Weitere Entscheidung unten: VG Wiesbaden, 05.05.2015

Rechtsprechung
   VG Wiesbaden, 17.09.2014 - 5 L 1428/14.WI   

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https://dejure.org/2014,31253
VG Wiesbaden, 17.09.2014 - 5 L 1428/14.WI (https://dejure.org/2014,31253)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 17.09.2014 - 5 L 1428/14.WI (https://dejure.org/2014,31253)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 17. September 2014 - 5 L 1428/14.WI (https://dejure.org/2014,31253)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Lotterierecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Lotterierecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sicherung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs durch einstweilige Anordnung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 12.07.2010 - 4 CE 10.1535

    Zulassung zum Volksfest; öffentliche Einrichtung; Ausgestaltungsbefugnis der

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.09.2014 - 5 L 1428/14
    Denn im momentanen Verfahrensstand sind die verfügbaren Konzessionen noch nicht vergeben und damit das Kontingent nicht ausgeschöpft (vgl. dazu die Rechtsprechung des Hessischen VGH, Beschluss vom 28.06.2013, Az.: 8 B 1220/13; OVG NRW, Beschluss vom 17.06.2014, Az.: 4 B 548/14; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.09.2013, Az.: 7 MC 85/13; Bay. VGH, Beschluss vom 12.07.2010, Az.: 4 CE 10.1535).
  • OVG Niedersachsen, 24.09.2013 - 7 MC 85/13

    Verpflichtung zu einer erneuten (Auswahl-) Entscheidung über eine Bewerbung für

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.09.2014 - 5 L 1428/14
    Denn im momentanen Verfahrensstand sind die verfügbaren Konzessionen noch nicht vergeben und damit das Kontingent nicht ausgeschöpft (vgl. dazu die Rechtsprechung des Hessischen VGH, Beschluss vom 28.06.2013, Az.: 8 B 1220/13; OVG NRW, Beschluss vom 17.06.2014, Az.: 4 B 548/14; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.09.2013, Az.: 7 MC 85/13; Bay. VGH, Beschluss vom 12.07.2010, Az.: 4 CE 10.1535).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2014 - 4 B 548/14

    Anspruch eines Schaustellers auf Zulassung zur Cranger Kirmes 2014

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.09.2014 - 5 L 1428/14
    Denn im momentanen Verfahrensstand sind die verfügbaren Konzessionen noch nicht vergeben und damit das Kontingent nicht ausgeschöpft (vgl. dazu die Rechtsprechung des Hessischen VGH, Beschluss vom 28.06.2013, Az.: 8 B 1220/13; OVG NRW, Beschluss vom 17.06.2014, Az.: 4 B 548/14; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.09.2013, Az.: 7 MC 85/13; Bay. VGH, Beschluss vom 12.07.2010, Az.: 4 CE 10.1535).
  • VGH Hessen, 28.06.2013 - 8 B 1220/13

    Zulässigkeit eines verfahrensbegleitenden einstweiligen Rechtsschutzes bzgl.

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.09.2014 - 5 L 1428/14
    Denn im momentanen Verfahrensstand sind die verfügbaren Konzessionen noch nicht vergeben und damit das Kontingent nicht ausgeschöpft (vgl. dazu die Rechtsprechung des Hessischen VGH, Beschluss vom 28.06.2013, Az.: 8 B 1220/13; OVG NRW, Beschluss vom 17.06.2014, Az.: 4 B 548/14; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.09.2013, Az.: 7 MC 85/13; Bay. VGH, Beschluss vom 12.07.2010, Az.: 4 CE 10.1535).
  • VGH Hessen, 07.10.2014 - 8 B 1686/14

    Beschwerde gegen gerichtliche Zwischenentscheidung

    Die Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen zu 1. und 4. gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 17. September 2014 - 5 L 1428/14.WI - werden zurückgewiesen.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 17. September 2014 - 5 L 1428/14.WI - aufzuheben.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 17. September 2014 (5 L 1428/14.WI) aufzuheben, soweit damit dem Antragsgegner aufgegeben worden ist, zunächst keine Konzession an die Beigeladene zu 1. bzw. zu 4. zu vergeben und das Konzessionsverfahren insoweit bis zur Entscheidung des Gerichts über den Eilantrag vom 9. September 2014 noch offen zu halten, den Antrag der Antragstellerin vom 9. September 2014 abzuweisen, soweit er auf die einstweilige Untersagung der Erteilung einer Konzession zur Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten in der Bundesrepublik Deutschland in einem verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahren nach §§ 4a bis 4e i.V.m. § 10a GlÄndStV an die Beigeladenen zu 1. und 4. gerichtet ist.

  • VG Wiesbaden, 16.04.2015 - 5 L 1448/14

    Sportwettenkonzession

    Mit Hängebeschluss vom 17.09.2014 (Az.: 5 L 1428/14.WI) gab die erkennende Kammer in einem Leitverfahren dem Antragsgegner auf, bis zur Entscheidung über den Eilantrag des dortigen, im Auswahlverfahren unterlegenen Antragstellers das Konzessionsverfahren offen zu halten und zunächst keine Konzessionen an ausgewählte Bewerber zu vergeben.

    Unter Hinweis auf die Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 07.10.2014, Az.: 8 B 1686/14) und des Hamburgischen OVG (vom 22.09.2014, Az.: 4 Bs 189/14, und vom 08.01.2015, Az.: 4 Bs 239/14) hält die erkennende Kammer an ihrer Rechtsauffassung (siehe Beschluss vom 17.09.2014, Az.: 5 L 1428/14.WI) fest, dass hier vorläufiger vorbeugender Rechtsschutz über § 123 Abs. 1 VwGO erreicht werden kann und dass andere Rechtsschutzmöglichkeiten nach § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. § 123 Abs. 5 VwGO) dem nicht entgegen stehen.

  • OVG Saarland, 08.06.2015 - 1 B 14/15

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Die in diesem Zusammenhang im Weiteren erhobenen verschiedenen Einwände zur tatsächlichen Durchführung des Konzessionsvergabeverfahrens ändern nichts daran, dass eine auch den Anforderungen höherrangigen Rechts genügende Anwendung der Vorschriften mit der Folge einer Erlaubniserteilung an private Anbieter möglich ist und diesen gegenüber etwa rechtsfehlerhaften Ablehnungsentscheidungen, wie schon die von der Antragstellerin angeführten Zwischenentscheidungen des VG Wiesbaden vom 17.9.2014 - 5 L 1428/14.Wi - und des Hessischen VGH vom 7.10.2014 - 8 B 1686/14 - zeigen, effektiver gerichtlicher Rechtsschutz zur Verfügung steht.
  • VG Wiesbaden, 21.11.2016 - 5 K 1447/14
    Mit einem sog. Hängebeschluss vom 17.09.2014 (Az.: 5 L 1428/14.WI) gab die erkennende Kammer in einem Leitverfahren dem Beklagten auf, bis zur Entscheidung über den Eilantrag des dortigen, im Auswahlverfahren unterlegenen Antragstellers das Konzessionsverfahren offen zu halten und zunächst keine Konzessionen an ausgewählte Bewerber zu vergeben.
  • VG Saarlouis, 21.01.2015 - 6 L 1188/14

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten mangels Erlaubnisfähigkeit des

    VG Wiesbaden, Beschluss vom 17.09.2014 - 5 L 1428/14.WI -, mit dem die Vergabe der Sportwettkonzessionen an die ausgewählten Sportwettveranstalter vorläufig gestoppt worden ist; bestätigt durch Beschluss des Hessischen VGH vom 07.10.2014 - 8 B 1686/14 -, jeweils zitiert nach juris.
  • VG Saarlouis, 15.01.2015 - 6 L 1064/14

    Untersagung der Vermittlung unerlaubter Sportwetten

    VG Wiesbaden, Beschluss vom 17.09.2014, 5 L 1428/14.WI, mit dem die Vergabe der Sportwettkonzessionen an die ausgewählten Sportwettveranstalter vorläufig gestoppt worden ist; bestätigt durch Beschluss des Hessischen VGH vom 07.10.2014, 8 B 1686/14, jeweils zitiert nach juris.
  • VG München, 17.03.2015 - M 16 K 14.4670

    Keine räumliche Trennung von Sportwettautomat und Geldspielgeräten

    Zwar besteht für die Klägerin derzeit keine Möglichkeit den Betrieb ihres Wettterminals zu legalisieren, da die Vergabe der Konzessionen an die im laufenden Konzessionsverfahren ausgewählten Sportwettveranstalter (§ 10a GlüStV) im Hinblick auf anhängige verwaltungsgerichtliche Streitverfahren vorläufig gestoppt wurde (vgl. VG Wiesbaden, B.v. 17.9.2014 - 5 L 1428/14.WI - juris; HessVGH, B.v. 7.10.2014 - 8 B 1686/14 - juris) und eine Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle erst als Folge der Vergabe einer Konzession an einen Veranstalter von Sportwetten zu erlangen ist (§ 10a Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV; Art. 7 AGGlüStV).
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Rechtsprechung
   VG Wiesbaden, 05.05.2015 - 5 L 1428/14.WI   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,10223
VG Wiesbaden, 05.05.2015 - 5 L 1428/14.WI (https://dejure.org/2015,10223)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 05.05.2015 - 5 L 1428/14.WI (https://dejure.org/2015,10223)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 05. Mai 2015 - 5 L 1428/14.WI (https://dejure.org/2015,10223)
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Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Erteilung von 20 Sportwetten-Konzessionen an die ausgewählten Bewerber gestoppt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Wiesbaden, 05.05.2015 - 5 L 1453/14

    Das gesamte Auswahlverfahren für die Vergabe von 20 Sportwettenkonzessionen

    Mit Beschluss vom 18.09.2014 hat die Kammer die 20 ausgewählten Bewerber dem vorliegenden Verfahren beigeladen; ein Beweisbeschluss zur Vorlage aller Behördenakten, auch der die Auswahlverfahren der 20 Beigeladenen betreffenden, erging nur im Leitverfahren 5 L 1428/14.

    Unter Hinweis auf die Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 07.10.2014, Az.: 8 B 1686/14) und des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (vom 22.09.2014, Az.: 4 Bs 189/14, und vom 08.01.2015, Az.: 4 Bs 239/14) hält die erkennende Kammer an ihrer Rechtsauffassung (siehe Beschlüsse vom 16.04.2015, Az.: 5 L 1448/14.WI, und vom 17.09.2014, Az.: 5 L 1428/14.WI) fest, dass hier vorläufiger vorbeugender Rechtsschutz über § 123 Abs. 1 VwGO erreicht werden kann und dass andere Rechtsschutzmöglichkeiten nach § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. § 123 Abs. 5 VwGO) dem nicht entgegen stehen.

    Es musste daher der Ausgang der aus den unterschiedlichsten Gesichtspunkten von verschiedenen Verfahrensbeteiligten anhängig gemachten Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO nicht abgewartet werden, zumal die Kammer im vorliegenden Verfahren die Verwaltungsakten beim Antragsgegner (nur) formularmäßig unter Hinweis auf § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO angefordert, aber - anders als im Leitverfahren 5 L 1428/14.WI - keinen expliziten Beweisbeschluss gefasst hat.

  • VG Wiesbaden, 08.06.2015 - 5 L 1433/14

    Sportwetten Konzession

    Mit Beschluss vom 18.09.2014 hat die Kammer die 20 ausgewählten Bewerber dem vorliegenden Verfahren beigeladen; ein Beweisbeschluss zur Vorlage aller Behördenakten, auch der die Auswahlverfahren der 20 Beigeladenen betreffenden, erging nur im Leitverfahren 5 L 1428/14.WI.

    Unter Hinweis auf die Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 07.10.2014, Az.: 8 B 1686/14) und des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (vom 22.09.2014, Az.: 4 Bs 189/14, und vom 08.01.2015, Az.: 4 Bs 239/14) hält die erkennende Kammer an ihrer Rechtsauffassung (siehe Beschlüsse vom 16.04.2015, Az.: 5 L 1448/14.WI, vom 17.09.2014, Az.: 5 L 1428/14.WI und vom 05.05.2015, Az.: 5 L 1453/14.WI) fest, dass hier vorläufiger vorbeugender Rechts-schutz über § 123 Abs. 1 VwGO erreicht werden kann und dass andere Rechtsschutzmöglichkeiten nach § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. § 123 Abs. 5 VwGO) dem nicht entgegen stehen.

    Es musste daher der Ausgang der aus den unterschiedlichsten Gesichtspunkten von verschiedenen Verfahrensbeteiligten anhängig gemachten Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO nicht abgewartet werden, zumal die Kammer im vorliegenden Verfahren die Verwaltungsakten beim Antragsgegner (nur) formularmäßig unter Hinweis auf § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO angefordert, aber - anders als im Leitverfahren 5 L 1428/14.WI - keinen expliziten Beweisbeschluss gefasst hatte.

  • VG Wiesbaden, 10.06.2015 - 5 L 1438/14

    Lotterierecht

    Mit Beschluss vom 18.09.2014 hat die Kammer die 20 ausgewählten Bewerber dem vorliegenden Verfahren beigeladen; ein Beweisbeschluss zur Vorlage aller Behördenakten, auch der die Auswahlverfahren der 20 Beigeladenen betreffenden, erging nur im Leitverfahren 5 L 1428/14.WI.

    Unter Hinweis auf die Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 07.10.2014, Az.: 8 B 1686/14) und des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (vom 22.09.2014, Az.: 4 Bs 189/14, und vom 08.01.2015, Az.: 4 Bs 239/14) hält die erkennende Kammer an ihrer Rechtsauffassung (siehe Beschlüsse vom 16.04.2015, Az.: 5 L 1448/14.WI, und vom 17.09.2014, Az.: 5 L 1428/14.WI) fest, dass hier vorläufiger vorbeugender Rechtsschutz über § 123 Abs. 1 VwGO erreicht werden kann und dass andere Rechtsschutzmöglichkeiten nach § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. § 123 Abs. 5 VwGO) dem nicht entgegen stehen.

    Es musste daher der Ausgang der aus den unterschiedlichsten Gesichtspunkten von verschiedenen Verfahrensbeteiligten anhängig gemachten Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO nicht abgewartet werden, zumal die Kammer im vorliegenden Verfahren die Verwaltungsakten beim Antragsgegner (nur) formularmäßig unter Hinweis auf § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO angefordert, aber - anders als im Leitverfahren 5 L 1428/14.WI - keinen expliziten Beweisbeschluss gefasst hat.

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