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   OVG Niedersachsen, 25.06.2007 - 5 LA 7/07   

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OVG Niedersachsen, 25.06.2007 - 5 LA 7/07 (https://dejure.org/2007,15687)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.06.2007 - 5 LA 7/07 (https://dejure.org/2007,15687)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Juni 2007 - 5 LA 7/07 (https://dejure.org/2007,15687)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen bei einem freiwillig gesetzlich versicherten Beamten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 87c Abs. 3 S. 1 u. 3 NBG ; § 124 Abs. 2 Nr. 1, 3 u. 4 VwGO; Art. 3 GG; Art. 33 Abs. 5 GG; § 178e VVG ; § 31 Abs. 1 BVerfGG
    Beihilfeanspruch eines Beamten zum Ausgleich von Aufwendungen für Wahlleistungen bei stationärer Behandlung; Anspruch von Beamten auf Anpassung ihres Versicherungsvertrages bei Wegfall der Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen; Notwendigkeit der Inanspruchnahme von ...

  • Judicialis

    GG Art. 3; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; NBG § 87 c Abs. 2; ; VVG § 178 e

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen bei einem freiwillig gesetzlich versicherten Beamten - Beihilfe; Fürsorgepflicht; Krankenversicherung, gesetzliche; Krankenversicherung, private; Wahlleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beihilfeanspruch eines Beamten zum Ausgleich von Aufwendungen für Wahlleistungen bei stationärer Behandlung; Anspruch von Beamten auf Anpassung ihres Versicherungsvertrages bei Wegfall der Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen; Notwendigkeit der Inanspruchnahme von ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2007 - 5 LA 7/07
    Dadurch wird auch bei einem Verzicht auf kostenaufwendige Wahlleistungen eine den heutigen Ansprüchen genügende und den Heilerfolg fördernde stationäre Behandlung des Beamten im Krankenhaus gewährleistet (vgl.: BVerfG, Beschl v. 7.11.2002 - 2 BvR 1053/98 -, NVwZ 2003, 720).

    Diese Entscheidung, die auf einem Urteil des saarländischen Verfassungsgerichtshofs vom 17. Dezember 1996 (Lv 3/95) beruhte, wonach die saarländischen Vorschriften über die Herausnahme der stationären Wahlleistungen als nichtig anzusehen seien, konnte den oben zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2002 (- 2 BvR 1053/98-, a.a.O.) noch nicht berücksichtigen, worin das Bundesverfassungsgericht gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG für alle Gerichte bindend festgestellt hat, dass die Fürsorgepflicht des Dienstherrn es nicht gebietet, einem Beamten Wahlleistungen in der Krankenhausversorgung zu gewährleisten.

    Sofern der Kläger die Frage geklärt haben will, ob der Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen in der Krankenhausversorgung auch für Beamte zulässig ist, die freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind und die eine ergänzende Versicherung für Wahlleistungen nicht abschließen können, ist diese Frage geklärt durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2002 (2 BvR 1053/98, a.a.O.), wonach es die Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht gebietet, einem Beamten Wahlleistungen in der Krankenhausversorgung zu gewährleisten, und durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2005 (- BVerwG 2 C 35.04 -, a.a.O.), wonach aus verfassungsrechtlichen Gründen ein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mit einem Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung gleichgestellt werden muss und der Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen, die wegen der Inanspruchnahme von Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung ungedeckt bleiben, mit höherrangigem Rechts vereinbar ist.

    Dieser Auffassung folgte das Bundesverfassungsgericht in seinem oben zitierten Beschluss vom 7. November 2002 (- 2 BvR 1053/98 -, a.a.O.) jedoch nicht.

  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 35.04

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2007 - 5 LA 7/07
    Zwar darf der Dienstherr die Beihilfe, die er als eine durch die Eigenvorsorge ergänzende Leistung konzipiert hat, nicht ohne Rücksicht auf die vorhandenen Versicherungsmöglichkeiten ausgestalten; die Fürsorgepflicht verlangt jedoch nicht die lückenlose Erstattung jeglicher Aufwendungen (vgl.: BVerwG, Urt. v. 15.12.2005 - BVerwG 2 C 35.04 -, BVerwGE 125, 21 m.w.N.; BVerwG, Urt. v. 03.07.2003 - BVerwG 2 C 36.02 -, BVerwGE 118, 277).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 15. Dezember 2005 (- BVerwG 2 C 35.04 -, a.a.O.) ausgeführt, dass der Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen, die wegen der Inanspruchnahme von Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung ungedeckt bleiben, mit höherrangigem Rechts vereinbar ist; eine verfassungsrechtliche Verpflichtung, Beihilfe in bestimmter oder allen Berechtigten in gleicher Höhe zu gewähren, besteht nicht.

    Sofern der Kläger die Frage geklärt haben will, ob der Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen in der Krankenhausversorgung auch für Beamte zulässig ist, die freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind und die eine ergänzende Versicherung für Wahlleistungen nicht abschließen können, ist diese Frage geklärt durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2002 (2 BvR 1053/98, a.a.O.), wonach es die Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht gebietet, einem Beamten Wahlleistungen in der Krankenhausversorgung zu gewährleisten, und durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2005 (- BVerwG 2 C 35.04 -, a.a.O.), wonach aus verfassungsrechtlichen Gründen ein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mit einem Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung gleichgestellt werden muss und der Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen, die wegen der Inanspruchnahme von Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung ungedeckt bleiben, mit höherrangigem Rechts vereinbar ist.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2007 - 5 LA 7/07
    Das ist der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2007 - 5 LA 7/07
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.03.1997 - 12 M 1731/97 -, NVwZ 1997, 1225; BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838).
  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2007 - 5 LA 7/07
    Zwar darf der Dienstherr die Beihilfe, die er als eine durch die Eigenvorsorge ergänzende Leistung konzipiert hat, nicht ohne Rücksicht auf die vorhandenen Versicherungsmöglichkeiten ausgestalten; die Fürsorgepflicht verlangt jedoch nicht die lückenlose Erstattung jeglicher Aufwendungen (vgl.: BVerwG, Urt. v. 15.12.2005 - BVerwG 2 C 35.04 -, BVerwGE 125, 21 m.w.N.; BVerwG, Urt. v. 03.07.2003 - BVerwG 2 C 36.02 -, BVerwGE 118, 277).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 N 1.89

    Beihilfe - Fürsorgepflichtverletzung - Behandlungsausschluss von der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2007 - 5 LA 7/07
    Eine die Zulassung der Berufung rechtfertigende Divergenz im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt hier im Hinblick auf den vom Kläger zitierten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 1991 (- BVerwG 2 N 1/89 -, BVerwGE 89, 207) nicht vor.
  • BVerwG, 03.12.2004 - 5 B 57.04

    Gerichtskosten.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2007 - 5 LA 7/07
    Die dem Feststellungsbegehren des Klägers zugrunde liegenden, die Zulässigkeit des Ausschlusses von Wahlleistungen betreffenden Rechtsfragen stellen sich mithin in der nachfolgenden Norm des § 87 c Abs. 2 NBG 2005 in gleicher Weise (vgl.: BVerwG, Beschl. v. 03.12.2004 - BVerwG 5 B 57.04 -, NVwZ-RR 2005, 419) und sind deshalb für den Kläger in gleicher Weise wie nach alter Rechtslage sowie für einen nicht überschaubaren Personenkreis noch von Bedeutung.
  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 10.04

    Beihilfe in Krankheitsfällen; Beihilfe für ärztliche Wahlleistungen,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2007 - 5 LA 7/07
    Das Bundesverwaltungsgericht hält in Anwendung der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze seine in dem Beschluss vom 28. November 1991 vertretene Auffassung auch nicht mehr aufrecht (vgl.: BVerwG, Urt. v. 28.4.2005 - BVerwG 2 C 10.04 -, zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2007 - 5 LA 7/07
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.03.1997 - 12 M 1731/97 -, NVwZ 1997, 1225; BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838).
  • VerfGH Saarland, 17.12.1996 - Lv 3/95

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen der Beamten für Wahlleistungen bei stationärer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2007 - 5 LA 7/07
    Diese Entscheidung, die auf einem Urteil des saarländischen Verfassungsgerichtshofs vom 17. Dezember 1996 (Lv 3/95) beruhte, wonach die saarländischen Vorschriften über die Herausnahme der stationären Wahlleistungen als nichtig anzusehen seien, konnte den oben zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2002 (- 2 BvR 1053/98-, a.a.O.) noch nicht berücksichtigen, worin das Bundesverfassungsgericht gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG für alle Gerichte bindend festgestellt hat, dass die Fürsorgepflicht des Dienstherrn es nicht gebietet, einem Beamten Wahlleistungen in der Krankenhausversorgung zu gewährleisten.
  • VG Saarlouis, 08.06.2001 - 3 K 109/99
  • OVG Niedersachsen, 25.06.2009 - 5 LA 1/07

    Voraussetzungen für die Anforderungen an Darlegung der Zulassungsgründe gem. §

    In der Rechtsprechung des Senats ist für den Fall mangelnder medizinischer Gebotenheit der Inanspruchnahme von Wahlleistungen aber bereits geklärt, dass freiwillig gesetzlich versicherte Beamte kein Recht auf die Gewährung von Beihilfen zu kraft Gesetzes (hier: gemäß § 87c Abs. 2 NBG in der ab dem 1.1. 2005 geltenden Fassung) nicht mehr beihilfefähigen Aufwendungen für Wahlleistungen haben, und zwar obwohl ihnen - systembedingt - ein Anspruch nach § 178e VVG a. F. auf Anpassung des Versicherungsschutzes nicht zugute kommen kann (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 25.6. 2007 - 5 LA 7/07 -, in: Schütz/Maiwald, BeamtR, ES/C IV 2 Nr. 173).
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