Rechtsprechung
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2015 - 5 Sa 219/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Verhaltensbedingte Kündigung - unzulässig hoher negativer Saldo des Arbeitszeitkontos bei Gleitzeit
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verhaltensbedingte Kündigung einer Sachbearbeiterin in der Bauverwaltung bei Verstößen gegen die Gleitzeitregelungen
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Überschreitung einer Minusstundengrenze
- arbeitsrecht-hessen.de
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Überschreitung einer Minusstundengrenze
- ra.de
- arbeitsrechtsiegen.de
Verhaltensbedingte Kündigung bei hohen Negativstunden in Gleitzeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 2
Verhaltensbedingte Kündigung einer Sachbearbeiterin in der Bauverwaltung bei Verstößen gegen die Gleitzeitregelungen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Verhaltensbedingte Kündigung aufgrund fortgesetzt unzulässig hohen negativen Saldos des Arbeitszeitkontos bei Gleitzeit
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verhaltensbedingte Kündigung - wegen chronisch negativen Arbeitszeitkontos
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kündigung bei wiederholter Überschreitung der Minusstundengrenze rechtmäßig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Gleitzeitkonto im Minus: Kündigung rechtmäßig?
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Abgemahnter nicht abgebauter Negativsaldo auf dem Arbeitszeitkonto rechtfertigt verhaltensbedingte Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Stralsund, 02.07.2014 - 3 Ca 806/13
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2015 - 5 Sa 219/14
Papierfundstellen
- NZA-RR 2015, 348