Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 08.02.2012 - 5 L 48/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,2508
VG Saarlouis, 08.02.2012 - 5 L 48/12 (https://dejure.org/2012,2508)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 08.02.2012 - 5 L 48/12 (https://dejure.org/2012,2508)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 5 L 48/12 (https://dejure.org/2012,2508)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,2508) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Art 13 Abs 1 GG, Art 20 Buchst a GG, § 11 Abs 1 Nr 3 TierSchG, § 11 Abs 3 TierSchG, § 116 Buchst a TierSchG
    Ablehnung einstweiligen Rechtsschutzes gegen tierschutzrechtliche Anordnungen (Untersagung Hundezucht sowie Haltung von u.a. 50 Hunden, 6 Katzen, 4 Pferden, 1 Lama, 1 Waschbär)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hundezucht oder

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tierschutzrechtliche Anordnung bestätigt.

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Steuern und Abgaben - Hund, Katze, Pferd, Echse, Hamster, Schlange, Ratte, Maus, Spinne

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Tierschutz

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Saarlouis, 24.02.2010 - 5 K 531/09

    Tierschutz; Einschreitensbefugnis; Wegnahme; Haltungsverbot; ungeeignete

    Auszug aus VG Saarlouis, 08.02.2012 - 5 L 48/12
    Soweit das VG des Saarlandes im Urteil vom 24.02.2010 - 5 K 531/09 - ausgeführt habe, dass das Entschließungsermessen in § 16 a TierSchG, auf den die Anordnung vorliegend gestützt sei, aufgrund des Gesetzeswortlauts auf Null reduziert sei, werde das von anderen Gerichten anders gesehen.

    Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, 2. A., Art. 20 a GG, Anm. 9, m.w.N.; Urteil der Kammer vom 24.02.2010 - 5 K 531/09 -.

  • VGH Bayern, 22.04.2009 - 9 C 09.222

    Prozesskostenhilfe; Tierschutz; gewerbsmäßige Hundezucht; Erlaubnis; Untersagung;

    Auszug aus VG Saarlouis, 08.02.2012 - 5 L 48/12
    In solchen Fällen sei es nicht unverhältnismäßig, als geeignete Methode zur Reduzierung des Bestandes an fortpflanzungsfähigen Hunden die Abgabe oder Kastration der überzähligen Tiere anzuordnen.(Bay.VGH, Beschluss vom 22.04.2009 - 9 C 09.222 - Rdnr. 9, bei juris) Eine Inaugenscheinnahme der Tierhaltung am 20.10.2012 habe ergeben, dass nach wie vor mehr als zwei zuchtfähige Hündinnen gehalten würden.
  • VG Würzburg, 21.07.2016 - W 5 K 14.1123

    Eingeschränktes Tierhaltungsverbot (Teiluntersagung) aufgrund der Größe eines

    Die vom Beklagten zur Konkretisierung der Haltungsanforderungen nach § 2 Nr. 1 TierSchG herangezogenen Merkblätter Nr. 43 "Mindestanforderungen an Katzenhaltungen", Stand 2013, und Nr. 139 "Katzenhaltungen unter Berücksichtigung ethologischer Kenntnisse", Stand 9/2012, der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) stellen nach der Rechtsprechung ein derartiges antizipiertes Sachverständigengutachten bzw. eine sachverständige Äußerung dar, die im Verfahren herangezogen werden kann (vgl. BayVGH, B. v. 23.7.2012 - 9 ZB 10.3169; OVG Lüneburg, B. v. 3.8.2009 - 11 ME 187/09; VG Mainz, B. v. 13.6.2016 - 1 L 187/16.MZ; VG Saarland, B. v. 8.2.2012 - 5 L 48/12; VG Würzburg, B. v. 19.9.2012 - W 5 S 11.718; alle juris; Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, § 2 Rn. 34).
  • VG Saarlouis, 09.01.2019 - 5 L 1204/18

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Halteverbot für Tiere aller Art

    Der Antrag blieb jedoch erfolglos (5 L 48/12).

    Insgesamt ist davon auszugehen, dass - wie bereits im Beschluss der Kammer vom 08.02.2012 (5 L 48/12) ausgeführt wurde - ein Fall von "animal hoarding" vorliegt, dem nur mit einem generellen Haltungsverbot begegnet werden kann.

  • VG Trier, 09.11.2012 - 1 L 1179/12

    Tierschutz: Ganzjährige Weidehaltung von Islandpferden

    Ungeachtet dessen, dass zumindest die Leitlinien des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz anerkanntermaßen eine Zusammenfassung verlässlicher und gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Bedürfnisse der Tiere beinhalten (OVG NRW, Urteil vom 25. September 1997 - 20 A 688/96 -, juris) und somit als "standardisierte Sachverständigengutachten" anzusehen sein dürften, die die Grundlage für verwaltungsrechtliche Anordnungen bilden und von denen abzuweichen es nur dann Anlass gibt, wenn der Nachweis fehlender Einschlägigkeit etwa durch einen Praxisversuch erbracht worden ist (vgl. VG Saarland, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 5 L 48/12 -, juris), hat der Antragsgegner diese auch nur als Auslegungshilfe für den in § 2 TierSchG enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriff der art- und bedürfnisgerechten Unterbringung herangezogen und die Anordnung zutreffend auf § 16a i. V. m. § 2 TierSchG gestützt.
  • OVG Saarland, 17.07.2020 - 2 A 218/19

    Zur Verhältnismäßigkeit von tierschutzrechtlichen Anordnungen und zum

    [vgl. Beschluss des Senats vom 24.9.2019 - 2 D 256/19 -, juris] Abgesehen davon hat der Beklagte - insoweit unwidersprochen - vorgetragen, dass nach Ergehen des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 8.2.2012 - 5 L 48/12 - vorwiegend Sichtkontrollen von außen durchgeführt wurden, da - was aktenkundig ist - ein Zutritt von den Klägern ohne Durchsuchungsbeschluss regelmäßig verwehrt wurde und nachfolgende Tierschutzanzeigen für sich genommen zu unsubstantiiert für eine mit entsprechendem Aufwand verbundene Innenkontrolle erschienen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2018 - 5 S 16.17

    Artgerechte Haltung von Tieren

    Der Einwand der Beschwerde, der bei einigen Hunden festgestellte Zahnstein könne dem Antragsteller nicht vorgehalten werden, weil die von ihm gezüchtete Hunderasse sehr leicht Zahnstein bekomme, von einer eigenen, schnellen Beseitigung des Zahnsteins wegen der damit verbundenen Verletzungsgefahr abgeraten werde und im Übrigen die Tierärztin K... in ihrem Anamnesebericht bei keinem der Hunde wegen des festgestellten Zahnsteins zu tierärztlichen Maßnahmen geraten, mithin kein akuter Behandlungsbedarf bestanden habe, offenbart ein fehlendes Fachwissen über die Notwendigkeit der Zahnsteinentfernung aus Tierschutzgesichtspunkten, die ebenso wie die Krallenpflege der artgerechten Pflege im Verständnis von § 2 Nr. 1 TierSchG dient (vgl. im Einzelnen Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 5 L 48/12 - juris, Orientierungssatz 1. sowie Rn. 154 ff., 157 ff.).
  • VGH Bayern, 11.04.2013 - 9 CS 13.20

    Beschwerde gegen Sofortvollzug; gewerbsmäßige Hundezucht; Untersagung;

    Der Antragsgegner verweist demgegenüber auf die Auffassung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes (im Beschluss vom 8.2.2012 - 5 L 48/12 - juris Rn. 146), wonach "die Regelvermutung alle genannten Merkmale der Selbständigkeit, Planmäßigkeit, Fortsetzung und Gewinnerzielungsabsicht" erfasst.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht