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   FG München, 17.09.2009 - 5 K 942/07   

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FG München, 17.09.2009 - 5 K 942/07 (https://dejure.org/2009,18537)
FG München, Entscheidung vom 17.09.2009 - 5 K 942/07 (https://dejure.org/2009,18537)
FG München, Entscheidung vom 17. September 2009 - 5 K 942/07 (https://dejure.org/2009,18537)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer Gewerbeimmobilie; Werbungskosten bei Erwerb einer CVFR-Berechtigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verteilung der Feststellungslast hinsichtlich der Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit von Vermietungsbemühungen als Voraussetzungen einer fortbestehenden Einkünfteerzielungsabsicht; Befristung oder Abschluss mehrerer Zeitmietverträge als Indiz für die Aufgabe der ...

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1; ; EStG § 12; ; EStG § 21 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Leerstand einer Gewerbeimmobilie; Werbungskosten bei Erweiterung einer Privatpilotenlizenz (CVFR-Berechtigung)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Leerstand einer Gewerbeimmobilie - Werbungskosten bei Erweiterung einer Privatpilotenlizenz (CVFR-Berechtigung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 216
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 27.05.2003 - VI R 85/02

    WK-Abzug; Aufwendungen für Verkehrsflugzeugführerschein

    Auszug aus FG München, 17.09.2009 - 5 K 942/07
    Entscheidend ist nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 27. Mai 2003 VI R 85/02, BStBl II 2005, 202, m.w.N.), ob Aufwendungen darauf gerichtet sind, Erwerbseinnahmen zu erzielen.

    Danach sind die Aufwendungen für die Verlängerung der Privatpilotenlizenz nicht bereits dann den Werbungskosten zuzuordnen, wenn die durch den Flugsport gewonnenen Erfahrungen für den Beruf nützlich und auch vom Arbeitgeber erwünscht sind (vgl. BFH-Urteile vom 9. August 1996 VI R 38/96, BFH/NV 1997, 107, und in BStBl II 2005, 202).

  • BFH, 01.04.2009 - IX R 39/08

    Objektbezogene Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei nicht zu Wohnzwecken

    Auszug aus FG München, 17.09.2009 - 5 K 942/07
    Deshalb ist die Einkünfteerzielungsabsicht des Vermieters auch dann zu typisieren, wenn der Mieter die Immobilie zu anderen als Wohnzwecken verwendet (vgl. BFH-Urteil vom 1. April 2009 IX R 39/08, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2009, 1360, mit weiteren Nachweisen - m.w.N. -).

    Wird aber nur ein auf einem Grundstück gelegenes Gebäude oder ein Gebäudeteil vermietet oder verpachtet, bezieht sich die Einkünfteerzielungsabsicht nur auf dieses Objekt (BFH-Urteil in DStR 2009, 1360).

  • BFH, 09.08.1996 - VI R 38/96

    Aufwendungen zur Erhaltung der Privatpilotenlizenz als Werbungskosten

    Auszug aus FG München, 17.09.2009 - 5 K 942/07
    Danach sind die Aufwendungen für die Verlängerung der Privatpilotenlizenz nicht bereits dann den Werbungskosten zuzuordnen, wenn die durch den Flugsport gewonnenen Erfahrungen für den Beruf nützlich und auch vom Arbeitgeber erwünscht sind (vgl. BFH-Urteile vom 9. August 1996 VI R 38/96, BFH/NV 1997, 107, und in BStBl II 2005, 202).
  • BFH, 14.12.2004 - IX R 1/04

    Mietvertrag auf bestimmte Zeit bedingt nicht stets befristete Vermietertätigkeit

    Auszug aus FG München, 17.09.2009 - 5 K 942/07
    Als Indiz gegen die Absicht einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit ist daher nicht allein auf die Befristung des Vertrags abzustellen, sondern z.B. auf den Umstand, dass bereits im Mietvertrag die Befristung mit einer ausdrücklich erklärten Selbstnutzungsabsicht oder Verkaufsabsicht verknüpft wird (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 1/04, BStBl II 2005, 211).
  • BFH, 29.07.1997 - VIII R 80/94

    Der unentgeltliche Erwerb einzelner Anteile von einem wesentlich Beteiligten

    Auszug aus FG München, 17.09.2009 - 5 K 942/07
    Soweit das FA ab dem Streitjahr 2004 die Einnahmen aus der Vermietung der Garage nicht mehr berücksichtigt hat, ist das Gericht wegen des im finanzgerichtlichen Verfahren geltenden Verböserungsverbots (BFH-Urteile vom 29. Juli 1997 VIII R 80/94, BStBl II 1997, 727, und vom 7. November 2000 III R 23/98, BStBl II 2001, 338, jeweils m. w .N.) an einer Erhöhung des jeweils zu versteuernden Einkommens gehindert.
  • BFH, 28.10.2008 - IX R 1/07

    Zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer nach Selbstnutzung leer

    Auszug aus FG München, 17.09.2009 - 5 K 942/07
    Die Teilvermietung ab Mitte des Jahres 2006 begründet zwar eine erneute, nicht streitgegenständliche Vermietungstätigkeit; aus dieser Vermietungstätigkeit lassen sich jedoch keine Rückschlüsse für das Vorhandensein der Einkünfteerzielungsabsicht in der vorangegangenen (umfänglichen) Leerstandzeit in den vier Streitjahren ziehen, zumal sie nach dem Sachvortrag des Klägers jedenfalls nicht auf Vermietungsbemühungen aus den Vorjahren beruht (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 28. Oktober 2008 IX R 1/07, BFH/NV 2009, 68).
  • BFH, 07.11.2000 - III R 23/98

    - für den Zeitraum 1. August 1984 bis 31. Mai 1987

    Auszug aus FG München, 17.09.2009 - 5 K 942/07
    Soweit das FA ab dem Streitjahr 2004 die Einnahmen aus der Vermietung der Garage nicht mehr berücksichtigt hat, ist das Gericht wegen des im finanzgerichtlichen Verfahren geltenden Verböserungsverbots (BFH-Urteile vom 29. Juli 1997 VIII R 80/94, BStBl II 1997, 727, und vom 7. November 2000 III R 23/98, BStBl II 2001, 338, jeweils m. w .N.) an einer Erhöhung des jeweils zu versteuernden Einkommens gehindert.
  • BFH, 09.07.2003 - IX R 102/00

    Einkünfteerzielungsabsicht bei leer stehender Wohnung

    Auszug aus FG München, 17.09.2009 - 5 K 942/07
    Für die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Vermietungsbemühungen als Voraussetzungen einer fortbestehenden Einkünfteerzielungsabsicht trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juli 2003 IX R 102/00, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2003, 940, m.w.N.).
  • BFH, 19.12.2007 - IX R 30/07

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG München, 17.09.2009 - 5 K 942/07
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 19. Dezember 2007 IX R 30/07, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2008, 1300) kann bei der Beurteilung des Vorliegens der Vermietungsabsicht berücksichtigt werden, dass sich die ursprünglich vorhandene Vermietungsabsicht aufgrund bestimmter Umstände (im dortigen Streitfall bauplanungsrechtlicher Art) nicht mehr verwirklichen lässt.
  • BFH, 20.07.2010 - IX R 49/09

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Gewerbeobjekten - Aufwendungen für

    Das Finanzgericht (FG) entschied mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 216 veröffentlichtem Urteil, das FA habe die streitigen Aufwendungen für die Gewerbeimmobilie mangels steuerlich relevanter Vermietungsbemühungen zu Recht nicht als Werbungskosten bei den Einkünften des Klägers aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt.
  • FG München, 15.05.2014 - 5 K 2371/12

    Einspruch und Grundsatz von Treu und Glauben; Mietvertrag unter nahe stehenden

    Auch das Finanzgericht München habe im Urteil vom 17. September 2009 (5 K 942/07, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2010, 216) die Auffassung vertreten, dass die Einkunftserzielungsabsicht objektbezogen dann für das ganze Grundstück zu beurteilen sei, wenn sich wie im Streitfall die Vermietungstätigkeit auf das gesamte Grundstück beziehe.

    Im Streitfall sei daher zu unterscheiden, dass die Klägerin für die Lagerräume eine Vermietungsabsicht habe nachweisen können, hingegen nicht für die Räumlichkeiten, die der GmbH tatsächlich ab 2005 unentgeltlich überlassen worden seien (vgl. Urteil des Finanzgerichts München in EFG 2010, 216).

  • FG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - 2 K 894/05

    Nachweis der Vermietungsabsicht

    Nach der Rechtsprechung sind um so höhere Anforderungen an die Intensität steuerlich relevanter Vermietungsbemühungen zu stellen, je schwieriger sich die Vermietung eines Objekts in Anbetracht seines Zustands, seiner Belegenheit und der wirtschaftlichen Entwicklung der Region gestaltet (vgl. für den Fall des Leerstandes BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 54/08 BStBl II 2010, 124 und Urteil des FG München vom 17. September 2009 5 K 942/07 EFG 2010, 216).
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