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   LG Essen, 17.05.2021 - 5 O 56/20   

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LG Essen, 17.05.2021 - 5 O 56/20 (https://dejure.org/2021,40809)
LG Essen, Entscheidung vom 17.05.2021 - 5 O 56/20 (https://dejure.org/2021,40809)
LG Essen, Entscheidung vom 17. Mai 2021 - 5 O 56/20 (https://dejure.org/2021,40809)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamm, 10.09.2019 - 13 U 149/18

    Abgasskandal: VW muss Schadensersatz an Kundin zahlen

    Auszug aus LG Essen, 17.05.2021 - 5 O 56/20
    Dies hat zur Folge, dass ohne das Aufspielen des später von der Beklagten entwickelten Software-Updates ein Widerruf der Typengenehmigung und eine damit einhergehende Stilllegung des Fahrzeuges gedroht hätte (OLG Hamm Urteil vom 10.09.2019, 13 U 149/18, Rz. 45, juris).

    Er hat beim Kraftfahrt-Bundesamt als zuständige Behörde gemäß § 2 Abs. 1 Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) insbesondere eine "EG-Typengenehmigung" zu erwirken und für jedes dem genehmigten Typ entsprechendes Fahrzeug eine Übereinstimmungsbescheinigung auszustellen und dem Fahrzeug beizufügen (OLG Hamm Urteil vom 10.09.2019, 13 U 149/18, Rz. 46, juris).

    Die Zulassungsbehörde kann dem Eigentümer oder Halter dann gemäß § 5 Abs. 1 FZV eine Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen (OLG Hamm Urteil vom 10.09.2019, 13 U 149/18, Rz. 47, juris).

    Schaden ist danach nicht nur jede nachteilige Einwirkung auf die Vermögenslage, sondern darüber hinaus jede Beeinträchtigung eines rechtlich anerkannten Interesses und jede Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung (OLG Hamm Urteil vom 10.09.2019, 13 U 149/18, Rz. 50, juris).

    Das Update ist insoweit nicht zu berücksichtigen und rechtlich lediglich als Angebot zur Verhinderung weiterer Nachteile zu bewerten (OLG Hamm Urteil vom 10.09.2019, 13 U 149/18, Rz. 52, juris).

    Dabei hat die Beklagte es in Kauf genommen, nicht nur ihre Kunden, sondern auch die Zulassungsbehörden zu täuschen und sich auf diese Weise die Betriebszulassung für die von ihr manipulierten Fahrzeuge zu erschleichen (OLG Hamm Urteil vom 10.09.2019, 13 U 149/18, Rz. 64, juris).

    Dem ist sie jedoch nicht nachgekommen (OLG Hamm Urteil vom 10.09.2019, 13 U 149/18, Rz. 70, juris).

    Da es der juristischen Person nicht freisteht, selbst darüber zu entscheiden, für wen sie ohne Entlastungsmöglichkeit haften will, kommt es nicht entscheidend auf die Frage an, ob die Stellung des "Vertreters" in der Satzung der Körperschaft vorgesehen ist oder ob er über eine entsprechende rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht verfügt (OLG Hamm Urteil vom 10.09.2019, 13 U 149/18, Rz. 72, juris).

    Dies gilt erst Recht, wenn man bedenkt, dass es sich um eine Strategieentscheidung mit außergewöhnlichen Risiken für den gesamten Konzern und massiven persönlichen Haftungsrisiken für die entscheidende Personen handelte, wobei einem untergeordneter Konstrukteur in Anbetracht der arbeitsrechtlichen und strafrechtlichen Risiken kein annähernd adäquater wirtschaftlicher Vorteil gegenüber gestanden hätte (OLG Hamm Urteil vom 10.09.2019, 13 U 149/18, Rz. 73, juris).

    Soweit es sich dabei nicht um einen Vorstand gehandelt haben sollte, spricht alles dafür, dass es sich um einen Repräsentanten im Sinne des § 31 BGB handelte (OLG Hamm Urteil vom 10.09.2019, 13 U 149/18, Rz. 74, juris).

    Bei diesem Vortrag handelt es sich auch nicht um eine Behauptung ins Blaue hinein (OLG Hamm Urteil vom 10.09.2019, 13 U 149/18, Rz. 76, juris).

    (OLG Hamm Urteil vom 10.09.2019, 13 U 149/18, Rz. 77 ff., juris).

    Darauf, ob der Schädiger die Herausgabe des Vorteils verlangt, kommt es nicht an (OLG Hamm Urteil vom 10.09.2019, 13 U 149/18, Rz. 85, juris).

  • LG Stuttgart, 19.03.2021 - 8 O 431/20
    Auszug aus LG Essen, 17.05.2021 - 5 O 56/20
    Die Kammer folgt einer Entwicklung in der jüngeren Judikatur, welche für den streitgegenständlichen Motorentyp die Existenz einer unzulässigen Abschalteinrichtung und - daran anknüpfend - aus §§ 826, 31 BGB folgende Schadensersatzansprüche bejaht (chronologisch: OLG Naumburg, Urteil vom 18.09.2020, 8 U 8/20; OLG Köln, Urteil vom 05.11.2020, 7 U 35/20; LG Oldenburg, Urteil vom 04.03.2021, 16 O 1963/20; LG Stuttgart, Urteil vom 17.03.2021, 52 O 52/21; LG Stuttgart, Urteil vom 19.03.2021, 8 O 431/20; LG Saarbrücken, Urteil vom 09.04.2021, 12 O 320/19).

    Eine Last zu substantiiertem Bestreiten besteht zwar nicht schlechthin, aber vor allem dann, wenn eine darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufes steht, keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, sich diese auch nicht verschaffen kann und daher pauschal behaupten darf, während der Prozessgegner die Kenntnis hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (ebenso in der hiesigen Fallkonstellation: LG Stuttgart, Urteil vom 19.03.2021, 8 O 431/20, Rz. 36, beck-online; OLG Köln, Urteil vom 05.11.2020, 7 U 35/20, Rz 82, juris).

    (c) Soweit die Beklagte pauschal und unter Verweis auf ein Schreiben des KBA vom 06.10.2020 (Anlagen B4; Bl. 355 d.A.) betont, es liege "keine Prüfstandserkennung" vor, reicht das deshalb nicht aus (ebenso: LG Stuttgart, Urteil vom 19.03.2021, 8 O 431/20, Rz. 39, beck-online).

    Dabei geht die Kammer davon aus, dass ein Fahrzeug der streitgegenständlichen Art regelmäßig eine durchschnittliche Gesamtlaufleistung von 250.000 km aufweist (ebenso für diesen Fahrzeugtyp: LG Stuttgart, Urteil vom 19.03.2021, 8 O 431/20, Rz. 54, beck-online; LG Saarbrücken, Urteil vom 09.04.2021, 12 O 320/19, Rz. 62, juris).

  • OLG Naumburg, 18.09.2020 - 8 U 8/20

    Dieselskandal: Daimler zu Schadenersatz verurteilt

    Auszug aus LG Essen, 17.05.2021 - 5 O 56/20
    Etwa das OLG Naumburg habe in einer Entscheidung vom 18.09.2020 (8 U 8/20) zum Ausdruck gebracht, dass es einen "kategorialen Unterschied" zwischen der Prüfstandserkennung des W EA 189 und dem Erkennen wesentlicher Randbedingungen des gesetzlichen Prüfverfahrens durch den OM 651 nicht erkennen könne.

    Die Kammer folgt einer Entwicklung in der jüngeren Judikatur, welche für den streitgegenständlichen Motorentyp die Existenz einer unzulässigen Abschalteinrichtung und - daran anknüpfend - aus §§ 826, 31 BGB folgende Schadensersatzansprüche bejaht (chronologisch: OLG Naumburg, Urteil vom 18.09.2020, 8 U 8/20; OLG Köln, Urteil vom 05.11.2020, 7 U 35/20; LG Oldenburg, Urteil vom 04.03.2021, 16 O 1963/20; LG Stuttgart, Urteil vom 17.03.2021, 52 O 52/21; LG Stuttgart, Urteil vom 19.03.2021, 8 O 431/20; LG Saarbrücken, Urteil vom 09.04.2021, 12 O 320/19).

    Zum anderen kommt es tatsächlich (und rechtlich) auf dasselbe hinaus, wenn die Kühlmitteltsolltemperaturregelung, welche die sichere Einhaltung der Grenzwerte gewährleistet, zwar theoretisch auch im realen Straßenverkehr existiert, sich außerhalb von Regelungsbedingungen, wie sie auf dem Prüfstand, unter realen Fahrbedingungen aber nicht vorkommen, oft abschaltet (OLG Naumburg, Urteil vom18.09.2020, 8 U 8/20, Rz. 31, juris).

    Die Beklagte setzte sich in ihren Schriftsätzen mit dieser Problematik und der dazu ergangenen Rechtsprechung auseinander, bezeichnete das Urteil des OLG Naumburg vom 18.09.2020 (8 U 8/20) als "Ausreißer" und verweigerte die Vorlage weiterer Dokumente unter Verweis auf "Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse".

  • OLG Köln, 05.11.2020 - 7 U 35/20

    Daimler im Abgasskandal verurteilt - Schadenersatz bei Wohnmobil Mercedes Marco

    Auszug aus LG Essen, 17.05.2021 - 5 O 56/20
    Die Kammer folgt einer Entwicklung in der jüngeren Judikatur, welche für den streitgegenständlichen Motorentyp die Existenz einer unzulässigen Abschalteinrichtung und - daran anknüpfend - aus §§ 826, 31 BGB folgende Schadensersatzansprüche bejaht (chronologisch: OLG Naumburg, Urteil vom 18.09.2020, 8 U 8/20; OLG Köln, Urteil vom 05.11.2020, 7 U 35/20; LG Oldenburg, Urteil vom 04.03.2021, 16 O 1963/20; LG Stuttgart, Urteil vom 17.03.2021, 52 O 52/21; LG Stuttgart, Urteil vom 19.03.2021, 8 O 431/20; LG Saarbrücken, Urteil vom 09.04.2021, 12 O 320/19).

    Eine Last zu substantiiertem Bestreiten besteht zwar nicht schlechthin, aber vor allem dann, wenn eine darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufes steht, keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, sich diese auch nicht verschaffen kann und daher pauschal behaupten darf, während der Prozessgegner die Kenntnis hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (ebenso in der hiesigen Fallkonstellation: LG Stuttgart, Urteil vom 19.03.2021, 8 O 431/20, Rz. 36, beck-online; OLG Köln, Urteil vom 05.11.2020, 7 U 35/20, Rz 82, juris).

    Die Angaben der Beklagten sind angesichts ihrer Pauschalität nicht geeignet, eine konkrete Gefährdung von Geschäftsgeheimnissen zu plausibilisieren (OLG Köln, Urteil vom 05.11.2020, 7 U 35/20, Rz. 74, juris).

  • LG Saarbrücken, 09.04.2021 - 12 O 320/19

    Schadensersatzhaftung der Daimler AG für einen Diesel-Pkw mit einer unzulässigen

    Auszug aus LG Essen, 17.05.2021 - 5 O 56/20
    Die Kammer folgt einer Entwicklung in der jüngeren Judikatur, welche für den streitgegenständlichen Motorentyp die Existenz einer unzulässigen Abschalteinrichtung und - daran anknüpfend - aus §§ 826, 31 BGB folgende Schadensersatzansprüche bejaht (chronologisch: OLG Naumburg, Urteil vom 18.09.2020, 8 U 8/20; OLG Köln, Urteil vom 05.11.2020, 7 U 35/20; LG Oldenburg, Urteil vom 04.03.2021, 16 O 1963/20; LG Stuttgart, Urteil vom 17.03.2021, 52 O 52/21; LG Stuttgart, Urteil vom 19.03.2021, 8 O 431/20; LG Saarbrücken, Urteil vom 09.04.2021, 12 O 320/19).

    Dabei geht die Kammer davon aus, dass ein Fahrzeug der streitgegenständlichen Art regelmäßig eine durchschnittliche Gesamtlaufleistung von 250.000 km aufweist (ebenso für diesen Fahrzeugtyp: LG Stuttgart, Urteil vom 19.03.2021, 8 O 431/20, Rz. 54, beck-online; LG Saarbrücken, Urteil vom 09.04.2021, 12 O 320/19, Rz. 62, juris).

  • LG Stuttgart, 17.03.2021 - 52 O 52/21
    Auszug aus LG Essen, 17.05.2021 - 5 O 56/20
    Die Kammer folgt einer Entwicklung in der jüngeren Judikatur, welche für den streitgegenständlichen Motorentyp die Existenz einer unzulässigen Abschalteinrichtung und - daran anknüpfend - aus §§ 826, 31 BGB folgende Schadensersatzansprüche bejaht (chronologisch: OLG Naumburg, Urteil vom 18.09.2020, 8 U 8/20; OLG Köln, Urteil vom 05.11.2020, 7 U 35/20; LG Oldenburg, Urteil vom 04.03.2021, 16 O 1963/20; LG Stuttgart, Urteil vom 17.03.2021, 52 O 52/21; LG Stuttgart, Urteil vom 19.03.2021, 8 O 431/20; LG Saarbrücken, Urteil vom 09.04.2021, 12 O 320/19).

    Soweit Art. 5 Abs. 2 S. 2 EG-VO 715/2007 in bestimmten Fällen die Verwendung von Abschalteinrichtungen gestattet, sind die erforderlichen (engen) Voraussetzungen vorliegend nicht erfüllt (LG Stuttgart, Urteil vom 17.03.2021, 52 O 52/21, Rz. 43, beck-online).

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus LG Essen, 17.05.2021 - 5 O 56/20
    (2) Dass auch die Klagepartei in Kenntnis der vorgenannten Umstände das Fahrzeug nicht, zumindest nicht zum vereinbarten Kaufpreis erworben hätte, liegt nicht nur auf der Hand - kein Käufer würde sich auch nur auf die Möglichkeit eines Widerrufs der EG-Typengenehmigung einlassen und ein betroffenes Fahrzeug erwerben (ebenso: OLG Hamm, Urteil vom 11.02.2020, 13 U 20/19, Rz. 54, juris; BGH, Urteil vom 28.05.2020 VI ZR 252/19, Rz. 49; kritisch hingegen: OLG Hamm, Urteil vom 17.03.2020, 7 U 92/19, RZ.
  • OLG Karlsruhe, 05.03.2019 - 13 U 142/18

    VW-Abgasskandal, vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, Rückzahlung des

    Auszug aus LG Essen, 17.05.2021 - 5 O 56/20
    Mit überzeugender Begründung hat das OLG Karlsruhe (Beschluss vom 05.03.2019, 13 U 142/18, Rz. 56, juris) darauf hingewiesen, dass derjenige, der die Zustimmung zur Entwicklung und zum Einsatz einer Software in der Motorensteuerung für eine so hohe Anzahl von Neufahrzeugen erteilt, eine gewichtige Funktion in einem Unternehmen haben und mit erheblichen Kompetenzen ausgestattet sein muss.
  • BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 334/06

    Ansprüche des Käufers beim Rücktritt vom Autokauf, wenn der Fahrzeughändler das

    Auszug aus LG Essen, 17.05.2021 - 5 O 56/20
    Maßgeblich ist insoweit jedoch - unter Berücksichtigung einer auch schon im Zeitpunkt des vorgerichtlichen Tätigwerdens abzuziehende Nutzungsentschädigung, welche mit dem Kaufpreis zu saldieren ist (BGH, Urteil vom 20.02.2008, VIII ZR 334/06, Rz. 23, juris) - lediglich ein Gegenstandswert von bis zu 19.000,00 Euro.
  • OLG Hamm, 17.03.2020 - 7 U 92/19

    Konkludente Täuschung; Belastung mit einer ungewollten Verbindlichkeit;

    Auszug aus LG Essen, 17.05.2021 - 5 O 56/20
    (2) Dass auch die Klagepartei in Kenntnis der vorgenannten Umstände das Fahrzeug nicht, zumindest nicht zum vereinbarten Kaufpreis erworben hätte, liegt nicht nur auf der Hand - kein Käufer würde sich auch nur auf die Möglichkeit eines Widerrufs der EG-Typengenehmigung einlassen und ein betroffenes Fahrzeug erwerben (ebenso: OLG Hamm, Urteil vom 11.02.2020, 13 U 20/19, Rz. 54, juris; BGH, Urteil vom 28.05.2020 VI ZR 252/19, Rz. 49; kritisch hingegen: OLG Hamm, Urteil vom 17.03.2020, 7 U 92/19, RZ.
  • OLG Hamm, 11.02.2020 - 13 U 20/19

    Vom Dieselskandal betroffener Audi A 3 mit einem Motor EA 189

  • OLG Hamm, 14.12.2018 - 32 SA 53/18

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von

  • LG Oldenburg, 04.03.2021 - 16 O 1963/20

    Abgasskandal Mercedes GLC 220 - Schadenersatz zugesprochen

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