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   VGH Hessen, 28.09.1995 - 5 UE 1173/93   

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https://dejure.org/1995,7246
VGH Hessen, 28.09.1995 - 5 UE 1173/93 (https://dejure.org/1995,7246)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.09.1995 - 5 UE 1173/93 (https://dejure.org/1995,7246)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. September 1995 - 5 UE 1173/93 (https://dejure.org/1995,7246)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Entstehung der Anschlußbeitragspflicht bei Grundstücken, die in einem Umlegungsverfahren beteiligt waren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 689
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 24.06.1985 - 5 OE 19/83
    Auszug aus VGH Hessen, 28.09.1995 - 5 UE 1173/93
    Ein späteres Entstehen der Beitragspflicht kommt nach der Senatsrechtsprechung (vgl. Urteil vom 24.06.1985 - 5 OE 19/83 - HSGZ 1986, 213) auch dann in Betracht, wenn das Objekt, an das die Beitragspflicht anknüpft - d.h. das Grundstück als solches - erst nach Fertigstellung der Einrichtung entsteht, wie es der Fall ist bei einem Grundstück, welches im Fertigstellungszeitpunkt als neu zu bildendes und zuzuteilendes Grundstück Gegenstand eines Umlegungsverfahrens nach den §§ 45 ff. BBauG/BauGB oder eines Flurbereinigungsverfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz ist.
  • VGH Hessen, 31.05.1979 - V OE 18/78
    Auszug aus VGH Hessen, 28.09.1995 - 5 UE 1173/93
    Soweit als formelle Voraussetzungen für die Beitragsentstehung ein Fertigstellungsbeschluß des Gemeindevorstandes (§ 11 Abs. 9 Satz 2 KAG) und die öffentliche Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 11 Abs. 9 Satz 3 KAG) hinzukommen müssen, bedeutet das nicht, daß bei einem der tatsächlichen Fertigstellungen nachfolgenden Fertigstellungsbeschluß die Beitragspflicht erst im Zeitpunkt der Beschlußfassung und der öffentlichen Bekanntmachung entstünde; vielmehr wird durch die Erfüllung dieser Erfordernisse lediglich bewirkt, daß nunmehr die Beitragspflicht - auch wirklich - in dem durch § 11 Abs. 9 Satz 1 KAG bestimmten Zeitpunkt der  t a t s ä c h l i c h e n  Fertigstellung entstehen kann (vgl. Senatsurteile vom 31.05.1979 - V OE 18/78 - HSGZ 1980, 61, und vom 20.09.1979 - V OE 78/76 - HSGZ 1981, 99).
  • VGH Hessen, 27.07.1984 - V TH 94/82
    Auszug aus VGH Hessen, 28.09.1995 - 5 UE 1173/93
    Wie der Senat mit Beschluß vom 27. Juli 1984 (V TH 94/82 - HSGZ 1984, 372) ausgeführt hat, kommt dieser Bestimmung nicht die Bedeutung zu, mit der "Fertigstellung der Einrichtung" den einzig möglichen - und zugleich spätesten - Entstehungszeitpunkt der Beitragsforderung zu bezeichnen.
  • VGH Hessen, 10.06.1985 - V OE 40/80
    Auszug aus VGH Hessen, 28.09.1995 - 5 UE 1173/93
    Der Senat hat in einem Urteil vom 10. Juni 1985 (V OE 40/80) die Auffassung vertreten, daß für eine Fläche, die als "neues Grundstück" Gegenstand einer vorläufigen Besitzeinweisung nach den §§ 65, 66 des Flurbereinigungsgesetzes war, im Falle des Anschlusses an Wasserversorgung und Kanalisation die einmalige Anschlußgebühr nach dem vor dem Kommunalabgabengesetz vom 17. März 1970 geltenden (früheren) Recht habe erhoben werden können.
  • OVG Niedersachsen, 09.06.2010 - 9 ME 223/09

    Entstehung einer sachlichen Beitragspflicht beim Ausbau einer in einem

    In Fällen dieser Art ist erst bestimmbar, welche Grundstücke mit welcher Größe als im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG durch eine Straße bevorteilt anzusehen sind, wenn zu dem gemäß § 61 FlurbG in der Ausführungsanordnung der Flurbereinigungsbehörde bestimmten Zeitpunkt der im Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen getreten ist (im Ergebnis ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8.9.2004 - 8 A 10380/04 - BauR 2005, 703, juris; HessVGH, Urteil vom 28.9.1995 - 5 UE 1173/93 - ZKF 1996, 39, juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., 2007, § 19 Rdn. 8).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2004 - 8 A 10380/04

    Beitragspflicht während eines Umlegungsverfahrens

    (s. auch Hess. VGH, Urteil vom 28. September 1995, NVwZ-RR 1996, 689).
  • VG Frankfurt/Main, 11.10.2000 - 15 E 2329/98
    Das Grundstück "wächst" in einem solchen Falle nachträglich in die Beitragspflicht hinein (Hess.VGH, Beschl. v. 27.07.1984 - V TH 94/82,  HSGZ 1984, 372, 373; Urt. v. 28.09.1995 - 5 UE 1173/93, HSGZ 1996, 128; ebenso Lohmann in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Komm., § 8 Rdnr.888).

    Als "Grundstück im Rechtssinne" existiert ein solches Grundstück erst mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes, der - im Umlegungsverfahren - durch die in § 71 BauGB vorgesehene ortsübliche Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans bewirkt wird (§ 72 Abs. 1 BauGB) (Hess.VGH, Urt. v. 24.06.1985 - 5 UE 17/83, HSGZ 1986, 213, 214; Urt. v. 28.09.1995, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.09.2006 - 6 A 10724/06

    Entwässerungsbeitrag; Umlegungsverfahren; Entstehen der Beitragspflicht

    Dem kann nicht entgegen gehalten werden, der Hessische Verwaltungsgerichtshof (NVwZ-RR 1996, 689) habe die Auffassung vertreten, die mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans neu entstehenden Grundstücke wüchsen in eine neue Beitragspflicht hinein.
  • VGH Hessen, 12.12.2016 - 5 B 2341/16

    Vorausleistung auf einen Abwasserbeitrag

    Die Beitragspflicht entstand vielmehr auch nach der vorhergehenden Gesetzesfassung in § 11 Abs. 9 Satz 1 Hess KAG alte Fassung bereits im Zeitpunkt der tatsächlichen Fertigstellung der Baumaßnahme (vgl. Urteile des Senats vom 28. September 1995 - 5 UE 1173/93 -, HSGZ 1996, 128, und vom 12. September 1990 - 5 UE 479/86 -, HSGZ 1991, 262, beide auch juris, jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2002 - 15 A 1833/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen;

    Anderer Ansicht Hess. VGH, Urteil vom 28. September 1995 - 5 UE 1173/93 -, Gemhlt.
  • VG Cottbus, 08.07.2019 - 4 L 165/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Schmutzwasserbeitrag

    Erst mit Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens steht fest, ob das Grundstück als solches noch besteht, neu entsteht oder neu zu bilden oder zuzuteilen ist (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 28. September 1995 - 5 UE 1173/93 - juris).
  • VG Schwerin, 20.02.2017 - 4 A 2084/16

    Entstehung der Anschlussbeitragspflicht für in einem Bodenordnungsverfahren

    Erst mit Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens steht fest, ob das Grundstück als solches noch besteht, neu entsteht oder neu zu bilden oder zuzuteilen ist (vgl. HessVGH, Urteil vom 28. September 1995 -5 UE 1173/93-, juris).
  • VGH Hessen, 09.03.2017 - 5 A 2429/16

    Abwasserbeitrag

    Selbst das als Beleg für seine Ansicht vom Verwaltungsgericht benannte Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. September 1995 (5 UE 1173/93) lasse in Rn. 23 neben der Bebaubarkeit - als Eigenschaft des Grundstücks - parallel dazu die Anschließbarkeit als beitragspflichtauslösendes Tatbestandsmerkmal ausreichen.
  • VG Lüneburg, 15.11.2016 - 3 A 131/15

    Abwasserbeitrag; Flurbereinigungsverfahren; Kanalbaubeitrag; Umlegungsverfahren;

    In Fällen dieser Art ist erst bestimmbar, welche Grundstücke mit welcher Größe als im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG durch eine Straße bevorteilt anzusehen sind, wenn zu dem gemäß § 61 FlurbG in der Ausführungsanordnung der Flurbereinigungsbehörde bestimmten Zeitpunkt der im Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen getreten ist (im Ergebnis ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8.9.2004 - 8 A 10380/04 - BauR 2005, 703, juris; HessVGH, Urteil vom 28.9.1995 - 5 UE 1173/93 - ZKF 1996, 39, juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., 2007, § 19 Rdn. 8).".
  • VG Cottbus, 26.01.2015 - 6 L 293/14

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • VG Dessau, 13.10.2005 - 2 A 176/05
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