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   VG Trier, 22.01.2014 - 5 K 837/13.TR   

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https://dejure.org/2014,1587
VG Trier, 22.01.2014 - 5 K 837/13.TR (https://dejure.org/2014,1587)
VG Trier, Entscheidung vom 22.01.2014 - 5 K 837/13.TR (https://dejure.org/2014,1587)
VG Trier, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - 5 K 837/13.TR (https://dejure.org/2014,1587)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 31 Abs 2 BauGB, § 1 Abs 5 BauNVO, § 1 Abs 9 BauNVO, § 6 Abs 2 BauNVO, § 6 Abs 2 Nr 3 BauNVO
    Nutzungsänderung einer Bäckereiverkaufsfiliale in "Quick-Service-Gastronomie"; Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung einer bauaufsichtlich genehmigten Bäckereiverkaufsfiliale

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07

    Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren;

    Auszug aus VG Trier, 22.01.2014 - 5 K 837/13
    Dabei bestehen allerdings keine Bedenken gegen eine Differenzierung, die marktüblichen Gegebenheiten entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009 - 4 C 16/07 - und Beschluss vom 27. Juli 1998 - 4 BN 31/98 -, beide veröffentlicht bei juris).

    Vielmehr ist mit "besonderen" städtebaulichen Gründen in § 1 Abs. 9 BauNVO gemeint, dass es spezielle Gründe gerade für die gegenüber Absatz 5 noch feinere Ausdifferenzierung der zulässigen Nutzungen geben muss (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009 - 4 C 16/07 - mit weiteren Nachweisen, juris).

  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

    Auszug aus VG Trier, 22.01.2014 - 5 K 837/13
    Dabei darf eine Befreiung von Festsetzungen, die für die Planung tragend sind, nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleich gelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. November 2010 - 4 C 10/09 - und vom 9. Juni 1978 - 4 C 54/75 -, Beschlüsse vom 19. Mai 2004 - 4 B 35/04 - und vom 5. März 1999 - 4 B 5/99 -, alle veröffentlicht bei juris).
  • BVerwG, 09.06.1978 - 4 C 54.75

    Nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einfacher und

    Auszug aus VG Trier, 22.01.2014 - 5 K 837/13
    Dabei darf eine Befreiung von Festsetzungen, die für die Planung tragend sind, nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleich gelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. November 2010 - 4 C 10/09 - und vom 9. Juni 1978 - 4 C 54/75 -, Beschlüsse vom 19. Mai 2004 - 4 B 35/04 - und vom 5. März 1999 - 4 B 5/99 -, alle veröffentlicht bei juris).
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus VG Trier, 22.01.2014 - 5 K 837/13
    Dabei darf eine Befreiung von Festsetzungen, die für die Planung tragend sind, nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleich gelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. November 2010 - 4 C 10/09 - und vom 9. Juni 1978 - 4 C 54/75 -, Beschlüsse vom 19. Mai 2004 - 4 B 35/04 - und vom 5. März 1999 - 4 B 5/99 -, alle veröffentlicht bei juris).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung;

    Auszug aus VG Trier, 22.01.2014 - 5 K 837/13
    Rechtsgrundlage für diese Festsetzung ist § 1 Abs. 9 Baunutzungsverordnung - BauNVO - in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung geltenden bis zum 19. September 2013 maßgebenden Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 [BGBl. I S. 132] (vgl. zur maßgebenden Fassung der BauNVO: BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1986 - 4 C 31.85 -, juris).
  • BVerwG, 27.07.1998 - 4 BN 31.98

    Bebauungsplan; Festsetzungen über Einzelhandelsbetriebe; Branchendifferenzierung;

    Auszug aus VG Trier, 22.01.2014 - 5 K 837/13
    Dabei bestehen allerdings keine Bedenken gegen eine Differenzierung, die marktüblichen Gegebenheiten entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009 - 4 C 16/07 - und Beschluss vom 27. Juli 1998 - 4 BN 31/98 -, beide veröffentlicht bei juris).
  • BVerwG, 01.11.1999 - 4 B 3.99

    Mobilfunk; Funksendeanlage; Nebenanlage; Wohngebiet; Baugebiet; Ausnahme;

    Auszug aus VG Trier, 22.01.2014 - 5 K 837/13
    Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB kommt ebenfalls nicht in Betracht, da die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Norm nicht erfüllt sind und von daher kein Raum für eine Ermessensentscheidung ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. November 1999 - 4 B 3/99 -, juris).
  • BVerwG, 24.09.2009 - 4 B 29.09

    Klärungsbedürftigkeit der Berührung der "Grundzüge der Planung" in einem reinen

    Auszug aus VG Trier, 22.01.2014 - 5 K 837/13
    Nach der Norm kann von den Festsetzungen des Bebauungsplans bei allen gesetzlich geregelten Befreiungstatbeständen der Nummern 1 - 3 der Vorschrift nur befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. September 2009 - 4 B 29/09 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2013 - 8 C 11067/12

    Bauplanung; Offenlegung des Planentwurfs; Umweltgutachten; Ausschluss

    Auszug aus VG Trier, 22.01.2014 - 5 K 837/13
    Zulässige Differenzierungskriterien können sowohl Gattungsbezeichnungen (Branchen) und ähnliche typisierende Beschreibungen, aber auch auf die Größe einer Anlage bezogene Kriterien wie z.B. die Verkaufs- oder Geschossfläche sein; die gewählten Kriterien müssen eine ausreichende Abgrenzung von anderen Anlagetypen gewährleisten und sich auf einen Anlagetyp beziehen, der in der sozialen und ökonomischen Realität bereits vorhanden ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. April 2013 - 8 C 11067/12.OVG - mit weiteren Nachweisen, ESOVGRP).
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