Rechtsprechung
LG Osnabrück, 11.08.2006 - 5 O 1439/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 823 BGB; § 7 StVG; § 8a Abs. 1 StVG
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Sturzes in einem Bus; Nachweis der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht; Anfahren des Busses vor Sicherstellung eines sicheren Halts des Fahrgäste durch den Busfahrer; Nachweis des Verschuldens des ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Sturzes in einem Bus; Nachweis der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht; Anfahren des Busses vor Sicherstellung eines sicheren Halts des Fahrgäste durch den Busfahrer; Nachweis des Verschuldens des ...
- kanzlei-heskamp.de
- RA Kotz
Linienbusse: Fahrgäste sind selbst für ihren sicheren Halt verantwortlich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Kein Schadensersatzanspruch für Fahrgast nach Sturz in Linienbus
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Sturz im Bus - Schadenersatz?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Schadensersatzanspruch für Fahrgast nach Sturz in Linienbus - Fahrgast muss sich stets festen Halt suchen
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 01.12.1992 - VI ZR 27/92
Sorgfaltspflichten eines Busfahrers beim Anfahren
Auszug aus LG Osnabrück, 11.08.2006 - 5 O 1439/06
Nur in solchen Fallkonstellationen wie bei einer ohne weiteres erkennbaren schweren Behinderung, die dem Fahrer eine Vorsichtsmaßnahme geradezu aufdrängen muss, kann verlangt werden, dass er sich vor dem Anfahren darüber vergewissert, dass der Fahrgast nicht der Gefahr ausgesetzt ist, zu stürzen (vgl. BGH NJW 1993, 654; OLG Oldenburg VersR 2001, 118; OLG Hamm VersR 2000, 507; OLG Köln VersR 2000, 1120). - OLG Hamm, 27.05.1998 - 13 U 29/98
Schadensersatz wegen eines Sturzes als Fahrgast eines Linienbusses; Scharfes …
Auszug aus LG Osnabrück, 11.08.2006 - 5 O 1439/06
Nur in solchen Fallkonstellationen wie bei einer ohne weiteres erkennbaren schweren Behinderung, die dem Fahrer eine Vorsichtsmaßnahme geradezu aufdrängen muss, kann verlangt werden, dass er sich vor dem Anfahren darüber vergewissert, dass der Fahrgast nicht der Gefahr ausgesetzt ist, zu stürzen (vgl. BGH NJW 1993, 654; OLG Oldenburg VersR 2001, 118; OLG Hamm VersR 2000, 507; OLG Köln VersR 2000, 1120). - OLG Oldenburg, 06.07.1999 - 5 U 62/99
Ersatzpflicht für materielle und immaterielle Zukunftsschäden nach einem Sturz in …
Auszug aus LG Osnabrück, 11.08.2006 - 5 O 1439/06
Nur in solchen Fallkonstellationen wie bei einer ohne weiteres erkennbaren schweren Behinderung, die dem Fahrer eine Vorsichtsmaßnahme geradezu aufdrängen muss, kann verlangt werden, dass er sich vor dem Anfahren darüber vergewissert, dass der Fahrgast nicht der Gefahr ausgesetzt ist, zu stürzen (vgl. BGH NJW 1993, 654; OLG Oldenburg VersR 2001, 118; OLG Hamm VersR 2000, 507; OLG Köln VersR 2000, 1120). - OLG Köln, 19.03.1999 - 19 U 156/98
Sorgfaltsanforderungen an einen Busfahrer beim Anfahren einer Haltestelle
Auszug aus LG Osnabrück, 11.08.2006 - 5 O 1439/06
Nur in solchen Fallkonstellationen wie bei einer ohne weiteres erkennbaren schweren Behinderung, die dem Fahrer eine Vorsichtsmaßnahme geradezu aufdrängen muss, kann verlangt werden, dass er sich vor dem Anfahren darüber vergewissert, dass der Fahrgast nicht der Gefahr ausgesetzt ist, zu stürzen (vgl. BGH NJW 1993, 654; OLG Oldenburg VersR 2001, 118; OLG Hamm VersR 2000, 507; OLG Köln VersR 2000, 1120).
- LG Köln, 02.04.2009 - 29 O 134/08
Sorgfaltspflichten von Busfahrern beim Bremsen vor Haltestellen und zumutbare …
Es ist jedoch anerkannt, dass die grundsätzlich zu berücksichtigende Betriebsgefahr des Busses gemäß § 254 BGB unter dem Gesichtspunkt des schwerwiegenden Selbstverschuldens des Fahrgastes zurücktreten kann, wenn dieser sich nicht ausreichend festgehalten hat (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.04.2002 - 1 U 75/01; LG Osnabrück, Urteil vom 11.08.2005 - 5 O 1439/06; AG Frankfurt, Urteil vom 20.03.2007 - 30 C 3480/06; AG Saarbrücken, Urteil vom 14.12.2005 - 36 C 190/04). - AG Köln, 31.07.2015 - 136 C 49/14
Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Fahrgastunfalls in …
Es ist anerkannt, dass die grundsätzlich zu berücksichtigende Betriebsgefahr der Straßenbahn gemäß § 254 Abs. 1 BGB wegen eines schwerwiegenden Eigenverschuldens des Fahrgastes zurücktreten kann, wenn dieser sich nicht ausreichend festgehalten hat (AG Köln, Urteil vom 03.07.2012 - 268 C 5/10 -, AG Paderborn, Urteil vom 06.06.2011 - 59 C5 111/10 -, zitiert nach juris unter Hinweis auf: OLG Frankfurt, Urteil vom 15.04.2002 - 1 U 75/01 -, LG Osnabrück, Urteil vom 11.08.2005 - 5 O 1439/06 -, AG Frankfurt, Urteil vom 20.03.2007 - 30 C 3480/06 -, AG Saarbrücken, Urteil vom 14.12.2005 - 36 C 190/04 -, LG Köln, Urteil vom 02.04.2009 - 29 O 134/08). - AG Paderborn, 06.06.2011 - 59 C 511/10
Schadensersatz gegen den Betreiber eines Linienbusses wegen eines …
Es ist jedoch anerkannt, dass die grundsätzlich zu berücksichtigende Betriebsgefahr des Busses gemäß § 254 BGB unter dem Gesichtspunkt des schwerwiegenden Selbstverschuldens des Fahrgastes zurücktreten kann, wenn dieser sich nicht ausreichend festgehalten hat (OLG Frankfurt, Urteil vom 15.04.2002, 1 U 75/01; LG Osnabrück, Urteil vom 11.08.2005, 5 O 1439/06; AG Frankfurt, Urteil vom 20.03.2007, 30 C 3480/06; AG Saarbrücken, Urteil vom 14.12.2005, 36 C 190/04; LG Köln, Urteil vom 02.04.2009, 29 O 134/08).