Rechtsprechung
BGH, 16.09.2008 - 5 StR 408/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 55 StGB
Gebotener Härteausgleich bei der Gesamtstrafenbildung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Gewährung eines Härteausgleichs aufgrund teilweisen Verbüßens einer Ersatzfreiheitsstrafe durch Vollstreckung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 2 § 55 Abs. 1
Härteausgleich bei vollstreckter Vorverurteilung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 370
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.05.1990 - 3 StR 59/89
Härteausgleich - Gesamtstrafe - Nachträgliche Bildung - Geldstrafe - …
Auszug aus BGH, 16.09.2008 - 5 StR 408/08
Hier ist ein Härteausgleich jedenfalls deswegen zu gewähren, weil der Angeklagte die Vorverurteilung teilweise durch Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt hat (vgl. dazu BGH NStZ 1990, 436), zumal unter den Bedingungen 2 der Untersuchungshaft. - BGH, 23.06.1988 - 4 StR 169/88
Bildung einer fiktiven Gesamtstrafe zur Begründung eines Härteausgleichs - …
Auszug aus BGH, 16.09.2008 - 5 StR 408/08
Auch wenn der Umfang der vollstreckten Ersatzfreiheitsstrafe weniger als einen Monat betrug, hält der Senat - nur insoweit abweichend vom Antrag des Generalbundesanwalts - hier eine Bemessung nach Wochen zur Gewährung des Härteausgleichs (vgl. dazu BGHR StGB § 39 Bemessung 1) nicht für angezeigt.
- OLG Koblenz, 24.02.2021 - 1 StE 9/19
Urteil gegen einen mutmaßlichen Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes wegen …
Im Hinblick auf die durch das Amtsgericht ...[a] verhängte, an sich gesamtstrafenfähige, aber bereits vollstreckte Geldstrafe von 20 Tagessätzen war angesichts der Art dieser Strafe ein Härteausgleich nicht veranlasst (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 370; StV 2020, 838; Beschluss vom 5. Mai 2021 - 6 StR 15/21). - BGH, 09.11.2010 - 4 StR 441/10
Entgangene nachträgliche Gesamtstrafenbildung infolge Strafvollstreckung: …
a) Der Nachteil, der darin liegt, dass eine an sich mögliche nachträgliche Gesamtstrafenbildung nicht mehr in Betracht kommt, weil die frühere Strafe bereits vollstreckt oder anderweitig erledigt ist, ist nach der bisherigen Rechtsprechung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs bei der Bemessung der neu zu erkennenden Strafe auszugleichen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1982 - 4 StR 75/82, BGHSt 31, 102, 103; vom 23. Januar 1985 - 1 StR 645/84, BGHSt 33, 131, 132;… vom 23. Juni 1988 - 4 StR 169/88, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 1;… Urteil vom 15. September 1988 - 4 StR 397/88, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 15; vom 2. Mai 1990 - 3 StR 59/89, NStZ 1990, 436; Beschluss vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 311; Urteil vom 30. April 1997 - 1 StR 105/97, BGHSt 43, 79, 80;… Beschluss vom 8. Oktober 2003 - 2 StR 328/03, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 13; vom 16. September 2008 - 5 StR 408/08, NStZ-RR 2008, 370; vom 10. März 2009 - 5 StR 73/09, StV 2010, 240). - BGH, 28.05.2020 - 3 StR 99/19
Revisionsrechtliche Geltendmachung einer rechtstaatswidrigen …
Ein Härteausgleich war nicht veranlasst, da ein solcher nicht zu gewähren ist, wenn - wie hier - der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt ist und der grundsätzlich einbeziehungsfähigen Tat eine bezahlte Geldstrafe zugrunde liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2008 - 5 StR 408/08, NStZ-RR 2008, 370).
- BGH, 14.03.2012 - 2 StR 547/11
Voraussetzungen eines beachtlichen Tatbestandsirrtums bei der (besonders schweren …
Ein Härteausgleich war nicht veranlasst, da die Angeklagten durch die unterbliebene Einbeziehung einer Geldstrafe in eine Gesamtfreiheitsstrafe grundsätzlich keinen Nachteil erlitten haben (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2003 - 2 StR 250/03; BGH NStZ-RR 2008, 370). - BGH, 02.11.2022 - 6 StR 239/22
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (konkurrenzrechtliche …
e) Die Ausführungen zur Strafbemessung geben darüber hinaus Anlass für den Hinweis, dass ein Härteausgleich für die unterbliebene Einbeziehung einer bereits bezahlten Geldstrafe in eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht zulässig ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. August 2003 - 2 StR 250/03; vom 16. September 2008 - 5 StR 408/08, NStZ-RR 2008, 370; Urteil vom 14. März 2012 - 2 StR 547/11) und der lediglich pauschale Hinweis auf "Kontakt- und Besuchsbeschränkungen", die zur Abwehr der gerade zu Beginn der Pandemie bestehenden Ansteckungsgefahren mit dem Covid-19-Virus durch die Justizvollzugsanstalt verhängt wurden, eine auch im Übrigen regelmäßig nicht veranlasste (…vgl. nur Eschelbach in SSW/StGB, 5. Aufl., § 46 Rn. 185 mwN) strafmildernde Berücksichtigung vollstreckter Untersuchungshaft ohne Mitteilung konkreter Tatsachen für hierdurch im Einzelfall (vgl. zu ausdifferenzierten beschränkenden Reaktionen des Justizvollzugs Dünkel/Harrendorf/Arloth/Gerlach/Hagemann/Holzner/Schatz, NK 2022, 310, 311 ff.) bedingte besondere Belastungen nicht trägt. - BGH, 28.10.2008 - 5 StR 498/08
Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (Härteausgleich bei unmöglicher …
Hier ist ein Härteausgleich jedenfalls deswegen zu gewähren, weil der Angeklagte die Vorverurteilung durch Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt hat (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 16. September 2008 - 5 StR 408/08 Rdn. 2 m.N.), zumal unter den Bedingungen der Untersuchungshaft. - BGH, 10.02.2015 - 4 StR 418/14
Strafaussetzung zur Bewährung (Aussetzung einer Freiheitsstrafe von über einem …
Diese wurde aber teilweise nach § 43 StGB, § 459e StPO vollstreckt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2008 - 5 StR 408/08, NStZ-RR 2008, 370). - LG Mönchengladbach, 17.10.2022 - 21 KLs 23/22 Da die Einbeziehung der dort verhängten Geldstrafe von 60 Tagessätzen nur wegen deren Erledigung - hier durch Tilgung - unterbleiben musste, war ein Härteausgleich zu gewähren (vgl. BGH, NStZ-RR 2008, 370), den die Kammer mit einem Monat Freiheitstrafe pro 30 Tagessätzen Geldstrafe (vgl. § 54 Abs. 3 StGB) für angemessen erachtet.
- OLG Celle, 23.02.2015 - 32 Ss 184/14
Fortbestand des Adhäsionsausspruchs trotz Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs …
Denn die Nichteinbeziehbarkeit einer bereits vollstreckten Ersatzfreiheitsstrafe in eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung beschwert den Angeklagten in gleichem Maße, wie die Nichtberücksichtigung einer vollstreckten gesamtstrafenfähigen Freiheitsstrafe (BGH, NStZ 1990, 436; BGH, NStZ-RR 2008, 370). - OLG Brandenburg, 14.04.2022 - 1 OLG 53 Ss 17/22
Zulässigkeit des Absehens von nachträglicher Gesamtstrafenbildung wegen …
Sind die früheren Strafen oder ein Teil ihrer bereits erledigt und deshalb nicht mehr in die Gesamtstrafe einzubeziehen, sind nach dem Prinzip des § 55 StGB die sich durch die getrennte Aburteilung ergebenden Nachteile bei der Strafzumessung auszugleichen (sog. Härteausgleich, vgl. hierzu BGH NStZ-RR 2008, 370; 2009, 43; NStZ 1990, 436;… Rissing-van Saan/Scholze, a. a. O., Rz. 27 m. w. N.;… Fischer, a. a. O., Rz. 21 ff.). - KG, 14.04.2022 - 161 Ss 33/22
Gesamtstrafenbildung: Härteausgleich bei wegen Vollstreckung nicht mehr …