Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 11.10.2018 - 5 Sa 100/18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- BAYERN | RECHT
§ 109 GewO
Berichtigung eines Arbeitszeugnisses - IWW
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§ 109 GewO
Zeugnisberichtigungsanspruch - Zeugniswahrheit und Zeugnisklarheit - Betriebsratstätigkeit
- rewis.io
Berichtigung eines Arbeitszeugnisses
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO § 109
Einbeziehung von Seiten der Betriebsratstätigkeit in die Bewertung der Arbeitsleistung im Arbeitszeugnis - rechtsportal.de
GewO § 109
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Ist der Zeitraum der Betriebsratstätigkeit ins Zeugnis aufzunehmen?
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Betriebsratsamt kommt nicht ins Zeugnis
Verfahrensgang
- AG Bamberg, 29.09.2017 - 5 Ca 1146/16
- ArbG Bamberg, 29.09.2017 - 5 Ca 1146/16
- LAG Nürnberg, 11.10.2018 - 5 Sa 100/18
Papierfundstellen
- NZA-RR 2019, 304
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 632/07
Zeugnis - Tageszeitungsredakteur - Stressbelastbarkeit
Auszug aus LAG Nürnberg, 11.10.2018 - 5 Sa 100/18
Dabei sind nicht die Vorstellungen des Zeugnisverfassers maßgeblich, sondern alleine der objektive Empfängerhorizont des Zeugnislesers (BAG, 12. August 2008 - 9 AZR 632/07, zitiert nach Juris).Ist es für den Arbeitnehmer einer Branche oder einer Berufsgruppe üblich, bestimmte positive Eigenschaften oder Leistungen hervorzuheben, dann muss diesem Brauch auch im Zeugnis Rechnung getragen werden (BAG vom 12.08.2008 - 9 AZR 632/07, zitiert nach Juris).
Soweit jedoch die Merkmale im besonderen Maße gefragt sind und deshalb der allgemeine Brauch besteht, diese im Zeugnis zu erwähnen, kann die Nichterwähnung (beredtes Schweigen) ein erkennbarer Hinweis für den Zeugnisleser sein (BAG, 12.08.2008, a.a.O., Rnr. 21).
- BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 227/11
Arbeitszeugnis - kein Anspruch auf Dank
Auszug aus LAG Nürnberg, 11.10.2018 - 5 Sa 100/18
Ist der Arbeitnehmer mit einer vom Arbeitgeber in das Zeugnis aufgenommenen Schlussformel nicht einverstanden, hat er keinen Anspruch auf Ergänzung oder Umformulierung der Schlussformel, sondern nur Anspruch auf die Erteilung eines Zeugnisses ohne Schlussformel (BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 227/11, zitiert nach Juris).Die erkennende Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.12.2012, Aktenzeichen: 9 AZR 227/11 zitiert nach Juris, dass der Arbeitnehmer sich insoweit entscheiden müsse, ob er die Schlussformulierung des Arbeitgebers so hinnehmen möchte.
- BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 893/98
Das "geknickte" Zeugnis
Auszug aus LAG Nürnberg, 11.10.2018 - 5 Sa 100/18
Ein Arbeitszeugnis über Art und Dauer der Tätigkeit sowie Leistung und Verhalten (§ 109 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GewO) dient dem Arbeitnehmer als Bewerbungsunterlage (BAG, 21. September 1999 - 9 AZR 893/98, zitiert nach Juris).Der Arbeitgeber hat die von ihm geforderte Leistung im Sinne des § 362 BGB erst bewirkt, wenn das Arbeitszeugnis nicht mehr zu beanstanden ist (BAG, 21. September 1999 - 9 AZR 893/98, zitiert nach Juris).
- BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 573/91
Zeugnisberichtigung - Gesamtbeurteilung
Auszug aus LAG Nürnberg, 11.10.2018 - 5 Sa 100/18
Maßstab ist der eines wohlwollenden verständigen Arbeitgebers (BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 573/91, zitiert nach Juris). - BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 386/10
Zeugnis - Geheimcode - Zeugnisklarheit
Auszug aus LAG Nürnberg, 11.10.2018 - 5 Sa 100/18
Hierbei ist als maßgeblicher objektiver Empfängerhorizont die Verständnismöglichkeit eines durchschnittlichen Beteiligten oder Angehörigen des vom Zeugnis angesprochenen Personenkreises zugrunde zu legen (BAG vom 15.11.2011 - 9 AZR 386/10, zitiert nach Juris). - LAG Hessen, 10.03.1977 - 6 Sa 779/76
Auszug aus LAG Nürnberg, 11.10.2018 - 5 Sa 100/18
Etwas Anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der Arbeitnehmer vor seinem Ausscheiden lange Zeit nicht mehr tätig gewesen ist und der Arbeitgeber infolgedessen überhaupt nicht mehr in der Lage ist, dessen Leistungen und Führungen verantwortlich zu beurteilen (so LAG Frankfurt vom 10.03.1977, Aktenzeichen: 6 Sa 779/76, zitiert nach Juris).