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   LAG Hamburg, 21.02.2018 - 5 Sa 51/17   

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LAG Hamburg, 21.02.2018 - 5 Sa 51/17 (https://dejure.org/2018,24912)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 21.02.2018 - 5 Sa 51/17 (https://dejure.org/2018,24912)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 21. Februar 2018 - 5 Sa 51/17 (https://dejure.org/2018,24912)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (29)

  • BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 30/02

    Betriebliche Altersversorgung; Wirksamkeit eines Verzichts auf

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.02.2018 - 5 Sa 51/17
    Hat sich der Arbeitgeber verpflichtet, selbst Versorgungsleistungen zu erbringen, so ergibt sich das Recht des Betriebsrats, bei der Regelung von Fragen der betrieblichen Altersversorgung mitzubestimmen, aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG , wobei sich diese Mitbestimmung auf die konkrete Ausgestaltung der Leistungsordnung bezieht (BAG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 -, juris).

    Die Mitbestimmung soll der Durchsichtigkeit des innerbetrieblichen Entgeltgefüges und der Wahrung der innerbetrieblichen Entgeltgerechtigkeit dienen (BAG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 -, juris; BAG, Beschluss vom 03. Dezember 1991 - GS 2/90 -, juris).

    Dies gilt auch für die Kürzung oder Einstellung von Versorgungsleistungen (BAG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 -, juris).

    Es soll die Angemessenheit und Durchsichtigkeit des innerbetrieblichen Lohngefüges und die Wahrung der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sichern (BAG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 -, juris; BAG, Beschluss vom 03. Dezember 1991 - GS 2/90 -, juris).

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats erstreckt sich nicht auf die Entscheidungen darüber, ob eine betriebliche Altersversorgung eingerichtet wird, welche finanziellen Mittel dafür der Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen hat, welcher Personenkreis begünstigt werden soll, welcher Durchführungsweg beschritten und welcher Versorgungsträger ausgewählt wird (BAG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 -, juris; BAG, Urteil vom 26. April 1988 - 3 AZR 168/86 -, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. September 2007 - 11 Sa 78/07 -, juris).

    Mitbestimmungspflichtig sind aber alle Regeln, mit denen die zur Verfügung gestellten Mittel auf die Begünstigten verteilt werden (BAG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 -, juris; BAG, Urteil vom 26. April 1988 - 3 AZR 168/86 -, juris).

    Solche Eingriffe sind nur dann mitbestimmungsfrei, wenn aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen kein Verteilungsspielraum für die verbliebenen Versorgungsmittel bleibt, ein abweichender Leistungsplan also nicht aufgestellt werden kann (BAG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 -, juris; Fitting, BetrVG , 28. Aufl., § 87 Rn. 461).

    Da sie dies versäumt hat, d. h. keine Zustimmung des Gesamtbetriebsrats eingeholt hatte, erweisen sich die Entscheidungen als unwirksam und wirken sich nach der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung (BAG, Beschluss vom 03. Dezember 1991 - GS 2/90 -, juris; BAG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 -, juris) auch gegenüber dem Kläger aus.

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.02.2018 - 5 Sa 51/17
    Die Mitbestimmung soll der Durchsichtigkeit des innerbetrieblichen Entgeltgefüges und der Wahrung der innerbetrieblichen Entgeltgerechtigkeit dienen (BAG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 -, juris; BAG, Beschluss vom 03. Dezember 1991 - GS 2/90 -, juris).

    Es soll die Angemessenheit und Durchsichtigkeit des innerbetrieblichen Lohngefüges und die Wahrung der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sichern (BAG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 -, juris; BAG, Beschluss vom 03. Dezember 1991 - GS 2/90 -, juris).

    Da sie dies versäumt hat, d. h. keine Zustimmung des Gesamtbetriebsrats eingeholt hatte, erweisen sich die Entscheidungen als unwirksam und wirken sich nach der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung (BAG, Beschluss vom 03. Dezember 1991 - GS 2/90 -, juris; BAG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 -, juris) auch gegenüber dem Kläger aus.

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 282/09

    Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.02.2018 - 5 Sa 51/17
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Betriebsrentner ihre Gegenleistung für die zugesagten Betriebsrenten bereits erbracht haben und dass die Betriebsrenten insbesondere ab dem Zeitpunkt des Versorgungsfalls einen besonderen Schutz genießen, weil die Betriebsrentner selbst nicht mehr für einen anderweitigen Ausgleich von Versorgungslücken sorgen können (vgl. BAG, Urteil vom 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 -, juris; BAG, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 3 AZR 711/08 -, juris).

    Zwar ist der Beklagten darin Recht zu geben, dass die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dies für Eingriffe in Anpassungsregelungen dann genügen lässt, wenn ein geringfügiger Eingriff gegeben ist (BAG, Urteil vom 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 -, juris).

    Ebenso mag hier ein geringfügiger Eingriff vorliegen, weil die Kaufkraft der Renten durch den Ausgleich der Inflationsrate gewahrt blieb und die Rentner insoweit keinen Anlass gehabt hätten, anderweitig eine Versorgungslücke zu schließen (BAG, Urteil vom 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 -, juris).

  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 168/86

    Beteiligung des Betriebsrats bei Teilschließung einer Unterstützungskasse

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.02.2018 - 5 Sa 51/17
    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats erstreckt sich nicht auf die Entscheidungen darüber, ob eine betriebliche Altersversorgung eingerichtet wird, welche finanziellen Mittel dafür der Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen hat, welcher Personenkreis begünstigt werden soll, welcher Durchführungsweg beschritten und welcher Versorgungsträger ausgewählt wird (BAG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 -, juris; BAG, Urteil vom 26. April 1988 - 3 AZR 168/86 -, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. September 2007 - 11 Sa 78/07 -, juris).

    Mitbestimmungspflichtig sind aber alle Regeln, mit denen die zur Verfügung gestellten Mittel auf die Begünstigten verteilt werden (BAG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 -, juris; BAG, Urteil vom 26. April 1988 - 3 AZR 168/86 -, juris).

  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 267/14

    Anspruch auf Fortführung einer Versorgungszusage - Auslegung von

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.02.2018 - 5 Sa 51/17
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG, Urteil vom 08. Dezember 2015 - 3 AZR 267/14 -, juris).

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG, Urteil vom 08. Dezember 2015 - 3 AZR 267/14 -, juris).

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.02.2018 - 5 Sa 51/17
    Das rechtfertigt es bei der Prüfung des die Entscheidung der Arbeitgeberin rechtfertigenden Grundes, jedenfalls die hinter der vorgenannten Rechtsprechung stehenden Grundsätze auch vorliegend zur Anwendung gelangen zu lassen, nämlich den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sowie den Grundsatz des Vertrauensschutzes (vgl. die Rechtsprechung zu Eingriffen in Anpassungsregelungen, etwa: BAG, Urteil vom 18. September 2012 - 3 AZR 431/10 -, juris; BAG, Urteil vom 09. November 1999 - 3 AZR 432/98 -, juris).

    Das Gewicht des sachlichen Grundes, der auf Beklagtenseite finanzielle Aspekte zu beinhalten hat, hängt davon ab, wie stark im konkreten Fall in die nach § 6 Ziff. 1 grundsätzlich vorgesehene Steigerung eingegriffen wird (vgl. die Rechtsprechung zu Eingriffen in Anpassungsregelungen, etwa: BAG, Urteil vom 18. September 2012 - 3 AZR 431/10 -, juris; BAG, Urteil vom 09. November 1999 - 3 AZR 432/98 -, juris).

  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 557/08

    Betriebsrente - versicherungsmathematische Abschläge - Auslegung

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.02.2018 - 5 Sa 51/17
    Richtig ist, dass auch Betriebspartner bei Aufstellen ihrer normativen Regelungen dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot unterliegen (BAG, Urteil vom 29. September 2010 - 3 AZR 557/08 -, juris; BAG, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 1 ABR 12/08 -, juris).

    Durch die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe können die Betriebspartner eine Auslegung und Anwendung der Betriebsvereinbarung auf der Basis geänderter tatsächlicher Verhältnisse ermöglichen, wenn dies aufgrund der Besonderheiten des Regelungsgegenstandes erforderlich ist (BAG, Urteil vom 29. September 2010 - 3 AZR 557/08 -, juris).

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 431/10

    Betriebsrente - Anpassung - Ablösung einer Betriebsvereinbarung -

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.02.2018 - 5 Sa 51/17
    Das rechtfertigt es bei der Prüfung des die Entscheidung der Arbeitgeberin rechtfertigenden Grundes, jedenfalls die hinter der vorgenannten Rechtsprechung stehenden Grundsätze auch vorliegend zur Anwendung gelangen zu lassen, nämlich den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sowie den Grundsatz des Vertrauensschutzes (vgl. die Rechtsprechung zu Eingriffen in Anpassungsregelungen, etwa: BAG, Urteil vom 18. September 2012 - 3 AZR 431/10 -, juris; BAG, Urteil vom 09. November 1999 - 3 AZR 432/98 -, juris).

    Das Gewicht des sachlichen Grundes, der auf Beklagtenseite finanzielle Aspekte zu beinhalten hat, hängt davon ab, wie stark im konkreten Fall in die nach § 6 Ziff. 1 grundsätzlich vorgesehene Steigerung eingegriffen wird (vgl. die Rechtsprechung zu Eingriffen in Anpassungsregelungen, etwa: BAG, Urteil vom 18. September 2012 - 3 AZR 431/10 -, juris; BAG, Urteil vom 09. November 1999 - 3 AZR 432/98 -, juris).

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.02.2018 - 5 Sa 51/17
    Die Höhe des Zinssatzes folgt aus § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB , weil ein Arbeitnehmer als Verbraucher gemäß § 13 BGB anzusehen ist (BAG, Urteil vom 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 -, Rn. 39, juris).
  • BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 272/15

    Betriebliche Altersversorgung - Verzinsung eines Versorgungskapitals

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.02.2018 - 5 Sa 51/17
    Welche Umstände dies im Einzelnen sind, hängt auch von der Art der Leistungsbestimmung ab, die der Berechtigte zu treffen hat (BAG, Urteil vom 30. August 2016 - 3 AZR 272/15 -, juris; BAG, Urteil vom 10. Juli 2013 - 10 AZR 915/12 -, juris).
  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 100/98

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 349/02

    Betriebsvereinbarung - langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre -

  • BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 4/05

    Änderung von Entlohnungsgrundsätzen

  • BAG, 24.01.2017 - 1 AZR 772/14

    Entlohnungsgrundsätze - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung

  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 631/10

    Variable Vergütung - Betriebsvereinbarung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 11 Sa 78/07

    Betriebliche Altersversorgung - Mitbestimmungsrecht - Betriebsrat -

  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 455/06

    Betriebsrente - Störung der Geschäftsgrundlage

  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 853/08

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der

  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 435/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung -

  • BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 42/06

    Überbrückungsversorgung - Neuregelung - Betriebsratsbeteiligung -

  • BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 915/12

    Versetzung - Auswahl beim sog. Entfristungsüberhang

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 529/12

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

  • BAG, 26.05.2009 - 1 ABR 12/08

    Unbestimmter Sozialplan

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 751/96

    Tarifliche Zuwendung - Erziehungsurlaub

  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 711/08

    Betriebsrente - Entgeltentwicklung - Ausgangsrente

  • LAG Hamburg, 27.07.2017 - 7 Sa 30/17

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtbetriebsvereinbarung - Anpassungsvorbehalt

  • BAG, 13.01.1981 - 6 AZR 678/78

    Gestaltungsmöglichkeit - Tarifvertraglich höherwertige Tätigkeit - Vorübergehende

  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 375/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer

    Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 21. Februar 2018 - 5 Sa 51/17 - teilweise aufgehoben.
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