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   OLG Saarbrücken, 14.06.2006 - 5 U 697/05 - 103   

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https://dejure.org/2006,2882
OLG Saarbrücken, 14.06.2006 - 5 U 697/05 - 103 (https://dejure.org/2006,2882)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.06.2006 - 5 U 697/05 - 103 (https://dejure.org/2006,2882)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. Juni 2006 - 5 U 697/05 - 103 (https://dejure.org/2006,2882)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Risikolebensversicherung: Umfang der vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit bei zeitlich unbegrenzten Gesundheitsfragen des Versicherers; Verletzung der vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit durch Verschweigen von Vorerkrankungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücktritt eines Versicherers von einem Risiko-Lebensversicherungsvertrag mit Einschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Offenbarungspflichten des Versicherungsnehmers; Verschweigen einer medikamentös behandelten Hypertonie, eines massiven Alkoholmissbrauchs ...

  • Judicialis

    VVG § 16; ; VVG § 16 Abs. 1; ; VVG § 16 Abs. 1 S. 2; ; VVG § 16 Abs. 1 S. 3; ; VVG § 16 Abs. 2; ; VVG § 16 Abs. 3; ; VVG § 17; ; VVG § 21; ; VVG § 176

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 16 ff.
    Keine Verletzung der Anzeigeobliegenheit bei Verschweigen eines nicht erfragten Alkoholmissbrauchs - zeitlich unbegrenzte Gesundheitsfragen sind zulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 16
    Voraussetzungen für einen Rücktritt des Versicherers gemäß § 16 Abs. 2 VVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 339
  • VersR 2007, 193
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 02.03.1994 - IV ZR 99/93

    Gefahrerheblichkeit und Anzeigepflicht verschwiegener Umstände

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.06.2006 - 5 U 697/05
    Anzuzeigen hat der Versicherungsnehmer allerdings nur Umstände, die er (wie der Versicherer zu beweisen hat) - positiv - kennt (BGH, VersR 1994, S. 711 ff; BGH, NJW 1984, S. 884).

    Die Fragen sind sowohl nach allgemeinem Sprachgebrauch als auch nach den Verständnismöglichkeiten und -fähigkeiten eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers eindeutig: Sie wollen Gesundheitsbeeinträchtigungen, die nicht offenkundig belanglos sind oder alsbald vergehen, erforschen und sonstige Anzeichen von Unregelmäßigkeiten im Gesundheitszustand des Versicherungsinteressenten ermitteln, deren Diagnose unter Umständen zwar noch nicht feststeht, die er aber unschwer als mögliche, von ihm ernst zu nehmende Hinweise auf das Vorliegen einer nicht völlig unerheblichen Gesundheitsbeeinträchtigung bzw. Störung betrachten muss (BGH, NJW-RR 1994, S. 666, 667; Senat, Urt. v. 12.10.2005, 5 U 31/05-04, vom 15.4.1998, 5 U 928/97-75).

    Es kann als allgemein bekannt vorausgesetzt werden, dass Bluthochdruck, auch in nur leicht ausgeprägter Form, im Laufe der Zeit zu Gefäßveränderungen führen und das Infarktrisiko erhöhen kann (vgl. BGH, VersR 1994, S. 711 ff; OLG Düsseldorf, RuS 2005, 164 ff).

  • OLG Düsseldorf, 28.03.1995 - 4 U 78/94
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.06.2006 - 5 U 697/05
    Dessen ungeachtet ist die Anzeigepflichtverletzung stets dann verschuldet, wenn der Antragsteller unter Beachtung des objektiven Sorgfaltsmaßstabes klare Fragen unvollständig oder falsch beantwortet; deswegen muss er auch Gefahrumstände, die er selbst für unerheblich hält, nach denen er aber -wie hier-gefragt worden ist, angeben (vgl. OLG Düsseldorf, RuS 1997, S. 126; Berliner Kommentar zum VVG/Voit, a.a.O., Rdnr. 99, m.w.N.; Römer/Langheid, a.a.O., Rdnr. 63, m.w.N.).Auch von daher ist von einem Verschulden der Klägerin auszugehen.
  • BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99

    Rücktritt des Versicherers von einer Berufungsunfähigkeitsversicherung wegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.06.2006 - 5 U 697/05
    Von daher kann es keinem Zweifel unterliegen, dass auch solche "Störungen" des Blutdrucks zu offenbaren sind, zumal der Verweis in dem Klammerzusatz auf "Herz, Kreislauf" hierzu Veranlassung gibt (vgl hierzu auch BGH, VersR 2000, S. 1486 ff sowie KG, RuS 2000, S. 122 ff).
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 31/05

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Vertragsanfechtung wegen Verschweigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.06.2006 - 5 U 697/05
    Die Fragen sind sowohl nach allgemeinem Sprachgebrauch als auch nach den Verständnismöglichkeiten und -fähigkeiten eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers eindeutig: Sie wollen Gesundheitsbeeinträchtigungen, die nicht offenkundig belanglos sind oder alsbald vergehen, erforschen und sonstige Anzeichen von Unregelmäßigkeiten im Gesundheitszustand des Versicherungsinteressenten ermitteln, deren Diagnose unter Umständen zwar noch nicht feststeht, die er aber unschwer als mögliche, von ihm ernst zu nehmende Hinweise auf das Vorliegen einer nicht völlig unerheblichen Gesundheitsbeeinträchtigung bzw. Störung betrachten muss (BGH, NJW-RR 1994, S. 666, 667; Senat, Urt. v. 12.10.2005, 5 U 31/05-04, vom 15.4.1998, 5 U 928/97-75).
  • OLG Düsseldorf, 27.08.2002 - 4 U 32/01

    Rücktritt des Versicherers von Risikolebensversicherung nach dem Tod des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.06.2006 - 5 U 697/05
    Es kann als allgemein bekannt vorausgesetzt werden, dass Bluthochdruck, auch in nur leicht ausgeprägter Form, im Laufe der Zeit zu Gefäßveränderungen führen und das Infarktrisiko erhöhen kann (vgl. BGH, VersR 1994, S. 711 ff; OLG Düsseldorf, RuS 2005, 164 ff).
  • BGH, 23.05.2001 - IV ZR 94/00

    Anwendung auf nach dem Rücktritt eingetretene Versicherungsfälle

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.06.2006 - 5 U 697/05
    Für zukünftige Versicherungsfälle ist der Versicherer deshalb leistungsfrei (Römer/Langheid, a.a.O., § 21, Rdnr. 1; BGH, VersR 2001, S. 1014 ff).
  • BGH, 25.10.1989 - IVa ZR 141/88

    Berufen auf eine rechtswirksame Anfechtung eines Versicherungsvertrags im Fall

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.06.2006 - 5 U 697/05
    Alkoholiker erkennen den Krankheitswert ihres Zustandes nicht, sondern sind bestrebt, diesen - insbesondere aus Scham - zu verheimlichen, zu verharmlosen oder zu verdrängen (vgl. auch BGH, Urt. v. 25.10.1989, IVa ZR 141/88, VersR 1990, 297; siehe auch OLG Hamm, RuS 1990, 357).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.2002 - 12 U 47/02

    Leistungsfreiheit der Lebensversicherung wegen Nichtanzeige einer Gefahrerhöhung:

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.06.2006 - 5 U 697/05
    Denn die Gefahrerheblichkeit der in Rede stehenden, nicht angezeigten Umstände liegt für den Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung auf der Hand, zumal wenn, wie hier- als weitere Risikofaktoren ein nicht unerheblicher täglicher Zigaretten- und Alkoholkonsum sowie eine leichte Adipositas der versicherten Person hinzukommt (OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Karlsruhe, NVersZ 2002, 499).
  • OLG Saarbrücken, 15.04.1998 - 5 U 928/97

    Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitszusatzrente ; Rücktritt vom

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.06.2006 - 5 U 697/05
    Die Fragen sind sowohl nach allgemeinem Sprachgebrauch als auch nach den Verständnismöglichkeiten und -fähigkeiten eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers eindeutig: Sie wollen Gesundheitsbeeinträchtigungen, die nicht offenkundig belanglos sind oder alsbald vergehen, erforschen und sonstige Anzeichen von Unregelmäßigkeiten im Gesundheitszustand des Versicherungsinteressenten ermitteln, deren Diagnose unter Umständen zwar noch nicht feststeht, die er aber unschwer als mögliche, von ihm ernst zu nehmende Hinweise auf das Vorliegen einer nicht völlig unerheblichen Gesundheitsbeeinträchtigung bzw. Störung betrachten muss (BGH, NJW-RR 1994, S. 666, 667; Senat, Urt. v. 12.10.2005, 5 U 31/05-04, vom 15.4.1998, 5 U 928/97-75).
  • OLG Jena, 03.03.1999 - 4 U 1417/97

    Voraussetzungen einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit bei Suizid

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.06.2006 - 5 U 697/05
    Er führt regelmäßig zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung; zu einer die Anzeigeobliegenheit auch ohne spezifische Frage auslösenden Erkenntnis dieser Folge ist aber mehr erforderlich als das schlichte Bewusstsein, viel und regelmäßig zu trinken (vgl. Senat, Beschluss vom 4.11.2005, 5 W 246/05-75; OLG Celle, VersR 2001, 358; OLG Koblenz, VersR 1998, 1094; OLG Hamburg, a.a.O.).
  • OLG Koblenz, 28.11.1997 - 10 U 714/96

    Anfechtung wegen arglistigen Verschweigens einer Alkoholabhängigkeit L

  • KG, 09.11.1999 - 6 U 2171/98
  • BGH, 19.03.2003 - IV ZR 67/02

    Grenzen der Pflicht zur Offenbarung von Gesundheitsbeeinträchtigungen

  • BGH, 30.09.1998 - IV ZR 248/97

    Verzögerung der Zustellung ohne Verschulden des Klägers; Rücktrittsfrist des

  • OLG Celle, 15.03.2007 - 8 U 196/06

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Anzeige von Erkrankungen und häufigen

    Hierbei kann die Frage, ob die fehlende zeitliche Begrenzung der ersten Frage nach Beschwerden, Krankheiten oder Störungen zulässig ist (so OLG Saarbrücken VersR 2007, 193 [OLG Saarbrücken 14.06.2006 - 5 U 697/05] ) oder ob eine zeitliche Begrenzung auf 5 Jahre vorzunehmen ist, wie sie auch in der weiteren Frage nach Untersuchungen, Beratungen oder Behandlungen zum Ausdruck kommt (so etwa OLG Oldenburg VersR 1998, 835 [OLG Oldenburg 26.03.1997 - 2 U 267/96] ), offen bleiben.
  • OLG Frankfurt, 12.03.2008 - 7 U 224/05

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Befreiung von der Beitragszahlungspflicht

    Wie das Oberlandesgericht Saarbrücken (Urteil vom 14.6.2006 / Az.:5 U 697/05) ausgeführt hat, kann der Missbrauch von Alkohol, der regelmäßig zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt, zwar nicht als Bagatelle abgetan werden.
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