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   FG München, 19.07.2007 - 5 K 4013/04   

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FG München, 19.07.2007 - 5 K 4013/04 (https://dejure.org/2007,21558)
FG München, Entscheidung vom 19.07.2007 - 5 K 4013/04 (https://dejure.org/2007,21558)
FG München, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - 5 K 4013/04 (https://dejure.org/2007,21558)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Feststellung des Verlustabzugs aus privaten Veräußerungsgeschäften; Feststellungsfrist für die Nachträgliche Feststellung des Verlustabzugs aus privaten Veräußerungsgeschäften; Voraussetzungen des Erlasses bzw. der Änderung eines ...

  • Judicialis

    EStG § 10d Abs. 4; ; EStG § 23 Abs. 3 S. 9; ; EStG § 52 Abs. 39 S. 7; ; AO § 181; ; AO §§ 169 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachträgliche Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs aus privaten Veräußerungsgeschäften unter Anwendung des JStG 2007

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nachträgliche Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs aus privaten Veräußerungsgeschäften unter Anwendung des JStG 2007

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1774
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.09.2005 - IX R 21/04

    Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften: Verrechenbarkeit - kein gesondertes

    Auszug aus FG München, 19.07.2007 - 5 K 4013/04
    MitUrteil vom 22. September 2005 (IX R 21/04, BFHE 212, 41, BStBl II 2007, 158) entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 EStG, die im Entstehungsjahr nicht ausgeglichen werden könnten, erst im Jahr der Verrechnung zu entscheiden sei.

    Folglich sei über die Verrechnung nicht ausgleichsfähiger Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften in dem Veranlagungszeitraum zu entscheiden, in dem verrechenbare positive Einkünfte aus solchen Geschäften erzielt würden (IX R 21/04, BStBl II 2007, 158; nochmals bestätigt mit Urteil des BFH vom 27. Juni 2006 IX R 50/05, BFH/NV 2006, 1836).

    Die gesonderte Feststellung von Verlusten des § 23 EStG wurde über einen längeren Zeitraum hinweg durchgeführt und von der h.M. bis zur Entscheidung des BFH für notwendig gehalten (vgl. hierzu Nachweis in BFH-Urteil vom 22. September 2005, BStBl II 2007, 158, unter II. 1. c) der Entscheidungsgründe).

  • BFH, 01.03.2006 - XI R 33/04

    Feststellung des verbleibenden Verlustsabzugs gemäß § 10d EStG bei

    Auszug aus FG München, 19.07.2007 - 5 K 4013/04
    § 10 d Abs. 4 Satz 4 entfaltet dann keine Sperrwirkung (BFH-Urteil vom 1. März 2006 XI R 33/04, BFH/NV 2006, 1204).
  • BFH, 27.06.2006 - IX R 50/05

    Kein Feststellungsverfahren für Spekulationsverluste

    Auszug aus FG München, 19.07.2007 - 5 K 4013/04
    Folglich sei über die Verrechnung nicht ausgleichsfähiger Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften in dem Veranlagungszeitraum zu entscheiden, in dem verrechenbare positive Einkünfte aus solchen Geschäften erzielt würden (IX R 21/04, BStBl II 2007, 158; nochmals bestätigt mit Urteil des BFH vom 27. Juni 2006 IX R 50/05, BFH/NV 2006, 1836).
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.06.2004 - 5 K 1445/02

    Gesonderte Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags aus

    Auszug aus FG München, 19.07.2007 - 5 K 4013/04
    Der Einkommensteuerbescheid enthält dann keine relevante Bezugsgröße, die unterlaufen werden könnte (ebenso FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Juni 2004 5 K 1445/02, Entscheidungen der Finanzgericht -EFG -2004, 1689) Im Streitfall hat der Kläger zunächst keine Anlage SO eingereicht.
  • BFH, 11.11.2008 - IX R 53/07

    Änderung nach § 164 Abs. 2 Satz 1 AO - Feststellung des verbleibenden

    Das Finanzgericht (FG) änderte mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1774, veröffentlichten Urteil die Verlustfeststellungsbescheide zum 31. Dezember 2001 und zum 31. Dezember 2002 und erhöhte den verbleibenden Verlustvortrag jeweils um die im Jahr 2000 entstandenen Veräußerungsverluste.
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