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   OLG Stuttgart, 16.12.2014 - 5 Ss 732/14   

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https://dejure.org/2014,43052
OLG Stuttgart, 16.12.2014 - 5 Ss 732/14 (https://dejure.org/2014,43052)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.12.2014 - 5 Ss 732/14 (https://dejure.org/2014,43052)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Dezember 2014 - 5 Ss 732/14 (https://dejure.org/2014,43052)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustelladresse bei Frauenhausaufenthalt; Wirksamkeit der Zustellung der Ladung zum Hauptverhandlungstermin

  • ra.de

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Wohnsitz im Frauenhaus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 144
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 12.03.1999 - 1St RR 51/99

    Wirksame Zustellung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2014 - 5 Ss 732/14
    Die Urteile des Landgerichts Stuttgart vom 24. Juli 2014 und des Amtsgerichts Backnang vom 12. September 2013 sind deshalb aufzuheben (vgl. BayObLG NStZ-RR 1999, 243f.).
  • OLG Frankfurt, 02.04.2003 - 3 Ws 391/03

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2014 - 5 Ss 732/14
    Nach §§ 37 Abs. 1 StPO i.V.m. 180 Satz 1, 178 Abs. 1 Nr. 1 ZPO kann zwar die Ladung in einen zur Wohnung des Zustellempfängers gehörenden Briefkasten eingelegt werden, wenn diese Person in der Wohnung nicht angetroffen wird und auch keine Mitbewohner im Sinne von § 178 Abs. 1 Nr. 1 ZPO anwesend sind, die Wirksamkeit der Zustellung setzt aber voraus, dass die Angeklagte zum Zustellzeitpunkt noch tatsächlich unter der Zustelladresse wohnhaft war (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2003, 174f. m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 20.10.2009 - 1 St OLG Ss 160/09

    Strafverfahren: Ersatzzustellung an den Leiter einer Gemeinschaftsreinrichtung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2014 - 5 Ss 732/14
    Bei der im Revisionsverfahren erhobenen Rüge, das Amtsgericht habe mit seinem Urteil gegen §§ 412 i.V.m. 329 Abs. 1 StPO verstoßen, handelt es sich nach der zutreffenden herrschenden Auffassung (OLG Nürnberg, NStZ-RR 2010, 286f.; OLG Köln, VRs 98, 138; Maur in Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Auflage § 412, Rn. 22f.) um eine Verfahrensrüge, die damit den Vortragsanforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügen muss.
  • OLG Köln, 01.10.1999 - Ss 466/99

    Zur notwendigen Terminsladung des sich im Ermittlungsverfahren bestellenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2014 - 5 Ss 732/14
    Bei der im Revisionsverfahren erhobenen Rüge, das Amtsgericht habe mit seinem Urteil gegen §§ 412 i.V.m. 329 Abs. 1 StPO verstoßen, handelt es sich nach der zutreffenden herrschenden Auffassung (OLG Nürnberg, NStZ-RR 2010, 286f.; OLG Köln, VRs 98, 138; Maur in Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Auflage § 412, Rn. 22f.) um eine Verfahrensrüge, die damit den Vortragsanforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügen muss.
  • OLG Hamm, 23.08.1982 - 1 Ws 102/82
    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2014 - 5 Ss 732/14
    Es ist mehrfach in der Rechtsprechung entschieden (OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Karlsruhe NJW 1997, 3183; OLG Hamm NStZ 1982, 521), dass derjenige, der sich mehrere Monate lang ununterbrochen zu Therapiezwecken in einer Behandlungseinrichtung und nicht in seiner Wohnung aufhält, in dieser Zeit in der Einrichtung und nicht mehr in seiner Wohnung wohnt.
  • OLG Karlsruhe, 18.11.1996 - 1 Ws 291/95
    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2014 - 5 Ss 732/14
    Es ist mehrfach in der Rechtsprechung entschieden (OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Karlsruhe NJW 1997, 3183; OLG Hamm NStZ 1982, 521), dass derjenige, der sich mehrere Monate lang ununterbrochen zu Therapiezwecken in einer Behandlungseinrichtung und nicht in seiner Wohnung aufhält, in dieser Zeit in der Einrichtung und nicht mehr in seiner Wohnung wohnt.
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