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   OLG Schleswig, 05.07.2007 - 5 U 186/06   

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https://dejure.org/2007,6432
OLG Schleswig, 05.07.2007 - 5 U 186/06 (https://dejure.org/2007,6432)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05.07.2007 - 5 U 186/06 (https://dejure.org/2007,6432)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05. Juli 2007 - 5 U 186/06 (https://dejure.org/2007,6432)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 38 Abs. 2
    Wirkung eines materiell rechtmäßigen Beschlusses über die Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers tritt sofort nach Bekanntgabe ein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über ein Berufungsbegehren trotz Abwesenheit der Klägerin und Berufungsbeklagten bei Anwesenheit des klägerseits beigetretenen Streithelfers; Genehmigung der Prozessführung durch einen Nebenintervenienten; Abhängigkeit der Wirksamkeit einer aus wichtigem ...

  • Judicialis

    GmbHG § 38; ; ZPO § 301

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 38; ZPO § 301
    "Hochziehen" des erstinstanzlich verbliebenen Teils eines Rechtsstreits durch das mit einem Teilurteil befasste Berufungsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    2-Mann-GmbH, 2-Personen-Gesellschaft, 2-Personen-GmbH, Abberufung 2-Mann-GmbH, Abberufung eines Geschäftsführers in der Zwei-Personen-GmbH, AktG § 84 Abs. 3 Satz 4, AktG § 84 Abs. 4 Satz 4, Analoge Anwendung des § 84 Abs. 3 Satz 4 AktG, Beginn der Zweiwochenfrist nach § 626 BGB, ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 184/06

    Straßenpreis

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2007 - 5 U 186/06
    Mit weiterem Urteil vom 24. Oktober 2006 hat das Landgericht Lübeck in dem von dem Nebenintervenienten als dortigen Kläger betriebenen Verfahren 11 O 43/06 = 5 U 184/06 dessen Antrag auf Feststellung abgewiesen, die Beschlüsse der fraglichen Gesellschafterversammlung, wonach er als Geschäftsführer aus wichtigem Grund abberufen und das Anstellungsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos gekündigt worden war, seien unwirksam oder nichtig.

    Im vorliegenden Fall steht die Wirksamkeit der Abberufung des Nebenintervenienten als Geschäftsführer durch den Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 4. April 2006 aber fest, weil das Landgericht die Wirksamkeit dieses Beschlusses und des weiteren Beschlusses über die fristlose Kündigung des Anstellungsverhältnisses mit Urteil vom 24. Oktober 2006 in der Sache 11 O 49/06 = 5 U 185/06 OLG Schleswig festgestellt, die Klage des Nebenintervenienten auf Nichtigerklärung (hilfsweise Aufhebung) dieser Beschlüsse mit Urteil vom gleichen Tag in der Sache 11 O 43/06 = 5 U 184/06 OLG Schleswig dementsprechend abgewiesen hat und diese Urteile insoweit rechtskräftig geworden sind.

  • BGH, 03.07.1959 - I ZR 169/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2007 - 5 U 186/06
    Es ist anerkannt, dass ein Berufungsgericht, das auf die Berufung gegen ein für den Kläger günstiges Teilurteil zugunsten des Beklagten entscheidet und dadurch zugleich den noch in I. Instanz verbliebenen weiteren Ansprüchen den Boden entzieht, auch ohne darauf gerichteten Sachantrag des Beklagten zugleich die in der unteren Instanz noch verbliebenen Ansprüche des Klägers mit abweisen darf (BGH NJW 1959, 1827 f; OLG Schleswig, NJW-RR 1997, 1094).
  • BGH, 20.12.1982 - II ZR 110/82

    Wirksamkeit eines Bestellungswiderrufs

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2007 - 5 U 186/06
    Mit der Situation einer zweigliedrigen GmbH, in der beide Gesellschafter zugleich Geschäftsführer sind und sich gegenseitig aus wichtigem Grunde durch Beschluss der Gesellschafterversammlung von der Position des Geschäftsführers abberufen, hat sich der Bundesgerichtshof grundlegend in BGHZ 86, 177 ff befasst und ausgeführt, in einem solchen Fall kämen weder die §§ 117, 127 HGB noch § 84 Abs. 3 Satz 4 AktienG analog zur Anwendung.
  • OLG Karlsruhe, 04.12.1992 - 15 U 208/92
    Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2007 - 5 U 186/06
    Ist die Abberufung durch die Gesellschafterversammlung also materiell rechtmäßig, dann greift sie auch sofort mit Bekanntgabe des Beschlusses (BGH aaO bei Juris RdNr. 14; OLG Karlsruhe, NZG 2000, 264 ff bei Juris RdNr. 396; OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 1505, 1506; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 16. Aufl.,2004,. § 38 RdNr. 31).
  • BGH, 13.04.1994 - II ZR 196/93

    Prüfung der Verkaufsberechtigung des Veräußerers beim Erwerb eines aus dem

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2007 - 5 U 186/06
    Hierzu war er nach § 67 Halbs. 2 ZPO berechtigt (vgl. BGH ZIP 1994, 787, 788; Münchner Kommentar zur ZPO/Schilken, 2. A. 2000, § 67 Rn. 6).
  • KG, 25.03.1997 - 1 W 6538/96

    Erbfolgenachweis durch Auslandsurkunde

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2007 - 5 U 186/06
    Es ist anerkannt, dass ein Berufungsgericht, das auf die Berufung gegen ein für den Kläger günstiges Teilurteil zugunsten des Beklagten entscheidet und dadurch zugleich den noch in I. Instanz verbliebenen weiteren Ansprüchen den Boden entzieht, auch ohne darauf gerichteten Sachantrag des Beklagten zugleich die in der unteren Instanz noch verbliebenen Ansprüche des Klägers mit abweisen darf (BGH NJW 1959, 1827 f; OLG Schleswig, NJW-RR 1997, 1094).
  • OLG Karlsruhe, 04.05.1999 - 8 U 153/97
    Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2007 - 5 U 186/06
    Ist die Abberufung durch die Gesellschafterversammlung also materiell rechtmäßig, dann greift sie auch sofort mit Bekanntgabe des Beschlusses (BGH aaO bei Juris RdNr. 14; OLG Karlsruhe, NZG 2000, 264 ff bei Juris RdNr. 396; OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 1505, 1506; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 16. Aufl.,2004,. § 38 RdNr. 31).
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