Rechtsprechung
LG Berlin, 07.02.2006 - 5 O 287/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,32027) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2006, 1036
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 18.03.2010 - III ZR 254/09
Private Arbeitsvermittlung: Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung über …
Hinzu kommen folgende systematische Erwägungen: Aus § 297 Nr. 1 Fall 3 und § 296 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB III ergibt sich, dass die Vergütungsvereinbarung insgesamt nichtig ist und dem Vermittler somit kein Anspruch auf Provision zusteht, wenn der Vertrag nicht in schriftlicher Form abgefasst wurde oder auch nur keine (schriftliche) Angabe zur Vergütung des Vermittlers enthält (s. dazu LSG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 30. April 2009 - L 9 AL 42/07 - juris Rn. 23; LSG Niedersachsen-Bremen…, Urteil vom 12. Juni 2007 - L 7 AL 391/04 - juris Rn. 18; LG Berlin, Urteil vom 7. Februar 2006 - 5 O 287/05 - juris Rn. 15 ff;… Gagel/Fuchs aaO § 297 SGB III Rn. 3;… Staudinger/Reuter, BGB [2003], § 655 Rn. 3). - LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2007 - L 7 AL 391/04
Vergütungsanspruch des Betreibers einer privaten Arbeitsvermittlung aus einem …
Ist ein Vertrag über die Vermittlung eines Arbeitsuchenden mangels Schriftform nichtig, kann der Arbeitsuchende auch nicht aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 Abs. 1 BGB in Anspruch genommen werden (Landgericht Berlin vom 07.02.2006 - 5 O 287/05).