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   ArbG Ulm, 07.10.2014 - 5 Ca 129/14   

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ArbG Ulm, 07.10.2014 - 5 Ca 129/14 (https://dejure.org/2014,60717)
ArbG Ulm, Entscheidung vom 07.10.2014 - 5 Ca 129/14 (https://dejure.org/2014,60717)
ArbG Ulm, Entscheidung vom 07. Oktober 2014 - 5 Ca 129/14 (https://dejure.org/2014,60717)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anscheinsbeweis - Auslieferungsbeleg - Einwurfeinschreiben - Zugang - § 418 ZPO - öffentliche Urkunde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voller Beweis des Einwurfs einer Sendung durch den Auslieferungsbeleg eines Einwurfeinschreibens; Zugang eines Einwurfeinschreibens

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Nachweis Zugang Kündigung - Auslieferungsbeleg Einwurfeinschreiben

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einwurfeinschreiben - und der Zugangsnachweis

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2013 - 5 Sa 18/13

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - Zugang eines Einwurf Einschreibens -

    Auszug aus ArbG Ulm, 07.10.2014 - 5 Ca 129/14
    Beim Einwurfeinschreiben dokumentiert der Mitarbeiter der Deutschen Post AG den Einwurf der eingeschriebenen Sendung in den Briefkasten oder in das Postfach des Empfängers mit einer Datumsangabe; einer Unterschriftsleistung des Empfängers bedarf es nicht (LAG Rheinland-Pfalz 23.09.2013 - 5 Sa 18/13, juris Rn. 46 m. w. N.).

    Eine andere - vorwiegend in der Rechtsprechung vertretene - Ansicht sieht keine beweisrechtliche Erleichterung für den Zugang einer Kündigung durch ein Einwurfeinschreiben und die im Rahmen der Auslieferung erstellten Dokumente (LAG Hamm 05.08.2009 - 3 Sa 1677/08, juris, Rn. 107; LAG Rheinland-Pfalz 23.09.2013 - 5 Sa 18/13, juris Rn. 51 f; AG Kempen 22.08.2006 - 11 C 432/05, NJW 2007, 1215; ausführl. AG Köln 16.07.2008 - 220 C 435/07, juris Rn. 31 ff.).

    Dieser Vortrag sei als reiner Parteivortrag zu werten (LAG Rheinland-Pfalz 23.09.2013 - 5 Sa 18/13, juris Rn. 50).

    Auch eine Beweisführung über § 416 ZPO führt vorliegend nicht weiter, da die Beweiskraft einer Privaturkunde nur in formeller Hinsicht besteht, d. h. in Bezug auf die Tatsache der Abgabe der Erklärung durch den Aussteller, nicht aber bzgl. des materiellen Inhalts der Aussage (Zöller/ Geimer , ZPO, 30. Aufl. 2014, § 416 ZPO Rn. 9; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz 23.09.2013 - 5 Sa 18/13, juris Rn. 48 m. w. N.).

  • AG Kempen, 22.08.2006 - 11 C 432/05

    Freistellung von Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus ArbG Ulm, 07.10.2014 - 5 Ca 129/14
    Eine andere - vorwiegend in der Rechtsprechung vertretene - Ansicht sieht keine beweisrechtliche Erleichterung für den Zugang einer Kündigung durch ein Einwurfeinschreiben und die im Rahmen der Auslieferung erstellten Dokumente (LAG Hamm 05.08.2009 - 3 Sa 1677/08, juris, Rn. 107; LAG Rheinland-Pfalz 23.09.2013 - 5 Sa 18/13, juris Rn. 51 f; AG Kempen 22.08.2006 - 11 C 432/05, NJW 2007, 1215; ausführl. AG Köln 16.07.2008 - 220 C 435/07, juris Rn. 31 ff.).

    Einen Anscheinsbeweis könne die Dokumentation der Auslieferung nicht begründen, denn ein Verlust von Postsendungen während des Zustellvorgangs sei nach der Lebenserfahrung ebenso wenig auszuschließen wie das Einstecken von Postsendungen in den falschen Briefkasten durch den Zusteller (LG Potsdam 27.07.2000 - 11 S 233/99, NJW 2000, 3722; AG Kempen 22.08.2006 - 11 C 432/05, NJW 2007, 1215; AG Köln 16.07.2008 - 220 C 435/07, juris Rn. 31 ff.).

  • OLG Koblenz, 28.01.2005 - 11 WF 1013/04

    Nacheheliche Treuepflicht: Pflicht des unterhaltsberechtigten geschiedenen

    Auszug aus ArbG Ulm, 07.10.2014 - 5 Ca 129/14
    Nach Teilen der Rechtsprechung und der wohl überwiegenden Ansicht in der Literatur begründet jedoch der Einlieferungsbeleg zusammen mit der Reproduktion des Auslieferungsbelegs den Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Sendung wie im Auslieferungsbeleg ausgewiesen eingeworfen wurde (OLG Koblenz 31.01.2005 - 11 WF 1013/04, juris Rn. 10; AG Paderborn 03.08.2000 - 51 C 76/00, NJW 2000, 3722, 3723; ebenso Putz , NJW 2007, 2450, 2451 f.; Reichert , NJW 2001, 2523, 2524; Palandt/ Heinrichs , 69. Aufl. 2010, § 130 Rn. 21; Staudinger/ Singer , Neubearb. 2011, § 130 BGB Rn. 108 m. w. N.).

    Die Post wird inzwischen als AG geführt, so dass ihre Mitarbeiter keine öffentlichen Urkunden im Sinne von § 418 ZPO mehr erstellen können (§ 415 ZPO; s. auch OLG Saarbrücken 20.03.2007 - 4 U 83/06, juris 60 und OLG Koblenz 31.01.2005 - 11 WF 1013/04, juris Rn. 10; Bauer/Diller , NJW 1998, 2795, 2796).

  • OLG Saarbrücken, 20.03.2007 - 4 U 83/06

    Kündigungsfrist für die ordentliche Kündigung eines anfänglich unbefristeten

    Auszug aus ArbG Ulm, 07.10.2014 - 5 Ca 129/14
    Teilweise wird dieser Anscheinsbeweis nur für berechtigt gehalten, wenn das ordnungsgemäße Zustellungsverfahren eingehalten worden ist (OLG Saarbrücken 20.03.2007 - 4 U 83/06, juris 61; MüKo/ Einsele , 6. Aufl. 2012, § 130 BGB Rn. 46), was letztlich nur über eine Zeugenvernehmung des Postzustellers bewiesen werden kann (vgl. OLG Saarbrücken 20.03.2007 - 4 U 83/06, juris 62).

    Die Post wird inzwischen als AG geführt, so dass ihre Mitarbeiter keine öffentlichen Urkunden im Sinne von § 418 ZPO mehr erstellen können (§ 415 ZPO; s. auch OLG Saarbrücken 20.03.2007 - 4 U 83/06, juris 60 und OLG Koblenz 31.01.2005 - 11 WF 1013/04, juris Rn. 10; Bauer/Diller , NJW 1998, 2795, 2796).

  • AG Köln, 16.07.2008 - 220 C 435/07

    Betriebskosten: Der Vermieter muss dafür sorgen, dass ein Brief "ankommt"

    Auszug aus ArbG Ulm, 07.10.2014 - 5 Ca 129/14
    Eine andere - vorwiegend in der Rechtsprechung vertretene - Ansicht sieht keine beweisrechtliche Erleichterung für den Zugang einer Kündigung durch ein Einwurfeinschreiben und die im Rahmen der Auslieferung erstellten Dokumente (LAG Hamm 05.08.2009 - 3 Sa 1677/08, juris, Rn. 107; LAG Rheinland-Pfalz 23.09.2013 - 5 Sa 18/13, juris Rn. 51 f; AG Kempen 22.08.2006 - 11 C 432/05, NJW 2007, 1215; ausführl. AG Köln 16.07.2008 - 220 C 435/07, juris Rn. 31 ff.).

    Einen Anscheinsbeweis könne die Dokumentation der Auslieferung nicht begründen, denn ein Verlust von Postsendungen während des Zustellvorgangs sei nach der Lebenserfahrung ebenso wenig auszuschließen wie das Einstecken von Postsendungen in den falschen Briefkasten durch den Zusteller (LG Potsdam 27.07.2000 - 11 S 233/99, NJW 2000, 3722; AG Kempen 22.08.2006 - 11 C 432/05, NJW 2007, 1215; AG Köln 16.07.2008 - 220 C 435/07, juris Rn. 31 ff.).

  • AG Paderborn, 03.08.2000 - 51 C 76/00

    Zugang eines Einwurfeinschreibens

    Auszug aus ArbG Ulm, 07.10.2014 - 5 Ca 129/14
    Nach Teilen der Rechtsprechung und der wohl überwiegenden Ansicht in der Literatur begründet jedoch der Einlieferungsbeleg zusammen mit der Reproduktion des Auslieferungsbelegs den Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Sendung wie im Auslieferungsbeleg ausgewiesen eingeworfen wurde (OLG Koblenz 31.01.2005 - 11 WF 1013/04, juris Rn. 10; AG Paderborn 03.08.2000 - 51 C 76/00, NJW 2000, 3722, 3723; ebenso Putz , NJW 2007, 2450, 2451 f.; Reichert , NJW 2001, 2523, 2524; Palandt/ Heinrichs , 69. Aufl. 2010, § 130 Rn. 21; Staudinger/ Singer , Neubearb. 2011, § 130 BGB Rn. 108 m. w. N.).

    Einen Anscheinsbeweis könne die Dokumentation der Auslieferung nicht begründen, denn ein Verlust von Postsendungen während des Zustellvorgangs sei nach der Lebenserfahrung ebenso wenig auszuschließen wie das Einstecken von Postsendungen in den falschen Briefkasten durch den Zusteller (LG Potsdam 27.07.2000 - 11 S 233/99, NJW 2000, 3722; AG Kempen 22.08.2006 - 11 C 432/05, NJW 2007, 1215; AG Köln 16.07.2008 - 220 C 435/07, juris Rn. 31 ff.).

  • BGH, 26.11.1997 - VIII ZR 22/97

    Zeitpunkt des Zugangs einer per Einschreiben abgesandten, auf dem Postamt

    Auszug aus ArbG Ulm, 07.10.2014 - 5 Ca 129/14
    Die Kündigungserklärung geht als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung ihrem Adressaten zu, sobald sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse damit zu rechnen ist, der Empfänger könne von der Willenserklärung Kenntnis nehmen (s. nur BGH 26.11.1997 - VIII ZR 22/97, NJW 1998, 976, 977).
  • BGH, 27.05.1957 - II ZR 132/56

    Umfang der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers durch den Versicherer

    Auszug aus ArbG Ulm, 07.10.2014 - 5 Ca 129/14
    Ein typischer Geschehensablauf liegt aber nur vor, wenn nach der Lebenserfahrung von einem bestimmten Ereignis auf eine bestimmte Folge geschlossen werden kann (bereits BGH 27.05.1957 - II ZR 132/56, juris Rn. 7).
  • LG Potsdam, 27.07.2000 - 11 S 233/99

    Zugang eines Einwurfeinschreibens

    Auszug aus ArbG Ulm, 07.10.2014 - 5 Ca 129/14
    Einen Anscheinsbeweis könne die Dokumentation der Auslieferung nicht begründen, denn ein Verlust von Postsendungen während des Zustellvorgangs sei nach der Lebenserfahrung ebenso wenig auszuschließen wie das Einstecken von Postsendungen in den falschen Briefkasten durch den Zusteller (LG Potsdam 27.07.2000 - 11 S 233/99, NJW 2000, 3722; AG Kempen 22.08.2006 - 11 C 432/05, NJW 2007, 1215; AG Köln 16.07.2008 - 220 C 435/07, juris Rn. 31 ff.).
  • LAG Hamm, 05.08.2009 - 3 Sa 1677/08

    Wirksame Kündigung bei Versäumung der Kündigungsfrist; Kenntniserlangung der

    Auszug aus ArbG Ulm, 07.10.2014 - 5 Ca 129/14
    Eine andere - vorwiegend in der Rechtsprechung vertretene - Ansicht sieht keine beweisrechtliche Erleichterung für den Zugang einer Kündigung durch ein Einwurfeinschreiben und die im Rahmen der Auslieferung erstellten Dokumente (LAG Hamm 05.08.2009 - 3 Sa 1677/08, juris, Rn. 107; LAG Rheinland-Pfalz 23.09.2013 - 5 Sa 18/13, juris Rn. 51 f; AG Kempen 22.08.2006 - 11 C 432/05, NJW 2007, 1215; ausführl. AG Köln 16.07.2008 - 220 C 435/07, juris Rn. 31 ff.).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 3 Sa 38/19

    Anscheinsbeweis - Auslieferungsbeleg - Einwurf-Einschreiben - Kündigungsschreiben

    Zwar wird das Original des Auslieferungsbelegs beim Scanvorgang zerstört, jedoch kann der Absender anschließend bei einem Callcenter der Deutschen Post AG gegen Zahlung einer Gebühr einen Ausdruck des elektronisch archivierten Auslieferungsbelegs erhalten, auf dem Datum und Ort des Einwurfs sowie das Namenszeichen des Mitarbeiters der Deutschen Post AG festhalten sind (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 23. September 2013 - 5 Sa 18/13 - juris; ArbG Ulm 7. Oktober 2014 - 5 Ca 129/14 - juris; KR/Klose 12. Aufl. § 4 KSchG Rn. 156).
  • ArbG Reutlingen, 19.03.2019 - 7 Ca 89/18

    Zugang Willenserklärung, Einwurfeinschreiben, Urkundenbeweis, Anscheinsbeweis

    Die Kammer schließt sich insoweit vollinhaltlich der Ansicht des Arbeitsgerichts Ulm im Urteil vom 7. Oktober 2014 (5 Ca 129/14) an, wonach der Zugang einer Sendung zu dem in einem Auslieferungsbeleg dokumentierten Zeitpunkt kein derart typischer Geschehensablauf ist, dass er einen Anscheinsbeweis begründen könnte.

    Denn der Empfänger einer Sendung kann den Nachweis, dass er ein Schreiben nicht erhalten hat, in der Regel nicht führen, weil es sich hierbei um eine negative Tatsache handelt (ArbG Ulm vom 7. Oktober 2014, 5 Ca 129/14).

    Es gibt keine nachvollziehbaren Gründe, das Risiko des Zugangsnachweises einer Sendung mit der Annahme eines Anscheinsbeweises im Ergebnis auf den Sendungsempfänger zu übertragen, zumal dieser keinen Einfluss auf die Wahl der Zustellungsart hat (ArbG Ulm vom 7. Oktober 2014, 5 Ca 129/14).

  • ArbG Düsseldorf, 22.02.2019 - 14 Ca 465/19

    Betriebsbedingte Kündigung - Zugang Einwurfeinschreiben

    (bb)               Nach Maßgabe dieser Grundsätze begründet der Auslieferungsbeleg eines Einwurf-Einschreibens keinen Beweis des ersten Anscheins (vgl. ArbG Düsseldorf, 06.04.2017 - 10 Ca 7262/16, Rn. 21; ArbG Ulm 07.10.2014 - 5 Ca 129/14; LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2013 - 5 Sa 18/13, Rn. 43; LAG Hamm, 05.08.2009 - 3 Sa 1677/08).
  • ArbG Düsseldorf, 06.04.2017 - 10 Ca 7262/16

    Sonderkündigungsschutz des § 85 SGB IX bei fehlender Kenntnis des Arbeitgebers

    Während z. T. davon ausgegangen wird, dass der Einlieferungsbeleg zusammen mit der Reproduktion des Auslieferungsbelegs den Beweis des ersten Anscheins dafür begründet, dass die Sendung durch Einwurf in den Briefkasten oder durch Einlegen in das Postfach zugegangen ist (OLG Saarbrücken 20. März 2007 - 4 U 83/06; OLG Koblenz 31. Januar 2005 - 11 WF 1013/04; AG Erfurt 20. Juni 2007 - 5 C 435/07; AG Paderborn 27. Juli 2000 - 51 C 76/00), sehen andere keinen verbesserten Nachweis des Zugangs einer Kündigungserklärung durch das Einwurf-Einschreiben (LAG Rheinland-Pfalz 23. September 2013 - 5 Sa 18/13 - Rn. 49; LAG Hamm 5. August 2009 - 3 Sa 1677/08; LG Potsdam 27. Juli 2000 - 11 S 233/99; ArbG Ulm 7. Oktober 2014 - 5 Ca 129/14; AG Kempten 22. August 2006 - 11 C 432/05; AG Köln 16. Juli 2008 - 435/07).
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