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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.05.2017 - 5 U 46/17   

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https://dejure.org/2017,41179
OLG Stuttgart, 29.05.2017 - 5 U 46/17 (https://dejure.org/2017,41179)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.05.2017 - 5 U 46/17 (https://dejure.org/2017,41179)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Mai 2017 - 5 U 46/17 (https://dejure.org/2017,41179)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • autokaufrecht.info

    Keine Ersatzlieferung (§ 439 I Fall 2 BGB) beim Gebrauchtwagenkauf - VW-Abgasskandal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Abgassachmangel: Nachlieferungsanspruch bei Gebrauchtfahrzeug abgelehnt

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.05.2017 - 5 U 46/17
    Richtig hat das Landgericht unter zutreffendem Verweis auf entsprechende Rechtsprechung des BGH - und insoweit, wie bereits oben (II 2 a bb) dargestellt, in Übereinstimmung mit der eigenen Auffassung der Berufungsbegründung - angenommen, beim vorliegenden Gebrauchtwagenkauf komme die - in erster Instanz allein geltend gemachte - Nachlieferung eines anderen Fahrzeugs nicht in Betracht ( BGH , Urt . v. 07.06.2006 - VIII ZR 209/05, BGHZ 168, 64 Rn . 22).
  • BGH, 06.12.2011 - II ZB 21/10

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.05.2017 - 5 U 46/17
    Dabei macht es die Berufung nicht unzulässig, wenn die Begründung tatsächlich oder rechtlich neben der Sache liegt, da weder die Schlüssigkeit noch die Vertretbarkeit der Begründung Zulässigkeitsvoraussetzungen sind ( BGH , Beschl. v. 21.05.2003 - VIII ZB 133/02 , NJW-RR 2003, 1580; Beschl. v. 06.12.2011 - II ZB 21/10 , MDR 2012, 244 Rn . 7).
  • BGH, 27.05.2008 - XI ZB 41/06

    Anforderung an die Berufungsbegründung; Zulässigkeit einer weitgehend aus

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.05.2017 - 5 U 46/17
    v. 11.07.2002 - VII ZR 261/00 , NJW-RR 2002, 1499; Beschl. v. 27.05.2008 - XI ZB 41/06 , NJW-RR 2008, 1308 Rn .
  • BGH, 21.05.2003 - VIII ZB 133/02

    Inhaltliche und formale Anforderungen an die Auseinandersetzung mit dem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.05.2017 - 5 U 46/17
    Dabei macht es die Berufung nicht unzulässig, wenn die Begründung tatsächlich oder rechtlich neben der Sache liegt, da weder die Schlüssigkeit noch die Vertretbarkeit der Begründung Zulässigkeitsvoraussetzungen sind ( BGH , Beschl. v. 21.05.2003 - VIII ZB 133/02 , NJW-RR 2003, 1580; Beschl. v. 06.12.2011 - II ZB 21/10 , MDR 2012, 244 Rn . 7).
  • BGH, 11.07.2002 - VII ZR 261/00

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Anfechtung der Entscheidung über

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.05.2017 - 5 U 46/17
    v. 11.07.2002 - VII ZR 261/00 , NJW-RR 2002, 1499; Beschl. v. 27.05.2008 - XI ZB 41/06 , NJW-RR 2008, 1308 Rn .
  • OLG Köln, 18.08.2020 - 15 U 171/19

    Textbausteine allein genügen nicht - Auch 146 Seiten Berufungsbegründung können

    Eine Berufungsbegründungsschrift, die sich weitgehend aus Textbausteinen, Urteilsversatzstücken etc. zusammensetzt, auf das angegriffene erstinstanzliche Urteil nur "sporadisch" eingeht, genügt diesen Anforderungen richtigerweise nicht (statt aller BGH v. 27.05.2008 - XI ZB 41/06, NJW-RR 2008, 1308 Rn. 11 ff.; dies bestätigend BGH v. 02.04.2019 - XI ZR 466/17, NJW-RR 2019, 937 Rn. 13; v. 22.5.2014 - IX ZB 46/12, BeckRS 2014, 12010 Rn. 7; speziell zu sog. Diesel-Fällen dann etwa auch OLG Frankfurt v. 31.07.2019 - 17 U 326/18, BeckRS 2019, 21331; OLG Stuttgart v. 29.05.2017 - 5 U 46/17, BeckRS 2017, 119632; OLG Naumburg v. 12.09.2019 - 1 U 168/18, BeckRS 2019, 27098.).
  • OLG Hamm, 14.08.2020 - 45 U 22/19

    Abgasskandal: Auch Audi muss Schadensersatz an Kunden zahlen

    Der Senat hält allerdings (anders als in dem der Entscheidung des OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.05.2017, Aktenzeichen 5 U 46/17, juris Rdz. 30, zugrunde liegenden Fall) im vorliegenden Rechtsstreit den Vortrag des Klägers für ausreichend, um bei der Beklagten zu 2) eine sekundäre Darlegungslast zu ihrer angeblichen Unkenntnis von der manipulierten Software in gleicher Weise auszulösen wie bei der Beklagten zu 1).
  • OLG Saarbrücken, 28.08.2019 - 2 U 92/17

    Neuwagenkaufvertrag: Sachmangel bei Ausstattung des Fahrzeugs mit einer

    Die Berufungsbegründung muss jedoch auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein und darf sich nicht auf die Verwendung formularmäßiger Wendungen oder von Textbausteinen bzw. Schriftsätzen aus anderen Verfahren beschränken (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 - XI ZB 41/06, MDR 2008, 994; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. Mai 2017 - 5 U 46/17, juris Rn. 16; Zöller/Heßler, ZPO, 32. Aufl., § 520 Rn. 35).
  • OLG Naumburg, 12.09.2019 - 1 U 168/18

    Abgasskandal: Berufung des Käufers eines Audi gegenüber der Volkswagen AG als

    Dabei wird die Berufung allerdings nicht allein deswegen unzulässig, weil die Begründung tatsächlich oder rechtlich neben der Sache liegt, da weder die Schlüssigkeit noch die Vertretbarkeit der Begründung Zulässigkeitsvoraussetzungen sind (OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. Mai 2017 zu 5 U 46/17, zitiert nach juris, RN 16, unter Hinweis u.a. auf BGH NJW-RR 2002, 1499; 2008, 1308).
  • OLG Saarbrücken, 14.02.2020 - 2 U 128/19

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises und Übereignung eines vom Dieselskandal

    Die Berufungsbegründung muss jedoch auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein und darf sich nicht auf die Verwendung formularmäßiger Wendungen oder von Textbausteinen bzw. Schriftsätzen aus anderen Verfahren beschränken (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 - XI ZB 41/06, MDR 2008, 994; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. Mai 2017 - 5 U 46/17, juris Rn. 16; Zöller/Heßler, ZPO, 33. Aufl., § 520 Rn. 35).
  • LG Saarbrücken, 13.03.2020 - 12 O 23/19

    Haftung eines Porscheherstellers auf Schadensersatz bei Inverkehrbringen von

    Es drängt sich im Übrigen auch nicht auf, dass die Beklagte allein aufgrund ihrer Stellung als Tochterunternehmen der Volkswagen AG bzw. als Schwesterunternehmen der Audi AG zwingend Kenntnis von dem Einbau der manipulierten Software erlangt hat (OLG Frankfurt, Urteil vom 05.12.2019 - 16 U 61/18; vgl. auch LG Stuttgart, Urteil vom 17.2.2017 - 26 O 106/16, BeckRS 2017, 119633, bestätigt durch OLG Stuttgart, Hinweisbeschluss vom 29.5.2017 - 5 U 46/17, BeckRS 2017, 119632).
  • OLG Köln, 04.08.2020 - 14 U 81/19

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Mercedes Benz; Unzureichende

    Eine Berufungsbegründungsschrift, die sich weitgehend aus Textbausteinen, Urteilsversatzstücken etc. zusammensetzt, auf das angegriffene erstinstanzliche Urteil gar nicht oder nur "sporadisch" eingeht, genügt diesen Anforderungen richtigerweise nicht (BGH, Beschlüsse vom 02.04.2019 - XI ZR 466/17, NJW-RR 2019, 937; und vom 27.05.2008 - XI ZB 41/06 -, NJW-RR 2008, 1308; speziell zu sog. Diesel-Fällen dann etwa auch OLG Frankfurt v. 31.07.2019 - 17 U 326/18 -, BeckRS 2019, 21331; OLG Stuttgart v. 29.05.2017 - 5 U 46/17 -, BeckRS 2017, 119632).
  • OLG Hamm, 07.12.2020 - 8 U 45/20

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen gebrauchten Kfz mit einem Motor der

    In welchem Umfang die Beklagte eine (sekundäre) Darlegungslast trifft, wenn sie in ein von ihr entwickeltes und hergestelltes Fahrzeug einen - im selben Konzern - von Vorstand und Mitarbeitern der X AG entwickelten und hergestellten, möglicherweise mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Motor einbaut (streitig in der obergerichtlichen Rechtsprechung, bejahend OLG Hamm, Urteil vom 14.08.2020, I-45 U 22/19; verneinend OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.05.2017, 5 U 46/17, juris, Rn. 30), lässt der Senat im Streitfall offen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 16.08.2018 - 5 U 46/17   

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https://dejure.org/2018,69124
OLG Hamburg, 16.08.2018 - 5 U 46/17 (https://dejure.org/2018,69124)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.08.2018 - 5 U 46/17 (https://dejure.org/2018,69124)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. August 2018 - 5 U 46/17 (https://dejure.org/2018,69124)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 3 UWG, § 4 Nr 4 UWG, § 8 Abs 1 UWG
    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: gezielte Behinderung durch Werbeblocker Adblock Plus

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamburg, 15.03.2018 - 5 U 152/15

    Unlauterer Wettbewerb: Unterdrückung von Werbeanzeigen auf einem

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.08.2018 - 5 U 46/17
    Damit besteht der erforderliche objektive Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Durchführung eines Vertrags über Waren oder Dienstleistungen (ebenso schon Senat, Urt. v. 15.03.2018, 5 U 152/15, juris Rn. 112; OLG München, WRP 2017, 1347 - Rn. 64 - Whitelisting I).

    Der Senat hatte im Übrigen auch in seinem oben zitierten Urteil vom 15.03.2018 (5 U 152/15, juris Rn. 113 ff.) bereits ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen der hiesigen Antragsgegnerin und dortigen Beklagten zu 1. und einem Presseverlag als Betreiber werbefinanzierter Internetseiten bejaht.

    Der Senat hat in seinem bereits mehrfach zitierten Urteil vom 15.03.2018 (5 U 152/15, juris Rn. 130 ff.) diesbezüglich zu der auch hier streitgegenständlichen Software der Antragsgegnerin ausgeführt:.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 15.03.2018 (5 U 152/15, juris Rn. 135) hierzu ausgeführt:.

    Der Senat hat mit seinem Urteil vom 15.03.2018 (5 U 152/15) bereits entschieden, dass die Software "AdBlockPlus" bei bestimmungsgemäßer Funktion (Unterdrückung fremder Onlinewerbung) auch unter diesem Gesichtspunkt eine unlautere Behinderung der betroffenen Presseunternehmen nicht bewirkt (vgl. Senat, a.a.O., juris Rn. 136 ff.).

    Die Tatsache, dass vorliegend, anders als im Sachverhalt des Berufungsverfahrens 5 U 152/15, die Blockade redaktioneller Inhalte in Streit steht, ändert hieran nichts.

  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.08.2018 - 5 U 46/17
    Die umstrittene Frage, ob ein unmittelbar produktbezogener Eingriff das Unlauterkeitsurteil - wie die Antragstellerin meint - ggf. sogar ohne die Notwendigkeit einer Abwägung der beiderseits betroffenen Interessen tragen könnte (vgl. verneinend Ohly in Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl., § 4 Rn. 4/59 m.w.N.; zumindest für den Regelfall bejahend Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 36. Aufl., § 4 Rn. 4.48 unter Verweis auf die zur individuellen Behinderung gern. § 1 UWG a.F. ergangene Entscheidung BGH, GRUR 2004, 877 - Werbeblocker), kann hier offenbleiben, weil ein unmittelbarer Eingriff der Antragsgegnerin in das Produkt der Antragstellerin schon gar nicht gegeben ist.

    Diese verdrängen die bürgerlich-rechtlichen Vorschriften bereits dann, wenn nur ein Wettbewerbsverhältnis zwischen den Parteien zu bejahen ist; ob auch die übrigen Voraussetzungen des Unlauterkeitstatbestandes vorliegen, ist demgegenüber nicht maßgeblich (vgl. BGH, GRUR 2004, 877, 880 - Werbeblocker; Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 36. Aufl., § 4 Rn. 4.23).

  • OLG München, 17.08.2017 - U 2225/15

    Ad-Blocker sind kartell-, wettbewerbs- und urheberrechtlich zulässig

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.08.2018 - 5 U 46/17
    Damit besteht der erforderliche objektive Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Durchführung eines Vertrags über Waren oder Dienstleistungen (ebenso schon Senat, Urt. v. 15.03.2018, 5 U 152/15, juris Rn. 112; OLG München, WRP 2017, 1347 - Rn. 64 - Whitelisting I).

    Das OLG München (OLG München GRUR 2017, 1147, Rn. 175) stellt in diesem Zusammenhang zutreffend darauf ab, dass die Person des 'Verrufenen', gegen den sich ein etwaiger Boykottaufruf richtet, zumindest aufgrund bestimmter Merkmale bestimmbar sein muss.

  • BGH, 23.06.2016 - I ZR 137/15

    Zur Einlösung der Rabatt-Coupons von Mitbewerbern

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.08.2018 - 5 U 46/17
    Eine unlautere Behinderung i.S.d. § 4 Nr. 4 UWG setzt - wie das Landgericht im Ausgangspunkt nicht verkannt hat - eine Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten voraus, die zusätzlich zu der mit jedem Wettbewerb verbundenen Beeinträchtigung weitere Unlauterkeitsmerkmale aufweist (BGH, GRUR 2010, 346 Rn. 12 - Rufumleitung; BGH, GRUR 2017, 92 Rn. 14 - Fremdcoupon-Einlösung).

    Unlauter ist die Beeinträchtigung im Allgemeinen dann, wenn gezielt der Zweck verfolgt wird, Mitbewerber an ihrer Entfaltung zu hindern und sie dadurch zu verdrängen, oder wenn die Behinderung dazu führt, dass die beeinträchtigten Mitbewerber ihre Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen können (BGH, GRUR 2015, 714, 715 - Uhrenankauf im Internet, BGH, GRUR 2014, 393, 395 - wetteronline.de; BGH, GRUR 2017, 92 Rn. 14 - Fremdcoupon-Einlösung Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 36. Aufl., § 4 Rn. 4.10 m.w.N.).

  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 253/14

    Lauterkeitsrechtlicher Schutz eines durch AGB ausgestalteten Geschäftsmodells -

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.08.2018 - 5 U 46/17
    Ferner hat auch der Bundesgerichtshof zu einem Sachverhalt, in dem es um das Angebot einer Software ging, deren Einsatz das Produkt eines Mitbewerbers des Anbieters beeinträchtigte und den die Antragstellerin selbst als vergleichbar angeführt hat, lediglich eine mittelbare und daher nur unter besonderen Umständen des Einzelfalls unlautere Behinderung angenommen (vgl. BGH, GRUR 2017, 397 Rn. 68 f. - World of Warcraft II [Revisionsentscheidung zu HansOLG, 3 U 86/13 - Buddy Bots).
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.08.2018 - 5 U 46/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, entstehen wettbewerbliche Verkehrspflichten oder unternehmerische Sorgfaltspflichten infolge geschäftlicher Handlungen, von denen erkennbar die ernsthafte Gefahr ausgeht, dass Dritte durch das Lauterkeitsrecht geschützte Interessen von Marktteilnehmern verletzen (so Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 36. Aufl., § 8 Rn. 2.10 unter Verweis auf BGH, GRUR 2007, 890 Rn. 38 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
  • OLG Köln, 24.06.2016 - 6 U 149/15

    Bezahltes Whitelisting von Adblock Plus unzulässig

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.08.2018 - 5 U 46/17
    Diese Beurteilung des Senats wird im Übrigen auch von den anderen Obergerichten, die sich - soweit ersichtlich - bereits mit dem auch hier streitgegenständlichen Werbeblocker der Antragsgegnerin zu befassen hatten, geteilt (vgl. OLG Köln, WRP 2016, 1027 Rn. 35 ff.; OLG München, WRP 2017, 1377 Rn. 35 - Whitelisting III).
  • OLG Hamburg, 06.11.2014 - 3 U 86/13

    Unlauterer Vertrieb von Automatisierungssoftware bei World of Warcraft -

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.08.2018 - 5 U 46/17
    Ferner hat auch der Bundesgerichtshof zu einem Sachverhalt, in dem es um das Angebot einer Software ging, deren Einsatz das Produkt eines Mitbewerbers des Anbieters beeinträchtigte und den die Antragstellerin selbst als vergleichbar angeführt hat, lediglich eine mittelbare und daher nur unter besonderen Umständen des Einzelfalls unlautere Behinderung angenommen (vgl. BGH, GRUR 2017, 397 Rn. 68 f. - World of Warcraft II [Revisionsentscheidung zu HansOLG, 3 U 86/13 - Buddy Bots).
  • OLG München, 17.08.2017 - 29 U 1917/16

    Ad-Blocker verstoßen nicht gegen Kartell-, Wettbewerbs- und Urheberrecht

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.08.2018 - 5 U 46/17
    Diese Beurteilung des Senats wird im Übrigen auch von den anderen Obergerichten, die sich - soweit ersichtlich - bereits mit dem auch hier streitgegenständlichen Werbeblocker der Antragsgegnerin zu befassen hatten, geteilt (vgl. OLG Köln, WRP 2016, 1027 Rn. 35 ff.; OLG München, WRP 2017, 1377 Rn. 35 - Whitelisting III).
  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 164/12

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit sogenannter "Tippfehler-Domains"

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.08.2018 - 5 U 46/17
    Unlauter ist die Beeinträchtigung im Allgemeinen dann, wenn gezielt der Zweck verfolgt wird, Mitbewerber an ihrer Entfaltung zu hindern und sie dadurch zu verdrängen, oder wenn die Behinderung dazu führt, dass die beeinträchtigten Mitbewerber ihre Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen können (BGH, GRUR 2015, 714, 715 - Uhrenankauf im Internet, BGH, GRUR 2014, 393, 395 - wetteronline.de; BGH, GRUR 2017, 92 Rn. 14 - Fremdcoupon-Einlösung Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 36. Aufl., § 4 Rn. 4.10 m.w.N.).
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 150/07

    Rufumleitung

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