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   BGH, 11.04.2018 - 5 StR 54/18   

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https://dejure.org/2018,13772
BGH, 11.04.2018 - 5 StR 54/18 (https://dejure.org/2018,13772)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2018 - 5 StR 54/18 (https://dejure.org/2018,13772)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2018 - 5 StR 54/18 (https://dejure.org/2018,13772)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB
    Rechtsfehlerhafte Begründung der Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (fehlende Feststellungen zu vorausgegangenen Gewalttaten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 63 Satz 1 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Begründen der Gefährlichkeitsprognose für eine Unterbringungsanordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus bzgl. Schuldfähigkeit des Täters bei Begehung der Anlasstat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63 S. 1
    Begründen der Gefährlichkeitsprognose für eine Unterbringungsanordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus bzgl. Schuldfähigkeit des Täters bei Begehung der Anlasstat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.12.2017 - 5 StR 432/17

    Anforderungen an die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 11.04.2018 - 5 StR 54/18
    Es ist nicht auszuschließen, dass die neue tatgerichtliche Verhandlung und die zur Erstellung einer aktuellen Gefährlichkeitsprognose erforderliche erneute Begutachtung des Angeklagten eine abweichende Beurteilung seiner Schuldfähigkeit bei Begehung der Anlasstat ergeben könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 5 StR 432/17).
  • BGH, 24.10.2013 - 3 StR 349/13

    Rechtsfehlerhaft angeordnete dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 11.04.2018 - 5 StR 54/18
    Das neue Tatgericht bleibt jedoch gehindert, nach Aufhebung der isoliert angeordneten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erneut die Unterbringung anzuordnen und zugleich erstmals Strafe zu verhängen (BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 349/13, NStZ-RR 2014, 89, und vom 26. Juli 2016 - 3 StR 211/16).
  • BGH, 26.07.2016 - 3 StR 211/16

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 11.04.2018 - 5 StR 54/18
    Das neue Tatgericht bleibt jedoch gehindert, nach Aufhebung der isoliert angeordneten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erneut die Unterbringung anzuordnen und zugleich erstmals Strafe zu verhängen (BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 349/13, NStZ-RR 2014, 89, und vom 26. Juli 2016 - 3 StR 211/16).
  • BGH, 21.07.2020 - 5 StR 236/20

    Rechtsfehlerhafte Verwerfung eines Befangenheitsgesuchs (Mitwirkung des

    Mit Blick auf § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO hebt der Senat auch den Freispruch des Angeklagten auf (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2018 - 5 StR 54/18).
  • BGH, 18.02.2021 - 4 StR 429/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzung eines

    Es ist nicht auszuschließen, dass die neue tatgerichtliche Verhandlung und die erneute Begutachtung des Angeklagten eine abweichende Beurteilung seiner Schuldfähigkeit bei Begehung der Anlasstaten sowie der Gefahrenprognose ergeben könnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2018 ? 2 StR 132/18, juris Rn. 10; vom 11. April 2018 ? 5 StR 54/18, juris Rn. 7).
  • BGH, 26.09.2019 - 4 StR 24/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Es ist nicht auszuschließen, dass die neue tatgerichtliche Verhandlung und die zur Erstellung einer aktuellen Gefährlichkeitsprognose erforderliche erneute Begutachtung des Angeklagten eine abweichende Beurteilung seiner Schuldfähigkeit bei Begehung der Anlasstaten ergeben könnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2018 - 2 StR 132/18, juris Rn. 10; vom 11. April 2018 - 5 StR 54/18, juris Rn. 7).
  • BGH, 08.09.2020 - 6 StR 247/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Es ist nicht auszuschließen, dass die neue tatgerichtliche Verhandlung und die zur Erstellung einer aktuellen Gefährlichkeitsprognose erforderliche erneute Begutachtung des Angeklagten eine abweichende Beurteilung seiner Schuldfähigkeit bei Begehung der Anlasstaten ergeben könnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2018 - 2 StR 132/18, juris Rn. 10; vom 11. April 2018 - 5 StR 54/18, juris Rn. 7).
  • BGH, 30.08.2018 - 4 StR 296/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Erfordernis des

    Es ist nicht auszuschließen, dass die neue tatgerichtliche Verhandlung und die zur Erstellung einer aktuellen Gefährlichkeitsprognose erforderliche erneute Begutachtung des Angeklagten eine abweichende Beurteilung seiner Schuldfähigkeit bei Begehung der Anlasstaten ergeben könnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2018 - 2 StR 132/18, juris Rn. 10; vom 11. April 2018 - 5 StR 54/18, juris Rn. 7).
  • BGH, 16.05.2018 - 2 StR 132/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen; Darlegung in

    Es ist nicht auszuschließen, dass die neue tatgerichtliche Verhandlung und die zur Erstellung einer aktuellen Gefährlichkeitsprognose erforderliche erneute Begutachtung des Angeklagten eine abweichende Beurteilung seiner Schuldfähigkeit bei Begehung der Anlasstaten ergeben könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2018 - 5 StR 54/18, juris Rn. 7).
  • BGH, 17.03.2021 - 2 StR 434/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (allgemeine

    Es ist nicht auszuschließen, dass die neue tatgerichtliche Verhandlung und die erneute Begutachtung des Angeklagten eine abweichende Beurteilung seiner Schuldfähigkeit bei Begehung der Anlasstaten sowie der Gefahrenprognose ergeben könnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2018 ? 2 StR 132/18, juris Rn. 10, und vom 11. April 2018 ? 5 StR 54/18, juris Rn. 7).
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