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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2010 - 5 Sa 241/09   

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https://dejure.org/2010,15148
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2010 - 5 Sa 241/09 (https://dejure.org/2010,15148)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18.03.2010 - 5 Sa 241/09 (https://dejure.org/2010,15148)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18. März 2010 - 5 Sa 241/09 (https://dejure.org/2010,15148)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Annahmeverzug - Anspruchsübergang wegen Leistungsbezug nach dem SGB 2 - Darlegungslast

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 33 SGB 2, § 115 SGB 10, § 615 BGB
    Annahmeverzug - Anspruchsübergang wegen Leistungsbezug nach dem SGB 2 - Darlegungslast

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Annahmeverzug - Anspruchsübergang wegen Leistungsbezug nach dem SGB II - Darlegungslast

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Annahmeverzugslohn - Anrechnung von SGB II-Leistungen

  • ra.de
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schadensersatz: Nicht befriedigte, auf die BA übergegangene Ansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2010 - 5 Sa 241/09
    Mit dem Arbeitsgericht ist insoweit davon auszugehen, dass der Arbeitgeber im Falle einer wie vorliegend- unwirksamen Kündigung regelmäßig in Annahmeverzug gerät, wenn er den Arbeitnehmer - wie hier geschehen - nicht aufgefordert hat, die Arbeit wieder aufzunehmen, ihm also keinen funktionstüchtigen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG 9. August 1984 - 2 AZR 374/83 - BAGE 46, 234=NZA 1985, 119 = DB 1985, 552).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.2009 - 5 Sa 269/08

    Klagefrist - Darlegungs- und Beweislast für den Zugang der Kündigung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2010 - 5 Sa 241/09
    Die dagegen eingelegte Berufung hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern durch Urteil vom 5. Mai 2009 zurückgewiesen (Aktenzeichen 5 Sa 269/08).
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