Rechtsprechung
OLG Dresden, 13.09.2011 - 5 U 236/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung der wirtschaftlichen Abhängigkeit eines freiberuflich tätigen Einzelunternehmers von seinem Auftraggeber durch Beurteilung aller erkennbaren objektiven Umstände des Einzelfalls; Anforderungen an die Wirksamkeit eines Wettbewerbsverbots im Verhältnis von ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 74
Anforderungen an die Wirksamkeit eines Wettbewerbsverbots im Verhältnis von Unternehmer und Subunternehmer - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wirtschaftliche Abhängigkeit: Keine Vertragsstrafe!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für Programmierer
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
IT-Recht: Wettbewerbsverbot für freie Mitarbeiter
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsverbot bei wirtschaftlich abhängigen Selbstständigen
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für Programmierer
Besprechungen u.ä. (2)
- kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für Programmierer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verstoß gegen Kundenschutzklausel: Wann muss der Nachunternehmer Vertragsstrafe zahlen? (IBR 2012, 548)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 11.01.2011 - 8 O 424/10
- OLG Dresden, 13.09.2011 - 5 U 236/11
Rechtsprechung
OLG Naumburg, 28.03.2012 - 5 U 236/11 |
Verfahrensgang
- LG Halle, 17.11.2011 - 3 O 1951/10
- OLG Naumburg, 28.03.2012 - 5 U 236/11
- BGH, 31.10.2012 - III ZR 285/12
Wird zitiert von ...
- BGH, 31.10.2012 - III ZR 285/12
Verlustigerklärung des Rechtsmittels: Vorzeitige Einlegung der Revision unter der …
Die Beklagte wird, nachdem sie die Revision gegen das am 28. März 2012 verkündete Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg - 5 U 236/11 - zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.