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   BGH, 22.02.2017 - 5 StR 545/16   

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https://dejure.org/2017,8189
BGH, 22.02.2017 - 5 StR 545/16 (https://dejure.org/2017,8189)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2017 - 5 StR 545/16 (https://dejure.org/2017,8189)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - 5 StR 545/16 (https://dejure.org/2017,8189)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB; § 344 StPO; Nr. 156 Abs. 2 RiStBV
    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei Beschaffungsdelikten eines betäubungsmittelabhängigen Täters (Angst vor Entzugserscheinungen; eingeschränkte revisionsgerichtliche Überprüfung der tatrichterlichen Entscheidung); Widerspruch zwischen Revisionsantrag und ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 21 StGB, § 250 Abs. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit eines rauschgiftabhängigen Täters bei Beschaffungsdelikten (hier: schwerer Raub); Handlung aus Angst vor nahe bevorstehenden Entzugserscheinungen; Widerspruch von Revisionsantrag und Inhalt der Revisionsbegründung; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit eines rauschgiftabhängigen Täters bei Beschaffungsdelikten (hier: schwerer Raub); Handlung aus Angst vor nahe bevorstehenden Entzugserscheinungen; Widerspruch von Revisionsantrag und Inhalt der Revisionsbegründung; ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 21 ; StGB § 250 Abs. 3
    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit eines rauschgiftabhängigen Täters bei Beschaffungsdelikten (hier: schwerer Raub); Handlung aus Angst vor nahe bevorstehenden Entzugserscheinungen; Widerspruch von Revisionsantrag und Inhalt der Revisionsbegründung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kokainabhängigkeit - und die Steuerungsfähigkeit

 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BGH, 06.07.2017 - 4 StR 415/16

    Urteil im 2. Kölner "Raser-Fall" im Ausspruch über die Bewährung aufgehoben

    Widersprechen sich Revisionsantrag und Inhalt der Revisionsbegründung, ist unter Berücksichtigung von Nr. 156 Abs. 2 RiStBV das Angriffsziel durch Auslegung zu ermitteln (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 11. Juni 2014 - 2 StR 90/14, NStZ-RR 2014, 285, vom 22. Februar 2017 - 5 StR 545/16 und vom 26. April 2017 - 2 StR 47/17).
  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 112/17

    Diebstahl mit Waffen (Beisichführen einer Waffe oder eines gefährlichen

    Widersprechen sich Revisionsantrag und Inhalt der Revisionsbegründung, ist unter Berücksichtigung von Nr. 156 Abs. 2 RiStBV das Angriffsziel durch Auslegung zu ermitteln (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 11. Juni 2014 - 2 StR 90/14, NStZ-RR 2014, 285; vom 22. Februar 2017 - 5 StR 545/16; vom 26. April 2017 - 2 StR 47/17, NStZ-RR 2017, 201 und vom 6. Juli 2017 - 4 StR 415/16, StRR 2017, Nr. 8, 18).
  • BGH, 15.04.2021 - 5 StR 371/20

    Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung bei der Erpressung

    Zwar verhält sich die Revisionsbegründung nicht ausdrücklich zu der Tat im zweiten Tatkomplex, ausweislich des die Aufhebung des Urteils insgesamt begehrenden Antrags und der beide Tatkomplexe betreffenden Rüge der rechtsfehlerhaft gewährten Strafmilderung nach § 21, § 49 Abs. 1 StGB ergibt die gebotene Auslegung des Angriffsziels des Rechtsmittels (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2017 - 5 StR 545/16, Rn. 10) aber, dass nicht nur die im ersten Tatkomplex begangene Tat zur Überprüfung des Senats gestellt werden sollte.
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