Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 19.02.1998

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   BVerwG, 13.10.1998 - 5 C 36.97   

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BVerwG, 13.10.1998 - 5 C 36.97 (https://dejure.org/1998,2272)
BVerwG, Entscheidung vom 13.10.1998 - 5 C 36.97 (https://dejure.org/1998,2272)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Oktober 1998 - 5 C 36.97 (https://dejure.org/1998,2272)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Krankheitsbedingte Ausbildungsunterbrechung als Beendigungsgrund der Studienabschlußförderung - Überschreitung der verlängerten Förderungshöchstdauer bei der Studienabschlußförderung - Krankheitsbedingte Unterbrechung

  • Judicialis

    BAföG § 15 Abs. 2 a und 3 a; ; BAföG § 53 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAföG § 15 Abs. 2 a, 3 a § 53 S. 1
    Ausbildungsförderungsrecht - Ausbildungsunterbrechung, krankheitsbedingte, als Beendigungsgrund der Studienabschlußförderung; Studienabschlußförderung, Überschreitung der verlängerten Förderungshöchstdauer bei der -; Unterbrechung der Ausbildung, krankheitsbedingte, als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 248
  • FamRZ 1999, 683
  • DVBl 1999, 481 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.10.1988 - 5 C 35.85

    Ausbildungsförderung - Förderungshöchstdauer - Verlängerung -

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1998 - 5 C 36.97
    Eine Förderungseinstellung schon mit Ablauf des Monats der Krankmeldung vom 17. März 1994 und vor Ablauf der Frist des § 15 Abs. 2 a BAföG folgt entgegen der Auffassung des Beklagten nicht aus der zu § 15 Abs. 3 BAföG ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Ausbildung über die Förderungshöchstdauer hinaus nur geleistet wird, wenn der Auszubildende innerhalb der angemessenen Nachholzeit seine Ausbildung tatsächlich berufsqualifizierend abschließen kann und Leistungen einzustellen sind, soweit ersichtlich wird, daß entgegen der ursprünglichen Prognose der Abschluß nicht mehr rechtzeitig erreicht werden kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. November 1978 BVerwG 5 C 34.77 - ; vom 8. September 1983 - BVerwG 5 C 26.81 - ; vom 13. Oktober 1988 - BVerwG 5 C 35.85 - ).
  • BVerwG, 08.09.1983 - 5 C 26.81

    Förderungshöchstdauer - Zusatzsemester - Mindeststudienzeit - Ausbildungsordnung

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1998 - 5 C 36.97
    Eine Förderungseinstellung schon mit Ablauf des Monats der Krankmeldung vom 17. März 1994 und vor Ablauf der Frist des § 15 Abs. 2 a BAföG folgt entgegen der Auffassung des Beklagten nicht aus der zu § 15 Abs. 3 BAföG ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Ausbildung über die Förderungshöchstdauer hinaus nur geleistet wird, wenn der Auszubildende innerhalb der angemessenen Nachholzeit seine Ausbildung tatsächlich berufsqualifizierend abschließen kann und Leistungen einzustellen sind, soweit ersichtlich wird, daß entgegen der ursprünglichen Prognose der Abschluß nicht mehr rechtzeitig erreicht werden kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. November 1978 BVerwG 5 C 34.77 - ; vom 8. September 1983 - BVerwG 5 C 26.81 - ; vom 13. Oktober 1988 - BVerwG 5 C 35.85 - ).
  • BVerwG, 16.11.1978 - 5 C 34.77

    Förderungshöchstdauer - Ausbildungsförderung - Ausbildung -

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1998 - 5 C 36.97
    Eine Förderungseinstellung schon mit Ablauf des Monats der Krankmeldung vom 17. März 1994 und vor Ablauf der Frist des § 15 Abs. 2 a BAföG folgt entgegen der Auffassung des Beklagten nicht aus der zu § 15 Abs. 3 BAföG ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Ausbildung über die Förderungshöchstdauer hinaus nur geleistet wird, wenn der Auszubildende innerhalb der angemessenen Nachholzeit seine Ausbildung tatsächlich berufsqualifizierend abschließen kann und Leistungen einzustellen sind, soweit ersichtlich wird, daß entgegen der ursprünglichen Prognose der Abschluß nicht mehr rechtzeitig erreicht werden kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. November 1978 BVerwG 5 C 34.77 - ; vom 8. September 1983 - BVerwG 5 C 26.81 - ; vom 13. Oktober 1988 - BVerwG 5 C 35.85 - ).
  • BVerwG, 21.02.2013 - 5 C 14.12

    Hilfe zum Studienabschluss; Studienabschlussförderung; in sich selbständiger

    Die ursprüngliche Studienabschlussförderung bezweckte, Auszubildenden, die bereits "im Examen standen", durch die Förderung in der Examensphase einen zügigen Studienabschluss zu ermöglichen (Urteil vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 5 C 36.97 - Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 44 S. 25).

    Studienabschlussförderung wird nur für den Besuch einer Ausbildungsstätte im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 BAföG a.F. geleistet (vgl. Urteil vom 13. Oktober 1998 a.a.O. S. 25).

  • OVG Niedersachsen, 27.07.2000 - 10 L 3437/99

    Ausbildungsförderung; Behinderung; Förderungshöchstdauer; Krankheit; Verlängerung

    In diesem Zusammenhang ist insbesondere die auf der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. neben dem in der angefochtenen Entscheidung erwähnten Urteil vom 13.10.1998 - 5 C 36.97 - auch Urt. v. 25.1.1995 - 11 C 9/94 -, Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 40 = DVBl. 1995, 695) beruhende Feststellung der Vorinstanz nicht zu beanstanden, dass Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus nur geleistet werden kann, wenn der Auszubildende innerhalb der angemessenen Nachholzeit unter der weiteren Einbeziehung der Möglichkeit einer Studienabschlussförderung nach § 15 Abs. 3a BAföG seine Ausbildung tatsächlich berufsqualifizierend abschließen kann.

    Im Übrigen bezieht sich das Zitat des Verwaltungsgerichts, wie schon aus der Formulierung "vgl. nur" hervorgeht, auf die am Ende der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Oktober 1998 (- 5 36/97 , NVwZ-RR 1999, 248 f.) getroffene Feststellung, dass Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus nur geleistet wird, wenn der Auszubildende innerhalb der angemessenen Nachholzeit seine Ausbildung tatsächlich berufsqualifizierend abschließen kann.

    Die angefochtene Entscheidung enthält anders als das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Oktober 1998 (aaO) keine Ausführungen zur Auslegung des vorliegend nicht einschlägigen § 15 Abs. 3a BAföG, sondern erachtet, wie im Zusammenhang mit dem Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ausgeführt, die am Rande vom Revisionsgericht getroffene Feststellung für sich als verbindlich - ohne dieser zu widersprechen -, dass der Auszubildende innerhalb der als angemessen angesehenen Nachholzeit seine Ausbildung auch tatsächlich berufsqualifizierend abschließen kann.

  • OVG Sachsen, 05.07.2000 - 2 B 60/00
    Der Beklagte hat mit dem angefochtenen Bescheid den Förderungsbetrag fürden März 1994 auf Null festgesetzt und hierdurch die vorherige Förderungsbewilligung aufgehoben (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.10.1998 - 5 C 36.97 -, NVwZ-RR 1999, 248).

    Ebenso ergibt sich dies mittelbar aus § 15 Abs. 2a BAföG (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.10.1998, aaO).

    In Fällen einer nicht zu vertretenden Unterbrechung der Ausbildung ist § 53 Satz1 Nr. 2 BAföG einschlägig (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.10.1998, aaO, mit eingehender Begründung).

  • OVG Hamburg, 01.03.2012 - 4 Bf 116/10

    Ausbildungsförderung; Hilfe zum Studienabschluss; universitäre

    Dieser Rückgriff auf die allgemeinen Regelungen über die Förderungsfähigkeit von Ausbildungen ist grundsätzlich auch hinsichtlich der Studienabschlussförderung zulässig und geboten (vgl. zur früheren, insoweit vergleichbaren Rechtslage, BVerwG, Urt. v. 13.10.1998, FamRZ 1999, 683, juris Rn. 16).

    Die Richtigkeit dieser Prognose ist nicht, etwa verfahrensbegleitend, zu aktualisieren (so schon zur insoweit vergleichbaren früheren Rechtslage: BVerwG, Urt. v. 13.10.1998, FamRZ 1999, 683, juris Rn. 14).

  • OVG Thüringen, 04.05.2001 - 3 KO 972/99

    Ordnungsrecht; Zur fiktiven Klagerücknahme des Rechtsmittelgegners im

    Die Feststellung, dass die Klage als zurückgenommen gilt, ist gemäß § 125 Abs. 1 Satz 1 VwGO i. V. m. § 92 Abs. 2 Satz 4 VwGO zu treffen (vgl. BayerischerVGH, Beschluss vom 19. Januar 1999 - 1 C 97.1542 - NVwZ 1999, 896; OVG Saarland, Beschluss vom 5. August 1998 - 2 S 170/98 - NVwZ-RR 1999, 248).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.02.1998 - 5 PKH 2.98, 5 C 36.97   

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BVerwG, 19.02.1998 - 5 PKH 2.98, 5 C 36.97 (https://dejure.org/1998,22587)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.1998 - 5 PKH 2.98, 5 C 36.97 (https://dejure.org/1998,22587)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 1998 - 5 PKH 2.98, 5 C 36.97 (https://dejure.org/1998,22587)
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