe zur Erziehung erfordert, diese Hilfe umfassend und endgültig vom Träger der Jugendhilfe gewährt wird (Urteile vom 6. Februar 1986 - BVerwG 5 C 23.85 - und vom 27. Juni 1991 - BVerwG 5 C 4.87 - ).
  • BVerwG, 27.06.1991 - 5 C 4.87

    Seelisch behinderte Jugendliche - Eingliederungshilfe - Jugendhilfe

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1994 - 5 B 114.93
    S. 795) - JWG - nur dann anzunehmen, wenn in einer Notlage, die Hilfe zur Erziehung erfordert, diese Hilfe umfassend und endgültig vom Träger der Jugendhilfe gewährt wird (Urteile vom 6. Februar 1986 - BVerwG 5 C 23.85 - und vom 27. Juni 1991 - BVerwG 5 C 4.87 - ).
  • BSG, 27.02.2020 - B 8 SO 18/18 R

    Anspruch auf teilstationäre Betreuung als Leistung der Eingliederungshilfe nach

    Entstehen bei Durchführung einer solchen Eingliederungshilfemaßnahme notwendigerweise Fahrkosten, sind sie als deren notwendiger Bestandteil vom Sozialhilfeträger zu übernehmen (stRspr des Bundesverwaltungsgerichts , vgl BVerwG vom 31.8.1966 - V C 185.65 - BVerwGE 25, 28, 29 = Buchholz 436.0 § 40 BSHG Nr. 1 S 1 ff; BVerwG vom 11.3.1970 - V C 112.69 - BVerwGE 35, 99; BVerwG vom 22.5.1975 - V C 19.74 - BVerwGE 48, 228, 232 ff = Buchholz 436.0 § 40 BSHG Nr. 6 S 5 ff; BVerwG vom 10.9.1992 - 5 C 7/87 - Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 8 S 5 ff; BVerwG vom 14.10.1994 - 5 B 114/93 - juris RdNr 8; BVerwG vom 2.4.2009 - 5 B 64/08 - juris RdNr 6; BSG vom 20.11.2008 - B 3 KN 4/07 KR R - BSGE 102, 90 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 21, RdNr 18) .

    Dem Kostenerstattungsanspruch steht ebenfalls nicht entgegen, dass der Sozialhilfeträger, weil das SGB XII insoweit keine nähere Regelung über Art und Umfang der Leistungsgewährung enthält, wegen der Gewährung von Fahrkosten grundsätzlich ein Auswahlermessen hat (§ 17 Abs. 2 SGB XII; vgl zur Vorgängervorschrift § 4 Abs. 2 Bundessozialhilfegesetz : BVerwG vom 22.5.1975 - V C 19.74 - BVerwGE 48, 228, 232 ff = Buchholz 436.0 § 40 BSHG Nr. 6 S 5 ff; BVerwG vom 14.10.1994 - 5 B 114/93 - juris RdNr 8) , das die Wahl des Beförderungsmittels und - bei Wahl eines privaten Pkw - die Höhe der dafür zu erstattenden Kosten umfassen kann (BVerwG vom 22.5.1975 - V C 19.74 - BVerwGE 48, 228, 232 ff = Buchholz 436.0 § 40 BSHG Nr. 6 S 5 ff) .

  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2017 - L 7 SO 5382/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    In diesem Sinne sind auch die für den Weg zur Schule notwendig entstehenden Kosten den Hilfen zur angemessenen Schulbildung zuzurechnen (vgl. zum Bundessozialhilfegesetz schon Bundesverwaltungsgericht BVerwGE 48, 228, 232 f.; BVerwG Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 8; BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 1994 - 5 B 114/93 - ; ferner Schmeller in Mergler-Zink, SGB XII, § 54 Rdnr. 69 ).
  • LSG Bayern, 12.07.2018 - L 18 SO 29/18

    Erforderlichkeit von Fahrtkosten bei Maßnahmen der Eingliederungshilfe

    Nach Auffassung des Senats soll der Begriff Annexleistung nur den vom Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - entwickelten Gedanken zusammenfassen, nach dem Fahrtkosten, die entstehen, weil anders eine Eingliederungshilfemaßnahme im Sinne des § 40 Abs. 1 BSHG nicht durchgeführt werden kann, notwendiger Bestandteil dieser Maßnahme seien (vgl. BVerwG vom 14.10.1994, 5 B 114/93 juris Orientierungssatz).

    Die Revision wurde vom Senat zugelassen (§ 160 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 SGG), weil die Frage der Erforderlichkeit von Fahrtkosten als Maßnahmen der Eingliederungshilfe - auch mit Blick auf die Entscheidungen des BVerwG vom 14.10.1994, 5 B 114/93 und des LSG Baden-Württemberg vom 29.06.2017, L 7 SO 5382/14 - nach Auffassung des Senats einer höchstrichterlichen Klärung bedarf.

  • LSG Baden-Württemberg, 14.04.2016 - L 7 SO 1119/10

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfe

    Soweit der Gesetzgeber gleichrangige alternative Möglichkeiten der Leistung und ihres Umfangs aber ausdrücklich vorsieht oder zulässt - wie hier bei der Eingliederungshilfe -, ist hinsichtlich des "Wie" der Leistungserbringung indes regelmäßig ein Ermessen des Leistungsträgers im Sinne der vorgenannten Bestimmung eröffnet (vgl. Bundesverwaltungsgericht Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 8 S. 8; BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 1994 - 5 B 114/93 - ; BVerwGE 111, 328, 334; Senatsurteil vom 18. November 2010 - L 7 SO 844/08 - ; Coseriu in jurisPK-SGB XII, § 17 Rdnr. 39 ).
  • LSG Bayern, 19.07.2018 - L 18 SO 249/17

    Leistungen, Eingliederungshilfe, Bescheid, Bewilligung, Behinderung, Einkommen,

    Nach Auffassung des Senats soll der Begriff Annexleistung nur den vom Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - entwickelten Gedanken zusammenfassen, nach dem Fahrtkosten, die entstehen, weil anders eine Eingliederungshilfemaßnahme im Sinne des § 40 Abs. 1 BSHG nicht durchgeführt werden kann, notwendiger Bestandteil dieser Maßnahme seien (vgl. BVerwG vom 14.10.1994, 5 B 114/93 juris Orientierungssatz).

    Die Revision wurde vom Senat zugelassen, weil die zur Erforderlichkeit der Übernahme von Fahrtkosten als Maßnahme der Eingliederungshilfe aufgeworfenen Fragen - auch mit Blick auf die Entscheidungen des BVerwG vom 14.10.1994, 5 B 114/93 und des LSG Baden-Württemberg vom 29.06.2017, L 7 SO 5382/14 - grundsätzliche Bedeutung haben und nach Auffassung des Senats einer höchstrichterlichen Klärung bedürfen (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG).

  • LSG Bayern, 12.07.2018 - L 18 SO 249/17

    Übernahme von Fahrtkosten für den Schulbesuch eines Behinderten als Leistung der

    Nach Auffassung des Senats soll der Begriff Annexleistung nur den vom Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - entwickelten Gedanken zusammenfassen, nach dem Fahrtkosten, die entstehen, weil anders eine Eingliederungshilfemaßnahme im Sinne des § 40 Abs. 1 BSHG nicht durchgeführt werden kann, notwendiger Bestandteil dieser Maßnahme seien (vgl. BVerwG vom 14.10.1994, 5 B 114/93 juris Orientierungssatz).

    Die Revision wurde vom Senat zugelassen, weil die zur Erforderlichkeit der Übernahme von Fahrtkosten als Maßnahme der Eingliederungshilfe aufgeworfenen Fragen - auch mit Blick auf die Entscheidungen des BVerwG vom 14.10.1994, 5 B 114/93 und des LSG Baden-Württemberg vom 29.06.2017, L 7 SO 5382/14 - grundsätzliche Bedeutung haben und nach Auffassung des Senats einer höchstrichterlichen Klärung bedürfen (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG).

  • OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 4 LC 89/07

    Übernahme von Betreuungskosten für eine Tagesmutter; Anspruch auf Übernahme der

    Dies gilt insbesondere bei Fahrten im Zusammenhang mit der Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung (BVerwG, Beschl. v. 14.10.1994 - 5 B 114.93 - Urt. v. 10.9.1992 - 5 C 7.87 -, NVwZ-RR 1993, 198; Urt. v. 22.5.1975 - V C 19.74 -, BVerwGE 48, 228, 232 ff.; Urt. v. 11.3.1970 - V C 112.69 -, BVerwGE 35, 99, 121).

    Auch die Wahl einer von mehreren möglichen Berechnungsmethoden, um gleich liegende Fälle gleich behandeln zu können, gehört in den Ermessensbereich des Sozialhilfeträgers, zumal in diesem Zusammenhang gegebenenfalls in Rechnung zu stellen ist, dass das für die Beförderung genutzte Fahrzeug gleichzeitig auch anderweitig genutzt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.10.1994, a.a.O. und Urt. v. 22.5.1975, a.a.O.).

  • SG Nürnberg, 13.12.2017 - S 20 SO 80/14

    Fahrtkosten im Rahmen einer Eingliederungshilfemaßnahme

    Bereits nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, 14.10.1994, Az.: 5 B 114/93 m.w.N.) zur Vorgängervorschrift des § 40 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) waren Fahrtkosten, die entstehen, weil anders eine Eingliederungshilfemaßnahme nicht durchgeführt werden kann, notwendiger Bestandteil dieser Maßnahme und deshalb dem Grunde nach wie diese vom Sozialhilfeträger tragen und nicht etwa Hilfe zum Lebensunterhalt.
  • BVerwG, 02.04.2009 - 5 B 64.08

    Zulässigkeit der Revision gegen ausgelaufenes Recht; Betreuung als notwendiger

    6 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Kosten, die entstehen, weil anders eine Eingliederungshilfemaßnahme im Sinne des § 40 Abs. 1 BSHG nicht durchgeführt werden kann, notwendiger Bestandteil dieser Maßnahme und deshalb dem Grunde nach wie diese vom Träger der Sozialhilfe zu tragen sind (stRspr, vgl. zu Fahrtkosten Beschluss vom 14. Oktober 1994 - BVerwG 5 B 114.93 juris; Urteil vom 10. September 1992 BVerwG 5 C 7.87 Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 8 S. 5).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2010 - L 7 SO 844/08

    Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs - Eingliederungshilfe -

    Deshalb bedarf es keines weiteren Eingehens darauf, dass der Sozialhilfeträger über Art und Maß der Leistungserbringung gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) grundsätzlich nach pflichtgemäßem Ermessen zu befinden hat (vgl. hierzu etwa Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 8; BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 1994 - 5 B 114/93 - (juris)).
  • VG Lüneburg, 25.02.2003 - 4 A 54/01

    Akteneinsicht; ambulante Eingliederungshilfe; Dyskalkulie-Training;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht