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   LAG Baden-Württemberg, 03.05.2012 - 5 Ta 3/12   

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https://dejure.org/2012,9863
LAG Baden-Württemberg, 03.05.2012 - 5 Ta 3/12 (https://dejure.org/2012,9863)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.05.2012 - 5 Ta 3/12 (https://dejure.org/2012,9863)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Mai 2012 - 5 Ta 3/12 (https://dejure.org/2012,9863)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Streitwertfestsetzung - Klage auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle nach Verfahrensunterbrechung wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Stufenstreitwert

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert für Kündigungsschutzklage bei Aufnahme des unterbrochenen Verfahrens mit geänderter Klage auf Feststellung von Forderungen zur Insolvenztabelle; Stufenstreitwert in unterschiedlicher Höhe für die Zeit vor und ab Aufnahme des Rechtsstreits gegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert für Kündigungsschutzklage bei Aufnahme des unterbrochenen Verfahrens mit geänderter Klage auf Feststellung von Forderungen zur Insolvenztabelle; Stufenstreitwert in unterschiedlicher Höhe für die Zeit vor und ab Aufnahme des Rechtsstreits gegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streitwert bei der Aufnahme eines unterbrochenen Rechtsstreits gegen den Insolvenzverwalter

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Stufenstreitwert nach Aufnahme eines insolvenzbedingt unterbrochenen Rechtsstreits mit geänderter Klage auf Feststellung von Forderungen zur Insolvenztabelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 1480 (Ls.)
  • NZI 2012, 420
  • NZA-RR 2012, 378
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 23.06.2004 - 10 AZR 495/03

    Zeugnis - Erteilung durch den Insolvenzverwalter

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.05.2012 - 5 Ta 3/12
    Schuldnerin dieses Anspruchs blieb vielmehr die in Insolvenz gefallene Arbeitgeberin (BAG 23.06.2004 - 10 AZR 495/03 - AP BGB § 630 Nr. 29).
  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 563/05

    Aufnahme eines Kündigungsschutzprozesses nach Unterbrechung wegen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.05.2012 - 5 Ta 3/12
    aa) Der Bestandsschutzantrag zu 1 ist als Masseforderung einzustufen, weil der Bestand des Arbeitsverhältnisses ursprünglich über den Eröffnungszeitpunkt hinaus im Prozess geltend gemacht worden ist (vgl. hierzu BAG 18. Oktober 2006 - 2 AZR 563/05 - Juris).
  • BFH, 26.09.2006 - X S 4/06

    Streitwertbestimmung bei Aufnahmen des durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.05.2012 - 5 Ta 3/12
    ccc) Mit der als herrschend zu bezeichnenden Auffassung (BFH 26.09.2006 - X S 4/06 - ; OLG Koblenz 25.06.2009 - 5 W 414/09 - OLG Dresden 23.01.2006 - 13 W 1185/05 - jeweils in Juris; MüKo-InsO/Schumacher 2. Auflage § 182 InsO Rn. 6; Hartmann Kostengesetze 41. Aufl. Anhang II zu § 48 GKG (§ 182 InsO) Rn. 3; Schneider Streitwertkommentar 12. Aufl. Rn. 2979) ist deshalb davon auszugehen, dass § 182 InsO eine gegenüber der allgemeinen Wertvorschrift des § 40 GKG speziellere Regelung darstellt.
  • BGH, 29.06.1994 - VIII ZR 28/94

    Bemessung des Streitwerts nach Aufnahme eines Rechtsstreits durch den

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.05.2012 - 5 Ta 3/12
    Demgegenüber findet § 182 InsO unter anderem keine Anwendung auf Klagen, die Masseverbindlichkeiten betreffen (BGH 29. Juni 1994 - VIII ZB 28/94 - NJW-RR 1994, 1251; MüKo-InsO/Schumacher 2. Aufl. § 182 InsO Rn. 3 f.), während Anträge, die sich gar nicht gegen den Insolvenzverwalter richten, überhaupt keine Bewertung mehr erfahren.
  • OLG Dresden, 23.01.2006 - 13 W 1185/05

    Streitwertberechnung bei Fortführung eines wegen Insolvenzeröffnung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.05.2012 - 5 Ta 3/12
    ccc) Mit der als herrschend zu bezeichnenden Auffassung (BFH 26.09.2006 - X S 4/06 - ; OLG Koblenz 25.06.2009 - 5 W 414/09 - OLG Dresden 23.01.2006 - 13 W 1185/05 - jeweils in Juris; MüKo-InsO/Schumacher 2. Auflage § 182 InsO Rn. 6; Hartmann Kostengesetze 41. Aufl. Anhang II zu § 48 GKG (§ 182 InsO) Rn. 3; Schneider Streitwertkommentar 12. Aufl. Rn. 2979) ist deshalb davon auszugehen, dass § 182 InsO eine gegenüber der allgemeinen Wertvorschrift des § 40 GKG speziellere Regelung darstellt.
  • OLG Koblenz, 25.06.2009 - 5 W 414/09

    Herabsetzung des Streitwerts bei Unterbrechung des Rechtstreits durch Insolvenz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.05.2012 - 5 Ta 3/12
    ccc) Mit der als herrschend zu bezeichnenden Auffassung (BFH 26.09.2006 - X S 4/06 - ; OLG Koblenz 25.06.2009 - 5 W 414/09 - OLG Dresden 23.01.2006 - 13 W 1185/05 - jeweils in Juris; MüKo-InsO/Schumacher 2. Auflage § 182 InsO Rn. 6; Hartmann Kostengesetze 41. Aufl. Anhang II zu § 48 GKG (§ 182 InsO) Rn. 3; Schneider Streitwertkommentar 12. Aufl. Rn. 2979) ist deshalb davon auszugehen, dass § 182 InsO eine gegenüber der allgemeinen Wertvorschrift des § 40 GKG speziellere Regelung darstellt.
  • BAG, 07.12.2016 - 4 AZR 414/14

    Insolvenzforderung - Zulässigkeit der Berufung - Wert des Beschwerdegegenstands -

    Dieser ist nach gerichtlichem Ermessen zu schätzen (vgl. nur Hessisches LAG 5. August 2013 - 1 Ta 217/13 -; LAG Baden-Württemberg 3. Mai 2012 - 5 Ta 3/12 -; LAG Rheinland-Pfalz 1. März 2010 - 1 Ta 16/10 -) .
  • LSG Sachsen, 29.06.2018 - L 1 KR 167/18
    Dies ändert indes nichts daran, dass im Falle der Aufnahme eines vor Insolvenzeröffnung eingeleiteten Klageverfahrens (§ 180 Abs. 2 InsO) eine Streitwertbemessung nach § 182 InsO für alle Gebühren ausscheidet, die bereits vor der Aufnahme entstanden sind, sodass ein Stufenstreitwert festzusetzen ist (z.B. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 26. September 2006 - X S 4/06 - juris Rn. 6 ff.; Landesarbeitsgericht [LAG] Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Mai 2012 - 5 Ta 3/12 - juris Rn. 19 ff.; LAG Nürnberg, Beschluss vom 1. Februar 2013 - 4 Ta 167/12 - juris Rn. 17 ff.; Oberlandesgericht [OLG] A ..., Beschluss vom 23. Januar 2006 - 13 W 1185/05 - juris Rn. 2; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. Juni 2009 - 5 W 414/09 - juris Rn. 6; Jungmann in Schmidt, InsO, 18. Aufl., § 182 Rn. 6; Sinz in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl., § 182 Rn. 17; Specovius in Braun, InsO, 6. Aufl., § 182 Rn. 5).

    Für die Zeit vor der Aufnahme nach § 180 Abs. 2 InsO verbleibt es bei dem - für die Zeit nach Aufnahme durch § 182 InsO verdrängten - Grundsatz des § 40 GKG, nach dem für die Wertberechnung der Zeitpunkt der den jeweiligen Streitgegenstand betreffenden Antragstellung maßgebend ist, die den Rechtszug einleitet (z.B. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Mai 2012 - 5 Ta 3/12 - juris Rn. 25).

  • LAG Baden-Württemberg, 01.08.2014 - 5 Ta 113/14

    Streitwert - keine analoge Anwendung des § 182 InsO auf (Alt)Masseforderungen

    a) § 182 InsO gilt unmittelbar nur für Klagen auf Feststellung einer bestrittenen Insolvenzforderung (allg. Auffassung, vgl. erkennende Kammer 03.05.2012 - 5 Ta 3/12 - Juris mwN).
  • LAG Nürnberg, 01.10.2013 - 4 Ta 128/13

    Streitwert - Vergleichswert - Zeugnis - Feststellung zur Insolvenztabelle

    § 182 InsO ist als Sonderregelung zu der allgemeinen Wertvorschrift des § 40 GKG bei allen Klagen gemäß §§ 179, 180 InsO auf Feststellung einer bestrittenen Insolvenzforderung zu berücksichtigen, und zwar sowohl bei einer Neuklage als auch einer Prozessaufnahme (vgl. LAG Nürnberg v. 01.02.2013 - 4 Ta 167/12 - ZinsO 2013, 627; Baden-Württemberg v. 03.05.2012 - 5 Ta 3/12 - NZA RR 2012, 378).
  • LAG Nürnberg, 01.02.2013 - 4 Ta 167/12

    Streitwert - Insolvenzforderung - Masseunzulänglichkeit

    § 182 InsO ist bei allen Klagen gemäß §§ 179, 180 InsO auf Feststellung einer bestrittenen Insolvenzforderung als Sonderregelung zu der allgemeinen Wertvorschrift des § 40 GKG zu berücksichtigen, und zwar sowohl bei einer Neuklage als auch einer Prozessaufnahme (vgl. LAG Baden-Württemberg vom 03.05.2012 - 5 Ta 3/12 - NZA RR 2012, 378).
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