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   BGH, 15.12.1999 - 5 StR 608/99   

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BGH, 15.12.1999 - 5 StR 608/99 (https://dejure.org/1999,2577)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1999 - 5 StR 608/99 (https://dejure.org/1999,2577)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1999 - 5 StR 608/99 (https://dejure.org/1999,2577)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    §§ 30 Abs. 1 Nr. 1; 31 BtMG
    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmittel; Strafmilderung nach § 31 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Bandeneinfuhr - Bandenhandeln mit Betäubungsmitteln - Würdigung der Verurteilung - Ausländische Strafen - Gesamtstrafenfähigkeit - Besondere Härte - Verfolgung in Deutschland

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; BtMG § 31; ; StGB § 49; ; StGB § 54 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 105
  • StV 2000, 196
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.04.1997 - 1 StR 105/97

    Unterbliebene Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich bei Auslandstat);

    Auszug aus BGH, 15.12.1999 - 5 StR 608/99
    Ausländische Strafen sind wegen des damit verbundenen Eingriffs in deren Vollstreckbarkeit nicht gesamtstrafenfähig (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 - Härteausgleich 8).
  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 445/89

    Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer Freiheitsstrafe bei

    Auszug aus BGH, 15.12.1999 - 5 StR 608/99
    Kann die besondere Härte dabei wie hier nicht allein bei der nach § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB zu bestimmenden Gesamtstrafe ausgeglichen werden, muß dieser Gesichtspunkt schon bei der Bemessung der Einzelstrafe berücksichtigt werden (BGHSt 36, 270, 275 f.).
  • BGH, 13.07.1994 - 3 StR 138/94

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 15.12.1999 - 5 StR 608/99
    Im Falle des Bandenhandels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verbindet der Bandenhandel die im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinanderfolgenden Teilakte vom Erwerb bis zur Veräußerung, insbesondere also auch den Teilakt der Einfuhr, zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit (BGHSt 30, 28; BGHR BtMG § 30a - Konkurrenzen 1).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 15.12.1999 - 5 StR 608/99
    Im Falle des Bandenhandels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verbindet der Bandenhandel die im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinanderfolgenden Teilakte vom Erwerb bis zur Veräußerung, insbesondere also auch den Teilakt der Einfuhr, zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit (BGHSt 30, 28; BGHR BtMG § 30a - Konkurrenzen 1).
  • BGH, 02.09.1997 - 1 StR 317/97

    Voraussetzungen einer Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 15.12.1999 - 5 StR 608/99
    Eine gesonderte Erörterung ist nämlich dann geboten, wenn es durch die getrennte Aburteilung in der Addition zu einer Überschreitung der gesetzlichen Höchstgrenzen kommt (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 - Härteausgleich 10).
  • BGH, 29.10.2008 - 2 StR 386/08

    Anfrage zum Härteausgleich in Fällen, in denen eine nachträgliche

    Der Bundesgerichtshof hat es allerdings für notwendig erachtet, auch auf diese Fälle den Rechtsgedanken des Härteausgleichs zu übertragen, wenn die im Ausland und die im Inland begangene Straftat vom zeitlichen Ablauf her miteinander hätten abgeurteilt werden können ( BGHSt 43, 79, 80; BGH NStZ-RR 1998, 204; 2000, 105; NStZ 1998, 134; NJW 2000, 1964, 1965; BGH NStZ 2008, 709, 710; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats vom 25. Januar 2008 - 2 BvR 1532/08 [richtig: 2 BvR 1532/07 - d. Red.] - Tz. 5).

    Die Fälle in BGHSt 43, 79 (Urteil vom 30. April 1997 - 1 StR 105/97) und BGH, NStZ-RR 2000, 105 (Beschluss vom 15. Dezember 1999 - 5 StR 608/99) liegen zwar anders, weil hier Betäubungsmitteldelikte abgeurteilt worden sind (Gerichtsstand nach § 6 Nr. 5 StGB).

  • BGH, 10.06.2009 - 2 StR 386/08

    Einschränkung des Härteausgleichs bei der Gesamtstrafenbildung in Fällen

    Der Bundesgerichtshof hat zwar den Rechtsgedanken des Härteausgleichs auf Fälle übertragen, bei denen die im Ausland und die im Inland begangene Straftat vom zeitlichen Ablauf her miteinander hätten abgeurteilt werden können (BGHSt 43, 79, 80; BGH NStZ-RR 1998, 204; 2000, 105; NStZ 1998, 134; NJW 2000, 1964, 1965; BGH NStZ 2008, 709, 710; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats vom 25. Januar 2008 - 2 BvR 1532/08 - Tz. 5).
  • BGH, 05.11.2014 - 1 StR 299/14

    Härtefallausgleich für bereits vollstrecke Haftstrafen (Voraussetzungen:

    Im Ergebnis das gleiche gilt im Falle der Verurteilung des Angeklagten durch ein ausländisches Gericht, soweit hypothetisch eine Aburteilung der Auslandstat auch im Inland nach deutschem Recht möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1997 - 1 StR 105/97, BGHSt 43, 79, 80; Beschluss vom 2. September 1997 - 1 StR 317/97, NStZ 1998, 134; Beschluss vom 30. Oktober 1997 - 1 StR 659/97, NStZ-RR 1998, 204; Beschluss vom 15. Dezember 1999 - 5 StR 608/99, NStZ-RR 2000, 105; Urteil vom 26. September 2007 - 1 StR 276/07, NStZ 2008, 709, 710; Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09, NJW 2010, 2677, 2678; Fischer StGB, 61. Aufl., § 55 Rn. 21b mwN).
  • BGH, 26.09.2007 - 1 StR 276/07

    Einführung von Erkenntnissen der Gerichtshilfe in die Hauptverhandlung (Verlesung

    Das Landgericht hat sich zu Recht daran gehindert gesehen, die Strafen aus dem Urteil des Landgerichts Sibiu vom 2. Juli 2003 - wegen des damit verbundenen Eingriffs in die Rechtskraft - in die Gesamtstrafenbildung mit einzubeziehen (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 8; BGH NStZ-RR 2000, 105).

    Der vorliegende Fall ist nach alledem anders gelagert als der - vom Beschwerdeführer in Bezug genommene - "Extremfall" (so BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 10), der dem Senatsurteil vom 30. April 1997 - 1 StR 105/97 (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 8) zugrunde lag (vgl. auch BGH NStZ-RR 2000, 105).

  • BGH, 26.03.2014 - 2 StR 202/13

    Berücksichtigung von ausländischen Strafen bei Vorliegen einer Gesamtstrafenlage

    Ausländische Strafen sind wegen des damit verbundenen Eingriffs in deren Vollstreckbarkeit zwar nicht gesamtstrafenfähig (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 - Härteausgleich 8); liegen aber ansonsten die Voraussetzungen einer Gesamtstrafenbildung vor, muss der Tatrichter regelmäßig einen Härteausgleich vornehmen, dies insbesondere dann, wenn es in der Addition beider Strafen zu einer Überschreitung der gesetzlichen Höchstgrenzen kommt (vgl. BGH StV 2000, 196).
  • BGH, 11.03.2009 - 5 ARs 3/09

    Anfrageverfahren; bei fiktiver Aburteilung im Inland gesamtstrafenfähige

    Die vom 2. Strafsenat beabsichtigte Entscheidung in der weiten Fassung der Beschlussformel widerspräche der Entscheidung des Senats vom 15. Dezember 1999 - 5 StR 608/99 (NStZ-RR 2000, 105).
  • OLG Hamm, 16.08.2016 - 2 Ausl 145/13

    Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen nach Belgien zur Strafverfolgung

    Im Exequaturverfahren gemäß § 84 ff. IRG i.V.m. dem Rahmenbeschluss 2008/909/JI des Rates vom 27.11.2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen Union ist eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit der in Belgien verhängten Strafe gegen den Verfolgten wegen des damit verbundenen Eingriffs in die ausländische Vollstreckbarkeit nicht zulässig (vgl BGH, NStZ-RR 2000, 105; BGH, Beschluss vom 30.04.1997, BGHSt 43, 79; KG, Beschluss 22.12.2009,aaO; OLG Celle, Beschluss vom 18.10.2007, StV 2008, 652).
  • LG Hamburg, 08.03.2011 - 605 StVK 640/05

    Niederländisches Strafurteil gegen früheren RAF-Angehörigen Folkerts aus dem Jahr

    Es herrscht Einigkeit in Rechtsprechung und Lehre, dass die Einbeziehung einer ausländischen Verurteilung ohne Zustimmung des betreffenden Staates ein völkerrechtswidriger Eingriff in dessen Souveränität wäre (BGH NStZ-RR 2000, 105 ; Schönke-Schröder, StGB , Kommentar, 28. Aufl. § 55 , Rz 4.).
  • KG, 22.12.2009 - AuslA 334/06

    Zur Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen an Frankreich bei drohender

    Eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit einer ausländischen Strafe ist aber wegen des damit verbundenen Eingriffs in ihre Vollstreckbarkeit (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 105; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 - Härteausgleich 8) nicht zulässig.
  • KG, 13.06.2007 - 2 Ws 227/07

    Haftanrechnung: Anrechenbarkeit von für ausländische Verfahren verbüßte

    So liegt der Fall hier, denn ausländische Strafen sind wegen des damit verbundenen Eingriffs in deren Vollstreckbarkeit nicht gesamtstrafenfähig (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 105 = StV 2000, 196; Tröndle/Fischer, § 55 Rdn. 5 StGB mit weit. Nachw.).
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