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   VG Frankfurt/Oder, 05.10.2022 - 5 L 270/22   

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https://dejure.org/2022,27358
VG Frankfurt/Oder, 05.10.2022 - 5 L 270/22 (https://dejure.org/2022,27358)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 05.10.2022 - 5 L 270/22 (https://dejure.org/2022,27358)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 05. Oktober 2022 - 5 L 270/22 (https://dejure.org/2022,27358)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Lärmendes Tier: Da kräht kein Hahn mehr

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Störung der Nachtruhe durch nächtliches Krähen

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Schallisolierter Stall: Da kräht kein Hahn mehr

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG München I, 03.03.1989 - 30 O 1123/87
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 05.10.2022 - 5 L 270/22
    Hinzu kommt die Erwartungshaltung des Gestörten, "aus der heraus die plötzlichen und schrillen Töne des Krähens als besonders lästig empfunden werden" (LG Ingolstadt, NJW-RR 1991, 654; LG München, NJW-RR 1989, 1178; LG Bad Kreuznach 15.1.2019 - 1 S 83/18, BeckRS 2019, 134 [einstweiliges Verfügungsverfahren]; AG Sondershausen, NJOZ 2004, 4362, 4363).

    Auf die subjektive Einschätzung ist deshalb nicht abzustellen (zutreffend LG München I, Urteil vom 03.03.1989 - 30 O 1123/87, NJW-RR 1989, 1178, beck-online).

  • LG Ingolstadt, 30.11.1989 - 4 O 1279/88

    Anspruch eines Wohngrundstückeigentümers gegen den Nachbarn auf Unterlassen der

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 05.10.2022 - 5 L 270/22
    Hinzu kommt die Erwartungshaltung des Gestörten, "aus der heraus die plötzlichen und schrillen Töne des Krähens als besonders lästig empfunden werden" (LG Ingolstadt, NJW-RR 1991, 654; LG München, NJW-RR 1989, 1178; LG Bad Kreuznach 15.1.2019 - 1 S 83/18, BeckRS 2019, 134 [einstweiliges Verfügungsverfahren]; AG Sondershausen, NJOZ 2004, 4362, 4363).

    Dazu kommt, dass zwischen dem Wohngrundstück der Antragstellerin und dem auf dem Nachbargrundstück befindlichen Käfig keinerlei schalldämmende Einflüsse vorhanden sind, so dass sich der von dem einzelnen Hahn ausgehende Lärm ungehindert auf das nach Angabe der Antragstellerin nur ca. 20 Meter entfernte Wohnhaus der Antragstellerin hin ausbreiten kann (vgl. LG Ingolstadt, NJW-RR 1991, 654, beck-online).

  • OVG Sachsen, 17.07.2017 - 3 B 87/17

    § 3 Abs. 1 SächsPolG

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 05.10.2022 - 5 L 270/22
    Eine erhebliche Belästigung von Nachbarn ist auch bei deutlich geringeren als dort vorgegebenen Grenzwerten möglich (so Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 17. Juli 2017 - 3 B 87/17 -, Rn. 10, juris).
  • BVerwG, 17.07.2003 - 4 B 55.03

    Wie laut dürfen Live-Musik-Veranstaltungen sein?

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 05.10.2022 - 5 L 270/22
    Mithin blieb es der Antragstellerin als betroffene Nachbarin unbenommen, Rechtsschutz auf dem Verwaltungsrechtsweg zu suchen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 4 B 55/03 -, Rn. 6, juris).
  • BVerwG, 22.11.2021 - 6 VR 4.21

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Antrag nach § 123 VwGO mangels Vorbefassung der

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 05.10.2022 - 5 L 270/22
    Mithin kann hier dem Bedürfnis für die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auch nicht die fehlende Vorbefassung der Behörde entgegengehalten werden (vergleiche zu § 123 VwGO auch BVerwG, Beschl. vom 22. November 2021 - 6 VR 4/21, NVwZ-RR 2022, 164).
  • OVG Sachsen, 25.07.2022 - 6 B 16/22

    Anspruch auf Ergreifung polizeilicher Maßnahmen; Schutz der Nachtruhe;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 05.10.2022 - 5 L 270/22
    In diesen Ausnahmefällen kann das Entschließungsermessen auf Null schrumpfen und sich der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung zu einem Anspruch auf Einschreiten verdichten; je hochwertiger die schützenswerten Rechtsgüter, je intensiver die Rechtsgutgefährdung und je geringer die mit dem Eingriff verbundenen Risiken für Beteiligte und Unbeteiligte, desto mehr spricht dies für eine Ermessensreduzierung auf Null (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 25. Juli 2022 - 6 B 16/22, BeckRS 2022, 18223 Rn. 14).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2022 - 1 M 495/21

    Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs bei

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 05.10.2022 - 5 L 270/22
    a) Dem folgend ist für die Annahme einer erheblichen Belästigung der Nachbarschaft durch Hundegebell aufgrund dessen Eigenart als ungleichmäßiges, lautes Geräusch nach herrschender Auffassung nicht erforderlich, dass bestimmte Immissionsrichtwerte überschritten werden (vgl. m.w.N. Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10. Januar 2022 - 1 M 495/21 OVG -, Rn. 19, juris).
  • LG Kleve, 17.01.1989 - 6 S 311/88
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 05.10.2022 - 5 L 270/22
    Bei den in Rede stehenden Tiergeräuschen handelt es sich schon wegen der sich aus der Unregelmäßigkeit des Hahnenkrähens ergebenden Lästigkeit um eine wesentliche Beeinträchtigung i.S.d. § 906 Abs. 1 BGB (LG Kleve Urt. v. 17.1.1989 - 6 S 311/88, BeckRS 1989, 112933 Rn. 9, beck-online) und um eine mehr als geringfügige Belästigung i. S. von § 3 Abs. 2 LImschG.
  • VGH Hessen, 22.05.2003 - 9 TG 1187/03
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 05.10.2022 - 5 L 270/22
    Der Sicherungszweck einer einstweiligen Anordnung nach vorgenannter Regelung verbietet es zwar grundsätzlich, der Behörde bereits im einstweiligen Rechtsschutzverfahren den Erlass des - hier jedenfalls sinngemäß - beantragten Verwaltungsakts in Form einer Ordnungsverfügung aufzugeben und damit die Hauptsache vorwegzunehmen (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 22. Mai 2003 - 9 TG 1187/03, NVwZ-RR 2003, 814).
  • LG Mosbach, 31.05.2023 - 5 S 47/22

    Unterlassen von Lärmemissionen: Beeinträchtigung durch Hahnenkrähen in der

    Regelmäßig sind Lärmstörungen durch Hahnenkrähen geeignet, bei den Betroffenen unmittelbar gesundheitliche Gefahren wie Schlafstörungen herbeizuführen (VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 5. Oktober 2022 - 5 L 270/22).
  • VG Hannover, 03.05.2023 - 12 B 1729/22

    Außenwohnbereich; Eigenart der näheren Umgebung; Garten; Gemengelage;

    Danach ergibt sich, dass lediglich das Halten eines Hahnes noch als dem Wohnen zuträglich angesehen wird (vgl. VG Stuttgart, Urt. vom 23.09.2015 - 5 K 2780/13 -, juris Rn. 75; VG Düsseldorf, Urt. vom 04.04.2002 - 4 K 6628/99 -, juris Rn. 21), teilweise sogar mit der Einschränkung, dass ein Krähen vor sechs Uhr morgens verhindert werden muss, indem das Tier während der Nachtstunden im Dunklen gehalten wird (vgl. VG Frankfurt (Oder), Beschlusstenor vom 05.10.2022 - 5 L 270/22 -, juris).
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